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Allgemeine Zeitung. Nr. 10. Augsburg, 10. Januar 1840.

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mehr als acht zurück, daher denn die Nothwendigkeit stärkerer Maschinen und stärkerer Heizung eintrat. Alle Exploitationskosten stiegen dabei in einem solchen Verhältniß, daß sie schon im Jahr 1837 mehr betrugen (1,348,000 Fr.), als man anfangs für die vollendete Bahn von Antwerpen bis an die Gränze berechnet hatte; die Bahn wurde auch in größerer Breite angelegt, als man zuerst beabsichtigt (1 1/2 statt 1 2/5 Meter), und zudem wird nun eine doppelte Bahn, die man ursprünglich nur zwischen Brüssel und Antwerpen, und etwa auf einem Fünftel der Linie von Ostende bis an die preußische Gränze beabsichtigte, wahrscheinlich überall eine Nothwendigkeit werden. Endlich stieg das Grundeigenthum auf der ganzen Linie sehr im Werthe, daher der Ankauf der nöthigen Strecken zur Anlegung der Bahn viel mehr Geld erforderte. Auch vertheuerte sich der Arbeitslohn, seit dem Anfang der Arbeiten, um ein Drittel.

So haben denn die Kosten der Ausführung überall die Voranschläge weit überstiegen. Hier einige Beispiele: Auf den zehn zu Ende Septembers d. J. vollendeten Sectionen hatte man die Erd- und Kunstarbeiten in Allem veranschlagt zu 16,512,080 Fr.: sie kosteten 24,177,648 Fr., also 39 Procent mehr; die Baulichkeiten zu 741,100 Fr.: sie kosteten 2,100,549 Fr., also 183 Procent mehr; den Ankauf des Bodens zu 3,074,900 Fr.: er kostete 7,321,852 Fr., also 138 Procent mehr; das Transport- u. s. w. Material zu 2 Millionen Fr.: es kostete 8,300,135 Fr., also 315 Procent mehr; die Studien und Vorarbeiten zu 502,250 Fr.: sie beliefen sich auf mehr als eine Million. Nur auf den Strecken, die in Folge des Gesetzes vom 26 Mai 1837 angelegt worden, wird dieser Mehrbetrag nicht so bedeutend seyn, da man die bis dahin gemachte Erfahrung bei den Voranschlägen benützte. Der Minister macht bei diesem Anlaß in seinem Bericht die Bemerkung, daß auch in England die wirklichen Kosten der Ausführung der Eisenbahnen die Voranschläge überall weit überstiegen. Er führt namentlich siebenzehn englische Eisenbahnen an, die 41,610,814 Pfd. St. kosten sollten, und 57,788,444 Pfd. St. gekostet haben.

Folgendes waren bis zum 30 Sept. 1839 die Ausgaben für alle Theile, die fertigen sowohl als die unfertigen, der belgischen Eisenbahnen, vom Anfang des Unternehmens an: Ankauf von Grundeigenthum 11,536,434 Fr. 44 C.; Erd- und Kunstarbeiten 15,915,675 Fr. 88 C.; Holzlieferungen 2,006,792 Fr. 65 C.; Eisenlieferungen 12,076,777 Fr. 50 C.; Eröffnungsfeste u. s. w. 112,152 Fr. 94 C.; Gebäude 2,132,373 Fr. 71 C.; Transportmaterial 8,300,135 Fr. 48 C.; Verwaltung und Personal 1,573,066 Fr. 16 C.; Vorauszahlungen an einige Lieferanten 1,010,894 Fr. 78 C. (wovon indessen ein großer Theil durch Lieferungen abgetragen ist); dazu noch eine vor dem eigentlichen Anfang des Bahnenbaues verausgabte Summe von 599,908 Fr. 40 C.; in Allem also 55,264,211 Fr. 94 C. Vom 30 Sept. 1839 bis zum 12 Nov. ist dann noch eine Summe verausgabt worden von 1,395,373 Fr. 65 C. Der Totalbetrag des Baues der Eisenbahn und ihrer Instandsetzung, sammt Material u. s. w. belief sich also am 12 Nov. 1839 auf die Summe von 56,659,585 Fr. 79 C. Diese Summe ist auf folgende Weise aufgebracht worden: Das Gesetz vom 1 Mai 1834 decretirte die Emission von zehn Millionen Schatzbilleten 10,000,000 Fr. - C.

Ein Gesetz vom 18 Jun. 1836 decretirte ein Anlehen für öffentliche Bauten von 30 Mill. zu 4 Proc.; dieses Anlehen brachte in Allem ein: 27,364,163 Fr.; für die Eisenbahn wurden indessen hievon nur verwendet, außer der Tilgung jener 10 Mill. Schatzbillete 14,524,163 - 74 -

Ein Gesetz vom 12 Nov. 1837 decretirte eine Emission von 10 Mill. Schatzkammerscheinen, die rein aufbrachten 9,066,448 - 57 -

Endlich wurde kraft des Gesetzes vom 25 Mai 1838 ein neues Anlehen behufs der Ausführung öffentlicher Bauten eröffnet von 50,850,000 Fr. zu 3 Proc., aus dessen Ertrag die vorgenannten Schatzkammerscheine getilgt, und übrigens noch für die Eisenbahn bestimmt wurden 23,068,973 - 48 -

Macht in Allem obige Summe von 56,659,585 Fr. 79 C. die nun ganz erschöpft ist, daher für die nächsten Bedürfnisse vor wenigen Tagen eine abermalige Emission von Schatzkammerscheinen zum Betrage von 12 Millionen autorisirt worden, deren Nothwendigkeit der Minister höchst dringend erklärte. Die genannten beiden Anlehen, vom 18 Junius 1836 und 5 Mai 1838, figuriren auf dem Budget der Staatsschuld, ersteres mit einem jährlichen Zinsenbetrage von 1,200,000 Fr., letzteres mit einem Zinsenbetrage von 1,525,524 Fr.; zusammen also: 2,725,524 Fr. jährlicher Ausgabe. Die Verwaltungs- und Exploitationskosten der Bahn beliefen sich im Jahr 1838 auf 2,733,167 Fr. 93 C.; in den neun ersten Monaten d. J. betrugen sie 1,899,006 Fr. 42 C.; auf dem dießjährigen Budget sind sie veranschlagt zu 3,090,000 Fr.; dieselbe Summe wird für 1840 gefordert, nehmen wir indessen nur eine Durchschnittssumme von 2,800,000 F. an, und erwägen wir auch, daß ungefähr ein Zehntel des Ertrags jener beiden Anlehen nicht für die Eisenbahn verwandt worden, von den jährlichen Zinsen also etwa nur 2,500,000 Fr. auf ihre Rechnung gesetzt werden dürfen, so müßte dennoch die Bahn, um sowohl den Zins ihres Erbauungscapitals, als ihre laufenden Verwaltungs- und Gebrauchskosten aufzubringen, jährlich plus minus 5,300,000 Fr. eintragen, wobei dann immer noch von keinem Benefiz die Rede wäre. Der Ertrag des Jahres 1838 war indessen nur 3,097,833 Fr. 40 C.; die zehn ersten Monate von 1839 brachten ein: 3,611,816 Fr. 81 C., und der Minister nimmt für das ganze laufende Jahr eine Summe von 4,300,000 als wahrscheinlich an. Die Bahn ist also in diesem Augenblick weit entfernt, sich selbst auch nur frei zu halten.

Der Minister hat diesen Punkt nicht so scharf hervorgehoben, als wir es hier thun, ohne ihn jedoch dissimuliren zu wollen und zu können. Er stellt folgende Ziffern zusammen: Die Exploitationskosten beliefen sich in Allem, vom Mai 1835 bis zum 30 Sept. 1839, auf 6,442,071 Fr. 37 C.; nämlich: 1835 168,772 Fr. 73 C.; 1836 431,135 Fr. 67 C.; 1837 1,189,988 Fr. 62 C.; 1838 2,733,167 Fr. 93 C.; 1839 (neun Monate) 1,899,006 Fr. 42 C. Der Ertrag während derselben Zeit war: 1835 268,997 Fr. 50 C.; 1836 835,132 Fr. 85 C.; 1837 1,416,982 Fr. 94 C.; 1838 3,097,833 Fr. 40 C.; 1839 (zehn Monate) 3,611,816 Fr. 81 C.; in Allem: 8,759,946 Fr. 68 C. Zieht man hievon die Kosten ab, so bleibt ein Ertrag von 2,337,875 Fr. 21 C. innerhalb 4 1/2 Jahren, der bei weitem nicht zur Deckung der Zinsen jener Anlehen während dieser ganzen Zeit hinreicht. Diese Zinsen, so wie der jährlich zugewiesene Tilgungsfonds von 1 Procent, lasten daher einstweilen fast ausschließlich auf den andern Einkünften des Staats, und nur mit der Zeit verspricht man sich von der Eisenbahn ein hinlängliches Einkommen zur Deckung aller Ausgaben, deren Veranlassung sie geworden. In dieser Hinsicht stellt der Minister für 1840 folgende Berechnung an: Indem er die Einnahme von 1839, so viel sie bis jetzt bekannt ist, als Basis annimmt, schlägt er für das Jahr 1840 den Ertrag sämmtlicher, jetzt fertigen Sectionen


mehr als acht zurück, daher denn die Nothwendigkeit stärkerer Maschinen und stärkerer Heizung eintrat. Alle Exploitationskosten stiegen dabei in einem solchen Verhältniß, daß sie schon im Jahr 1837 mehr betrugen (1,348,000 Fr.), als man anfangs für die vollendete Bahn von Antwerpen bis an die Gränze berechnet hatte; die Bahn wurde auch in größerer Breite angelegt, als man zuerst beabsichtigt (1 1/2 statt 1 2/5 Meter), und zudem wird nun eine doppelte Bahn, die man ursprünglich nur zwischen Brüssel und Antwerpen, und etwa auf einem Fünftel der Linie von Ostende bis an die preußische Gränze beabsichtigte, wahrscheinlich überall eine Nothwendigkeit werden. Endlich stieg das Grundeigenthum auf der ganzen Linie sehr im Werthe, daher der Ankauf der nöthigen Strecken zur Anlegung der Bahn viel mehr Geld erforderte. Auch vertheuerte sich der Arbeitslohn, seit dem Anfang der Arbeiten, um ein Drittel.

So haben denn die Kosten der Ausführung überall die Voranschläge weit überstiegen. Hier einige Beispiele: Auf den zehn zu Ende Septembers d. J. vollendeten Sectionen hatte man die Erd- und Kunstarbeiten in Allem veranschlagt zu 16,512,080 Fr.: sie kosteten 24,177,648 Fr., also 39 Procent mehr; die Baulichkeiten zu 741,100 Fr.: sie kosteten 2,100,549 Fr., also 183 Procent mehr; den Ankauf des Bodens zu 3,074,900 Fr.: er kostete 7,321,852 Fr., also 138 Procent mehr; das Transport- u. s. w. Material zu 2 Millionen Fr.: es kostete 8,300,135 Fr., also 315 Procent mehr; die Studien und Vorarbeiten zu 502,250 Fr.: sie beliefen sich auf mehr als eine Million. Nur auf den Strecken, die in Folge des Gesetzes vom 26 Mai 1837 angelegt worden, wird dieser Mehrbetrag nicht so bedeutend seyn, da man die bis dahin gemachte Erfahrung bei den Voranschlägen benützte. Der Minister macht bei diesem Anlaß in seinem Bericht die Bemerkung, daß auch in England die wirklichen Kosten der Ausführung der Eisenbahnen die Voranschläge überall weit überstiegen. Er führt namentlich siebenzehn englische Eisenbahnen an, die 41,610,814 Pfd. St. kosten sollten, und 57,788,444 Pfd. St. gekostet haben.

Folgendes waren bis zum 30 Sept. 1839 die Ausgaben für alle Theile, die fertigen sowohl als die unfertigen, der belgischen Eisenbahnen, vom Anfang des Unternehmens an: Ankauf von Grundeigenthum 11,536,434 Fr. 44 C.; Erd- und Kunstarbeiten 15,915,675 Fr. 88 C.; Holzlieferungen 2,006,792 Fr. 65 C.; Eisenlieferungen 12,076,777 Fr. 50 C.; Eröffnungsfeste u. s. w. 112,152 Fr. 94 C.; Gebäude 2,132,373 Fr. 71 C.; Transportmaterial 8,300,135 Fr. 48 C.; Verwaltung und Personal 1,573,066 Fr. 16 C.; Vorauszahlungen an einige Lieferanten 1,010,894 Fr. 78 C. (wovon indessen ein großer Theil durch Lieferungen abgetragen ist); dazu noch eine vor dem eigentlichen Anfang des Bahnenbaues verausgabte Summe von 599,908 Fr. 40 C.; in Allem also 55,264,211 Fr. 94 C. Vom 30 Sept. 1839 bis zum 12 Nov. ist dann noch eine Summe verausgabt worden von 1,395,373 Fr. 65 C. Der Totalbetrag des Baues der Eisenbahn und ihrer Instandsetzung, sammt Material u. s. w. belief sich also am 12 Nov. 1839 auf die Summe von 56,659,585 Fr. 79 C. Diese Summe ist auf folgende Weise aufgebracht worden: Das Gesetz vom 1 Mai 1834 decretirte die Emission von zehn Millionen Schatzbilleten 10,000,000 Fr. - C.

Ein Gesetz vom 18 Jun. 1836 decretirte ein Anlehen für öffentliche Bauten von 30 Mill. zu 4 Proc.; dieses Anlehen brachte in Allem ein: 27,364,163 Fr.; für die Eisenbahn wurden indessen hievon nur verwendet, außer der Tilgung jener 10 Mill. Schatzbillete 14,524,163 - 74 -

Ein Gesetz vom 12 Nov. 1837 decretirte eine Emission von 10 Mill. Schatzkammerscheinen, die rein aufbrachten 9,066,448 - 57 -

Endlich wurde kraft des Gesetzes vom 25 Mai 1838 ein neues Anlehen behufs der Ausführung öffentlicher Bauten eröffnet von 50,850,000 Fr. zu 3 Proc., aus dessen Ertrag die vorgenannten Schatzkammerscheine getilgt, und übrigens noch für die Eisenbahn bestimmt wurden 23,068,973 - 48 -

Macht in Allem obige Summe von 56,659,585 Fr. 79 C. die nun ganz erschöpft ist, daher für die nächsten Bedürfnisse vor wenigen Tagen eine abermalige Emission von Schatzkammerscheinen zum Betrage von 12 Millionen autorisirt worden, deren Nothwendigkeit der Minister höchst dringend erklärte. Die genannten beiden Anlehen, vom 18 Junius 1836 und 5 Mai 1838, figuriren auf dem Budget der Staatsschuld, ersteres mit einem jährlichen Zinsenbetrage von 1,200,000 Fr., letzteres mit einem Zinsenbetrage von 1,525,524 Fr.; zusammen also: 2,725,524 Fr. jährlicher Ausgabe. Die Verwaltungs- und Exploitationskosten der Bahn beliefen sich im Jahr 1838 auf 2,733,167 Fr. 93 C.; in den neun ersten Monaten d. J. betrugen sie 1,899,006 Fr. 42 C.; auf dem dießjährigen Budget sind sie veranschlagt zu 3,090,000 Fr.; dieselbe Summe wird für 1840 gefordert, nehmen wir indessen nur eine Durchschnittssumme von 2,800,000 F. an, und erwägen wir auch, daß ungefähr ein Zehntel des Ertrags jener beiden Anlehen nicht für die Eisenbahn verwandt worden, von den jährlichen Zinsen also etwa nur 2,500,000 Fr. auf ihre Rechnung gesetzt werden dürfen, so müßte dennoch die Bahn, um sowohl den Zins ihres Erbauungscapitals, als ihre laufenden Verwaltungs- und Gebrauchskosten aufzubringen, jährlich plus minus 5,300,000 Fr. eintragen, wobei dann immer noch von keinem Benefiz die Rede wäre. Der Ertrag des Jahres 1838 war indessen nur 3,097,833 Fr. 40 C.; die zehn ersten Monate von 1839 brachten ein: 3,611,816 Fr. 81 C., und der Minister nimmt für das ganze laufende Jahr eine Summe von 4,300,000 als wahrscheinlich an. Die Bahn ist also in diesem Augenblick weit entfernt, sich selbst auch nur frei zu halten.

Der Minister hat diesen Punkt nicht so scharf hervorgehoben, als wir es hier thun, ohne ihn jedoch dissimuliren zu wollen und zu können. Er stellt folgende Ziffern zusammen: Die Exploitationskosten beliefen sich in Allem, vom Mai 1835 bis zum 30 Sept. 1839, auf 6,442,071 Fr. 37 C.; nämlich: 1835 168,772 Fr. 73 C.; 1836 431,135 Fr. 67 C.; 1837 1,189,988 Fr. 62 C.; 1838 2,733,167 Fr. 93 C.; 1839 (neun Monate) 1,899,006 Fr. 42 C. Der Ertrag während derselben Zeit war: 1835 268,997 Fr. 50 C.; 1836 835,132 Fr. 85 C.; 1837 1,416,982 Fr. 94 C.; 1838 3,097,833 Fr. 40 C.; 1839 (zehn Monate) 3,611,816 Fr. 81 C.; in Allem: 8,759,946 Fr. 68 C. Zieht man hievon die Kosten ab, so bleibt ein Ertrag von 2,337,875 Fr. 21 C. innerhalb 4 1/2 Jahren, der bei weitem nicht zur Deckung der Zinsen jener Anlehen während dieser ganzen Zeit hinreicht. Diese Zinsen, so wie der jährlich zugewiesene Tilgungsfonds von 1 Procent, lasten daher einstweilen fast ausschließlich auf den andern Einkünften des Staats, und nur mit der Zeit verspricht man sich von der Eisenbahn ein hinlängliches Einkommen zur Deckung aller Ausgaben, deren Veranlassung sie geworden. In dieser Hinsicht stellt der Minister für 1840 folgende Berechnung an: Indem er die Einnahme von 1839, so viel sie bis jetzt bekannt ist, als Basis annimmt, schlägt er für das Jahr 1840 den Ertrag sämmtlicher, jetzt fertigen Sectionen

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mehr als acht zurück, daher denn die Nothwendigkeit stärkerer Maschinen und stärkerer Heizung eintrat. Alle Exploitationskosten stiegen dabei in einem solchen Verhältniß, daß sie schon im Jahr 1837 mehr betrugen (1,348,000 Fr.), als man anfangs für die vollendete Bahn von Antwerpen bis an die Gränze berechnet hatte; die Bahn wurde auch in größerer Breite angelegt, als man zuerst beabsichtigt (1 1/2 statt 1 2/5 Meter), und zudem wird nun eine doppelte Bahn, die man ursprünglich nur zwischen Brüssel und Antwerpen, und etwa auf einem Fünftel der Linie von Ostende bis an die preußische Gränze beabsichtigte, wahrscheinlich überall eine Nothwendigkeit werden. Endlich stieg das Grundeigenthum auf der ganzen Linie sehr im Werthe, daher der Ankauf der nöthigen Strecken zur Anlegung der Bahn viel mehr Geld erforderte. Auch vertheuerte sich der Arbeitslohn, seit dem Anfang der Arbeiten, um ein Drittel.</p><lb/>
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[0076/0012] mehr als acht zurück, daher denn die Nothwendigkeit stärkerer Maschinen und stärkerer Heizung eintrat. Alle Exploitationskosten stiegen dabei in einem solchen Verhältniß, daß sie schon im Jahr 1837 mehr betrugen (1,348,000 Fr.), als man anfangs für die vollendete Bahn von Antwerpen bis an die Gränze berechnet hatte; die Bahn wurde auch in größerer Breite angelegt, als man zuerst beabsichtigt (1 1/2 statt 1 2/5 Meter), und zudem wird nun eine doppelte Bahn, die man ursprünglich nur zwischen Brüssel und Antwerpen, und etwa auf einem Fünftel der Linie von Ostende bis an die preußische Gränze beabsichtigte, wahrscheinlich überall eine Nothwendigkeit werden. Endlich stieg das Grundeigenthum auf der ganzen Linie sehr im Werthe, daher der Ankauf der nöthigen Strecken zur Anlegung der Bahn viel mehr Geld erforderte. Auch vertheuerte sich der Arbeitslohn, seit dem Anfang der Arbeiten, um ein Drittel. So haben denn die Kosten der Ausführung überall die Voranschläge weit überstiegen. Hier einige Beispiele: Auf den zehn zu Ende Septembers d. J. vollendeten Sectionen hatte man die Erd- und Kunstarbeiten in Allem veranschlagt zu 16,512,080 Fr.: sie kosteten 24,177,648 Fr., also 39 Procent mehr; die Baulichkeiten zu 741,100 Fr.: sie kosteten 2,100,549 Fr., also 183 Procent mehr; den Ankauf des Bodens zu 3,074,900 Fr.: er kostete 7,321,852 Fr., also 138 Procent mehr; das Transport- u. s. w. Material zu 2 Millionen Fr.: es kostete 8,300,135 Fr., also 315 Procent mehr; die Studien und Vorarbeiten zu 502,250 Fr.: sie beliefen sich auf mehr als eine Million. Nur auf den Strecken, die in Folge des Gesetzes vom 26 Mai 1837 angelegt worden, wird dieser Mehrbetrag nicht so bedeutend seyn, da man die bis dahin gemachte Erfahrung bei den Voranschlägen benützte. Der Minister macht bei diesem Anlaß in seinem Bericht die Bemerkung, daß auch in England die wirklichen Kosten der Ausführung der Eisenbahnen die Voranschläge überall weit überstiegen. Er führt namentlich siebenzehn englische Eisenbahnen an, die 41,610,814 Pfd. St. kosten sollten, und 57,788,444 Pfd. St. gekostet haben. Folgendes waren bis zum 30 Sept. 1839 die Ausgaben für alle Theile, die fertigen sowohl als die unfertigen, der belgischen Eisenbahnen, vom Anfang des Unternehmens an: Ankauf von Grundeigenthum 11,536,434 Fr. 44 C.; Erd- und Kunstarbeiten 15,915,675 Fr. 88 C.; Holzlieferungen 2,006,792 Fr. 65 C.; Eisenlieferungen 12,076,777 Fr. 50 C.; Eröffnungsfeste u. s. w. 112,152 Fr. 94 C.; Gebäude 2,132,373 Fr. 71 C.; Transportmaterial 8,300,135 Fr. 48 C.; Verwaltung und Personal 1,573,066 Fr. 16 C.; Vorauszahlungen an einige Lieferanten 1,010,894 Fr. 78 C. (wovon indessen ein großer Theil durch Lieferungen abgetragen ist); dazu noch eine vor dem eigentlichen Anfang des Bahnenbaues verausgabte Summe von 599,908 Fr. 40 C.; in Allem also 55,264,211 Fr. 94 C. Vom 30 Sept. 1839 bis zum 12 Nov. ist dann noch eine Summe verausgabt worden von 1,395,373 Fr. 65 C. Der Totalbetrag des Baues der Eisenbahn und ihrer Instandsetzung, sammt Material u. s. w. belief sich also am 12 Nov. 1839 auf die Summe von 56,659,585 Fr. 79 C. Diese Summe ist auf folgende Weise aufgebracht worden: Das Gesetz vom 1 Mai 1834 decretirte die Emission von zehn Millionen Schatzbilleten 10,000,000 Fr. - C. Ein Gesetz vom 18 Jun. 1836 decretirte ein Anlehen für öffentliche Bauten von 30 Mill. zu 4 Proc.; dieses Anlehen brachte in Allem ein: 27,364,163 Fr.; für die Eisenbahn wurden indessen hievon nur verwendet, außer der Tilgung jener 10 Mill. Schatzbillete 14,524,163 - 74 - Ein Gesetz vom 12 Nov. 1837 decretirte eine Emission von 10 Mill. Schatzkammerscheinen, die rein aufbrachten 9,066,448 - 57 - Endlich wurde kraft des Gesetzes vom 25 Mai 1838 ein neues Anlehen behufs der Ausführung öffentlicher Bauten eröffnet von 50,850,000 Fr. zu 3 Proc., aus dessen Ertrag die vorgenannten Schatzkammerscheine getilgt, und übrigens noch für die Eisenbahn bestimmt wurden 23,068,973 - 48 - Macht in Allem obige Summe von 56,659,585 Fr. 79 C. die nun ganz erschöpft ist, daher für die nächsten Bedürfnisse vor wenigen Tagen eine abermalige Emission von Schatzkammerscheinen zum Betrage von 12 Millionen autorisirt worden, deren Nothwendigkeit der Minister höchst dringend erklärte. Die genannten beiden Anlehen, vom 18 Junius 1836 und 5 Mai 1838, figuriren auf dem Budget der Staatsschuld, ersteres mit einem jährlichen Zinsenbetrage von 1,200,000 Fr., letzteres mit einem Zinsenbetrage von 1,525,524 Fr.; zusammen also: 2,725,524 Fr. jährlicher Ausgabe. Die Verwaltungs- und Exploitationskosten der Bahn beliefen sich im Jahr 1838 auf 2,733,167 Fr. 93 C.; in den neun ersten Monaten d. J. betrugen sie 1,899,006 Fr. 42 C.; auf dem dießjährigen Budget sind sie veranschlagt zu 3,090,000 Fr.; dieselbe Summe wird für 1840 gefordert, nehmen wir indessen nur eine Durchschnittssumme von 2,800,000 F. an, und erwägen wir auch, daß ungefähr ein Zehntel des Ertrags jener beiden Anlehen nicht für die Eisenbahn verwandt worden, von den jährlichen Zinsen also etwa nur 2,500,000 Fr. auf ihre Rechnung gesetzt werden dürfen, so müßte dennoch die Bahn, um sowohl den Zins ihres Erbauungscapitals, als ihre laufenden Verwaltungs- und Gebrauchskosten aufzubringen, jährlich plus minus 5,300,000 Fr. eintragen, wobei dann immer noch von keinem Benefiz die Rede wäre. Der Ertrag des Jahres 1838 war indessen nur 3,097,833 Fr. 40 C.; die zehn ersten Monate von 1839 brachten ein: 3,611,816 Fr. 81 C., und der Minister nimmt für das ganze laufende Jahr eine Summe von 4,300,000 als wahrscheinlich an. Die Bahn ist also in diesem Augenblick weit entfernt, sich selbst auch nur frei zu halten. Der Minister hat diesen Punkt nicht so scharf hervorgehoben, als wir es hier thun, ohne ihn jedoch dissimuliren zu wollen und zu können. Er stellt folgende Ziffern zusammen: Die Exploitationskosten beliefen sich in Allem, vom Mai 1835 bis zum 30 Sept. 1839, auf 6,442,071 Fr. 37 C.; nämlich: 1835 168,772 Fr. 73 C.; 1836 431,135 Fr. 67 C.; 1837 1,189,988 Fr. 62 C.; 1838 2,733,167 Fr. 93 C.; 1839 (neun Monate) 1,899,006 Fr. 42 C. Der Ertrag während derselben Zeit war: 1835 268,997 Fr. 50 C.; 1836 835,132 Fr. 85 C.; 1837 1,416,982 Fr. 94 C.; 1838 3,097,833 Fr. 40 C.; 1839 (zehn Monate) 3,611,816 Fr. 81 C.; in Allem: 8,759,946 Fr. 68 C. Zieht man hievon die Kosten ab, so bleibt ein Ertrag von 2,337,875 Fr. 21 C. innerhalb 4 1/2 Jahren, der bei weitem nicht zur Deckung der Zinsen jener Anlehen während dieser ganzen Zeit hinreicht. Diese Zinsen, so wie der jährlich zugewiesene Tilgungsfonds von 1 Procent, lasten daher einstweilen fast ausschließlich auf den andern Einkünften des Staats, und nur mit der Zeit verspricht man sich von der Eisenbahn ein hinlängliches Einkommen zur Deckung aller Ausgaben, deren Veranlassung sie geworden. In dieser Hinsicht stellt der Minister für 1840 folgende Berechnung an: Indem er die Einnahme von 1839, so viel sie bis jetzt bekannt ist, als Basis annimmt, schlägt er für das Jahr 1840 den Ertrag sämmtlicher, jetzt fertigen Sectionen

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 10. Augsburg, 10. Januar 1840, S. 0076. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_010_18400110/12>, abgerufen am 29.04.2024.