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Allgemeine Zeitung. Nr. 61. Augsburg, 1. März 1840.

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Preußen.

Unverkennbar ist bei den Bewohnern des platten Landes in unserem Regierungsbezirk der Wohlstand im Zunehmen begriffen. Viel haben dazu die im Allgemeinen günstigen Getreidepreise der letzten Jahre beigetragen, das Meiste jedoch die jetzt schon großentheils zur Ausführung gekommenen Regulirungen und Separationen. Wo dieselben schon seit längerer Zeit beendigt und die damit verknüpften, nicht unbedeutenden Kosten verschmerzt sind, bemerkt man schon jetzt das Hervortreten eines kräftigen Bauernstandes. Das Bewußtseyn des freien Eigenthums seiner Grundstücke und des ungetheilten Gewinnes von denselben wirkt bei diesen Bauern immer mehr auf eine größere Industrie in der Bearbeitung ihres Landes und auf die Erhaltung des Gewonnenen durch Anwendung einer weisen Sparsamkeit. Das äußere Ansehen der Höfe und die innere Einrichtung der Wirthschaft bekunden am zuverlässigsten den umgestalteten Sinn des Besitzers und unterscheiden ihn wesentlich von den noch in der Abhängigkeit des Gutsherrn schmachtenden Lastbauern, deren höchster Genuß fortdauernd der Branntwein bleibt. Leider bleibt der Fortschritt des Wohlstandes eines großen Theils der städtischen Bewohner hinter dem der bäuerlichen Einsassen weit zurück. Außer der Provincialhauptstadt Posen sind nur wenige Städte, in welchen Gewerbethätigkeit und Handel einigen Aufschwung zu nehmen anfangen und deren Bürgerschaft als gut situirt bezeichnet werden kann. Die unverhältnißmäßig große Zahl der Städte, von denen die meisten ihren Ursprung nicht einem wirklichen Bedürfniß, sondern lediglich dem Eigennutze der ehemaligen Grundbesitzer, welche, den Hauptertrag ihrer Güter in der Propination suchend, mit königlicher Bewilligung Städte etablirten, um auf deren Jahrmärkten einen reichlicheren Absatz ihres Bieres und Branntweins zu finden, und keine Rücksicht darauf nahmen, ob die Lage der Stadt an einem schiffbaren Strome, in einer von wohlhabenden Landleuten bevölkerten Gegend, und die Gelegenheit in der neuen Commune bürgerliche Gewerbe zu treiben, das Bestehen solcher Schöpfungen sichere oder auch nur wahrscheinlich mache, zu verdanken haben, verhindert schon an sich das Aufblühen der Gewerbe, indem die Concurrenz der Gewerbtreibenden, namentlich der Handwerker, zu groß ist, dagegen der Absatz nur auf die Einwohner der Stadt und deren nächste Umgegend beschränkt bleibt. So ist es natürlich, daß viele dieser Städte nur von armen Handwerkern, vermögenslosen Ackersleuten und Juden bevölkert sind, und sich großentheils von einem großen Dorfe durch nichts Anderes unterscheiden, als durch einen Marktplatz oder einige Ziegeldächer. Wenn demnächst noch in Erwägung gebracht wird, daß sich in dem alten Polen, wo nur Herren und Untergebene existirten, ein kräftiger Mittelstand, von jeher die Wiege und die Schule des städtischen Wohlstandes und des Gewerbfleißes, nicht entwickeln konnte; daß die topographische Lage des Landes für Handel und Gewerbe wenig geeignet ist; daß innere und äußere Stürme das Land Jahrhunderte lang verheerten; daß die gewerbtreibenden Städtebewohner unter dem Druck des gutsherrlichen Zwanges und deren Abgaben erlagen; daß in Folge gänzlichen Mangels eines ordentlichen Schulunterrichts die Einwohner demoralisirten; daß ein betrügerischer Schachergeist das Aufblühen jedes Großhandels verhinderte, und daß endlich durch Verschließung der russischen Gränzen auch noch die in vielen Städten blühende Tuchfabrication und der Handel mit Tuchen zerstört ist, so leuchtet wohl ein, daß ein fünfundzwanzigjähriger Friede sowohl, als auch die Sorgungen einer weisen und gerechten Regierung dem armseligen Zustande dieser Städte nicht aufzuhelfen vermochten. - Indessen ist doch nicht zu verkennen, daß in mehreren Städten sich ein kräftigeres gewerbliches Leben zu regen beginnt. - Einer nicht geringen Anzahl von ihnen ist bereits durch Einführung der revidirten Städteordnung von 1831 ein besseres Gemeinwesen constituirt. Das Gesetz vom 1 Jun. 1833 hat die zu, der Regierungsaufsicht unterworfenen, Corporationen umgestalteten Judenschaften jenem Gemeinwesen theils angeschlossen, theils untergeordnet. Die Gesetze vom 13 Mai 1833 haben die städtischen Gewerbe von den Fesseln des gutsherrlichen Zwanges und der Abgaben befreit, und werden dieselben jetzt nur noch durch die Ablösungszahlungen an einer ganz freien Entwickelung gehindert. - Die fortschreitenden Regulirungen heben den Wohlstand des Landmannes und mit ihm zugleich in steter Wechselwirkung den der Städter, während auch in den Städten selbst freie Ackerbürgerschaften sich zu bilden anfangen. In Folge der neuen Organisation der Justizbehörden der hiesigen Provinz sind eine große Anzahl gebildeter Beamten in die Mitte vieler Bürgerschaften getreten, und fördern durch ihr eigenes Bedürfniß ein neues höheres Regen und Leisten in Handwerk, Kunst und Wissenschaft. - Durch den bessern Schulunterricht wird Bildung unter der heranwachsenden Generation allgemein verbreitet und die Moralität gefördert, während eine geordnete und thätige Polizei- und Communalverwaltung das erblühende bürgerliche Leben stärkt und befestigt. (Die Preuß. Staatsz. aus der Posener Z.)

Preußen.

Unverkennbar ist bei den Bewohnern des platten Landes in unserem Regierungsbezirk der Wohlstand im Zunehmen begriffen. Viel haben dazu die im Allgemeinen günstigen Getreidepreise der letzten Jahre beigetragen, das Meiste jedoch die jetzt schon großentheils zur Ausführung gekommenen Regulirungen und Separationen. Wo dieselben schon seit längerer Zeit beendigt und die damit verknüpften, nicht unbedeutenden Kosten verschmerzt sind, bemerkt man schon jetzt das Hervortreten eines kräftigen Bauernstandes. Das Bewußtseyn des freien Eigenthums seiner Grundstücke und des ungetheilten Gewinnes von denselben wirkt bei diesen Bauern immer mehr auf eine größere Industrie in der Bearbeitung ihres Landes und auf die Erhaltung des Gewonnenen durch Anwendung einer weisen Sparsamkeit. Das äußere Ansehen der Höfe und die innere Einrichtung der Wirthschaft bekunden am zuverlässigsten den umgestalteten Sinn des Besitzers und unterscheiden ihn wesentlich von den noch in der Abhängigkeit des Gutsherrn schmachtenden Lastbauern, deren höchster Genuß fortdauernd der Branntwein bleibt. Leider bleibt der Fortschritt des Wohlstandes eines großen Theils der städtischen Bewohner hinter dem der bäuerlichen Einsassen weit zurück. Außer der Provincialhauptstadt Posen sind nur wenige Städte, in welchen Gewerbethätigkeit und Handel einigen Aufschwung zu nehmen anfangen und deren Bürgerschaft als gut situirt bezeichnet werden kann. Die unverhältnißmäßig große Zahl der Städte, von denen die meisten ihren Ursprung nicht einem wirklichen Bedürfniß, sondern lediglich dem Eigennutze der ehemaligen Grundbesitzer, welche, den Hauptertrag ihrer Güter in der Propination suchend, mit königlicher Bewilligung Städte etablirten, um auf deren Jahrmärkten einen reichlicheren Absatz ihres Bieres und Branntweins zu finden, und keine Rücksicht darauf nahmen, ob die Lage der Stadt an einem schiffbaren Strome, in einer von wohlhabenden Landleuten bevölkerten Gegend, und die Gelegenheit in der neuen Commune bürgerliche Gewerbe zu treiben, das Bestehen solcher Schöpfungen sichere oder auch nur wahrscheinlich mache, zu verdanken haben, verhindert schon an sich das Aufblühen der Gewerbe, indem die Concurrenz der Gewerbtreibenden, namentlich der Handwerker, zu groß ist, dagegen der Absatz nur auf die Einwohner der Stadt und deren nächste Umgegend beschränkt bleibt. So ist es natürlich, daß viele dieser Städte nur von armen Handwerkern, vermögenslosen Ackersleuten und Juden bevölkert sind, und sich großentheils von einem großen Dorfe durch nichts Anderes unterscheiden, als durch einen Marktplatz oder einige Ziegeldächer. Wenn demnächst noch in Erwägung gebracht wird, daß sich in dem alten Polen, wo nur Herren und Untergebene existirten, ein kräftiger Mittelstand, von jeher die Wiege und die Schule des städtischen Wohlstandes und des Gewerbfleißes, nicht entwickeln konnte; daß die topographische Lage des Landes für Handel und Gewerbe wenig geeignet ist; daß innere und äußere Stürme das Land Jahrhunderte lang verheerten; daß die gewerbtreibenden Städtebewohner unter dem Druck des gutsherrlichen Zwanges und deren Abgaben erlagen; daß in Folge gänzlichen Mangels eines ordentlichen Schulunterrichts die Einwohner demoralisirten; daß ein betrügerischer Schachergeist das Aufblühen jedes Großhandels verhinderte, und daß endlich durch Verschließung der russischen Gränzen auch noch die in vielen Städten blühende Tuchfabrication und der Handel mit Tuchen zerstört ist, so leuchtet wohl ein, daß ein fünfundzwanzigjähriger Friede sowohl, als auch die Sorgungen einer weisen und gerechten Regierung dem armseligen Zustande dieser Städte nicht aufzuhelfen vermochten. – Indessen ist doch nicht zu verkennen, daß in mehreren Städten sich ein kräftigeres gewerbliches Leben zu regen beginnt. – Einer nicht geringen Anzahl von ihnen ist bereits durch Einführung der revidirten Städteordnung von 1831 ein besseres Gemeinwesen constituirt. Das Gesetz vom 1 Jun. 1833 hat die zu, der Regierungsaufsicht unterworfenen, Corporationen umgestalteten Judenschaften jenem Gemeinwesen theils angeschlossen, theils untergeordnet. Die Gesetze vom 13 Mai 1833 haben die städtischen Gewerbe von den Fesseln des gutsherrlichen Zwanges und der Abgaben befreit, und werden dieselben jetzt nur noch durch die Ablösungszahlungen an einer ganz freien Entwickelung gehindert. – Die fortschreitenden Regulirungen heben den Wohlstand des Landmannes und mit ihm zugleich in steter Wechselwirkung den der Städter, während auch in den Städten selbst freie Ackerbürgerschaften sich zu bilden anfangen. In Folge der neuen Organisation der Justizbehörden der hiesigen Provinz sind eine große Anzahl gebildeter Beamten in die Mitte vieler Bürgerschaften getreten, und fördern durch ihr eigenes Bedürfniß ein neues höheres Regen und Leisten in Handwerk, Kunst und Wissenschaft. – Durch den bessern Schulunterricht wird Bildung unter der heranwachsenden Generation allgemein verbreitet und die Moralität gefördert, während eine geordnete und thätige Polizei- und Communalverwaltung das erblühende bürgerliche Leben stärkt und befestigt. (Die Preuß. Staatsz. aus der Posener Z.)

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Das äußere Ansehen der Höfe und die innere Einrichtung der Wirthschaft bekunden am zuverlässigsten den umgestalteten Sinn des Besitzers und unterscheiden ihn wesentlich von den noch in der Abhängigkeit des Gutsherrn schmachtenden Lastbauern, deren höchster Genuß fortdauernd der Branntwein bleibt. Leider bleibt der Fortschritt des Wohlstandes eines großen Theils der städtischen Bewohner hinter dem der bäuerlichen Einsassen weit zurück. Außer der Provincialhauptstadt Posen sind nur wenige Städte, in welchen Gewerbethätigkeit und Handel einigen Aufschwung zu nehmen anfangen und deren Bürgerschaft als gut situirt bezeichnet werden kann. Die unverhältnißmäßig große Zahl der Städte, von denen die meisten ihren Ursprung nicht einem wirklichen Bedürfniß, sondern lediglich dem Eigennutze der ehemaligen Grundbesitzer, welche, den Hauptertrag ihrer Güter in der Propination suchend, mit königlicher Bewilligung Städte etablirten, um auf deren Jahrmärkten einen reichlicheren Absatz ihres Bieres und Branntweins zu finden, und keine Rücksicht darauf nahmen, ob die Lage der Stadt an einem schiffbaren Strome, in einer von wohlhabenden Landleuten bevölkerten Gegend, und die Gelegenheit in der neuen Commune bürgerliche Gewerbe zu treiben, das Bestehen solcher Schöpfungen sichere oder auch nur wahrscheinlich mache, zu verdanken haben, verhindert schon an sich das Aufblühen der Gewerbe, indem die Concurrenz der Gewerbtreibenden, namentlich der Handwerker, zu groß ist, dagegen der Absatz nur auf die Einwohner der Stadt und deren nächste Umgegend beschränkt bleibt. So ist es natürlich, daß viele dieser Städte nur von armen Handwerkern, vermögenslosen Ackersleuten und Juden bevölkert sind, und sich großentheils von einem großen Dorfe durch nichts Anderes unterscheiden, als durch einen Marktplatz oder einige Ziegeldächer. Wenn demnächst noch in Erwägung gebracht wird, daß sich in dem alten Polen, wo nur Herren und Untergebene existirten, ein kräftiger Mittelstand, von jeher die Wiege und die Schule des städtischen Wohlstandes und des Gewerbfleißes, nicht entwickeln konnte; daß die topographische Lage des Landes für Handel und Gewerbe wenig geeignet ist; daß innere und äußere Stürme das Land Jahrhunderte lang verheerten; daß die gewerbtreibenden Städtebewohner unter dem Druck des gutsherrlichen Zwanges und deren Abgaben erlagen; daß in Folge gänzlichen Mangels eines ordentlichen Schulunterrichts die Einwohner demoralisirten; daß ein betrügerischer Schachergeist das Aufblühen jedes Großhandels verhinderte, und daß endlich durch Verschließung der russischen Gränzen auch noch die in vielen Städten blühende Tuchfabrication und der Handel mit Tuchen zerstört ist, so leuchtet wohl ein, daß ein fünfundzwanzigjähriger Friede sowohl, als auch die Sorgungen einer weisen und gerechten Regierung dem armseligen Zustande dieser Städte nicht aufzuhelfen vermochten. &#x2013; Indessen ist doch nicht zu verkennen, daß in mehreren Städten sich ein kräftigeres gewerbliches Leben zu regen beginnt. &#x2013; Einer nicht geringen Anzahl von ihnen ist bereits durch Einführung der revidirten Städteordnung von 1831 ein besseres Gemeinwesen constituirt. Das Gesetz vom 1 Jun. 1833 hat die zu, der Regierungsaufsicht unterworfenen, Corporationen umgestalteten Judenschaften jenem Gemeinwesen theils angeschlossen, theils untergeordnet. Die Gesetze vom 13 Mai 1833 haben die städtischen Gewerbe von den Fesseln des gutsherrlichen Zwanges und der Abgaben befreit, und werden dieselben jetzt nur noch durch die Ablösungszahlungen an einer ganz freien Entwickelung gehindert. &#x2013; Die fortschreitenden Regulirungen heben den Wohlstand des Landmannes und mit ihm zugleich in steter Wechselwirkung den der Städter, während auch in den Städten selbst freie Ackerbürgerschaften sich zu bilden anfangen. In Folge der neuen Organisation der Justizbehörden der hiesigen Provinz sind eine große Anzahl gebildeter Beamten in die Mitte vieler Bürgerschaften getreten, und fördern durch ihr eigenes Bedürfniß ein neues höheres Regen und Leisten in Handwerk, Kunst und Wissenschaft. &#x2013; Durch den bessern Schulunterricht wird Bildung unter der heranwachsenden Generation allgemein verbreitet und die Moralität gefördert, während eine geordnete und thätige Polizei- und Communalverwaltung das erblühende bürgerliche Leben stärkt und befestigt. (Die <hi rendition="#g">Preuß</hi>. <hi rendition="#g">Staatsz</hi>. aus der <hi rendition="#g">Posener</hi> Z.)</p><lb/>
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[0485/0013] Preußen. Posen, 19 Febr. Unverkennbar ist bei den Bewohnern des platten Landes in unserem Regierungsbezirk der Wohlstand im Zunehmen begriffen. Viel haben dazu die im Allgemeinen günstigen Getreidepreise der letzten Jahre beigetragen, das Meiste jedoch die jetzt schon großentheils zur Ausführung gekommenen Regulirungen und Separationen. Wo dieselben schon seit längerer Zeit beendigt und die damit verknüpften, nicht unbedeutenden Kosten verschmerzt sind, bemerkt man schon jetzt das Hervortreten eines kräftigen Bauernstandes. Das Bewußtseyn des freien Eigenthums seiner Grundstücke und des ungetheilten Gewinnes von denselben wirkt bei diesen Bauern immer mehr auf eine größere Industrie in der Bearbeitung ihres Landes und auf die Erhaltung des Gewonnenen durch Anwendung einer weisen Sparsamkeit. Das äußere Ansehen der Höfe und die innere Einrichtung der Wirthschaft bekunden am zuverlässigsten den umgestalteten Sinn des Besitzers und unterscheiden ihn wesentlich von den noch in der Abhängigkeit des Gutsherrn schmachtenden Lastbauern, deren höchster Genuß fortdauernd der Branntwein bleibt. Leider bleibt der Fortschritt des Wohlstandes eines großen Theils der städtischen Bewohner hinter dem der bäuerlichen Einsassen weit zurück. Außer der Provincialhauptstadt Posen sind nur wenige Städte, in welchen Gewerbethätigkeit und Handel einigen Aufschwung zu nehmen anfangen und deren Bürgerschaft als gut situirt bezeichnet werden kann. Die unverhältnißmäßig große Zahl der Städte, von denen die meisten ihren Ursprung nicht einem wirklichen Bedürfniß, sondern lediglich dem Eigennutze der ehemaligen Grundbesitzer, welche, den Hauptertrag ihrer Güter in der Propination suchend, mit königlicher Bewilligung Städte etablirten, um auf deren Jahrmärkten einen reichlicheren Absatz ihres Bieres und Branntweins zu finden, und keine Rücksicht darauf nahmen, ob die Lage der Stadt an einem schiffbaren Strome, in einer von wohlhabenden Landleuten bevölkerten Gegend, und die Gelegenheit in der neuen Commune bürgerliche Gewerbe zu treiben, das Bestehen solcher Schöpfungen sichere oder auch nur wahrscheinlich mache, zu verdanken haben, verhindert schon an sich das Aufblühen der Gewerbe, indem die Concurrenz der Gewerbtreibenden, namentlich der Handwerker, zu groß ist, dagegen der Absatz nur auf die Einwohner der Stadt und deren nächste Umgegend beschränkt bleibt. So ist es natürlich, daß viele dieser Städte nur von armen Handwerkern, vermögenslosen Ackersleuten und Juden bevölkert sind, und sich großentheils von einem großen Dorfe durch nichts Anderes unterscheiden, als durch einen Marktplatz oder einige Ziegeldächer. Wenn demnächst noch in Erwägung gebracht wird, daß sich in dem alten Polen, wo nur Herren und Untergebene existirten, ein kräftiger Mittelstand, von jeher die Wiege und die Schule des städtischen Wohlstandes und des Gewerbfleißes, nicht entwickeln konnte; daß die topographische Lage des Landes für Handel und Gewerbe wenig geeignet ist; daß innere und äußere Stürme das Land Jahrhunderte lang verheerten; daß die gewerbtreibenden Städtebewohner unter dem Druck des gutsherrlichen Zwanges und deren Abgaben erlagen; daß in Folge gänzlichen Mangels eines ordentlichen Schulunterrichts die Einwohner demoralisirten; daß ein betrügerischer Schachergeist das Aufblühen jedes Großhandels verhinderte, und daß endlich durch Verschließung der russischen Gränzen auch noch die in vielen Städten blühende Tuchfabrication und der Handel mit Tuchen zerstört ist, so leuchtet wohl ein, daß ein fünfundzwanzigjähriger Friede sowohl, als auch die Sorgungen einer weisen und gerechten Regierung dem armseligen Zustande dieser Städte nicht aufzuhelfen vermochten. – Indessen ist doch nicht zu verkennen, daß in mehreren Städten sich ein kräftigeres gewerbliches Leben zu regen beginnt. – Einer nicht geringen Anzahl von ihnen ist bereits durch Einführung der revidirten Städteordnung von 1831 ein besseres Gemeinwesen constituirt. Das Gesetz vom 1 Jun. 1833 hat die zu, der Regierungsaufsicht unterworfenen, Corporationen umgestalteten Judenschaften jenem Gemeinwesen theils angeschlossen, theils untergeordnet. Die Gesetze vom 13 Mai 1833 haben die städtischen Gewerbe von den Fesseln des gutsherrlichen Zwanges und der Abgaben befreit, und werden dieselben jetzt nur noch durch die Ablösungszahlungen an einer ganz freien Entwickelung gehindert. – Die fortschreitenden Regulirungen heben den Wohlstand des Landmannes und mit ihm zugleich in steter Wechselwirkung den der Städter, während auch in den Städten selbst freie Ackerbürgerschaften sich zu bilden anfangen. In Folge der neuen Organisation der Justizbehörden der hiesigen Provinz sind eine große Anzahl gebildeter Beamten in die Mitte vieler Bürgerschaften getreten, und fördern durch ihr eigenes Bedürfniß ein neues höheres Regen und Leisten in Handwerk, Kunst und Wissenschaft. – Durch den bessern Schulunterricht wird Bildung unter der heranwachsenden Generation allgemein verbreitet und die Moralität gefördert, während eine geordnete und thätige Polizei- und Communalverwaltung das erblühende bürgerliche Leben stärkt und befestigt. (Die Preuß. Staatsz. aus der Posener Z.)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 61. Augsburg, 1. März 1840, S. 0485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_061_18400301/13>, abgerufen am 02.05.2024.