Allgemeine Zeitung. Nr. 10. Augsburg, 10. Januar 1840.
Nach Beendigung dieser Rede leisteten zuerst Se. k. Hoh. der Prinz Luitpold, dann die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichsräthe und sämmtliche Mitglieder der Kammer der Abgeordneten, wie sie von dem k. Staatsminister des Innern namentlich aufgerufen wurden, den in der Verfassungsurkunde Tit. VII. §. 25 vorgeschriebenen Eid in die Hände des Monarchen. So wie diese feierlichen Handlungen geschlossen waren, verließ der König mit allerhöchstseinem Gefolge wieder den Sitzungssaal, begleitet von einem dreimaligen Lebehochrufe der ganzen Versammlung. München, 8 Jan. Die Thronrede, die seit heute Mittag in Jedermanns Händen ist, scheint nach Inhalt und Form im Publicum einen überaus günstigen Eindruck hervorgebracht zu haben; nur selten hört man Personen aus den verschiedensten Ständen sich über irgend ein Werk so übereinstimmend beifällig aussprechen. Ergreifend aber wirkte die Rede auf jene, die sie im gedrängtvollen Ständesaal selbst vernahmen, wo sie der Monarch mit klar vernehmlicher Stimme und betonender Würde des Ausdrucks vortrug. - Das heute erschienene Regierungsblatt bringt den Plenarbeschluß des Oberappellationsgerichts: auf eine persönliche Klage gegen den königlichen Fiscus in Zollsachen ist als Gericht erster Instanz ausschließlich das königliche Appellationsgericht von Oberbayern competent. München, 7 Jan. Nachdem die Kammer der Abgeordneten, wie ich bereits unterm 4 d. berichtet habe, sechs Mitglieder in zwei Scrutinen für den zweiten Ausschuß gewählt, setzte dieselbe diese Wahl in einem dritten Scrutin fort, welches jedoch erfolglos blieb. Im vierten Scrutin erhielt bei einer Majorität von 50 die Stimmenmehrheit von 82 der Abgeordnete Graf v. Butler von Haimhausen, wodurch die vorgeschriebene Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses completirt ward.*) Heute Nachmittag wurden die Mitglieder des dritten Ausschusses (innere Verwaltung) gewählt und zwar im ersten Scrutin bei einer Majorität von 56, die Abg. 1) Kolb mit 79 St., 2) v. Hagen mit 74 St., 3) Frhr. v. Welden mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 54 die Abg. 4) Dr. Gack mit 76 St., 5) Neuland mit 71 St., 6) Dr. Müller mit 54 St. Bei dem dritten Scrutin war die Majorität 48 und gewählt wurde 7) der Abg. Zarbel. Dänemark. Kopenhagen, 27 Dec. In Schleswig hat, nachdem bereits vom Magistrat und Deputirtencollegium Namens der Stadt eine Huldigungsadresse an Se. Maj. den König abgesandt war, am 26 d. M., nach vorgängiger anonymer Einladung, eine öffentliche Versammlung zur Berathung über eine anderweitige Adresse auf dem Rathhaussaale stattgefunden. In dieser Adresse, welche von dem Ober- und Landgerichtsadvocaten Dr. Gülich verlesen wurde, waren die auch in mehreren anderen Städten bei derselben Veranlassung geäußerten Wünsche wegen Anordnung einer vereinigten Ständeversammlung beider Herzogthümer mit dem Recht der Steuerbewilligung und wegen Ertheilung einer vollkommenen Preßfreiheit enthalten, was den anwesenden Polizeimeister, Baron v. Eggers, zu der Erklärung bewog, daß er die Berathung über diesen Entwurf, der die Gränze einer Huldigungsadresse überschreite, und eine Petition um Anordnung von Veränderungen in der Landesverfassung und Verwaltung in sich begreife, nach dem Regierungscircular vom 13 Dec. 1838 nicht gestatten könne. Von mehreren Anwesenden wurden zwar die verbindliche Kraft des gedachten Circulars und dessen Anwendung auf die vorliegende Adresse in Zweifel gezogen. Allein die darüber stattgefundenen Discussionen führten zu keinem Resultate, und die Versammlung mußte, nachdem auch ein anwesendes Mitglied der schleswig-holstein'schen Regierung sich gegen die Adresse erklärt hatte, ohne weitere Verhandlungen auseinandergehen. Nichtsdestoweniger soll die gedachte Adresse noch an demselben Abend über hundert Unterschriften erhalten haben, und darauf an Se. Maj. eingesandt seyn. - Der Grund, weßhalb eine der letzten Nummern der Kjöbenhavnspost mit Beschlag belegt worden, soll ein wilder Artikel seyn, worin ein hiesiger Student sein politisches Glaubensbekenntniß über die bestehende monarchische Regierungsform ablegt. - In allen Theilen des Königreichs, auf den Inseln sowohl, als in Jütland, werden in den Städten nicht nur, sondern auch auf dem Lande, vorbereitende Versammlungen behufs der Sr. Maj. dem König zuzustellenden Adressen gehalten. Vom Einschreiten der Polizei vernimmt man nichts; statt dessen berichten die öffentlichen Blätter über die Würde und Besonnenheit, die sich bei den Zusammenkünften zeigt. (Alton. M.) Oesterreich. Wien, 5 Jan. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl Ferdinand verließ am 22 v. M. Verona, und begab sich über Peschiera nach Mantua. Wie in Verona, so besichtigte er auch hier die Festungswerke, nahm am 23 das Mittagsmahl bei dem Festungsgouverneur, Grafen Mazuchelli, ein, und brach am 24 nach Modena auf. Dieser Tage wird Se. k. Hoh. der Erzherzog Maximilian von Este von Ebenzweyer kommend in Wien erwartet. Dort starb am 30 Dec. am Schlagflusse Sr. k. Hoh. erster Dienstkämmerer, der k. k. Generalmajor Augustin *) Die in der Allg. Zeitung (Nro. 7) unterm 5 d. gegebene Nachricht, daß auch v. Höchstätten in diesen Ausschuß gewählt worden, ist irrig, und scheint ein Schreib- oder Druckfehler, da dieser Name unter den dermaligen Abgeordneten gar nicht vorkommt. Nach der Geschäftsordnung der Kammer der Abgeordneten Art. 41 bestehen auch die Ausschüsse in der Regel nur aus 7, höchstens 9, nicht aber aus 8 Mitgliedern. (A. d. Corresp.)
Nach Beendigung dieser Rede leisteten zuerst Se. k. Hoh. der Prinz Luitpold, dann die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichsräthe und sämmtliche Mitglieder der Kammer der Abgeordneten, wie sie von dem k. Staatsminister des Innern namentlich aufgerufen wurden, den in der Verfassungsurkunde Tit. VII. §. 25 vorgeschriebenen Eid in die Hände des Monarchen. So wie diese feierlichen Handlungen geschlossen waren, verließ der König mit allerhöchstseinem Gefolge wieder den Sitzungssaal, begleitet von einem dreimaligen Lebehochrufe der ganzen Versammlung. München, 8 Jan. Die Thronrede, die seit heute Mittag in Jedermanns Händen ist, scheint nach Inhalt und Form im Publicum einen überaus günstigen Eindruck hervorgebracht zu haben; nur selten hört man Personen aus den verschiedensten Ständen sich über irgend ein Werk so übereinstimmend beifällig aussprechen. Ergreifend aber wirkte die Rede auf jene, die sie im gedrängtvollen Ständesaal selbst vernahmen, wo sie der Monarch mit klar vernehmlicher Stimme und betonender Würde des Ausdrucks vortrug. – Das heute erschienene Regierungsblatt bringt den Plenarbeschluß des Oberappellationsgerichts: auf eine persönliche Klage gegen den königlichen Fiscus in Zollsachen ist als Gericht erster Instanz ausschließlich das königliche Appellationsgericht von Oberbayern competent. München, 7 Jan. Nachdem die Kammer der Abgeordneten, wie ich bereits unterm 4 d. berichtet habe, sechs Mitglieder in zwei Scrutinen für den zweiten Ausschuß gewählt, setzte dieselbe diese Wahl in einem dritten Scrutin fort, welches jedoch erfolglos blieb. Im vierten Scrutin erhielt bei einer Majorität von 50 die Stimmenmehrheit von 82 der Abgeordnete Graf v. Butler von Haimhausen, wodurch die vorgeschriebene Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses completirt ward.*) Heute Nachmittag wurden die Mitglieder des dritten Ausschusses (innere Verwaltung) gewählt und zwar im ersten Scrutin bei einer Majorität von 56, die Abg. 1) Kolb mit 79 St., 2) v. Hagen mit 74 St., 3) Frhr. v. Welden mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 54 die Abg. 4) Dr. Gack mit 76 St., 5) Neuland mit 71 St., 6) Dr. Müller mit 54 St. Bei dem dritten Scrutin war die Majorität 48 und gewählt wurde 7) der Abg. Zarbel. Dänemark. Kopenhagen, 27 Dec. In Schleswig hat, nachdem bereits vom Magistrat und Deputirtencollegium Namens der Stadt eine Huldigungsadresse an Se. Maj. den König abgesandt war, am 26 d. M., nach vorgängiger anonymer Einladung, eine öffentliche Versammlung zur Berathung über eine anderweitige Adresse auf dem Rathhaussaale stattgefunden. In dieser Adresse, welche von dem Ober- und Landgerichtsadvocaten Dr. Gülich verlesen wurde, waren die auch in mehreren anderen Städten bei derselben Veranlassung geäußerten Wünsche wegen Anordnung einer vereinigten Ständeversammlung beider Herzogthümer mit dem Recht der Steuerbewilligung und wegen Ertheilung einer vollkommenen Preßfreiheit enthalten, was den anwesenden Polizeimeister, Baron v. Eggers, zu der Erklärung bewog, daß er die Berathung über diesen Entwurf, der die Gränze einer Huldigungsadresse überschreite, und eine Petition um Anordnung von Veränderungen in der Landesverfassung und Verwaltung in sich begreife, nach dem Regierungscircular vom 13 Dec. 1838 nicht gestatten könne. Von mehreren Anwesenden wurden zwar die verbindliche Kraft des gedachten Circulars und dessen Anwendung auf die vorliegende Adresse in Zweifel gezogen. Allein die darüber stattgefundenen Discussionen führten zu keinem Resultate, und die Versammlung mußte, nachdem auch ein anwesendes Mitglied der schleswig-holstein'schen Regierung sich gegen die Adresse erklärt hatte, ohne weitere Verhandlungen auseinandergehen. Nichtsdestoweniger soll die gedachte Adresse noch an demselben Abend über hundert Unterschriften erhalten haben, und darauf an Se. Maj. eingesandt seyn. – Der Grund, weßhalb eine der letzten Nummern der Kjöbenhavnspost mit Beschlag belegt worden, soll ein wilder Artikel seyn, worin ein hiesiger Student sein politisches Glaubensbekenntniß über die bestehende monarchische Regierungsform ablegt. – In allen Theilen des Königreichs, auf den Inseln sowohl, als in Jütland, werden in den Städten nicht nur, sondern auch auf dem Lande, vorbereitende Versammlungen behufs der Sr. Maj. dem König zuzustellenden Adressen gehalten. Vom Einschreiten der Polizei vernimmt man nichts; statt dessen berichten die öffentlichen Blätter über die Würde und Besonnenheit, die sich bei den Zusammenkünften zeigt. (Alton. M.) Oesterreich. Wien, 5 Jan. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl Ferdinand verließ am 22 v. M. Verona, und begab sich über Peschiera nach Mantua. Wie in Verona, so besichtigte er auch hier die Festungswerke, nahm am 23 das Mittagsmahl bei dem Festungsgouverneur, Grafen Mazuchelli, ein, und brach am 24 nach Modena auf. Dieser Tage wird Se. k. Hoh. der Erzherzog Maximilian von Este von Ebenzweyer kommend in Wien erwartet. Dort starb am 30 Dec. am Schlagflusse Sr. k. Hoh. erster Dienstkämmerer, der k. k. Generalmajor Augustin *) Die in der Allg. Zeitung (Nro. 7) unterm 5 d. gegebene Nachricht, daß auch v. Höchstätten in diesen Ausschuß gewählt worden, ist irrig, und scheint ein Schreib- oder Druckfehler, da dieser Name unter den dermaligen Abgeordneten gar nicht vorkommt. 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Ausgezeichnet große Verdienste erwarb er sich, und nicht auf den Schlachtfeldern nur, auch in diesen Räumen, rühmlich zeugen sie von ihm. – Die Nachweisung der Verwendung der Staatseinnahmen für die Jahre 1835/36, 1836/37 und 1837/38 so wie jene über den Stand der Staatsschuldentilgungscassa in den nämlichen Jahren, so auch die Ausscheidung der Kreislasten und Kreisfonds für die vierte Finanzperiode werden Meine Lieben und Getreuen die Stände des Reichs erhalten. – Die Mittel fanden sich vor durch außerordentliche Vermehrung des Obersten-Gerichtshofs die Masse rückständiger Rechtsstreite in weniger Jahre Zeit aufarbeiten zu lassen. Hocherfreulich war Mir, daß Ich dieses habe anordnen, hiemit die Rechtspflege wesentlich fördern können; sie ist Mir eine heilige Angelegenheit. – Nebst dem das Maximum der Kreisumlagen für die Jahre 1840/41, 1841/42 und 1842/43 betreffenden Gesetzentwurf werde Ich Meinen Lieben und Getreuen den Ständen des Reichs einige andere vorlegen lassen, darunter einen des Eigenthums Schutz an Werken der Litteratur und Kunst gegen Nachbildung sichernden, deßgleichen einen, Abänderung des §. 7 des Gesetzes die Errichtung einer bayerischen Hypotheken- und Wechselbank betreffend. – <hi rendition="#g">Vertrauen fördert das Gute</hi>, <hi rendition="#g">Mißtrauen verhindert es</hi>; <hi rendition="#g">möge dieses nie verkannt werden</hi>.“</p><lb/> <p>Nach Beendigung dieser Rede leisteten zuerst Se. k. Hoh. der Prinz Luitpold, dann die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichsräthe und sämmtliche Mitglieder der Kammer der Abgeordneten, wie sie von dem k. 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Ergreifend aber wirkte die Rede auf jene, die sie im gedrängtvollen Ständesaal selbst vernahmen, wo sie der Monarch mit klar vernehmlicher Stimme und betonender Würde des Ausdrucks vortrug. – Das heute erschienene Regierungsblatt bringt den Plenarbeschluß des Oberappellationsgerichts: auf eine persönliche Klage gegen den königlichen Fiscus in Zollsachen ist als Gericht erster Instanz ausschließlich das königliche Appellationsgericht von Oberbayern competent.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <byline>*̲</byline> <dateline><hi rendition="#b">München,</hi> 7 Jan.</dateline> <p> Nachdem die Kammer der Abgeordneten, wie ich bereits unterm 4 d. berichtet habe, sechs Mitglieder in zwei Scrutinen für den zweiten Ausschuß gewählt, setzte dieselbe diese Wahl in einem dritten Scrutin fort, welches jedoch erfolglos blieb. Im vierten Scrutin erhielt bei einer Majorität von 50 die Stimmenmehrheit von 82 der Abgeordnete Graf v. 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Welden mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 54 die Abg. 4) Dr. Gack mit 76 St., 5) Neuland mit 71 St., 6) Dr. Müller mit 54 St. Bei dem dritten Scrutin war die Majorität 48 und gewählt wurde 7) der Abg. Zarbel.</p> </div> </div><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Dänemark.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <dateline><hi rendition="#b">Kopenhagen,</hi> 27 Dec.</dateline> <p> In Schleswig hat, nachdem bereits vom Magistrat und Deputirtencollegium Namens der Stadt eine Huldigungsadresse an Se. Maj. den König abgesandt war, am 26 d. M., nach vorgängiger anonymer Einladung, eine öffentliche Versammlung zur Berathung über eine anderweitige Adresse auf dem Rathhaussaale stattgefunden. In dieser Adresse, welche von dem Ober- und Landgerichtsadvocaten Dr. Gülich verlesen wurde, waren die auch in mehreren anderen Städten bei derselben Veranlassung geäußerten Wünsche wegen Anordnung einer vereinigten Ständeversammlung beider Herzogthümer mit dem Recht der Steuerbewilligung und wegen Ertheilung einer vollkommenen Preßfreiheit enthalten, was den anwesenden Polizeimeister, Baron v. Eggers, zu der Erklärung bewog, daß er die Berathung über diesen Entwurf, der die Gränze einer Huldigungsadresse überschreite, und eine Petition um Anordnung von Veränderungen in der Landesverfassung und Verwaltung in sich begreife, nach dem Regierungscircular vom 13 Dec. 1838 nicht gestatten könne. Von mehreren Anwesenden wurden zwar die verbindliche Kraft des gedachten Circulars und dessen Anwendung auf die vorliegende Adresse in Zweifel gezogen. Allein die darüber stattgefundenen Discussionen führten zu keinem Resultate, und die Versammlung mußte, nachdem auch ein anwesendes Mitglied der schleswig-holstein'schen Regierung sich gegen die Adresse erklärt hatte, ohne weitere Verhandlungen auseinandergehen. Nichtsdestoweniger soll die gedachte Adresse noch an demselben Abend über hundert Unterschriften erhalten haben, und darauf an Se. Maj. eingesandt seyn. – Der Grund, weßhalb eine der letzten Nummern der Kjöbenhavnspost mit Beschlag belegt worden, soll ein wilder Artikel seyn, worin ein hiesiger Student sein politisches Glaubensbekenntniß über die bestehende monarchische Regierungsform ablegt. – In allen Theilen des Königreichs, auf den Inseln sowohl, als in Jütland, werden in den Städten nicht nur, sondern auch auf dem Lande, vorbereitende Versammlungen behufs der Sr. Maj. dem König zuzustellenden Adressen gehalten. 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worden, wie dieses dann insbesondere durch den wechselseitigen Verkehr erleichternden Vertrag mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig geschah. – Einen äußerst schmerzlichen Verlust hat das Vaterland durch den Tod des Feldmarschalles Fürst Wrede erlitten; er ist unersetzbar. Ausgezeichnet große Verdienste erwarb er sich, und nicht auf den Schlachtfeldern nur, auch in diesen Räumen, rühmlich zeugen sie von ihm. – Die Nachweisung der Verwendung der Staatseinnahmen für die Jahre 1835/36, 1836/37 und 1837/38 so wie jene über den Stand der Staatsschuldentilgungscassa in den nämlichen Jahren, so auch die Ausscheidung der Kreislasten und Kreisfonds für die vierte Finanzperiode werden Meine Lieben und Getreuen die Stände des Reichs erhalten. – Die Mittel fanden sich vor durch außerordentliche Vermehrung des Obersten-Gerichtshofs die Masse rückständiger Rechtsstreite in weniger Jahre Zeit aufarbeiten zu lassen. Hocherfreulich war Mir, daß Ich dieses habe anordnen, hiemit die Rechtspflege wesentlich fördern können; sie ist Mir eine heilige Angelegenheit. – Nebst dem das Maximum der Kreisumlagen für die Jahre 1840/41, 1841/42 und 1842/43 betreffenden Gesetzentwurf werde Ich Meinen Lieben und Getreuen den Ständen des Reichs einige andere vorlegen lassen, darunter einen des Eigenthums Schutz an Werken der Litteratur und Kunst gegen Nachbildung sichernden, deßgleichen einen, Abänderung des §. 7 des Gesetzes die Errichtung einer bayerischen Hypotheken- und Wechselbank betreffend. – Vertrauen fördert das Gute, Mißtrauen verhindert es; möge dieses nie verkannt werden.“
Nach Beendigung dieser Rede leisteten zuerst Se. k. Hoh. der Prinz Luitpold, dann die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichsräthe und sämmtliche Mitglieder der Kammer der Abgeordneten, wie sie von dem k. Staatsminister des Innern namentlich aufgerufen wurden, den in der Verfassungsurkunde Tit. VII. §. 25 vorgeschriebenen Eid in die Hände des Monarchen. So wie diese feierlichen Handlungen geschlossen waren, verließ der König mit allerhöchstseinem Gefolge wieder den Sitzungssaal, begleitet von einem dreimaligen Lebehochrufe der ganzen Versammlung.
** München, 8 Jan. Die Thronrede, die seit heute Mittag in Jedermanns Händen ist, scheint nach Inhalt und Form im Publicum einen überaus günstigen Eindruck hervorgebracht zu haben; nur selten hört man Personen aus den verschiedensten Ständen sich über irgend ein Werk so übereinstimmend beifällig aussprechen. Ergreifend aber wirkte die Rede auf jene, die sie im gedrängtvollen Ständesaal selbst vernahmen, wo sie der Monarch mit klar vernehmlicher Stimme und betonender Würde des Ausdrucks vortrug. – Das heute erschienene Regierungsblatt bringt den Plenarbeschluß des Oberappellationsgerichts: auf eine persönliche Klage gegen den königlichen Fiscus in Zollsachen ist als Gericht erster Instanz ausschließlich das königliche Appellationsgericht von Oberbayern competent.
*̲ München, 7 Jan. Nachdem die Kammer der Abgeordneten, wie ich bereits unterm 4 d. berichtet habe, sechs Mitglieder in zwei Scrutinen für den zweiten Ausschuß gewählt, setzte dieselbe diese Wahl in einem dritten Scrutin fort, welches jedoch erfolglos blieb. Im vierten Scrutin erhielt bei einer Majorität von 50 die Stimmenmehrheit von 82 der Abgeordnete Graf v. Butler von Haimhausen, wodurch die vorgeschriebene Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses completirt ward. *) Heute Nachmittag wurden die Mitglieder des dritten Ausschusses (innere Verwaltung) gewählt und zwar im ersten Scrutin bei einer Majorität von 56, die Abg. 1) Kolb mit 79 St., 2) v. Hagen mit 74 St., 3) Frhr. v. Welden mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 54 die Abg. 4) Dr. Gack mit 76 St., 5) Neuland mit 71 St., 6) Dr. Müller mit 54 St. Bei dem dritten Scrutin war die Majorität 48 und gewählt wurde 7) der Abg. Zarbel.
Dänemark.
Kopenhagen, 27 Dec. In Schleswig hat, nachdem bereits vom Magistrat und Deputirtencollegium Namens der Stadt eine Huldigungsadresse an Se. Maj. den König abgesandt war, am 26 d. M., nach vorgängiger anonymer Einladung, eine öffentliche Versammlung zur Berathung über eine anderweitige Adresse auf dem Rathhaussaale stattgefunden. In dieser Adresse, welche von dem Ober- und Landgerichtsadvocaten Dr. Gülich verlesen wurde, waren die auch in mehreren anderen Städten bei derselben Veranlassung geäußerten Wünsche wegen Anordnung einer vereinigten Ständeversammlung beider Herzogthümer mit dem Recht der Steuerbewilligung und wegen Ertheilung einer vollkommenen Preßfreiheit enthalten, was den anwesenden Polizeimeister, Baron v. Eggers, zu der Erklärung bewog, daß er die Berathung über diesen Entwurf, der die Gränze einer Huldigungsadresse überschreite, und eine Petition um Anordnung von Veränderungen in der Landesverfassung und Verwaltung in sich begreife, nach dem Regierungscircular vom 13 Dec. 1838 nicht gestatten könne. Von mehreren Anwesenden wurden zwar die verbindliche Kraft des gedachten Circulars und dessen Anwendung auf die vorliegende Adresse in Zweifel gezogen. Allein die darüber stattgefundenen Discussionen führten zu keinem Resultate, und die Versammlung mußte, nachdem auch ein anwesendes Mitglied der schleswig-holstein'schen Regierung sich gegen die Adresse erklärt hatte, ohne weitere Verhandlungen auseinandergehen. Nichtsdestoweniger soll die gedachte Adresse noch an demselben Abend über hundert Unterschriften erhalten haben, und darauf an Se. Maj. eingesandt seyn. – Der Grund, weßhalb eine der letzten Nummern der Kjöbenhavnspost mit Beschlag belegt worden, soll ein wilder Artikel seyn, worin ein hiesiger Student sein politisches Glaubensbekenntniß über die bestehende monarchische Regierungsform ablegt. – In allen Theilen des Königreichs, auf den Inseln sowohl, als in Jütland, werden in den Städten nicht nur, sondern auch auf dem Lande, vorbereitende Versammlungen behufs der Sr. Maj. dem König zuzustellenden Adressen gehalten. Vom Einschreiten der Polizei vernimmt man nichts; statt dessen berichten die öffentlichen Blätter über die Würde und Besonnenheit, die sich bei den Zusammenkünften zeigt. (Alton. M.)
Oesterreich.
✝* Wien, 5 Jan. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl Ferdinand verließ am 22 v. M. Verona, und begab sich über Peschiera nach Mantua. Wie in Verona, so besichtigte er auch hier die Festungswerke, nahm am 23 das Mittagsmahl bei dem Festungsgouverneur, Grafen Mazuchelli, ein, und brach am 24 nach Modena auf. Dieser Tage wird Se. k. Hoh. der Erzherzog Maximilian von Este von Ebenzweyer kommend in Wien erwartet. Dort starb am 30 Dec. am Schlagflusse Sr. k. Hoh. erster Dienstkämmerer, der k. k. Generalmajor Augustin
*) Die in der Allg. Zeitung (Nro. 7) unterm 5 d. gegebene Nachricht, daß auch v. Höchstätten in diesen Ausschuß gewählt worden, ist irrig, und scheint ein Schreib- oder Druckfehler, da dieser Name unter den dermaligen Abgeordneten gar nicht vorkommt. Nach der Geschäftsordnung der Kammer der Abgeordneten Art. 41 bestehen auch die Ausschüsse in der Regel nur aus 7, höchstens 9, nicht aber aus 8 Mitgliedern. (A. d. Corresp.)
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