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Allgemeine Zeitung. Nr. 21. Augsburg, 21. Januar 1840.

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* In der Sitzung der Deputirtenkammer am 16 Jan. legte der Finanzminister einen Gesetzesentwurf über die Zuschußcredite von 1839 bis 1840 auf dem Bureau nieder. Sodann verlas der Minister den Entwurf des Budgets der Ausgaben und Einnahmen für 1841. Es geht daraus hervor, daß die Erträgnisse von 1839 unter den Schätzungen geblieben sind. Der Minister bemerkt jedoch, daß die Einnahmen seit drei Monaten eine Tendenz zeigen, sich ihrem Normalzustande wieder zu nähern. Die geringern Erträgnisse hätten hauptsächlich in Wetterschäden ihren Grund. Der Minister verlas ferner den Gesetzesentwurf über die Umwandlung der Renten. Die Rentiers erhalten diesem Entwurf zufolge die Wahl zwischen der Heimzahlung oder der Conversion der substituirten Renten. Die Heimzahlung der neuen Renten soll zehn Jahre lang suspendirt werden. Jeder Rentenbesitzer, der in einer bestimmten Frist seine Erklärung zur Heimzahlung nicht gemacht habe, soll angesehen werden, als habe er die Conversion angenommen. Der Minister soll ermächtigt seyn, über die Reserve des Schatzes zur Heimzahlung zu verfügen. - Die Tagesordnung kam dann an den Vorschlag des Hrn. v. Tracy, das Schicksal der Sklaven in den Colonien betreffend. Hr. Tocqueville unterstützt die Wiederaufnahme der Anträge der Commission vom vorigen Jahre. Hr. v. Jaubert wünscht, ohne sich diesen Anträgen zu widersetzen, die Ernennung einer neuen Commission. Hr. Daugeville will Vertagung. Hr. de Laborde will unverzügliche Wiederaufnahme der Anträge. Bei einer so schreienden Ungerechtigkeit könne kein Aufschub stattfinden. Hr. v. Salvandy trägt, bis nähere Erkundigungen von der Regierung eingezogen seyen, auf Vertagung an, die Kammer habe nicht das Recht, der Regierung die Pflicht aufzulegen, auf einen bestimmten Tag einen Gesetzesentwurf einzureichen. Man bemerkt, daß die Minister zur Wiederaufnahme des Vorschlags des Hrn. v. Tracy oder für die Commissionsanträge gestimmt sind; jener ward dann auch angenommen. Hr. Gaugier verlangt die Wiederaufnahme seines Vorschlags, die besoldeten Staatsbeamten betreffend, und entwickelt die Motive desselben. Die Wiederaufnahme ward angenommen; selbst die Minister erklärten sich dafür.

Hr. v. Tournelle, Generalprocurator bei dem königlichen Gerichtshof von Orleans, ward an die Stelle des verewigten Hrn. Bernard mit 166 unter 198 Stimmen zum Deputirten zu Bourg ernannt.

Die indirecten Abgaben ertrugen im J. 1839 657,970,000 Fr.; der Ertrag im J. 1838 hatte sich auf 650,185,000 Fr. belaufen.

Der Pairshof setzte in seiner Sitzung vom 14 Jan. das Verhör der Angeklagten des Maiaufstandes fort. Der Weinhändler Charles, 33 Jahre alt, ist außer der Theilnahme an diesem Aufstand beschuldigt, Gelder, die für Verurtheilte der Gesellschaft der Jahreszeiten gesammelt worden, bei sich aufbewahrt zu haben. Charles läugnet erstern Umstand, gibt aber den zweiten zu. Gegen den angeklagten Moulines, Mineingenieur, 28 Jahre alt, spricht hauptsächlich ein aufgefangener Brief, den er an seinen Freund Marechal kurz vor dem Attentat geschrieben. Er sagt darin unter Anderm: "Beeile dich, dem Feste beizuwohnen, das sich vorbereitet. Hier kündigt Alles einen Tag des Jubels und des Fiebers an, wo wir an dem Wohlgeruch des Pulvers und der Harmonie des Kanonenkugelpfeifens uns ergötzen werden. Die königliche Familie werden wir die Reise durch Frankreich machen lassen, damit sie zu leben lerne." Moulines gesteht ein, daß er den Brief geschrieben, jedoch nur in der Absicht, seinen Freund, dessen exaltirter Republicanismus ihm bekannt war, zur Reise nach Paris und zur Verheirathung mit einer Demoiselle Menesson zu bewegen. Letztere, die als Zeuge vernommen wurde, erklärte, der Angeklagte habe allerdings den Brief auf ihre Bitte geschrieben. Aus dem weitern Zeugenverhör ergab sich kein Umstand von Bedeutung. Bonnefond, Koch, 28 Jahre alt, wurde am 13 Mai verwundet, man fand auch Kapseln und Patronen bei ihm, die man ihm, wie er versicherte, aufgenöthigt habe. Keiner der Zeugen wollte den Angeklagten mit Bestimmtheit wieder erkennen.

Ein Holzschneider, Namens Allard, der in den Proceß wegen des Moniteur republicain verwickelt war, ist wegen des Besitzes einer heimlichen Presse, auf welcher jenes Flugblatt gedruckt wurde, zu sechsmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 10,000 Franken durch das Zuchtpolizeigericht verurtheilt worden.

(Courrier francais.) Der von dem Handelsminister der Pairskammer vorgelegte Entwurf zur Regelung der Arbeit der Kinder in den Fabriken ist in einem Geiste schüchterner Zurückhaltung abgefaßt. Der Minister beschränkt sich, um die Verlegenheiten zu vermeiden, die aus der in England angenommenen Bill hervorgegangen sind, darauf, zu verlangen, daß das Gesetz gewisse allgemeine Grundsätze aufstelle. Der Entwurf verfügt, daß die Arbeit der Kinder festgestellt werden, und die Agenten der Verwaltung das Recht haben sollen, die Anstalten, wo Kinder gebraucht werden, zu inspiciren. Uebrigens überläßt er der Verwaltung die Aufgabe, die Anordnungen in Gemäßheit der Oertlichkeiten und der Beschaffenheit der Industrien zu modificiren. Vielleicht ist der Augenblick, hierin weiter zu gehen, noch nicht gekommen. Man muß aber früher oder später etwas thun, um dem Familiengeist in den arbeitenden Classen aufzuhelfen, und die unglücklichen Kinder zu schützen. Wenn man sich mit dem Schicksal der Kinder beschäftigt, so ist es freilich unmöglich, nicht zugleich an das Elend der Eltern zu denken; das Ministerium muß aber Bedenken getragen haben, die Vormundschaftsrolle, zu der eine stärkere Staatsgewalt gehört, so weit zu erstrecken.

Belgien.

Der Precurseur enthält einen Artikel über einen zwischen Belgien und Holland abzuschließenden Handelstractat, und meint, daß der Augenblick gekommen sey, diesen wichtigen Gegenstand in Anregung zu bringen, um so mehr, als dem Gerücht zufolge Hr. Lebeau beauftragt sey, Preußen Vorschläge zu einem Vertrag zwischen Belgien und dem deutschen Zollverband zu machen.

Niederlande.

Zwischen der Arnhem'schen Courant und dem belgischen Observateur, der, wie es scheint, mit Hrn. Nothomb in Verbindung steht, hat sich ein Streit über Luxemburg entsponnen, der namentlich den Schuldantheil betrifft, der auf Luxemburg fallen soll. Die Arnhem'sche Courant sagt: Luxemburg gehe jetzt allerdings die Niederlande nichts mehr an, da Luxemburg sich seit dem Jahr 1830 selbst von den Niederlanden und seinem Grundgesetz getrennt habe, und diese Trennung jetzt auch gesetzlich ausgesprochen sey, aber die Niederlande hätten ein Recht zu fordern, daß Luxemburg den ihm zukommenden Antheil an der allgemeinen niederländischen Schuld trage.

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten ist nichts Besonderes vorgekommen. Die Kammer kam heute um 11 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung wieder zusammen. Der Präsident zeigte an, es sey ihm von den HH. Luzac, Schimmelpenninck, Coven-Hooft, van Dam van Isselt und von Rappard, ein Entwurf


* In der Sitzung der Deputirtenkammer am 16 Jan. legte der Finanzminister einen Gesetzesentwurf über die Zuschußcredite von 1839 bis 1840 auf dem Bureau nieder. Sodann verlas der Minister den Entwurf des Budgets der Ausgaben und Einnahmen für 1841. Es geht daraus hervor, daß die Erträgnisse von 1839 unter den Schätzungen geblieben sind. Der Minister bemerkt jedoch, daß die Einnahmen seit drei Monaten eine Tendenz zeigen, sich ihrem Normalzustande wieder zu nähern. Die geringern Erträgnisse hätten hauptsächlich in Wetterschäden ihren Grund. Der Minister verlas ferner den Gesetzesentwurf über die Umwandlung der Renten. Die Rentiers erhalten diesem Entwurf zufolge die Wahl zwischen der Heimzahlung oder der Conversion der substituirten Renten. Die Heimzahlung der neuen Renten soll zehn Jahre lang suspendirt werden. Jeder Rentenbesitzer, der in einer bestimmten Frist seine Erklärung zur Heimzahlung nicht gemacht habe, soll angesehen werden, als habe er die Conversion angenommen. Der Minister soll ermächtigt seyn, über die Reserve des Schatzes zur Heimzahlung zu verfügen. – Die Tagesordnung kam dann an den Vorschlag des Hrn. v. Tracy, das Schicksal der Sklaven in den Colonien betreffend. Hr. Tocqueville unterstützt die Wiederaufnahme der Anträge der Commission vom vorigen Jahre. Hr. v. Jaubert wünscht, ohne sich diesen Anträgen zu widersetzen, die Ernennung einer neuen Commission. Hr. Daugeville will Vertagung. Hr. de Laborde will unverzügliche Wiederaufnahme der Anträge. Bei einer so schreienden Ungerechtigkeit könne kein Aufschub stattfinden. Hr. v. Salvandy trägt, bis nähere Erkundigungen von der Regierung eingezogen seyen, auf Vertagung an, die Kammer habe nicht das Recht, der Regierung die Pflicht aufzulegen, auf einen bestimmten Tag einen Gesetzesentwurf einzureichen. Man bemerkt, daß die Minister zur Wiederaufnahme des Vorschlags des Hrn. v. Tracy oder für die Commissionsanträge gestimmt sind; jener ward dann auch angenommen. Hr. Gaugier verlangt die Wiederaufnahme seines Vorschlags, die besoldeten Staatsbeamten betreffend, und entwickelt die Motive desselben. Die Wiederaufnahme ward angenommen; selbst die Minister erklärten sich dafür.

Hr. v. Tournelle, Generalprocurator bei dem königlichen Gerichtshof von Orleans, ward an die Stelle des verewigten Hrn. Bernard mit 166 unter 198 Stimmen zum Deputirten zu Bourg ernannt.

Die indirecten Abgaben ertrugen im J. 1839 657,970,000 Fr.; der Ertrag im J. 1838 hatte sich auf 650,185,000 Fr. belaufen.

Der Pairshof setzte in seiner Sitzung vom 14 Jan. das Verhör der Angeklagten des Maiaufstandes fort. Der Weinhändler Charles, 33 Jahre alt, ist außer der Theilnahme an diesem Aufstand beschuldigt, Gelder, die für Verurtheilte der Gesellschaft der Jahreszeiten gesammelt worden, bei sich aufbewahrt zu haben. Charles läugnet erstern Umstand, gibt aber den zweiten zu. Gegen den angeklagten Moulines, Mineingenieur, 28 Jahre alt, spricht hauptsächlich ein aufgefangener Brief, den er an seinen Freund Maréchal kurz vor dem Attentat geschrieben. Er sagt darin unter Anderm: „Beeile dich, dem Feste beizuwohnen, das sich vorbereitet. Hier kündigt Alles einen Tag des Jubels und des Fiebers an, wo wir an dem Wohlgeruch des Pulvers und der Harmonie des Kanonenkugelpfeifens uns ergötzen werden. Die königliche Familie werden wir die Reise durch Frankreich machen lassen, damit sie zu leben lerne.“ Moulines gesteht ein, daß er den Brief geschrieben, jedoch nur in der Absicht, seinen Freund, dessen exaltirter Republicanismus ihm bekannt war, zur Reise nach Paris und zur Verheirathung mit einer Demoiselle Ménesson zu bewegen. Letztere, die als Zeuge vernommen wurde, erklärte, der Angeklagte habe allerdings den Brief auf ihre Bitte geschrieben. Aus dem weitern Zeugenverhör ergab sich kein Umstand von Bedeutung. Bonnefond, Koch, 28 Jahre alt, wurde am 13 Mai verwundet, man fand auch Kapseln und Patronen bei ihm, die man ihm, wie er versicherte, aufgenöthigt habe. Keiner der Zeugen wollte den Angeklagten mit Bestimmtheit wieder erkennen.

Ein Holzschneider, Namens Allard, der in den Proceß wegen des Moniteur républicain verwickelt war, ist wegen des Besitzes einer heimlichen Presse, auf welcher jenes Flugblatt gedruckt wurde, zu sechsmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 10,000 Franken durch das Zuchtpolizeigericht verurtheilt worden.

(Courrier français.) Der von dem Handelsminister der Pairskammer vorgelegte Entwurf zur Regelung der Arbeit der Kinder in den Fabriken ist in einem Geiste schüchterner Zurückhaltung abgefaßt. Der Minister beschränkt sich, um die Verlegenheiten zu vermeiden, die aus der in England angenommenen Bill hervorgegangen sind, darauf, zu verlangen, daß das Gesetz gewisse allgemeine Grundsätze aufstelle. Der Entwurf verfügt, daß die Arbeit der Kinder festgestellt werden, und die Agenten der Verwaltung das Recht haben sollen, die Anstalten, wo Kinder gebraucht werden, zu inspiciren. Uebrigens überläßt er der Verwaltung die Aufgabe, die Anordnungen in Gemäßheit der Oertlichkeiten und der Beschaffenheit der Industrien zu modificiren. Vielleicht ist der Augenblick, hierin weiter zu gehen, noch nicht gekommen. Man muß aber früher oder später etwas thun, um dem Familiengeist in den arbeitenden Classen aufzuhelfen, und die unglücklichen Kinder zu schützen. Wenn man sich mit dem Schicksal der Kinder beschäftigt, so ist es freilich unmöglich, nicht zugleich an das Elend der Eltern zu denken; das Ministerium muß aber Bedenken getragen haben, die Vormundschaftsrolle, zu der eine stärkere Staatsgewalt gehört, so weit zu erstrecken.

Belgien.

Der Precurseur enthält einen Artikel über einen zwischen Belgien und Holland abzuschließenden Handelstractat, und meint, daß der Augenblick gekommen sey, diesen wichtigen Gegenstand in Anregung zu bringen, um so mehr, als dem Gerücht zufolge Hr. Lebeau beauftragt sey, Preußen Vorschläge zu einem Vertrag zwischen Belgien und dem deutschen Zollverband zu machen.

Niederlande.

Zwischen der Arnhem'schen Courant und dem belgischen Observateur, der, wie es scheint, mit Hrn. Nothomb in Verbindung steht, hat sich ein Streit über Luxemburg entsponnen, der namentlich den Schuldantheil betrifft, der auf Luxemburg fallen soll. Die Arnhem'sche Courant sagt: Luxemburg gehe jetzt allerdings die Niederlande nichts mehr an, da Luxemburg sich seit dem Jahr 1830 selbst von den Niederlanden und seinem Grundgesetz getrennt habe, und diese Trennung jetzt auch gesetzlich ausgesprochen sey, aber die Niederlande hätten ein Recht zu fordern, daß Luxemburg den ihm zukommenden Antheil an der allgemeinen niederländischen Schuld trage.

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten ist nichts Besonderes vorgekommen. Die Kammer kam heute um 11 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung wieder zusammen. Der Präsident zeigte an, es sey ihm von den HH. Luzac, Schimmelpenninck, Coven-Hooft, van Dam van Isselt und von Rappard, ein Entwurf

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[0167/0007] * In der Sitzung der Deputirtenkammer am 16 Jan. legte der Finanzminister einen Gesetzesentwurf über die Zuschußcredite von 1839 bis 1840 auf dem Bureau nieder. Sodann verlas der Minister den Entwurf des Budgets der Ausgaben und Einnahmen für 1841. Es geht daraus hervor, daß die Erträgnisse von 1839 unter den Schätzungen geblieben sind. Der Minister bemerkt jedoch, daß die Einnahmen seit drei Monaten eine Tendenz zeigen, sich ihrem Normalzustande wieder zu nähern. Die geringern Erträgnisse hätten hauptsächlich in Wetterschäden ihren Grund. Der Minister verlas ferner den Gesetzesentwurf über die Umwandlung der Renten. Die Rentiers erhalten diesem Entwurf zufolge die Wahl zwischen der Heimzahlung oder der Conversion der substituirten Renten. Die Heimzahlung der neuen Renten soll zehn Jahre lang suspendirt werden. Jeder Rentenbesitzer, der in einer bestimmten Frist seine Erklärung zur Heimzahlung nicht gemacht habe, soll angesehen werden, als habe er die Conversion angenommen. Der Minister soll ermächtigt seyn, über die Reserve des Schatzes zur Heimzahlung zu verfügen. – Die Tagesordnung kam dann an den Vorschlag des Hrn. v. Tracy, das Schicksal der Sklaven in den Colonien betreffend. Hr. Tocqueville unterstützt die Wiederaufnahme der Anträge der Commission vom vorigen Jahre. Hr. v. Jaubert wünscht, ohne sich diesen Anträgen zu widersetzen, die Ernennung einer neuen Commission. Hr. Daugeville will Vertagung. Hr. de Laborde will unverzügliche Wiederaufnahme der Anträge. Bei einer so schreienden Ungerechtigkeit könne kein Aufschub stattfinden. Hr. v. Salvandy trägt, bis nähere Erkundigungen von der Regierung eingezogen seyen, auf Vertagung an, die Kammer habe nicht das Recht, der Regierung die Pflicht aufzulegen, auf einen bestimmten Tag einen Gesetzesentwurf einzureichen. Man bemerkt, daß die Minister zur Wiederaufnahme des Vorschlags des Hrn. v. Tracy oder für die Commissionsanträge gestimmt sind; jener ward dann auch angenommen. Hr. Gaugier verlangt die Wiederaufnahme seines Vorschlags, die besoldeten Staatsbeamten betreffend, und entwickelt die Motive desselben. Die Wiederaufnahme ward angenommen; selbst die Minister erklärten sich dafür. Hr. v. Tournelle, Generalprocurator bei dem königlichen Gerichtshof von Orleans, ward an die Stelle des verewigten Hrn. Bernard mit 166 unter 198 Stimmen zum Deputirten zu Bourg ernannt. Die indirecten Abgaben ertrugen im J. 1839 657,970,000 Fr.; der Ertrag im J. 1838 hatte sich auf 650,185,000 Fr. belaufen. Der Pairshof setzte in seiner Sitzung vom 14 Jan. das Verhör der Angeklagten des Maiaufstandes fort. Der Weinhändler Charles, 33 Jahre alt, ist außer der Theilnahme an diesem Aufstand beschuldigt, Gelder, die für Verurtheilte der Gesellschaft der Jahreszeiten gesammelt worden, bei sich aufbewahrt zu haben. Charles läugnet erstern Umstand, gibt aber den zweiten zu. Gegen den angeklagten Moulines, Mineingenieur, 28 Jahre alt, spricht hauptsächlich ein aufgefangener Brief, den er an seinen Freund Maréchal kurz vor dem Attentat geschrieben. Er sagt darin unter Anderm: „Beeile dich, dem Feste beizuwohnen, das sich vorbereitet. Hier kündigt Alles einen Tag des Jubels und des Fiebers an, wo wir an dem Wohlgeruch des Pulvers und der Harmonie des Kanonenkugelpfeifens uns ergötzen werden. Die königliche Familie werden wir die Reise durch Frankreich machen lassen, damit sie zu leben lerne.“ Moulines gesteht ein, daß er den Brief geschrieben, jedoch nur in der Absicht, seinen Freund, dessen exaltirter Republicanismus ihm bekannt war, zur Reise nach Paris und zur Verheirathung mit einer Demoiselle Ménesson zu bewegen. Letztere, die als Zeuge vernommen wurde, erklärte, der Angeklagte habe allerdings den Brief auf ihre Bitte geschrieben. Aus dem weitern Zeugenverhör ergab sich kein Umstand von Bedeutung. Bonnefond, Koch, 28 Jahre alt, wurde am 13 Mai verwundet, man fand auch Kapseln und Patronen bei ihm, die man ihm, wie er versicherte, aufgenöthigt habe. Keiner der Zeugen wollte den Angeklagten mit Bestimmtheit wieder erkennen. Ein Holzschneider, Namens Allard, der in den Proceß wegen des Moniteur républicain verwickelt war, ist wegen des Besitzes einer heimlichen Presse, auf welcher jenes Flugblatt gedruckt wurde, zu sechsmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 10,000 Franken durch das Zuchtpolizeigericht verurtheilt worden. (Courrier français.) Der von dem Handelsminister der Pairskammer vorgelegte Entwurf zur Regelung der Arbeit der Kinder in den Fabriken ist in einem Geiste schüchterner Zurückhaltung abgefaßt. Der Minister beschränkt sich, um die Verlegenheiten zu vermeiden, die aus der in England angenommenen Bill hervorgegangen sind, darauf, zu verlangen, daß das Gesetz gewisse allgemeine Grundsätze aufstelle. Der Entwurf verfügt, daß die Arbeit der Kinder festgestellt werden, und die Agenten der Verwaltung das Recht haben sollen, die Anstalten, wo Kinder gebraucht werden, zu inspiciren. Uebrigens überläßt er der Verwaltung die Aufgabe, die Anordnungen in Gemäßheit der Oertlichkeiten und der Beschaffenheit der Industrien zu modificiren. Vielleicht ist der Augenblick, hierin weiter zu gehen, noch nicht gekommen. Man muß aber früher oder später etwas thun, um dem Familiengeist in den arbeitenden Classen aufzuhelfen, und die unglücklichen Kinder zu schützen. Wenn man sich mit dem Schicksal der Kinder beschäftigt, so ist es freilich unmöglich, nicht zugleich an das Elend der Eltern zu denken; das Ministerium muß aber Bedenken getragen haben, die Vormundschaftsrolle, zu der eine stärkere Staatsgewalt gehört, so weit zu erstrecken. Belgien. Der Precurseur enthält einen Artikel über einen zwischen Belgien und Holland abzuschließenden Handelstractat, und meint, daß der Augenblick gekommen sey, diesen wichtigen Gegenstand in Anregung zu bringen, um so mehr, als dem Gerücht zufolge Hr. Lebeau beauftragt sey, Preußen Vorschläge zu einem Vertrag zwischen Belgien und dem deutschen Zollverband zu machen. Niederlande. Zwischen der Arnhem'schen Courant und dem belgischen Observateur, der, wie es scheint, mit Hrn. Nothomb in Verbindung steht, hat sich ein Streit über Luxemburg entsponnen, der namentlich den Schuldantheil betrifft, der auf Luxemburg fallen soll. Die Arnhem'sche Courant sagt: Luxemburg gehe jetzt allerdings die Niederlande nichts mehr an, da Luxemburg sich seit dem Jahr 1830 selbst von den Niederlanden und seinem Grundgesetz getrennt habe, und diese Trennung jetzt auch gesetzlich ausgesprochen sey, aber die Niederlande hätten ein Recht zu fordern, daß Luxemburg den ihm zukommenden Antheil an der allgemeinen niederländischen Schuld trage. *✝ Aus dem Haag, 14 Jan. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten ist nichts Besonderes vorgekommen. Die Kammer kam heute um 11 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung wieder zusammen. Der Präsident zeigte an, es sey ihm von den HH. Luzac, Schimmelpenninck, Coven-Hooft, van Dam van Isselt und von Rappard, ein Entwurf

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 21. Augsburg, 21. Januar 1840, S. 0167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_021_18400121/7>, abgerufen am 09.11.2024.