Allgemeine Zeitung. Nr. 23. Augsburg, 23. Januar 1840.
Kommt es, wie kaum zu zweifeln, zur Liquidation, so muß das ganze Spiel der amerikanischen Anlehen mit an den Tag kommen. Die, welche hauptsächlich daran Antheil hatten, und denen die öffentliche Meinung nicht immer reine Hände zuschreibt, sind Whigs, die Gegner der jetzigen Regierung und die Vertheidiger der Banken, der Anlehen und der engern Verbindung mit Europa, namentlich England. Diese sind geneigt, die gemachten Anlehen sämmtlich anzuerkennen, die Interessen zu bezahlen, möchten aber gern die Garantie der Vereinigten Staaten dafür Europa gegenüber haben; sie sind Freunde dessen, was in Amerika "internal improvement" nennt, und da die Unionsregierung diese "Inprovements" nämlich Straßen, Canäle, Eisenbahnen, nicht auf Kosten der Union in den einzelnen Staaten unternehmen wollte, so haben die Regierungen dieser letztern die Anlegung solcher Communicationswege selbst übernommen, und zu dem Ende ungeheure Summen, theils in Amerika, theils in Europa aufgenommen. Diese Summen betragen nach genanen Berechnungen etwas über 183 Millionen Dollars. Jetzt sind diese Staaten, da die meisten diese Straßen und Canäle noch nichts abwerfen, nicht mehr im Stande, ihre Schuldenlast zu tragen und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, und jetzt soll wieder die Unionsregierung angegangen werden, um mit ihrem Credit einzuschreiten, und somit indirect zu thun, was sie früher direct zu thun verweigert hatte. Die Locofocos oder Demokraten dagegen sind einer solchen Garantie geradezu entgegen, und wollen die Anlehen ihrem Schicksal überlassen, da sie, wie sie sich ausdrücken, die Union nicht für die Schwindeleien einzelner Regierungen verantwortlich machen, und nicht "Amerika an Europa verpfänden" wollen. Ganz unterliegen kann die Regierungspartei nicht, die Betrügereien der Vereinigten-Staaten-Bank, ihre schon seit mehrern Jahren evidente Insolvenz sind bekannt und sprechen für sie; ob sie aber einen vollständigen Sieg erfechten wird, ist ebenso zweifelhaft. Eine Entscheidung liegt in dem Ausgang des gegenwärtigen Streits über die Wahlen im Congresse, und eben dieser ist Ursache, daß die Botschaft nicht an dem gewöhnlichen Tage erlassen worden ist. [191-92] Todes - Anzeige. Am 13 dieses Monats verschied dahier nach fünfmonatlicher Krankheit, im 67sten Lebensjahre, unsere theure Mutter und Schwester Auswärtigen Verwandten und Freunden widmen wir diese Anzeige. - Hanau, den 14 Januar 1840. Die hinterbliebenen Kinder und Geschwister. [183-85] Eisenbahn von Venedig nach Mailand. Die Direction der Venetianer-Mailänder-Eisenbahngesellschaft hat die Ehre, die HH. Besitzer von Interimsscheinen zu benachrichtigen, daß vom Die Zinsenerhebung kann sowohl bei den Cassen der Direction in Venedig oder Mailand geschehen, als auch zur größern Bequemlichkeit der HH. Actionnäre bei den beiden Agentschaften, in Wien bei HH. J. G. Schuller und Comp., und in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur. Zu diesem Behufe müssen die ursprünglichen Actionnäre oder deren Cessionnäre die Interimsscheine ausliefern, damit auf der Rückseite derselben die nöthige Anmerkung gemacht werden könne. - Venedig, den 8 Januar 1840. Die Direction der Gesellschaft. Section von Venedig: Francesco Zucchelli. Pietro Bigaglia. Cav. Giacomo Treves dei Bonfili. Nob. Spiridione Papadopoli. G. B. Breganze, Segret. Section von Mailand: Antonio Carmagnola. Paolo Battaglia. Francesco Decio. Giambattista Brambilla. E. Dott. Campi, Segret. In Bezug auf obige Bekanntmachung wird Unterzeichneter die Zahlung der bis Ende dieß fälligen Zinsen auf den Betrag der bis jetzt von den Actionnären eingelieferten Summe leisten. Die HH. Besitzer von Interimsscheinen können diesen Anlaß benützen, um zugleich die Anzeige zu machen, daß sie mittelst Cession deren Eigenthümer geworden sind, indem es die Agentschaft auf sich nimmt, diese Anzeige in Folge des §. 14 der Statuten an die resp. Directionssection in Venedig oder in Mailand gelangen zu lassen. Augsburg, den 18 Januar 1840. G. Chr. Baur. [179-81] Gant-Proclama. Das königl. Landgericht Weilheim Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf III. Zur Schlußverhandlung auf Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe. Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben. Concl. 11 Januar 1840. Der königl. Landrichter. Baur. [145-49] Herzoglich Nassauisches, vom Staate garantirtes Anlehen von Zwei Millionen 600,000 fl. Ziehungsanfang den 1, Ende den 3 Februar. Gulden sieben und achtzig Tausend, vertheilt in Treffer von 45,000, 9000, 2000, 1000, 400, 200, 100 fl. etc. etc. bis abwärts 27 fl., werden in dieser Ziehung erlangt. Unterzeichnetes Handlungshaus erläßt Loose a 3 fl. 30 kr. pr. Stück, und gibt Abnehmern von fünf Loosen ein sechstes gratis. Listen werden pünktlich zugesandt. Julius Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M. [154-55] Vente publique d'Estampes a Vienne (Autriche) le 16 Mars proch. et jours suivans. La 4me (derniere) Partie (Noms de quelques Maeitres: Baillie, Desnoyers, les Ghisi, Masson, Morin, Rembrandt, Ribera, Soutman, Strange, Vliet, Wille etc.) De plus: Quelques Planches gravees, Nombre de Portraits divers, Dessins originaux, Livres d'Arts etc. Le Catalogue Artaria & Comp. Rue Kohlmarkt, Nr. 1151 a Vienne.
Kommt es, wie kaum zu zweifeln, zur Liquidation, so muß das ganze Spiel der amerikanischen Anlehen mit an den Tag kommen. Die, welche hauptsächlich daran Antheil hatten, und denen die öffentliche Meinung nicht immer reine Hände zuschreibt, sind Whigs, die Gegner der jetzigen Regierung und die Vertheidiger der Banken, der Anlehen und der engern Verbindung mit Europa, namentlich England. Diese sind geneigt, die gemachten Anlehen sämmtlich anzuerkennen, die Interessen zu bezahlen, möchten aber gern die Garantie der Vereinigten Staaten dafür Europa gegenüber haben; sie sind Freunde dessen, was in Amerika „internal improvement“ nennt, und da die Unionsregierung diese „Inprovements“ nämlich Straßen, Canäle, Eisenbahnen, nicht auf Kosten der Union in den einzelnen Staaten unternehmen wollte, so haben die Regierungen dieser letztern die Anlegung solcher Communicationswege selbst übernommen, und zu dem Ende ungeheure Summen, theils in Amerika, theils in Europa aufgenommen. Diese Summen betragen nach genanen Berechnungen etwas über 183 Millionen Dollars. Jetzt sind diese Staaten, da die meisten diese Straßen und Canäle noch nichts abwerfen, nicht mehr im Stande, ihre Schuldenlast zu tragen und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, und jetzt soll wieder die Unionsregierung angegangen werden, um mit ihrem Credit einzuschreiten, und somit indirect zu thun, was sie früher direct zu thun verweigert hatte. Die Locofocos oder Demokraten dagegen sind einer solchen Garantie geradezu entgegen, und wollen die Anlehen ihrem Schicksal überlassen, da sie, wie sie sich ausdrücken, die Union nicht für die Schwindeleien einzelner Regierungen verantwortlich machen, und nicht „Amerika an Europa verpfänden“ wollen. Ganz unterliegen kann die Regierungspartei nicht, die Betrügereien der Vereinigten-Staaten-Bank, ihre schon seit mehrern Jahren evidente Insolvenz sind bekannt und sprechen für sie; ob sie aber einen vollständigen Sieg erfechten wird, ist ebenso zweifelhaft. Eine Entscheidung liegt in dem Ausgang des gegenwärtigen Streits über die Wahlen im Congresse, und eben dieser ist Ursache, daß die Botschaft nicht an dem gewöhnlichen Tage erlassen worden ist. [191-92] Todes - Anzeige. Am 13 dieses Monats verschied dahier nach fünfmonatlicher Krankheit, im 67sten Lebensjahre, unsere theure Mutter und Schwester Auswärtigen Verwandten und Freunden widmen wir diese Anzeige. – Hanau, den 14 Januar 1840. Die hinterbliebenen Kinder und Geschwister. [183-85] Eisenbahn von Venedig nach Mailand. Die Direction der Venetianer-Mailänder-Eisenbahngesellschaft hat die Ehre, die HH. Besitzer von Interimsscheinen zu benachrichtigen, daß vom Die Zinsenerhebung kann sowohl bei den Cassen der Direction in Venedig oder Mailand geschehen, als auch zur größern Bequemlichkeit der HH. Actionnäre bei den beiden Agentschaften, in Wien bei HH. J. G. Schuller und Comp., und in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur. Zu diesem Behufe müssen die ursprünglichen Actionnäre oder deren Cessionnäre die Interimsscheine ausliefern, damit auf der Rückseite derselben die nöthige Anmerkung gemacht werden könne. – Venedig, den 8 Januar 1840. Die Direction der Gesellschaft. Section von Venedig: Francesco Zucchelli. Pietro Bigaglia. Cav. Giacomo Treves dei Bonfili. Nob. Spiridione Papadopoli. G. B. Breganze, Segret. Section von Mailand: Antonio Carmagnola. Paolo Battaglia. Francesco Decio. Giambattista Brambilla. E. Dott. Campi, Segret. In Bezug auf obige Bekanntmachung wird Unterzeichneter die Zahlung der bis Ende dieß fälligen Zinsen auf den Betrag der bis jetzt von den Actionnären eingelieferten Summe leisten. Die HH. Besitzer von Interimsscheinen können diesen Anlaß benützen, um zugleich die Anzeige zu machen, daß sie mittelst Cession deren Eigenthümer geworden sind, indem es die Agentschaft auf sich nimmt, diese Anzeige in Folge des §. 14 der Statuten an die resp. Directionssection in Venedig oder in Mailand gelangen zu lassen. Augsburg, den 18 Januar 1840. G. Chr. Baur. [179-81] Gant-Proclama. Das königl. Landgericht Weilheim Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf III. Zur Schlußverhandlung auf Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe. Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben. Concl. 11 Januar 1840. Der königl. Landrichter. Baur. [145-49] Herzoglich Nassauisches, vom Staate garantirtes Anlehen von Zwei Millionen 600,000 fl. Ziehungsanfang den 1, Ende den 3 Februar. Gulden sieben und achtzig Tausend, vertheilt in Treffer von 45,000, 9000, 2000, 1000, 400, 200, 100 fl. etc. etc. bis abwärts 27 fl., werden in dieser Ziehung erlangt. Unterzeichnetes Handlungshaus erläßt Loose à 3 fl. 30 kr. pr. Stück, und gibt Abnehmern von fünf Loosen ein sechstes gratis. Listen werden pünktlich zugesandt. Julius Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M. [154-55] Vente publique d'Estampes à Vienne (Autriche) le 16 Mars proch. et jours suivans. La 4me (dernière) Partie (Noms de quelques Maîtres: Baillie, Desnoyers, les Ghisi, Masson, Morin, Rembrandt, Ribera, Soutman, Strange, Vliet, Wille etc.) De plus: Quelques Planches gravées, Nombre de Portraits divers, Dessins originaux, Livres d'Arts etc. Le Catalogue Artaria & Comp. Rue Kohlmarkt, Nr. 1151 à Vienne. <TEI> <text> <body> <div type="jSupplement" n="1"> <floatingText> <body> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0014" n="0182"/><lb/> hatte die Regierung von Pennsylvanien nicht auf den gesetzlichen öffentlichen Rechnungsablagen der Bank bestanden; diese sollten monatlich abgelegt worden, und nie ist eine erschienen. Auch nach der Zahlungseinstellung geschah deßhalb von Seite der Regierung kein Schritt, was um so auffallender ist, da diese in den Händen der Locofoco-Partei, also der Gegner der Banken war. Ein Correspondent der Times, ein Freund der Banken, macht hierüber die Bemerkung: „wird die Regierung durch legislative Maaßregeln die Vereinigte-Staaten-Bank und die andern Bankinstitute zwingen, ihre Freibriefe abzugeben, oder alsbald die Baarzahlungen wieder aufzunehmen? Ich bin kein Wahrsager, möchte aber doch trotz alles ihres lauten Geschwätzes prophezeyen, daß von der Regierungspartei keine Zwangsmaaßregeln werden angewendet werden.“ Was läßt sich hieraus für ein anderer Schluß ziehen, als daß der Staat Pennsylvanien mit der Vereinigten-Staaten-Bank so tief verflochten ist, daß er nicht als ihr Gegner auftreten kann, obgleich eine den Banken feindliche Partei am Ruder ist, und das Gesetz in Ausführung zu bringen gehalten wäre? Uebrigens muß sich dieß in Kurzem zeigen: die Bank hat im Anfang Octobers vor. Jahrs ihre Zahlungen eingestellt, und nach dem zehnten Artikel ihres Freibriefs muß der Gouverneur des Staats diesen für erloschen erklären, sobald die Bank drei Monate nach Einstellung ihrer Baarzahlungen nicht ihre Noten, Wechsel oder Deposition baar einlöst. Zudem ist im Januar auch die Bankdividende fällig, und nach demselben Freibrief darf sie im Fall einer Einstellung der Baarzahlungen <hi rendition="#g">keine Dividende</hi> auszahlen. Wir werden also in wenigen Wochen sehen, ob, wie ein Freund der Bank anfangs versicherte, die Einstellung der Baarzahlungen nur temporär, oder ob die Bank wirklich, wie alle Umstände vermuthen lassen, gänzlich insolvent ist. Die Vertheidiger derselben sind in neueren Zeiten sehr kleinlaut geworden, denn die Liquidation ist fast unvermeidlich geworden, da die Bank, auch wenn sie minder zahlungsunfähig wäre, als sie zu seyn scheint, doch wegen des einmal erwachten Mißtrauens dem Andrang der Zahlungsfordernden nicht widerstehen könnte, denn abgesehen von der Zahlungseinstellung selbst haben namentlich zweierlei in London und in Amerika ausgegebene Bilancen der Bank, die um eine Summe von mehr als 20 Mill. Dollars differiren, das Mißtrauen im höchsten Grade rege gewacht, und die Preise, die man in London für Erneuerung von Wechseln zahlte, und die sich auf 21 Proc. beliefen, waren begreiflicherweise nicht geeignet, daß Mißtrauen zu vermindern.</p><lb/> <p>Kommt es, wie kaum zu zweifeln, zur Liquidation, so muß das ganze Spiel der amerikanischen Anlehen mit an den Tag kommen. Die, welche hauptsächlich daran Antheil hatten, und denen die öffentliche Meinung nicht immer reine Hände zuschreibt, sind Whigs, die Gegner der jetzigen Regierung und die Vertheidiger der Banken, der Anlehen und der engern Verbindung mit Europa, namentlich England. Diese sind geneigt, die gemachten Anlehen sämmtlich anzuerkennen, die Interessen zu bezahlen, möchten aber gern die Garantie der Vereinigten Staaten dafür Europa gegenüber haben; sie sind Freunde dessen, was in Amerika „internal improvement“ nennt, und da die Unionsregierung diese „Inprovements“ nämlich Straßen, Canäle, Eisenbahnen, nicht auf Kosten der Union in den einzelnen Staaten unternehmen wollte, so haben die Regierungen dieser letztern die Anlegung solcher Communicationswege selbst übernommen, und zu dem Ende ungeheure Summen, theils in Amerika, theils in Europa aufgenommen. Diese Summen betragen nach genanen Berechnungen etwas über 183 Millionen Dollars. Jetzt sind diese Staaten, da die meisten diese Straßen und Canäle noch nichts abwerfen, nicht mehr im Stande, ihre Schuldenlast zu tragen und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, und jetzt soll wieder die Unionsregierung angegangen werden, um mit ihrem Credit einzuschreiten, und somit indirect zu thun, was sie früher direct zu thun verweigert hatte. Die Locofocos oder Demokraten dagegen sind einer solchen Garantie geradezu entgegen, und wollen die Anlehen ihrem Schicksal überlassen, da sie, wie sie sich ausdrücken, die Union nicht für die Schwindeleien einzelner Regierungen verantwortlich machen, und nicht „Amerika an Europa verpfänden“ wollen. Ganz unterliegen kann die Regierungspartei nicht, die Betrügereien der Vereinigten-Staaten-Bank, ihre schon seit mehrern Jahren evidente Insolvenz sind bekannt und sprechen für sie; ob sie aber einen vollständigen Sieg erfechten wird, ist ebenso zweifelhaft. Eine Entscheidung liegt in dem Ausgang des gegenwärtigen Streits über die Wahlen im Congresse, und eben dieser ist Ursache, daß die Botschaft nicht an dem gewöhnlichen Tage erlassen worden ist.</p><lb/> <div type="jAnnouncements" n="2"> <div xml:id="jAn191-92" type="jAn" n="3"> <head>[191-92]<lb/> Todes - Anzeige.</head><lb/> <p>Am 13 dieses Monats verschied dahier nach fünfmonatlicher Krankheit, im 67sten Lebensjahre, unsere theure Mutter und Schwester<lb/> Amalie v. Wintzingeroda, geborne v. Motz.</p><lb/> <p>Auswärtigen Verwandten und Freunden widmen wir diese Anzeige. – Hanau, den 14 Januar 1840.</p><lb/> <p>Die hinterbliebenen Kinder und Geschwister.</p><lb/> </div> <div xml:id="jAn183-85" type="jAn" n="3"> <head>[183-85]<lb/> Eisenbahn von Venedig nach Mailand.</head><lb/> <p>Die Direction der Venetianer-Mailänder-Eisenbahngesellschaft hat die Ehre, die HH. Besitzer von Interimsscheinen zu benachrichtigen, daß vom<lb/> 1sten Februar<lb/> an die fünfte halbjährige Zinsenrate, nämlich vom 1 August vorigen Jahres bis 31 laufenden Monats auf das bis jetzt erhobene Capital ausbezahlt wird.</p><lb/> <p>Die Zinsenerhebung kann sowohl bei den Cassen der Direction in Venedig oder Mailand geschehen, als auch zur größern Bequemlichkeit der HH. Actionnäre bei den beiden Agentschaften, in Wien bei HH. J. G. Schuller und Comp., und in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur.</p><lb/> <p>Zu diesem Behufe müssen die ursprünglichen Actionnäre oder deren Cessionnäre die Interimsscheine ausliefern, damit auf der Rückseite derselben die nöthige Anmerkung gemacht werden könne. – Venedig, den 8 Januar 1840.</p><lb/> <p>Die Direction der Gesellschaft.</p><lb/> <p>Section von Venedig:<lb/> Giuseppe Reali.</p><lb/> <p>Francesco Zucchelli.</p><lb/> <p>Pietro Bigaglia.</p><lb/> <p>Cav. Giacomo Treves dei Bonfili.</p><lb/> <p>Nob. Spiridione Papadopoli.</p><lb/> <p>G. B. Breganze, Segret.</p><lb/> <p>Section von Mailand:<lb/> Gaspare Porta.</p><lb/> <p>Antonio Carmagnola.</p><lb/> <p>Paolo Battaglia.</p><lb/> <p>Francesco Decio.</p><lb/> <p>Giambattista Brambilla.</p><lb/> <p>E. Dott. Campi, Segret.</p><lb/> <p>In Bezug auf obige Bekanntmachung wird Unterzeichneter die Zahlung der bis Ende dieß fälligen Zinsen auf den Betrag der bis jetzt von den Actionnären eingelieferten Summe leisten.</p><lb/> <p>Die HH. Besitzer von Interimsscheinen können diesen Anlaß benützen, um zugleich die Anzeige zu machen, daß sie mittelst Cession deren Eigenthümer geworden sind, indem es die Agentschaft auf sich nimmt, diese Anzeige in Folge des §. 14 der Statuten an die resp. Directionssection in Venedig oder in Mailand gelangen zu lassen.</p><lb/> <p>Augsburg, den 18 Januar 1840.</p><lb/> <p>G. Chr. Baur.</p><lb/> </div> <div xml:id="jAn179-81" type="jAn" n="3"> <head>[179-81]<lb/> Gant-Proclama.</head><lb/> <p>Das königl. Landgericht Weilheim<lb/> hat durch Erkenntniß vom 31 März 1837 in dem Schuldenwesen des Kloster-Realitätenbesitzers Abraham Renner zu Polling den Universal-Concurs erkannt.</p><lb/> <p>Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar<lb/> I. Zur Anmeldung der Forderungen und deren gehörigen Nachweisung auf<lb/> Freitag den 6 März 1840.</p><lb/> <p>II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf<lb/> Freitag den 1 Mai 1840.</p><lb/> <p>III. Zur Schlußverhandlung auf<lb/> Freitag den 29 Mai 1840,<lb/> und zwar bis 12 Junius 1840 einschlüssig für die Replik, und bis 26 Junius 1840 einschlüssig für die Duplik,<lb/> jedesmal Morgens 8 Uhr.</p><lb/> <p>Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.</p><lb/> <p>Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben.</p><lb/> <p>Concl. 11 Januar 1840.</p><lb/> <p>Der königl. Landrichter.</p><lb/> <p>Baur.</p><lb/> </div> <div xml:id="jAn145-49" type="jAn" n="3"> <head>[145-49]<lb/> Herzoglich Nassauisches,<lb/> vom Staate garantirtes<lb/> Anlehen von Zwei Millionen 600,000 fl.</head><lb/> <p>Ziehungsanfang den 1, Ende den 3 Februar.</p><lb/> <p>Gulden sieben und achtzig Tausend, vertheilt in Treffer von 45,000, 9000, 2000, 1000, 400, 200, 100 fl. etc. etc. bis abwärts 27 fl., werden in dieser Ziehung erlangt.</p><lb/> <p>Unterzeichnetes Handlungshaus erläßt Loose à 3 fl. 30 kr. pr. Stück, und gibt Abnehmern von fünf Loosen ein sechstes gratis. Listen werden pünktlich zugesandt.</p><lb/> <p>Julius Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M.</p><lb/> </div> <div xml:id="jAn154-55" type="jAn" n="3"> <head>[154-55]<lb/> Vente publique d'Estampes<lb/> à Vienne (Autriche) le 16 Mars proch. et jours suivans.</head><lb/> <p>La 4<hi rendition="#sup">me</hi> (dernière) Partie<lb/> de la belle et intéressante Collection d'Estampes et d'autres<lb/> Ouvrages d'Arts<lb/> delaissés par feu<lb/> Mr. Franç. Xavier Stöckl,<lb/> ci-devant Antiquaire et Marchand de beaux Arts à Vienne.</p><lb/> <p>(Noms de quelques Maîtres: Baillie, Desnoyers, les Ghisi, Masson, Morin, Rembrandt, Ribera, Soutman, Strange, Vliet, Wille etc.)</p><lb/> <p>De plus: Quelques Planches gravées, Nombre de Portraits divers, Dessins originaux, Livres d'Arts etc.</p><lb/> <p>Le Catalogue<lb/> se distribue gratis chez les Soussignés (qui se chargent aussi de Commissions) et à l'Etranger chez les principaux Marchands de beaux Arts.</p><lb/> <p>Artaria & Comp.</p><lb/> <p>Rue Kohlmarkt, Nr. 1151 à Vienne.</p><lb/><lb/> </div> </div> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [0182/0014]
hatte die Regierung von Pennsylvanien nicht auf den gesetzlichen öffentlichen Rechnungsablagen der Bank bestanden; diese sollten monatlich abgelegt worden, und nie ist eine erschienen. Auch nach der Zahlungseinstellung geschah deßhalb von Seite der Regierung kein Schritt, was um so auffallender ist, da diese in den Händen der Locofoco-Partei, also der Gegner der Banken war. Ein Correspondent der Times, ein Freund der Banken, macht hierüber die Bemerkung: „wird die Regierung durch legislative Maaßregeln die Vereinigte-Staaten-Bank und die andern Bankinstitute zwingen, ihre Freibriefe abzugeben, oder alsbald die Baarzahlungen wieder aufzunehmen? Ich bin kein Wahrsager, möchte aber doch trotz alles ihres lauten Geschwätzes prophezeyen, daß von der Regierungspartei keine Zwangsmaaßregeln werden angewendet werden.“ Was läßt sich hieraus für ein anderer Schluß ziehen, als daß der Staat Pennsylvanien mit der Vereinigten-Staaten-Bank so tief verflochten ist, daß er nicht als ihr Gegner auftreten kann, obgleich eine den Banken feindliche Partei am Ruder ist, und das Gesetz in Ausführung zu bringen gehalten wäre? Uebrigens muß sich dieß in Kurzem zeigen: die Bank hat im Anfang Octobers vor. Jahrs ihre Zahlungen eingestellt, und nach dem zehnten Artikel ihres Freibriefs muß der Gouverneur des Staats diesen für erloschen erklären, sobald die Bank drei Monate nach Einstellung ihrer Baarzahlungen nicht ihre Noten, Wechsel oder Deposition baar einlöst. Zudem ist im Januar auch die Bankdividende fällig, und nach demselben Freibrief darf sie im Fall einer Einstellung der Baarzahlungen keine Dividende auszahlen. Wir werden also in wenigen Wochen sehen, ob, wie ein Freund der Bank anfangs versicherte, die Einstellung der Baarzahlungen nur temporär, oder ob die Bank wirklich, wie alle Umstände vermuthen lassen, gänzlich insolvent ist. Die Vertheidiger derselben sind in neueren Zeiten sehr kleinlaut geworden, denn die Liquidation ist fast unvermeidlich geworden, da die Bank, auch wenn sie minder zahlungsunfähig wäre, als sie zu seyn scheint, doch wegen des einmal erwachten Mißtrauens dem Andrang der Zahlungsfordernden nicht widerstehen könnte, denn abgesehen von der Zahlungseinstellung selbst haben namentlich zweierlei in London und in Amerika ausgegebene Bilancen der Bank, die um eine Summe von mehr als 20 Mill. Dollars differiren, das Mißtrauen im höchsten Grade rege gewacht, und die Preise, die man in London für Erneuerung von Wechseln zahlte, und die sich auf 21 Proc. beliefen, waren begreiflicherweise nicht geeignet, daß Mißtrauen zu vermindern.
Kommt es, wie kaum zu zweifeln, zur Liquidation, so muß das ganze Spiel der amerikanischen Anlehen mit an den Tag kommen. Die, welche hauptsächlich daran Antheil hatten, und denen die öffentliche Meinung nicht immer reine Hände zuschreibt, sind Whigs, die Gegner der jetzigen Regierung und die Vertheidiger der Banken, der Anlehen und der engern Verbindung mit Europa, namentlich England. Diese sind geneigt, die gemachten Anlehen sämmtlich anzuerkennen, die Interessen zu bezahlen, möchten aber gern die Garantie der Vereinigten Staaten dafür Europa gegenüber haben; sie sind Freunde dessen, was in Amerika „internal improvement“ nennt, und da die Unionsregierung diese „Inprovements“ nämlich Straßen, Canäle, Eisenbahnen, nicht auf Kosten der Union in den einzelnen Staaten unternehmen wollte, so haben die Regierungen dieser letztern die Anlegung solcher Communicationswege selbst übernommen, und zu dem Ende ungeheure Summen, theils in Amerika, theils in Europa aufgenommen. Diese Summen betragen nach genanen Berechnungen etwas über 183 Millionen Dollars. Jetzt sind diese Staaten, da die meisten diese Straßen und Canäle noch nichts abwerfen, nicht mehr im Stande, ihre Schuldenlast zu tragen und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, und jetzt soll wieder die Unionsregierung angegangen werden, um mit ihrem Credit einzuschreiten, und somit indirect zu thun, was sie früher direct zu thun verweigert hatte. Die Locofocos oder Demokraten dagegen sind einer solchen Garantie geradezu entgegen, und wollen die Anlehen ihrem Schicksal überlassen, da sie, wie sie sich ausdrücken, die Union nicht für die Schwindeleien einzelner Regierungen verantwortlich machen, und nicht „Amerika an Europa verpfänden“ wollen. Ganz unterliegen kann die Regierungspartei nicht, die Betrügereien der Vereinigten-Staaten-Bank, ihre schon seit mehrern Jahren evidente Insolvenz sind bekannt und sprechen für sie; ob sie aber einen vollständigen Sieg erfechten wird, ist ebenso zweifelhaft. Eine Entscheidung liegt in dem Ausgang des gegenwärtigen Streits über die Wahlen im Congresse, und eben dieser ist Ursache, daß die Botschaft nicht an dem gewöhnlichen Tage erlassen worden ist.
[191-92]
Todes - Anzeige.
Am 13 dieses Monats verschied dahier nach fünfmonatlicher Krankheit, im 67sten Lebensjahre, unsere theure Mutter und Schwester
Amalie v. Wintzingeroda, geborne v. Motz.
Auswärtigen Verwandten und Freunden widmen wir diese Anzeige. – Hanau, den 14 Januar 1840.
Die hinterbliebenen Kinder und Geschwister.
[183-85]
Eisenbahn von Venedig nach Mailand.
Die Direction der Venetianer-Mailänder-Eisenbahngesellschaft hat die Ehre, die HH. Besitzer von Interimsscheinen zu benachrichtigen, daß vom
1sten Februar
an die fünfte halbjährige Zinsenrate, nämlich vom 1 August vorigen Jahres bis 31 laufenden Monats auf das bis jetzt erhobene Capital ausbezahlt wird.
Die Zinsenerhebung kann sowohl bei den Cassen der Direction in Venedig oder Mailand geschehen, als auch zur größern Bequemlichkeit der HH. Actionnäre bei den beiden Agentschaften, in Wien bei HH. J. G. Schuller und Comp., und in Augsburg bei Hrn. G. Chr. Baur.
Zu diesem Behufe müssen die ursprünglichen Actionnäre oder deren Cessionnäre die Interimsscheine ausliefern, damit auf der Rückseite derselben die nöthige Anmerkung gemacht werden könne. – Venedig, den 8 Januar 1840.
Die Direction der Gesellschaft.
Section von Venedig:
Giuseppe Reali.
Francesco Zucchelli.
Pietro Bigaglia.
Cav. Giacomo Treves dei Bonfili.
Nob. Spiridione Papadopoli.
G. B. Breganze, Segret.
Section von Mailand:
Gaspare Porta.
Antonio Carmagnola.
Paolo Battaglia.
Francesco Decio.
Giambattista Brambilla.
E. Dott. Campi, Segret.
In Bezug auf obige Bekanntmachung wird Unterzeichneter die Zahlung der bis Ende dieß fälligen Zinsen auf den Betrag der bis jetzt von den Actionnären eingelieferten Summe leisten.
Die HH. Besitzer von Interimsscheinen können diesen Anlaß benützen, um zugleich die Anzeige zu machen, daß sie mittelst Cession deren Eigenthümer geworden sind, indem es die Agentschaft auf sich nimmt, diese Anzeige in Folge des §. 14 der Statuten an die resp. Directionssection in Venedig oder in Mailand gelangen zu lassen.
Augsburg, den 18 Januar 1840.
G. Chr. Baur.
[179-81]
Gant-Proclama.
Das königl. Landgericht Weilheim
hat durch Erkenntniß vom 31 März 1837 in dem Schuldenwesen des Kloster-Realitätenbesitzers Abraham Renner zu Polling den Universal-Concurs erkannt.
Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar
I. Zur Anmeldung der Forderungen und deren gehörigen Nachweisung auf
Freitag den 6 März 1840.
II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Freitag den 1 Mai 1840.
III. Zur Schlußverhandlung auf
Freitag den 29 Mai 1840,
und zwar bis 12 Junius 1840 einschlüssig für die Replik, und bis 26 Junius 1840 einschlüssig für die Duplik,
jedesmal Morgens 8 Uhr.
Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.
Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben.
Concl. 11 Januar 1840.
Der königl. Landrichter.
Baur.
[145-49]
Herzoglich Nassauisches,
vom Staate garantirtes
Anlehen von Zwei Millionen 600,000 fl.
Ziehungsanfang den 1, Ende den 3 Februar.
Gulden sieben und achtzig Tausend, vertheilt in Treffer von 45,000, 9000, 2000, 1000, 400, 200, 100 fl. etc. etc. bis abwärts 27 fl., werden in dieser Ziehung erlangt.
Unterzeichnetes Handlungshaus erläßt Loose à 3 fl. 30 kr. pr. Stück, und gibt Abnehmern von fünf Loosen ein sechstes gratis. Listen werden pünktlich zugesandt.
Julius Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M.
[154-55]
Vente publique d'Estampes
à Vienne (Autriche) le 16 Mars proch. et jours suivans.
La 4me (dernière) Partie
de la belle et intéressante Collection d'Estampes et d'autres
Ouvrages d'Arts
delaissés par feu
Mr. Franç. Xavier Stöckl,
ci-devant Antiquaire et Marchand de beaux Arts à Vienne.
(Noms de quelques Maîtres: Baillie, Desnoyers, les Ghisi, Masson, Morin, Rembrandt, Ribera, Soutman, Strange, Vliet, Wille etc.)
De plus: Quelques Planches gravées, Nombre de Portraits divers, Dessins originaux, Livres d'Arts etc.
Le Catalogue
se distribue gratis chez les Soussignés (qui se chargent aussi de Commissions) et à l'Etranger chez les principaux Marchands de beaux Arts.
Artaria & Comp.
Rue Kohlmarkt, Nr. 1151 à Vienne.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |