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Allgemeine Zeitung. Nr. 61. Augsburg, 1. März 1840.

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[76-78]

Neuer Gasthof in Triest.

Die Zahl der Fremden, welche diese blühende Stadt wegen ihrer Handelsthätigkeit, oder auf ihrem Wege nach und aus dem Oriente und Italien besuchen, wächst mit jedem Tage. Bei dieser Zunahme ward die Unzulänglichkeit unserer Gasthäuser und der völlige Mangel eines solchen Gasthofes immer fühlbarer, der mit einer geschmackvollen Ausstattung alle Erfordernisse verbände, um jedem, auch dem höchstgestellten Reisenden den Aufenthalt hier so angenehm als bequem zu machen. Einige Bürger sind daher in Gesellschaft getreten, um diesem Bedürfnisse entgegenzukommen, und schon erhebt sich das hierzu bestimmte Gebäude über die Grundfeste, um binnen wenigen Monaten vollendet dazustehen. Ein Kaffeehaus, Kaufläden, Stallungen, Wagenschoppen und dazu gehörige Gelasse werden das Erdgeschoß einnehmen. Das erste Stockwerk wird große Säle und andere Gemächer, ferner Küchen und alle zur Speisewirthschaft nöthigen Räume, wie auch nächst der Wohnung des Gastwirthes mehrere Badezimmer enthalten. Die zwei obern Stockwerke werden ungefähr 90 Gastzimmer für Fremde umfassen.

Damit die Bedienung jeder Anforderung an einen vollkommenen Gasthof und zugleich der Absicht der Gesellschaft ganz entspreche, erläßt die letztere hiemit an alle, welche die Führung dieses Unternehmens ganz oder theilweise, nämlich den Gasthof, die Speisewirthschaft, das Kaffeehaus und die Bäder zu übernehmen geneigt und, die Aufforderung, deßfalls ihre Anträge bis Ende März d. J. an den Hrn. Ingenieur G. B. Dr. Princivalli in Triest zu richten, welchem die Gesellschaft alle die Ausführung des Unternehmens betreffenden Geschäfte übertragen hat, und bei dem alle Bedingungen, wie die genauesten Umstände und Aufschlüsse einzuholen sind.

Da die Gesellschaft die ganze oder theilweise Leitung des Unternehmens nur jenen anvertrauen wird, welche die pünktlichste und vorzüglichste Leistung verbürgen können, und da sie gesonnen ist, im andern Falle die Verwaltung ganz oder getrennt für eigene Rechnung führen zu lassen, so ladet sie auch diejenigen ein, in der obenbezeichneten Art ihre Anerbietungen bekannt zu geben, welche dem Unternehmen in der Eigenschaft eines Directors und Verwalters vorzustehen wünschten.

Jeder Bewerber wird außer den Belegen für seine Befähigung und seine Sittlichkeit eine Bürgschaft für das ihm anvertraute Geräth und für die genaueste Einhaltung seiner Verbindlichkeit zu leisten haben.

Die Speisewirthschaft, das Kaffeehaus und die Kaufläden im Erdgeschoß werden bis zum 24 August 1840 die obern Stockwerke aber und die Bäder wenige Monate später im Stande des Gebrauchs seyn.

Triest, am 1 Januar 1840

[419-23]

Reinzucht-Institut.

Original spanischer Stammschafe aus den Cavagnen St. Panlar, Guadaloupe und Uegretti; von höchster Reinheit des Bluts, alljährlich zu verkaufen..

Aus obigen berühmtesten drei original spanischen Stammracen, wovon selbst in Spanien zur Veredlung und Auffrischung des Bluts die Widder für viele Cavagnen mit besonderem Vorzug verwendet werden, und ich i. J. 1803 mit Sachkenntniß die Voreltern persönlich selbst in Spanien in der Absicht einkaufte, jede dieser drei Racen bei strenger Festhaltung ihrer Homogeneität und Constanz planmäßig, inzüchtlich, mittelst Handsprung, in der höchsten Reinheit des Bluts fortzupflanzen - sind zur Begründung für Pepintere-Heerden, oder Veredlung und Auffrischung des Bluts - wie alljährlich, auch dieses Jahr wieder circa 350 Stück 4 1/2-6 Grad Dollond feine, höchst reichwollige Stammwidder (deren Aechtheit in Bezug auf Reinheit des Bluts schon seit sechsunddreißig Jahren allgemein rühmlich bekannt ist), a 50, 100 und 200 Gulden, und eben so viele homogene Stammmutterthiere, a 40 und 50 Gulden Conv. Münze per Stück, alljährlich in kleinen und größern Partien zu verkaufen. Kauflustige werden hiemit eingeladen, sich alljährlich an mich zu wenden. - Theresienfeld bei W. Neustadt in Niederösterreich.

Bernhard Petri, Oekonomierath.

[648-50]

Edictal-Vorladung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern.

Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht.

Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe
binnen sechs Monaten
unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß immatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben.

Freysing, den 7 Februar 1840

Königliches Appellationsgericht für Oberbayern.

v. Hörmann, Präsident.

Hacker, Secr.

[5674-76]

Bekanntmachung.

Eine von der k. bayer. Hypotheken- und Wechselbank auf Arnold v. Eichthal ausgestellte Bank-Actie Nr. 7814 zu 500 fl. ist verloren gegangen.

Der unbekannte Inhaber dieser Actie wird hiemit auf Ansuchen des Handlungshauses Arnold v. Eichthal aufgefordert, dieselbe
binnen 6 Monaten a dato
bei dem unterfertigten Gerichte vorzuzeigen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird.

Augsburg, den 20 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Director.

v. Köppelle.

[647]

Erkenntniß.

In der Provocationssache der Erben des Handlungshauses Sylvester Alesina zu Frankfurt gegen allenfalls weitere Prätendenten wegen eines Zinsrückstandes aus der Graf v. Lamperg'schen Gant zu 1625 fl. erkennt das k. Landgericht Pfarrkirchen zu Recht:
"es sey der fragliche Zinsrückstand mit Ausschluß der allenfallsigen Ansprüche weiterer Prätendenten an Wilhelmine und Elisabetha v. Schweitzer auszuhändigen, welch letztere die Kosten des Verfahrens zu tragen haben."

Actum den 16 Februar 1840

Königliches Landgericht Pfarrkirchen in Niederbayern.

v. Rothhammer.

[640]

Bekanntmachung.

Der Waffen- und Axenschmied von Immenstadt, Xaver Hartmann, hat sich insolvent erklärt und sich freiwillig dem Concursverfahren unterworfen.

Es werden daher folgende Edictstage festgesetzt, und zwar:
a) zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen
Freitag der 27 März d. J.;
b) zur Abgabe der Erinnerungen
Montag der 27 April h. J.;
c) zum Schlußverfahren:
1) zur Repliksabgabe
Donnerstag der 14 Mai 1840
2) zur Dupliksabgabe
Samstag der 30 Mai l. J.,
jedesmal Vormittags 9 Uhr.

Alle bekannten und unbekannten Gläubiger werden hiezu mit dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß ihr Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß der Forderungen von der gegenwärtigen Masse, das Ausbleiben an den übrigen Edictstagen aber die Ausschließung der an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.

Ferner werden alle diejenigen, welche etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Händen haben, aufgefordert, solches bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes an die Masse abzugeben.

Der zur Zeit bekannte Schuldenstand beträgt 9185 fl. 36 kr., worunter 3656 fl. Hypothek-Capitalien begriffen sind.

Der durch gerichtliche Schätzung erhobene Activbestand dagegen gibt die Totalsumme von 4065 fl. 50 kr. inclusive der radicirten Hammerschmiedsgerechtsame, die er mit seinem Bruder gemeinschaftlich

[76-78]

Neuer Gasthof in Triest.

Die Zahl der Fremden, welche diese blühende Stadt wegen ihrer Handelsthätigkeit, oder auf ihrem Wege nach und aus dem Oriente und Italien besuchen, wächst mit jedem Tage. Bei dieser Zunahme ward die Unzulänglichkeit unserer Gasthäuser und der völlige Mangel eines solchen Gasthofes immer fühlbarer, der mit einer geschmackvollen Ausstattung alle Erfordernisse verbände, um jedem, auch dem höchstgestellten Reisenden den Aufenthalt hier so angenehm als bequem zu machen. Einige Bürger sind daher in Gesellschaft getreten, um diesem Bedürfnisse entgegenzukommen, und schon erhebt sich das hierzu bestimmte Gebäude über die Grundfeste, um binnen wenigen Monaten vollendet dazustehen. Ein Kaffeehaus, Kaufläden, Stallungen, Wagenschoppen und dazu gehörige Gelasse werden das Erdgeschoß einnehmen. Das erste Stockwerk wird große Säle und andere Gemächer, ferner Küchen und alle zur Speisewirthschaft nöthigen Räume, wie auch nächst der Wohnung des Gastwirthes mehrere Badezimmer enthalten. Die zwei obern Stockwerke werden ungefähr 90 Gastzimmer für Fremde umfassen.

Damit die Bedienung jeder Anforderung an einen vollkommenen Gasthof und zugleich der Absicht der Gesellschaft ganz entspreche, erläßt die letztere hiemit an alle, welche die Führung dieses Unternehmens ganz oder theilweise, nämlich den Gasthof, die Speisewirthschaft, das Kaffeehaus und die Bäder zu übernehmen geneigt und, die Aufforderung, deßfalls ihre Anträge bis Ende März d. J. an den Hrn. Ingenieur G. B. Dr. Princivalli in Triest zu richten, welchem die Gesellschaft alle die Ausführung des Unternehmens betreffenden Geschäfte übertragen hat, und bei dem alle Bedingungen, wie die genauesten Umstände und Aufschlüsse einzuholen sind.

Da die Gesellschaft die ganze oder theilweise Leitung des Unternehmens nur jenen anvertrauen wird, welche die pünktlichste und vorzüglichste Leistung verbürgen können, und da sie gesonnen ist, im andern Falle die Verwaltung ganz oder getrennt für eigene Rechnung führen zu lassen, so ladet sie auch diejenigen ein, in der obenbezeichneten Art ihre Anerbietungen bekannt zu geben, welche dem Unternehmen in der Eigenschaft eines Directors und Verwalters vorzustehen wünschten.

Jeder Bewerber wird außer den Belegen für seine Befähigung und seine Sittlichkeit eine Bürgschaft für das ihm anvertraute Geräth und für die genaueste Einhaltung seiner Verbindlichkeit zu leisten haben.

Die Speisewirthschaft, das Kaffeehaus und die Kaufläden im Erdgeschoß werden bis zum 24 August 1840 die obern Stockwerke aber und die Bäder wenige Monate später im Stande des Gebrauchs seyn.

Triest, am 1 Januar 1840

[419-23]

Reinzucht-Institut.

Original spanischer Stammschafe aus den Cavagnen St. Panlar, Guadaloupe und Uegretti; von höchster Reinheit des Bluts, alljährlich zu verkaufen..

Aus obigen berühmtesten drei original spanischen Stammracen, wovon selbst in Spanien zur Veredlung und Auffrischung des Bluts die Widder für viele Cavagnen mit besonderem Vorzug verwendet werden, und ich i. J. 1803 mit Sachkenntniß die Voreltern persönlich selbst in Spanien in der Absicht einkaufte, jede dieser drei Racen bei strenger Festhaltung ihrer Homogeneität und Constanz planmäßig, inzüchtlich, mittelst Handsprung, in der höchsten Reinheit des Bluts fortzupflanzen – sind zur Begründung für Pepintére-Heerden, oder Veredlung und Auffrischung des Bluts – wie alljährlich, auch dieses Jahr wieder circa 350 Stück 4 1/2-6 Grad Dollond feine, höchst reichwollige Stammwidder (deren Aechtheit in Bezug auf Reinheit des Bluts schon seit sechsunddreißig Jahren allgemein rühmlich bekannt ist), à 50, 100 und 200 Gulden, und eben so viele homogene Stammmutterthiere, à 40 und 50 Gulden Conv. Münze per Stück, alljährlich in kleinen und größern Partien zu verkaufen. Kauflustige werden hiemit eingeladen, sich alljährlich an mich zu wenden. – Theresienfeld bei W. Neustadt in Niederösterreich.

Bernhard Petri, Oekonomierath.

[648-50]

Edictal-Vorladung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern.

Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht.

Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe
binnen sechs Monaten
unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß immatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben.

Freysing, den 7 Februar 1840

Königliches Appellationsgericht für Oberbayern.

v. Hörmann, Präsident.

Hacker, Secr.

[5674-76]

Bekanntmachung.

Eine von der k. bayer. Hypotheken- und Wechselbank auf Arnold v. Eichthal ausgestellte Bank-Actie Nr. 7814 zu 500 fl. ist verloren gegangen.

Der unbekannte Inhaber dieser Actie wird hiemit auf Ansuchen des Handlungshauses Arnold v. Eichthal aufgefordert, dieselbe
binnen 6 Monaten a dato
bei dem unterfertigten Gerichte vorzuzeigen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird.

Augsburg, den 20 December 1839.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Director.

v. Köppelle.

[647]

Erkenntniß.

In der Provocationssache der Erben des Handlungshauses Sylvester Alesina zu Frankfurt gegen allenfalls weitere Prätendenten wegen eines Zinsrückstandes aus der Graf v. Lamperg'schen Gant zu 1625 fl. erkennt das k. Landgericht Pfarrkirchen zu Recht:
„es sey der fragliche Zinsrückstand mit Ausschluß der allenfallsigen Ansprüche weiterer Prätendenten an Wilhelmine und Elisabetha v. Schweitzer auszuhändigen, welch letztere die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.“

Actum den 16 Februar 1840

Königliches Landgericht Pfarrkirchen in Niederbayern.

v. Rothhammer.

[640]

Bekanntmachung.

Der Waffen- und Axenschmied von Immenstadt, Xaver Hartmann, hat sich insolvent erklärt und sich freiwillig dem Concursverfahren unterworfen.

Es werden daher folgende Edictstage festgesetzt, und zwar:
a) zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen
Freitag der 27 März d. J.;
b) zur Abgabe der Erinnerungen
Montag der 27 April h. J.;
c) zum Schlußverfahren:
1) zur Repliksabgabe
Donnerstag der 14 Mai 1840
2) zur Dupliksabgabe
Samstag der 30 Mai l. J.,
jedesmal Vormittags 9 Uhr.

Alle bekannten und unbekannten Gläubiger werden hiezu mit dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß ihr Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß der Forderungen von der gegenwärtigen Masse, das Ausbleiben an den übrigen Edictstagen aber die Ausschließung der an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.

Ferner werden alle diejenigen, welche etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Händen haben, aufgefordert, solches bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes an die Masse abzugeben.

Der zur Zeit bekannte Schuldenstand beträgt 9185 fl. 36 kr., worunter 3656 fl. Hypothek-Capitalien begriffen sind.

Der durch gerichtliche Schätzung erhobene Activbestand dagegen gibt die Totalsumme von 4065 fl. 50 kr. inclusive der radicirten Hammerschmiedsgerechtsame, die er mit seinem Bruder gemeinschaftlich

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Das erste Stockwerk wird große Säle und andere Gemächer, ferner Küchen und alle zur Speisewirthschaft nöthigen Räume, wie auch nächst der Wohnung des Gastwirthes mehrere Badezimmer enthalten. Die zwei obern Stockwerke werden ungefähr 90 Gastzimmer für Fremde umfassen. Damit die Bedienung jeder Anforderung an einen vollkommenen Gasthof und zugleich der Absicht der Gesellschaft ganz entspreche, erläßt die letztere hiemit an alle, welche die Führung dieses Unternehmens ganz oder theilweise, nämlich den Gasthof, die Speisewirthschaft, das Kaffeehaus und die Bäder zu übernehmen geneigt und, die Aufforderung, deßfalls ihre Anträge bis Ende März d. J. an den Hrn. Ingenieur G. B. Dr. Princivalli in Triest zu richten, welchem die Gesellschaft alle die Ausführung des Unternehmens betreffenden Geschäfte übertragen hat, und bei dem alle Bedingungen, wie die genauesten Umstände und Aufschlüsse einzuholen sind. Da die Gesellschaft die ganze oder theilweise Leitung des Unternehmens nur jenen anvertrauen wird, welche die pünktlichste und vorzüglichste Leistung verbürgen können, und da sie gesonnen ist, im andern Falle die Verwaltung ganz oder getrennt für eigene Rechnung führen zu lassen, so ladet sie auch diejenigen ein, in der obenbezeichneten Art ihre Anerbietungen bekannt zu geben, welche dem Unternehmen in der Eigenschaft eines Directors und Verwalters vorzustehen wünschten. Jeder Bewerber wird außer den Belegen für seine Befähigung und seine Sittlichkeit eine Bürgschaft für das ihm anvertraute Geräth und für die genaueste Einhaltung seiner Verbindlichkeit zu leisten haben. Die Speisewirthschaft, das Kaffeehaus und die Kaufläden im Erdgeschoß werden bis zum 24 August 1840 die obern Stockwerke aber und die Bäder wenige Monate später im Stande des Gebrauchs seyn. Triest, am 1 Januar 1840 [419-23] Reinzucht-Institut. Original spanischer Stammschafe aus den Cavagnen St. Panlar, Guadaloupe und Uegretti; von höchster Reinheit des Bluts, alljährlich zu verkaufen.. Aus obigen berühmtesten drei original spanischen Stammracen, wovon selbst in Spanien zur Veredlung und Auffrischung des Bluts die Widder für viele Cavagnen mit besonderem Vorzug verwendet werden, und ich i. J. 1803 mit Sachkenntniß die Voreltern persönlich selbst in Spanien in der Absicht einkaufte, jede dieser drei Racen bei strenger Festhaltung ihrer Homogeneität und Constanz planmäßig, inzüchtlich, mittelst Handsprung, in der höchsten Reinheit des Bluts fortzupflanzen – sind zur Begründung für Pepintére-Heerden, oder Veredlung und Auffrischung des Bluts – wie alljährlich, auch dieses Jahr wieder circa 350 Stück 4 1/2-6 Grad Dollond feine, höchst reichwollige Stammwidder (deren Aechtheit in Bezug auf Reinheit des Bluts schon seit sechsunddreißig Jahren allgemein rühmlich bekannt ist), à 50, 100 und 200 Gulden, und eben so viele homogene Stammmutterthiere, à 40 und 50 Gulden Conv. Münze per Stück, alljährlich in kleinen und größern Partien zu verkaufen. Kauflustige werden hiemit eingeladen, sich alljährlich an mich zu wenden. – Theresienfeld bei W. Neustadt in Niederösterreich. Bernhard Petri, Oekonomierath. [648-50] Edictal-Vorladung. Im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern. Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht. Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe binnen sechs Monaten unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß immatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben. Freysing, den 7 Februar 1840 Königliches Appellationsgericht für Oberbayern. v. Hörmann, Präsident. Hacker, Secr. [5674-76] Bekanntmachung. Eine von der k. bayer. Hypotheken- und Wechselbank auf Arnold v. Eichthal ausgestellte Bank-Actie Nr. 7814 zu 500 fl. ist verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieser Actie wird hiemit auf Ansuchen des Handlungshauses Arnold v. Eichthal aufgefordert, dieselbe binnen 6 Monaten a dato bei dem unterfertigten Gerichte vorzuzeigen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird. Augsburg, den 20 December 1839. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Director. v. Köppelle. [647] Erkenntniß. In der Provocationssache der Erben des Handlungshauses Sylvester Alesina zu Frankfurt gegen allenfalls weitere Prätendenten wegen eines Zinsrückstandes aus der Graf v. Lamperg'schen Gant zu 1625 fl. erkennt das k. Landgericht Pfarrkirchen zu Recht: „es sey der fragliche Zinsrückstand mit Ausschluß der allenfallsigen Ansprüche weiterer Prätendenten an Wilhelmine und Elisabetha v. Schweitzer auszuhändigen, welch letztere die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.“ Actum den 16 Februar 1840 Königliches Landgericht Pfarrkirchen in Niederbayern. v. Rothhammer. [640] Bekanntmachung. Der Waffen- und Axenschmied von Immenstadt, Xaver Hartmann, hat sich insolvent erklärt und sich freiwillig dem Concursverfahren unterworfen. Es werden daher folgende Edictstage festgesetzt, und zwar: a) zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen Freitag der 27 März d. J.; b) zur Abgabe der Erinnerungen Montag der 27 April h. J.; c) zum Schlußverfahren: 1) zur Repliksabgabe Donnerstag der 14 Mai 1840 2) zur Dupliksabgabe Samstag der 30 Mai l. J., jedesmal Vormittags 9 Uhr. Alle bekannten und unbekannten Gläubiger werden hiezu mit dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß ihr Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß der Forderungen von der gegenwärtigen Masse, das Ausbleiben an den übrigen Edictstagen aber die Ausschließung der an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe. Ferner werden alle diejenigen, welche etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Händen haben, aufgefordert, solches bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes an die Masse abzugeben. Der zur Zeit bekannte Schuldenstand beträgt 9185 fl. 36 kr., worunter 3656 fl. Hypothek-Capitalien begriffen sind. Der durch gerichtliche Schätzung erhobene Activbestand dagegen gibt die Totalsumme von 4065 fl. 50 kr. inclusive der radicirten Hammerschmiedsgerechtsame, die er mit seinem Bruder gemeinschaftlich

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 61. Augsburg, 1. März 1840, S. 0486. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_061_18400301/14>, abgerufen am 02.05.2024.