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Allgemeine Zeitung. Nr. 28. Augsburg, 28. Januar 1840.

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eben so viel gesprochen als in den französischen Kammern. Dem kleinsten Ereigniß, das auf dem Genferischen Nußschalen-Territorium vorfällt, wird große Bedeutung gegeben, Alles bietet Stoff zu Broschüren, welche in die übrige Schweiz versandt, aber dort gewöhnlich nicht gelesen werden. Den Umgestaltungen in allen andern Cantonen lächelt man von Genf aus beifällig zu, aber an den eigenen Institutionen, so lächerlich dieselben auch theilweise sind, soll ja nicht gerüttelt werden. - Dieß die gedrängte Uebersicht der politischen Stellung der sämmtlichen zweiundzwanzig schweizerischen Cantone beim Beginn des Jahrs 1840.

Italien.

Die Allg. Zeitung Nr. 361 vom 27 Dec. theilt ein Schreiben aus Rom aus der Münchener politischen Zeitung mit, welches die Angabe eines Besuchs enthält, den der kaiserl. österreichische Botschafter Graf v. Lützow dem Herzog von Bordeaux gemacht haben soll. Dieß ist unrichtig; ein solcher Besuch hat nicht stattgefunden, und daher konnte Se. Heil. auch nicht durch denselben mitbewogen werden, dem Herzog die Audienz zu ertheilen. Gleich nach diesem Schreiben folgt ein anderes, das "von der Langenweile einer strengen Etikette" spricht, welche "den römischen Adel und die vornehmen fremden Reisenden abschreckte," den Palast Conti zu besuchen. Es bestand aber dort gar keine Etikette. Jeder, der seinen Wunsch durch einige Zeilen dem Duc de Levis kundgegeben, erschien wie bei einer Abendunterhaltung eines Privatmannes, und nachdem er mit dem zuvorkommenden und liebenswürdigen jungen Prinzen einige Worte gewechselt, trieb sich Jeder unter der Menge herum, Bekannte aufsuchend, ohne von dem Herrn vom Hause weiter Notiz zu nehmen. So frei und zwanglos bewegten sich Damen und Männer, daß an Etikette gar nicht gedacht ward. Von dem römischen Adel waren stets Alle erschienen, die überhaupt in die Welt gehen; ohne Anstand wären sie von da bei dem französischen Botschafter eingetreten, wenn wegen der Entbindung der Frau v. Latour-Maubourg dessen Haus nicht geschlossen gewesen wäre. So wenig dachte der römische Adel daran Partei zu nehmen. Die vornehmen Fremden, deren es übrigens vorzüglich Russen dießmal hier nicht viele gibt, waren fast alle da, mit Ausnahme der offen erklärten Anhänger Ludwig Philipps, welche auch die Salons der hiesigen Colonie des Faubourg St. Germain nicht betreten. Jedoch die Mehrzahl der Besuchenden, welche die kleinen Gemächer des Palastes Conti füllten, waren Franzosen, die wochentlich zu zwanzig, dreißig und mehr mit den Dampfschiffen von Marseille über Civita vecchia auf einige Tage hieher eilten, um den Herzog zu sehen. Sie waren aus den verschiedensten Classen der Gesellschaft, meist ganz junge Leute, die ihre Anhänglichkeit an das unglückliche Königshaus durch Ablehnen aller Anstellungen in Frankreich zu beweisen geglaubt, und die es zu schmerzen schien, daß Franzosen, welche Tafelgäste des französischen Botschafters waren, gleich ihnen freundlich von dem Prinzen und dessen Umgebung aufgenommen wurden. Sie hätten darin vielleicht ein vorsichtiges Entfernthalten von aller Parteiung erkennen können; aber von dem Charakter und manchen Aeußerungen einiger Begleiter des Herzogs schließend, glaubten sie eine ihnen abnorm erscheinende Neigung zu constitutionellen Ideen wahrzunehmen. - Der Prinz wird Ende Januar von Neapel zurückerwartet, um nach kurzem Aufenthalt seinen frühern Wohnsitz wieder zu beziehen.

Oesterreich.

Reisende, welche aus Oberitalien eben zurückgekehrt sind, schildern den Anblick des von den Fluthen tief aufgewühlten Bodens mit düstern Farben. Das verödete Land ist theilweise von der Bevölkerung verlassen; die Häuser stehen als Trümmer da, die nach und nach zusammenstürzen. - Die Preßburger Zeitung gibt nun die Berathungen der Magnatentafel über das ständische Nuncium in Betreff der Religionsangelegenheit vollständig mit der Bemerkung, daß das darüber abgefaßte Renuncium der Ständetafel bei der nächsten Reichstagssitzung werde mitgetheilt werden. Es finden sich in diesem Berichte die Ihnen gemachten Privatmittheilungen im Wesentlichen bestätigt, und nur Einiges dürfte noch beizufügen seyn. Namentlich äußerte sich die Magnatentafel beistimmend, daß kraft der Reversalen keine Religionsfrage weiter stattfinden solle, wenn Jünglinge das 18te Lebensjahr erreicht, und Mädchen wenn sie vor dem 18ten Jahre sich verheirathet haben. Dagegen konnte sie dem schon beim vorigen Landtage gestellten Antrage, daß bei gemischten Ehen volljähriger Kinder insbesondere noch die Einwilligung der Eltern erforderlich sey, nicht beitreten, und in Betreff der Kindererziehung aus gemischten Ehen äußerte sie den Wunsch, es möge damit aus den schon im vorigen Landtage mitgetheilten Gründen beim gesetzlich Bestehenden verbleiben. Weil jedoch auch in Betreff solcher Ehen, bei denen nach der Zeit eine Religionsveränderung eintritt, der Kinder wegen ein Gesetz erforderlich ist, so möge die Ständetafel darüber ein Gutachten vorlegen. Bei dem Punkte über den Besuch der protestantischen Schulen und wegen der Aufnahme protestantischer Erzieher für die katholische Jugend sey klar anzudeuten, daß, da die katholische Jugend an dem protestantischen Religionsunterrichte nicht Theil nehmen kann, sowohl in der Schule als bei der Privaterziehung, der katholische Religionsunterricht immer sichergestellt bleiben müsse. Was den Punkt wegen Recopulation (der unter Religionsfrage stehenden Ehegatten) betrifft, so ist die Magnatentafel einerseits einverstanden, daß sie bei jenen Individuen aufhöre, die schon von Kindheit an evangelisch waren, und durch ihre Seelsorger gewissenhaft und ohne Betrug copulirt wurden, wie auch hinsichtlich jener Verfügung, daß der die Copulation gegen den 15ten Abschnitt des 26sten Art. 1790/91 wissentlich vollziehende Seelsorger zur Verantwortung gezogen werden soll; anderntheils aber wünscht die Magnatentafel, daß die Recopulation der noch unter einer Religionsfrage stehenden Personen nie früher geschehe, als bis sie durch Entscheidung dieser Frage wird nöthig befunden werden. Mit dem 7ten Punkte (Beschränkung in der freien Errichtung von protestantischen Elementar- und Grammatikalschulen) und mit dem 8ten Punkte (rücksichtlich der Anordnung von Consistorien und Bestätigung der Synodalbeschlüsse) erklärte sich die Magnatentafel für einverstanden. In Betreff des 9ten Punktes stimmt sie bei, daß die Anordnung des 26ten Artikels 1790/91 anbelangend die Gerichtsbarkeit der katholischen Consistorien in Scheidungsprocessen gemischter Ehen nicht dahin ausgedehnt werden, wenn beide Eheleute evangelisch waren, und eins derselben im Laufe oder nach Beendigung des Processes katholisch wird; doch kann die Magnatentafel nicht einwilligen, daß, im Fall bei gemischten Ehen Scheidung von Tisch und Bett erfolgt, der evangelische Theil die Ehe als völlig aufgelöst erachten und zur neuen Ehe schreiten solle, denn außerdem, daß man dem katholischen Consistorium einen seinen Principien entgegengesetzten Urtheilsspruch nicht abzwingen, auch diesen Spruch nicht über den wahren Sinn ausdehnen dürfe, hindere die Annahme dieser von der Ständetafel vorgelegten Meinung auch noch der gewichtige Grund, daß das Ehebündniß, welches seiner Natur und Bestimmung nach gleichgestellt seyn muß, dieser Meinung gemäß ganz ungleich und für den katholischen Theil drückender wäre, woraus nur Gefährdung der ehelichen Ruhe und Eintracht entstehen müßte; überdieß wäre darin hinsichtlich der gemischten Ehe gerade ein essentielles Hinderniß enthalten: es beharre deßhalb die Magnatentafel bei ihrer im vorigen Landtage ausgesprochenen Meinung, hoffend, die Ständetafel werde diese Gründe beherzigen und von ihrem Vorschlage abgehen. Zum 10ten Punkte bemerkt die Magnatentafel: da die Erwähnung der Patronatspflichten keine Besorgniß erwecken könne, diese Erwähnung aber zur Sicherung

eben so viel gesprochen als in den französischen Kammern. Dem kleinsten Ereigniß, das auf dem Genferischen Nußschalen-Territorium vorfällt, wird große Bedeutung gegeben, Alles bietet Stoff zu Broschüren, welche in die übrige Schweiz versandt, aber dort gewöhnlich nicht gelesen werden. Den Umgestaltungen in allen andern Cantonen lächelt man von Genf aus beifällig zu, aber an den eigenen Institutionen, so lächerlich dieselben auch theilweise sind, soll ja nicht gerüttelt werden. – Dieß die gedrängte Uebersicht der politischen Stellung der sämmtlichen zweiundzwanzig schweizerischen Cantone beim Beginn des Jahrs 1840.

Italien.

Die Allg. Zeitung Nr. 361 vom 27 Dec. theilt ein Schreiben aus Rom aus der Münchener politischen Zeitung mit, welches die Angabe eines Besuchs enthält, den der kaiserl. österreichische Botschafter Graf v. Lützow dem Herzog von Bordeaux gemacht haben soll. Dieß ist unrichtig; ein solcher Besuch hat nicht stattgefunden, und daher konnte Se. Heil. auch nicht durch denselben mitbewogen werden, dem Herzog die Audienz zu ertheilen. Gleich nach diesem Schreiben folgt ein anderes, das „von der Langenweile einer strengen Etikette“ spricht, welche „den römischen Adel und die vornehmen fremden Reisenden abschreckte,“ den Palast Conti zu besuchen. Es bestand aber dort gar keine Etikette. Jeder, der seinen Wunsch durch einige Zeilen dem Duc de Levis kundgegeben, erschien wie bei einer Abendunterhaltung eines Privatmannes, und nachdem er mit dem zuvorkommenden und liebenswürdigen jungen Prinzen einige Worte gewechselt, trieb sich Jeder unter der Menge herum, Bekannte aufsuchend, ohne von dem Herrn vom Hause weiter Notiz zu nehmen. So frei und zwanglos bewegten sich Damen und Männer, daß an Etikette gar nicht gedacht ward. Von dem römischen Adel waren stets Alle erschienen, die überhaupt in die Welt gehen; ohne Anstand wären sie von da bei dem französischen Botschafter eingetreten, wenn wegen der Entbindung der Frau v. Latour-Maubourg dessen Haus nicht geschlossen gewesen wäre. So wenig dachte der römische Adel daran Partei zu nehmen. Die vornehmen Fremden, deren es übrigens vorzüglich Russen dießmal hier nicht viele gibt, waren fast alle da, mit Ausnahme der offen erklärten Anhänger Ludwig Philipps, welche auch die Salons der hiesigen Colonie des Faubourg St. Germain nicht betreten. Jedoch die Mehrzahl der Besuchenden, welche die kleinen Gemächer des Palastes Conti füllten, waren Franzosen, die wochentlich zu zwanzig, dreißig und mehr mit den Dampfschiffen von Marseille über Civita vecchia auf einige Tage hieher eilten, um den Herzog zu sehen. Sie waren aus den verschiedensten Classen der Gesellschaft, meist ganz junge Leute, die ihre Anhänglichkeit an das unglückliche Königshaus durch Ablehnen aller Anstellungen in Frankreich zu beweisen geglaubt, und die es zu schmerzen schien, daß Franzosen, welche Tafelgäste des französischen Botschafters waren, gleich ihnen freundlich von dem Prinzen und dessen Umgebung aufgenommen wurden. Sie hätten darin vielleicht ein vorsichtiges Entfernthalten von aller Parteiung erkennen können; aber von dem Charakter und manchen Aeußerungen einiger Begleiter des Herzogs schließend, glaubten sie eine ihnen abnorm erscheinende Neigung zu constitutionellen Ideen wahrzunehmen. – Der Prinz wird Ende Januar von Neapel zurückerwartet, um nach kurzem Aufenthalt seinen frühern Wohnsitz wieder zu beziehen.

Oesterreich.

Reisende, welche aus Oberitalien eben zurückgekehrt sind, schildern den Anblick des von den Fluthen tief aufgewühlten Bodens mit düstern Farben. Das verödete Land ist theilweise von der Bevölkerung verlassen; die Häuser stehen als Trümmer da, die nach und nach zusammenstürzen. – Die Preßburger Zeitung gibt nun die Berathungen der Magnatentafel über das ständische Nuncium in Betreff der Religionsangelegenheit vollständig mit der Bemerkung, daß das darüber abgefaßte Renuncium der Ständetafel bei der nächsten Reichstagssitzung werde mitgetheilt werden. Es finden sich in diesem Berichte die Ihnen gemachten Privatmittheilungen im Wesentlichen bestätigt, und nur Einiges dürfte noch beizufügen seyn. Namentlich äußerte sich die Magnatentafel beistimmend, daß kraft der Reversalen keine Religionsfrage weiter stattfinden solle, wenn Jünglinge das 18te Lebensjahr erreicht, und Mädchen wenn sie vor dem 18ten Jahre sich verheirathet haben. Dagegen konnte sie dem schon beim vorigen Landtage gestellten Antrage, daß bei gemischten Ehen volljähriger Kinder insbesondere noch die Einwilligung der Eltern erforderlich sey, nicht beitreten, und in Betreff der Kindererziehung aus gemischten Ehen äußerte sie den Wunsch, es möge damit aus den schon im vorigen Landtage mitgetheilten Gründen beim gesetzlich Bestehenden verbleiben. Weil jedoch auch in Betreff solcher Ehen, bei denen nach der Zeit eine Religionsveränderung eintritt, der Kinder wegen ein Gesetz erforderlich ist, so möge die Ständetafel darüber ein Gutachten vorlegen. Bei dem Punkte über den Besuch der protestantischen Schulen und wegen der Aufnahme protestantischer Erzieher für die katholische Jugend sey klar anzudeuten, daß, da die katholische Jugend an dem protestantischen Religionsunterrichte nicht Theil nehmen kann, sowohl in der Schule als bei der Privaterziehung, der katholische Religionsunterricht immer sichergestellt bleiben müsse. Was den Punkt wegen Recopulation (der unter Religionsfrage stehenden Ehegatten) betrifft, so ist die Magnatentafel einerseits einverstanden, daß sie bei jenen Individuen aufhöre, die schon von Kindheit an evangelisch waren, und durch ihre Seelsorger gewissenhaft und ohne Betrug copulirt wurden, wie auch hinsichtlich jener Verfügung, daß der die Copulation gegen den 15ten Abschnitt des 26sten Art. 1790/91 wissentlich vollziehende Seelsorger zur Verantwortung gezogen werden soll; anderntheils aber wünscht die Magnatentafel, daß die Recopulation der noch unter einer Religionsfrage stehenden Personen nie früher geschehe, als bis sie durch Entscheidung dieser Frage wird nöthig befunden werden. Mit dem 7ten Punkte (Beschränkung in der freien Errichtung von protestantischen Elementar- und Grammatikalschulen) und mit dem 8ten Punkte (rücksichtlich der Anordnung von Consistorien und Bestätigung der Synodalbeschlüsse) erklärte sich die Magnatentafel für einverstanden. In Betreff des 9ten Punktes stimmt sie bei, daß die Anordnung des 26ten Artikels 1790/91 anbelangend die Gerichtsbarkeit der katholischen Consistorien in Scheidungsprocessen gemischter Ehen nicht dahin ausgedehnt werden, wenn beide Eheleute evangelisch waren, und eins derselben im Laufe oder nach Beendigung des Processes katholisch wird; doch kann die Magnatentafel nicht einwilligen, daß, im Fall bei gemischten Ehen Scheidung von Tisch und Bett erfolgt, der evangelische Theil die Ehe als völlig aufgelöst erachten und zur neuen Ehe schreiten solle, denn außerdem, daß man dem katholischen Consistorium einen seinen Principien entgegengesetzten Urtheilsspruch nicht abzwingen, auch diesen Spruch nicht über den wahren Sinn ausdehnen dürfe, hindere die Annahme dieser von der Ständetafel vorgelegten Meinung auch noch der gewichtige Grund, daß das Ehebündniß, welches seiner Natur und Bestimmung nach gleichgestellt seyn muß, dieser Meinung gemäß ganz ungleich und für den katholischen Theil drückender wäre, woraus nur Gefährdung der ehelichen Ruhe und Eintracht entstehen müßte; überdieß wäre darin hinsichtlich der gemischten Ehe gerade ein essentielles Hinderniß enthalten: es beharre deßhalb die Magnatentafel bei ihrer im vorigen Landtage ausgesprochenen Meinung, hoffend, die Ständetafel werde diese Gründe beherzigen und von ihrem Vorschlage abgehen. Zum 10ten Punkte bemerkt die Magnatentafel: da die Erwähnung der Patronatspflichten keine Besorgniß erwecken könne, diese Erwähnung aber zur Sicherung

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[0220/0012] eben so viel gesprochen als in den französischen Kammern. Dem kleinsten Ereigniß, das auf dem Genferischen Nußschalen-Territorium vorfällt, wird große Bedeutung gegeben, Alles bietet Stoff zu Broschüren, welche in die übrige Schweiz versandt, aber dort gewöhnlich nicht gelesen werden. Den Umgestaltungen in allen andern Cantonen lächelt man von Genf aus beifällig zu, aber an den eigenen Institutionen, so lächerlich dieselben auch theilweise sind, soll ja nicht gerüttelt werden. – Dieß die gedrängte Uebersicht der politischen Stellung der sämmtlichen zweiundzwanzig schweizerischen Cantone beim Beginn des Jahrs 1840. Italien. _ Rom, 14 Jan. Die Allg. Zeitung Nr. 361 vom 27 Dec. theilt ein Schreiben aus Rom aus der Münchener politischen Zeitung mit, welches die Angabe eines Besuchs enthält, den der kaiserl. österreichische Botschafter Graf v. Lützow dem Herzog von Bordeaux gemacht haben soll. Dieß ist unrichtig; ein solcher Besuch hat nicht stattgefunden, und daher konnte Se. Heil. auch nicht durch denselben mitbewogen werden, dem Herzog die Audienz zu ertheilen. Gleich nach diesem Schreiben folgt ein anderes, das „von der Langenweile einer strengen Etikette“ spricht, welche „den römischen Adel und die vornehmen fremden Reisenden abschreckte,“ den Palast Conti zu besuchen. Es bestand aber dort gar keine Etikette. Jeder, der seinen Wunsch durch einige Zeilen dem Duc de Levis kundgegeben, erschien wie bei einer Abendunterhaltung eines Privatmannes, und nachdem er mit dem zuvorkommenden und liebenswürdigen jungen Prinzen einige Worte gewechselt, trieb sich Jeder unter der Menge herum, Bekannte aufsuchend, ohne von dem Herrn vom Hause weiter Notiz zu nehmen. So frei und zwanglos bewegten sich Damen und Männer, daß an Etikette gar nicht gedacht ward. Von dem römischen Adel waren stets Alle erschienen, die überhaupt in die Welt gehen; ohne Anstand wären sie von da bei dem französischen Botschafter eingetreten, wenn wegen der Entbindung der Frau v. Latour-Maubourg dessen Haus nicht geschlossen gewesen wäre. So wenig dachte der römische Adel daran Partei zu nehmen. Die vornehmen Fremden, deren es übrigens vorzüglich Russen dießmal hier nicht viele gibt, waren fast alle da, mit Ausnahme der offen erklärten Anhänger Ludwig Philipps, welche auch die Salons der hiesigen Colonie des Faubourg St. Germain nicht betreten. Jedoch die Mehrzahl der Besuchenden, welche die kleinen Gemächer des Palastes Conti füllten, waren Franzosen, die wochentlich zu zwanzig, dreißig und mehr mit den Dampfschiffen von Marseille über Civita vecchia auf einige Tage hieher eilten, um den Herzog zu sehen. Sie waren aus den verschiedensten Classen der Gesellschaft, meist ganz junge Leute, die ihre Anhänglichkeit an das unglückliche Königshaus durch Ablehnen aller Anstellungen in Frankreich zu beweisen geglaubt, und die es zu schmerzen schien, daß Franzosen, welche Tafelgäste des französischen Botschafters waren, gleich ihnen freundlich von dem Prinzen und dessen Umgebung aufgenommen wurden. Sie hätten darin vielleicht ein vorsichtiges Entfernthalten von aller Parteiung erkennen können; aber von dem Charakter und manchen Aeußerungen einiger Begleiter des Herzogs schließend, glaubten sie eine ihnen abnorm erscheinende Neigung zu constitutionellen Ideen wahrzunehmen. – Der Prinz wird Ende Januar von Neapel zurückerwartet, um nach kurzem Aufenthalt seinen frühern Wohnsitz wieder zu beziehen. Oesterreich. _ Wien, 20 Jan. Reisende, welche aus Oberitalien eben zurückgekehrt sind, schildern den Anblick des von den Fluthen tief aufgewühlten Bodens mit düstern Farben. Das verödete Land ist theilweise von der Bevölkerung verlassen; die Häuser stehen als Trümmer da, die nach und nach zusammenstürzen. – Die Preßburger Zeitung gibt nun die Berathungen der Magnatentafel über das ständische Nuncium in Betreff der Religionsangelegenheit vollständig mit der Bemerkung, daß das darüber abgefaßte Renuncium der Ständetafel bei der nächsten Reichstagssitzung werde mitgetheilt werden. Es finden sich in diesem Berichte die Ihnen gemachten Privatmittheilungen im Wesentlichen bestätigt, und nur Einiges dürfte noch beizufügen seyn. Namentlich äußerte sich die Magnatentafel beistimmend, daß kraft der Reversalen keine Religionsfrage weiter stattfinden solle, wenn Jünglinge das 18te Lebensjahr erreicht, und Mädchen wenn sie vor dem 18ten Jahre sich verheirathet haben. Dagegen konnte sie dem schon beim vorigen Landtage gestellten Antrage, daß bei gemischten Ehen volljähriger Kinder insbesondere noch die Einwilligung der Eltern erforderlich sey, nicht beitreten, und in Betreff der Kindererziehung aus gemischten Ehen äußerte sie den Wunsch, es möge damit aus den schon im vorigen Landtage mitgetheilten Gründen beim gesetzlich Bestehenden verbleiben. Weil jedoch auch in Betreff solcher Ehen, bei denen nach der Zeit eine Religionsveränderung eintritt, der Kinder wegen ein Gesetz erforderlich ist, so möge die Ständetafel darüber ein Gutachten vorlegen. Bei dem Punkte über den Besuch der protestantischen Schulen und wegen der Aufnahme protestantischer Erzieher für die katholische Jugend sey klar anzudeuten, daß, da die katholische Jugend an dem protestantischen Religionsunterrichte nicht Theil nehmen kann, sowohl in der Schule als bei der Privaterziehung, der katholische Religionsunterricht immer sichergestellt bleiben müsse. Was den Punkt wegen Recopulation (der unter Religionsfrage stehenden Ehegatten) betrifft, so ist die Magnatentafel einerseits einverstanden, daß sie bei jenen Individuen aufhöre, die schon von Kindheit an evangelisch waren, und durch ihre Seelsorger gewissenhaft und ohne Betrug copulirt wurden, wie auch hinsichtlich jener Verfügung, daß der die Copulation gegen den 15ten Abschnitt des 26sten Art. 1790/91 wissentlich vollziehende Seelsorger zur Verantwortung gezogen werden soll; anderntheils aber wünscht die Magnatentafel, daß die Recopulation der noch unter einer Religionsfrage stehenden Personen nie früher geschehe, als bis sie durch Entscheidung dieser Frage wird nöthig befunden werden. Mit dem 7ten Punkte (Beschränkung in der freien Errichtung von protestantischen Elementar- und Grammatikalschulen) und mit dem 8ten Punkte (rücksichtlich der Anordnung von Consistorien und Bestätigung der Synodalbeschlüsse) erklärte sich die Magnatentafel für einverstanden. In Betreff des 9ten Punktes stimmt sie bei, daß die Anordnung des 26ten Artikels 1790/91 anbelangend die Gerichtsbarkeit der katholischen Consistorien in Scheidungsprocessen gemischter Ehen nicht dahin ausgedehnt werden, wenn beide Eheleute evangelisch waren, und eins derselben im Laufe oder nach Beendigung des Processes katholisch wird; doch kann die Magnatentafel nicht einwilligen, daß, im Fall bei gemischten Ehen Scheidung von Tisch und Bett erfolgt, der evangelische Theil die Ehe als völlig aufgelöst erachten und zur neuen Ehe schreiten solle, denn außerdem, daß man dem katholischen Consistorium einen seinen Principien entgegengesetzten Urtheilsspruch nicht abzwingen, auch diesen Spruch nicht über den wahren Sinn ausdehnen dürfe, hindere die Annahme dieser von der Ständetafel vorgelegten Meinung auch noch der gewichtige Grund, daß das Ehebündniß, welches seiner Natur und Bestimmung nach gleichgestellt seyn muß, dieser Meinung gemäß ganz ungleich und für den katholischen Theil drückender wäre, woraus nur Gefährdung der ehelichen Ruhe und Eintracht entstehen müßte; überdieß wäre darin hinsichtlich der gemischten Ehe gerade ein essentielles Hinderniß enthalten: es beharre deßhalb die Magnatentafel bei ihrer im vorigen Landtage ausgesprochenen Meinung, hoffend, die Ständetafel werde diese Gründe beherzigen und von ihrem Vorschlage abgehen. Zum 10ten Punkte bemerkt die Magnatentafel: da die Erwähnung der Patronatspflichten keine Besorgniß erwecken könne, diese Erwähnung aber zur Sicherung

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 28. Augsburg, 28. Januar 1840, S. 0220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_028_18400128/12>, abgerufen am 23.11.2024.