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Allgemeine Zeitung. Nr. 61. Augsburg, 1. März 1840.

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übt, außer Schätzung mußte auch vorläufig der Antheil an dem Handwerkszeuge gelassen werden, welcher ein Commun-Eigenthum beider Brüder ausmacht.

Es wird ferner bekannt gegeben, daß zum Verkauf des communschuldner'schen Anwesens sammt den dazu gehörigen und inventarisirten Fahrnissen und Mobiliar
Samstag der 4 April,
früh 9 Uhr,
in der Behausung des Cridars bestimmt ist.

Das Anwesen besteht in dem mit dem Bruder abgetheilten Wohnhause sammt dem Gemeinderechtsantheile; dann dem halben Schmiedgebäude und dem halben alten Stadel; ferner in dem ganzen neuen Stadel mit dem darin befindlichen Kuhstall, in dem Wurzgarten zu 4 Dec., in dem Mühlacker pr. 2 Tgw. 67 Dec., endlich in dem Leithenacker und Bichl mit Heustadel. Nach Inhalt des Grundsteuerkatasters ist dieser Realitätenbestand freieigen.

Es haftet hierauf eine Dominicalsteuer von 1 kr. 5 hl.; zur Pfarrei Immenstadt ein fixirter Blut-, Groß- und Kleinzehnt von 1 fl. 34 kr., dann zur Stadtgemeinde Immenstadt ein Wachtgeld von 20 kr. und dem Meßner 12 kr. Sustentationsbeitrag.

Auf dem alten Stadel, welcher zugleich der Kohlstadel ist, ruht eine einfache Dominicalsteuer von 2 hl., und zur Stadtgemeinde Immenstadt, wohin er grundzinsbar ist, ein Bodenzins von 15 kr.; dorthin wird auch wegen Einfahrt zu diesem Kohlstadel ein Fratzungszins von 8 kr. gereicht.

Auf den Gebäuden haftet eine Haussteuer von 27 kr. 4 hl.

Kaufsliebhaber, und zwar fremde mit legalen Vermögens- und Leumundszeugnissen, werden eingeladen, sich am besagten Tag an Ort und Stelle einzufinden.

Der Zuschlag erfolgt nach §. 64 des Hypothekengesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen in der Novelle vom 17 November 1837 §. 98 bis 101 inclusive.

Schließlich wird noch bemerkt, daß das Erscheinen durch Vertreter durch eine legale Vollmacht bedingt ist; welche dieses nicht beachten, haben sich die hieraus hervorgehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben.

Immenstadt, den 20 Februar 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Der k. Landrichter
Kimmerle.

[625]

Proclama.

Universal-Concurs der Gläubiger des Gutsbesitzers Bernhard Ducrue zu Mittelstetten.

Gegen Bernhard Ducrue zu Mittelstetten ist die Eröffnung des Universalconcurses rechtskräftig erkannt, daher nachstehende Edictstage ausgeschrieben werden.

I. Edictstag.

Zur Anmeldung und Liquidirung der Forderungen auf
Mittwoch den 22 April 1840

II. Edictstag.

Zur Vorbringung der Einreden auf
Mittwoch den 3 Junius 1840

III. Edictstag.

Zur Schlußverhandlung auf
Dienstag den 23 Junius,
und zwar zur Abgabe der Replik bis
Mittwoch den 15 Julius,
und zur Abgabe der Duplik bis
Mittwoch den 5 August 1840
jedesmal Früh 9 Uhr.

Das Nichterscheinen am ersten Edictstage schließt die Geltendmachung der Forderung an die gegenwärtige Masse aus, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber hat den Verlust der betreffenden Handlung zur Folge; unter welchen ausdrücklichen Rechtsnachtheilen die bekannten und unbekannten Gläubiger hiemit vorgeladen werden.

Zum Benehmen für die Gläubiger wird bemerkt, daß das Gemeinschuldnersche Gesammtvermögen laut gerichtlichem Inventar und Schätzung vom 12 und 17 December 1834,
59,854 fl. 52 kr.
betrage, und sich nur unbedeutend verändert habe. An Hypothekenschulden zeigt das Hypothekenbuch 28,000 fl. zu 5 Proc. verzinsliches Capital, wovon die Zinsen seit dem Jahre 1833 ausstehen, sodann 30,055 fl. 4 kr. Polletenforderung der inzwischen verstorbenen Ehefrau des Gemeinschuldners aus.

Am I. Edictstage wird man übrigens versuchen, die Sache durch Vergleich beizulegen, in welcher Absicht auch vor diesem Zeitpunkte ein Verkaufsversuch mit dem Gute gemacht werden wird.

Faustpfandgläubiger und andere Personen, welche etwas von dem Vermögen des Gantierers in Handen haben, oder dahin schulden, werden aufgefordert, bei Vermeidung des Ersatzes oder der nochmaligen Zahlung dasselbe nicht zu mitäußern, noch dem Gemeinschuldner ausfolgen zu lassen.

Landsberg, am 17 Februar 1840

Königl. Landgericht Landsberg.

Sensburg.

[624]

Bekanntmachung.

Nachdem gegen Bernhard Ducrue, Gutsbesitzer zu Mittelstetten, der Concurs eröffnet ist, so wird mit dem Masse-Vermögen ein Verkaufsversuch gemacht, und hiezu auf
Dienstag den 21 April 1840
Vorm. von 9-12 Uhr,
Tagsfahrt an Ort und Stelle anberaumt.

Das Anwesen besteht zu Mittelstetten der Landgemeinde Erpfding:
1) aus einem gutgebauten zweistöckigen Landhause mit schönem Gemüse- und Obstgarten,
2) aus einem Wohnhause nebst Heulage, Vieh-, Pferd- und Schweinstall, alles unter einem Schindeldache,
3) aus einem hölzernen Getreidestadel, sammt Wagen- und Chaisenremise,
4) aus einem halbgemauerten Pfründehaus mit einer Schmiede und zwei Kellern,
5) aus einem gemauerten Branntwein-, Back- und Waschhause,
6) aus einem Ziegelofen mit Trockenstadel und dazu gehörigem Leingraben,
7) a. in 159 Jauchert 64 Dec. Aecker,
b. in 117 Jauchert 39 Dec. Wiesen, worunter die Mehrzahl dreimähdig,
c. in 127 Jauchert 12 Dec. Holz,
d. in 4 Jauchert 5 Dec. Weide,
e. in 1 Jauchert 90 Dec. Weiher
f. in 2 Jauchert 8 Dec. Haus-, Hofraum, Obst-, Wurz- und Krautgarten.

Die Aecker sind in gutem Zustande, die Wiesen können fast sämmtlich bewässert werden, und die Schweizerei gegenwärtig aus 52 Stück schönem Nutzvieh bestehend, betreibt sich rentirlich.

Das Gut ist ziemlich arrondirt, vereinödet, hat eine schöne Lage mit reizender Aussicht und dient zu einem angenehmen Aufenthalte auf dem Lande.

Dießorts unbekannte Kaufsliebhaber haben sich durch Leumunds- und Vermögenszeugnisse auszuweisen.

Landsberg, am 17 Februar 1840

Königl. Landgericht Landsberg.

Sensburg.

[621]

Edictal-Ladung.

Der Landrichterssohn Franz Spaeth von hier, dessen Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, wird aufgefordert,
innerhalb zwei Monaten
hier zu erscheinen, von einer höchsten Regierungs-Entschließung d. d. München 29 v. M. praes. hod. die Haftungen seines verstorbenen Vaters betreffend, Einsicht zu nehmen, und über den darin geforderten Verzicht um so gewisser sich zu erklären, als er sonst für geleistet angenommen werden würde.

Obergünzburg, den 20 Februar 1840

Königl. bayerisches Landgericht.

v. Dormeyer, Landr.

[279-81]

Weinversteigerung zu Ruppertsberg bei Deidesheim in der Pfalz.

Die HH. Gebrüder Ritter und August Liebmann, Gutsbesitzer in Ruppertsberg, sind entschlossen,
Montag den 9 März d. J.
des Morgens 9 Uhr,
in der Behausung der Frau Wittwe Ekel zu Ruppertsberg ihre daselbst lagernden, größtentheils aus den besten Lagen selbst gezogenen Weine öffentlich versteigern zu lassen, nämlich: 83,000 Liters, oder 80 Fuder von den Jahren 1831-1839 einschließlich, worunter 13 Fuder 1834r und 27 Fuder 1835r.

Die Proben können am 6 und 8 März an den Fässern genommen werden, wie auch am Tage der Versteigerung.

Deidesheim, den 19 Januar 1840

Schuler, k. Notar.

[382-84]

Wein-Versteigerung
zu Forst in der Pfalz am Haardt-Gebirge.

Dienstag den 17 und Mittwoch den 18 März d. J., des Morgens 9 Uhr anfangend, werden aus dem Nachlasse des zu Forst verlebten Gutsbesitzers, Hrn. Theodor Steinmetz, in dem Sterbhause zu Forst, der Theilung wegen, die untenbezeichneten Weine unter den gewöhnlichen Bedingungen mit Bewilligung einer angemessenen Frist zur Abnahme öffentlich versteigert, nämlich:

[Tabelle]

Die Weine sind in Forst gelagert; auch ist das Weinlager des Verstorbenen bekannt und bedarf keiner Empfehlung.

Die Proben können zwei Tage vor der Versteigerung, auch vor derselben genommen werden.

Deidesheim, den 27 Januar 1840

Für die Erben
Schuler, k. Notar.

[610-11]

Stuttgart.

Verpachtung einer Wirthschaft.

Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Museums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet.

Stuttgart, den 7 Februar 1840

Der Verwaltungs-Ausschuß.

übt, außer Schätzung mußte auch vorläufig der Antheil an dem Handwerkszeuge gelassen werden, welcher ein Commun-Eigenthum beider Brüder ausmacht.

Es wird ferner bekannt gegeben, daß zum Verkauf des communschuldner'schen Anwesens sammt den dazu gehörigen und inventarisirten Fahrnissen und Mobiliar
Samstag der 4 April,
früh 9 Uhr,
in der Behausung des Cridars bestimmt ist.

Das Anwesen besteht in dem mit dem Bruder abgetheilten Wohnhause sammt dem Gemeinderechtsantheile; dann dem halben Schmiedgebäude und dem halben alten Stadel; ferner in dem ganzen neuen Stadel mit dem darin befindlichen Kuhstall, in dem Wurzgarten zu 4 Dec., in dem Mühlacker pr. 2 Tgw. 67 Dec., endlich in dem Leithenacker und Bichl mit Heustadel. Nach Inhalt des Grundsteuerkatasters ist dieser Realitätenbestand freieigen.

Es haftet hierauf eine Dominicalsteuer von 1 kr. 5 hl.; zur Pfarrei Immenstadt ein fixirter Blut-, Groß- und Kleinzehnt von 1 fl. 34 kr., dann zur Stadtgemeinde Immenstadt ein Wachtgeld von 20 kr. und dem Meßner 12 kr. Sustentationsbeitrag.

Auf dem alten Stadel, welcher zugleich der Kohlstadel ist, ruht eine einfache Dominicalsteuer von 2 hl., und zur Stadtgemeinde Immenstadt, wohin er grundzinsbar ist, ein Bodenzins von 15 kr.; dorthin wird auch wegen Einfahrt zu diesem Kohlstadel ein Fratzungszins von 8 kr. gereicht.

Auf den Gebäuden haftet eine Haussteuer von 27 kr. 4 hl.

Kaufsliebhaber, und zwar fremde mit legalen Vermögens- und Leumundszeugnissen, werden eingeladen, sich am besagten Tag an Ort und Stelle einzufinden.

Der Zuschlag erfolgt nach §. 64 des Hypothekengesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen in der Novelle vom 17 November 1837 §. 98 bis 101 inclusive.

Schließlich wird noch bemerkt, daß das Erscheinen durch Vertreter durch eine legale Vollmacht bedingt ist; welche dieses nicht beachten, haben sich die hieraus hervorgehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben.

Immenstadt, den 20 Februar 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Der k. Landrichter
Kimmerle.

[625]

Proclama.

Universal-Concurs der Gläubiger des Gutsbesitzers Bernhard Ducrue zu Mittelstetten.

Gegen Bernhard Ducrue zu Mittelstetten ist die Eröffnung des Universalconcurses rechtskräftig erkannt, daher nachstehende Edictstage ausgeschrieben werden.

I. Edictstag.

Zur Anmeldung und Liquidirung der Forderungen auf
Mittwoch den 22 April 1840

II. Edictstag.

Zur Vorbringung der Einreden auf
Mittwoch den 3 Junius 1840

III. Edictstag.

Zur Schlußverhandlung auf
Dienstag den 23 Junius,
und zwar zur Abgabe der Replik bis
Mittwoch den 15 Julius,
und zur Abgabe der Duplik bis
Mittwoch den 5 August 1840
jedesmal Früh 9 Uhr.

Das Nichterscheinen am ersten Edictstage schließt die Geltendmachung der Forderung an die gegenwärtige Masse aus, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber hat den Verlust der betreffenden Handlung zur Folge; unter welchen ausdrücklichen Rechtsnachtheilen die bekannten und unbekannten Gläubiger hiemit vorgeladen werden.

Zum Benehmen für die Gläubiger wird bemerkt, daß das Gemeinschuldnersche Gesammtvermögen laut gerichtlichem Inventar und Schätzung vom 12 und 17 December 1834,
59,854 fl. 52 kr.
betrage, und sich nur unbedeutend verändert habe. An Hypothekenschulden zeigt das Hypothekenbuch 28,000 fl. zu 5 Proc. verzinsliches Capital, wovon die Zinsen seit dem Jahre 1833 ausstehen, sodann 30,055 fl. 4 kr. Polletenforderung der inzwischen verstorbenen Ehefrau des Gemeinschuldners aus.

Am I. Edictstage wird man übrigens versuchen, die Sache durch Vergleich beizulegen, in welcher Absicht auch vor diesem Zeitpunkte ein Verkaufsversuch mit dem Gute gemacht werden wird.

Faustpfandgläubiger und andere Personen, welche etwas von dem Vermögen des Gantierers in Handen haben, oder dahin schulden, werden aufgefordert, bei Vermeidung des Ersatzes oder der nochmaligen Zahlung dasselbe nicht zu mitäußern, noch dem Gemeinschuldner ausfolgen zu lassen.

Landsberg, am 17 Februar 1840

Königl. Landgericht Landsberg.

Sensburg.

[624]

Bekanntmachung.

Nachdem gegen Bernhard Ducrue, Gutsbesitzer zu Mittelstetten, der Concurs eröffnet ist, so wird mit dem Masse-Vermögen ein Verkaufsversuch gemacht, und hiezu auf
Dienstag den 21 April 1840
Vorm. von 9-12 Uhr,
Tagsfahrt an Ort und Stelle anberaumt.

Das Anwesen besteht zu Mittelstetten der Landgemeinde Erpfding:
1) aus einem gutgebauten zweistöckigen Landhause mit schönem Gemüse- und Obstgarten,
2) aus einem Wohnhause nebst Heulage, Vieh-, Pferd- und Schweinstall, alles unter einem Schindeldache,
3) aus einem hölzernen Getreidestadel, sammt Wagen- und Chaisenremise,
4) aus einem halbgemauerten Pfründehaus mit einer Schmiede und zwei Kellern,
5) aus einem gemauerten Branntwein-, Back- und Waschhause,
6) aus einem Ziegelofen mit Trockenstadel und dazu gehörigem Leingraben,
7) a. in 159 Jauchert 64 Dec. Aecker,
b. in 117 Jauchert 39 Dec. Wiesen, worunter die Mehrzahl dreimähdig,
c. in 127 Jauchert 12 Dec. Holz,
d. in 4 Jauchert 5 Dec. Weide,
e. in 1 Jauchert 90 Dec. Weiher
f. in 2 Jauchert 8 Dec. Haus-, Hofraum, Obst-, Wurz- und Krautgarten.

Die Aecker sind in gutem Zustande, die Wiesen können fast sämmtlich bewässert werden, und die Schweizerei gegenwärtig aus 52 Stück schönem Nutzvieh bestehend, betreibt sich rentirlich.

Das Gut ist ziemlich arrondirt, vereinödet, hat eine schöne Lage mit reizender Aussicht und dient zu einem angenehmen Aufenthalte auf dem Lande.

Dießorts unbekannte Kaufsliebhaber haben sich durch Leumunds- und Vermögenszeugnisse auszuweisen.

Landsberg, am 17 Februar 1840

Königl. Landgericht Landsberg.

Sensburg.

[621]

Edictal-Ladung.

Der Landrichterssohn Franz Spaeth von hier, dessen Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, wird aufgefordert,
innerhalb zwei Monaten
hier zu erscheinen, von einer höchsten Regierungs-Entschließung d. d. München 29 v. M. praes. hod. die Haftungen seines verstorbenen Vaters betreffend, Einsicht zu nehmen, und über den darin geforderten Verzicht um so gewisser sich zu erklären, als er sonst für geleistet angenommen werden würde.

Obergünzburg, den 20 Februar 1840

Königl. bayerisches Landgericht.

v. Dormeyer, Landr.

[279-81]

Weinversteigerung zu Ruppertsberg bei Deidesheim in der Pfalz.

Die HH. Gebrüder Ritter und August Liebmann, Gutsbesitzer in Ruppertsberg, sind entschlossen,
Montag den 9 März d. J.
des Morgens 9 Uhr,
in der Behausung der Frau Wittwe Ekel zu Ruppertsberg ihre daselbst lagernden, größtentheils aus den besten Lagen selbst gezogenen Weine öffentlich versteigern zu lassen, nämlich: 83,000 Liters, oder 80 Fuder von den Jahren 1831-1839 einschließlich, worunter 13 Fuder 1834r und 27 Fuder 1835r.

Die Proben können am 6 und 8 März an den Fässern genommen werden, wie auch am Tage der Versteigerung.

Deidesheim, den 19 Januar 1840

Schuler, k. Notar.

[382-84]

Wein-Versteigerung
zu Forst in der Pfalz am Haardt-Gebirge.

Dienstag den 17 und Mittwoch den 18 März d. J., des Morgens 9 Uhr anfangend, werden aus dem Nachlasse des zu Forst verlebten Gutsbesitzers, Hrn. Theodor Steinmetz, in dem Sterbhause zu Forst, der Theilung wegen, die untenbezeichneten Weine unter den gewöhnlichen Bedingungen mit Bewilligung einer angemessenen Frist zur Abnahme öffentlich versteigert, nämlich:

[Tabelle]

Die Weine sind in Forst gelagert; auch ist das Weinlager des Verstorbenen bekannt und bedarf keiner Empfehlung.

Die Proben können zwei Tage vor der Versteigerung, auch vor derselben genommen werden.

Deidesheim, den 27 Januar 1840

Für die Erben
Schuler, k. Notar.

[610-11]

Stuttgart.

Verpachtung einer Wirthschaft.

Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Museums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet.

Stuttgart, den 7 Februar 1840

Der Verwaltungs-Ausschuß.

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          <p>Obergünzburg, den 20 Februar 1840</p><lb/>
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in der Behausung der Frau Wittwe Ekel zu Ruppertsberg ihre daselbst lagernden, größtentheils aus den besten Lagen selbst gezogenen Weine öffentlich versteigern zu lassen, nämlich: 83,000 Liters, oder 80 Fuder von den Jahren 1831-1839 einschließlich, worunter 13 Fuder 1834r und 27 Fuder 1835r.</p><lb/>
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          <p>Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Museums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet.</p><lb/>
          <p>Stuttgart, den 7 Februar 1840</p><lb/>
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[0487/0015] übt, außer Schätzung mußte auch vorläufig der Antheil an dem Handwerkszeuge gelassen werden, welcher ein Commun-Eigenthum beider Brüder ausmacht. Es wird ferner bekannt gegeben, daß zum Verkauf des communschuldner'schen Anwesens sammt den dazu gehörigen und inventarisirten Fahrnissen und Mobiliar Samstag der 4 April, früh 9 Uhr, in der Behausung des Cridars bestimmt ist. Das Anwesen besteht in dem mit dem Bruder abgetheilten Wohnhause sammt dem Gemeinderechtsantheile; dann dem halben Schmiedgebäude und dem halben alten Stadel; ferner in dem ganzen neuen Stadel mit dem darin befindlichen Kuhstall, in dem Wurzgarten zu 4 Dec., in dem Mühlacker pr. 2 Tgw. 67 Dec., endlich in dem Leithenacker und Bichl mit Heustadel. Nach Inhalt des Grundsteuerkatasters ist dieser Realitätenbestand freieigen. Es haftet hierauf eine Dominicalsteuer von 1 kr. 5 hl.; zur Pfarrei Immenstadt ein fixirter Blut-, Groß- und Kleinzehnt von 1 fl. 34 kr., dann zur Stadtgemeinde Immenstadt ein Wachtgeld von 20 kr. und dem Meßner 12 kr. Sustentationsbeitrag. Auf dem alten Stadel, welcher zugleich der Kohlstadel ist, ruht eine einfache Dominicalsteuer von 2 hl., und zur Stadtgemeinde Immenstadt, wohin er grundzinsbar ist, ein Bodenzins von 15 kr.; dorthin wird auch wegen Einfahrt zu diesem Kohlstadel ein Fratzungszins von 8 kr. gereicht. Auf den Gebäuden haftet eine Haussteuer von 27 kr. 4 hl. Kaufsliebhaber, und zwar fremde mit legalen Vermögens- und Leumundszeugnissen, werden eingeladen, sich am besagten Tag an Ort und Stelle einzufinden. Der Zuschlag erfolgt nach §. 64 des Hypothekengesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen in der Novelle vom 17 November 1837 §. 98 bis 101 inclusive. Schließlich wird noch bemerkt, daß das Erscheinen durch Vertreter durch eine legale Vollmacht bedingt ist; welche dieses nicht beachten, haben sich die hieraus hervorgehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben. Immenstadt, den 20 Februar 1840 Königlich bayer. Landgericht. Der k. Landrichter Kimmerle. [625] Proclama. Universal-Concurs der Gläubiger des Gutsbesitzers Bernhard Ducrue zu Mittelstetten. Gegen Bernhard Ducrue zu Mittelstetten ist die Eröffnung des Universalconcurses rechtskräftig erkannt, daher nachstehende Edictstage ausgeschrieben werden. I. Edictstag. Zur Anmeldung und Liquidirung der Forderungen auf Mittwoch den 22 April 1840 II. Edictstag. Zur Vorbringung der Einreden auf Mittwoch den 3 Junius 1840 III. Edictstag. Zur Schlußverhandlung auf Dienstag den 23 Junius, und zwar zur Abgabe der Replik bis Mittwoch den 15 Julius, und zur Abgabe der Duplik bis Mittwoch den 5 August 1840 jedesmal Früh 9 Uhr. Das Nichterscheinen am ersten Edictstage schließt die Geltendmachung der Forderung an die gegenwärtige Masse aus, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber hat den Verlust der betreffenden Handlung zur Folge; unter welchen ausdrücklichen Rechtsnachtheilen die bekannten und unbekannten Gläubiger hiemit vorgeladen werden. Zum Benehmen für die Gläubiger wird bemerkt, daß das Gemeinschuldnersche Gesammtvermögen laut gerichtlichem Inventar und Schätzung vom 12 und 17 December 1834, 59,854 fl. 52 kr. betrage, und sich nur unbedeutend verändert habe. An Hypothekenschulden zeigt das Hypothekenbuch 28,000 fl. zu 5 Proc. verzinsliches Capital, wovon die Zinsen seit dem Jahre 1833 ausstehen, sodann 30,055 fl. 4 kr. Polletenforderung der inzwischen verstorbenen Ehefrau des Gemeinschuldners aus. Am I. Edictstage wird man übrigens versuchen, die Sache durch Vergleich beizulegen, in welcher Absicht auch vor diesem Zeitpunkte ein Verkaufsversuch mit dem Gute gemacht werden wird. Faustpfandgläubiger und andere Personen, welche etwas von dem Vermögen des Gantierers in Handen haben, oder dahin schulden, werden aufgefordert, bei Vermeidung des Ersatzes oder der nochmaligen Zahlung dasselbe nicht zu mitäußern, noch dem Gemeinschuldner ausfolgen zu lassen. Landsberg, am 17 Februar 1840 Königl. Landgericht Landsberg. Sensburg. [624] Bekanntmachung. Nachdem gegen Bernhard Ducrue, Gutsbesitzer zu Mittelstetten, der Concurs eröffnet ist, so wird mit dem Masse-Vermögen ein Verkaufsversuch gemacht, und hiezu auf Dienstag den 21 April 1840 Vorm. von 9-12 Uhr, Tagsfahrt an Ort und Stelle anberaumt. Das Anwesen besteht zu Mittelstetten der Landgemeinde Erpfding: 1) aus einem gutgebauten zweistöckigen Landhause mit schönem Gemüse- und Obstgarten, 2) aus einem Wohnhause nebst Heulage, Vieh-, Pferd- und Schweinstall, alles unter einem Schindeldache, 3) aus einem hölzernen Getreidestadel, sammt Wagen- und Chaisenremise, 4) aus einem halbgemauerten Pfründehaus mit einer Schmiede und zwei Kellern, 5) aus einem gemauerten Branntwein-, Back- und Waschhause, 6) aus einem Ziegelofen mit Trockenstadel und dazu gehörigem Leingraben, 7) a. in 159 Jauchert 64 Dec. Aecker, b. in 117 Jauchert 39 Dec. Wiesen, worunter die Mehrzahl dreimähdig, c. in 127 Jauchert 12 Dec. Holz, d. in 4 Jauchert 5 Dec. Weide, e. in 1 Jauchert 90 Dec. Weiher f. in 2 Jauchert 8 Dec. Haus-, Hofraum, Obst-, Wurz- und Krautgarten. Die Aecker sind in gutem Zustande, die Wiesen können fast sämmtlich bewässert werden, und die Schweizerei gegenwärtig aus 52 Stück schönem Nutzvieh bestehend, betreibt sich rentirlich. Das Gut ist ziemlich arrondirt, vereinödet, hat eine schöne Lage mit reizender Aussicht und dient zu einem angenehmen Aufenthalte auf dem Lande. Dießorts unbekannte Kaufsliebhaber haben sich durch Leumunds- und Vermögenszeugnisse auszuweisen. Landsberg, am 17 Februar 1840 Königl. Landgericht Landsberg. Sensburg. [621] Edictal-Ladung. Der Landrichterssohn Franz Spaeth von hier, dessen Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, wird aufgefordert, innerhalb zwei Monaten hier zu erscheinen, von einer höchsten Regierungs-Entschließung d. d. München 29 v. M. praes. hod. die Haftungen seines verstorbenen Vaters betreffend, Einsicht zu nehmen, und über den darin geforderten Verzicht um so gewisser sich zu erklären, als er sonst für geleistet angenommen werden würde. Obergünzburg, den 20 Februar 1840 Königl. bayerisches Landgericht. v. Dormeyer, Landr. [279-81] Weinversteigerung zu Ruppertsberg bei Deidesheim in der Pfalz. Die HH. Gebrüder Ritter und August Liebmann, Gutsbesitzer in Ruppertsberg, sind entschlossen, Montag den 9 März d. J. des Morgens 9 Uhr, in der Behausung der Frau Wittwe Ekel zu Ruppertsberg ihre daselbst lagernden, größtentheils aus den besten Lagen selbst gezogenen Weine öffentlich versteigern zu lassen, nämlich: 83,000 Liters, oder 80 Fuder von den Jahren 1831-1839 einschließlich, worunter 13 Fuder 1834r und 27 Fuder 1835r. Die Proben können am 6 und 8 März an den Fässern genommen werden, wie auch am Tage der Versteigerung. Deidesheim, den 19 Januar 1840 Schuler, k. Notar. [382-84] Wein-Versteigerung zu Forst in der Pfalz am Haardt-Gebirge. Dienstag den 17 und Mittwoch den 18 März d. J., des Morgens 9 Uhr anfangend, werden aus dem Nachlasse des zu Forst verlebten Gutsbesitzers, Hrn. Theodor Steinmetz, in dem Sterbhause zu Forst, der Theilung wegen, die untenbezeichneten Weine unter den gewöhnlichen Bedingungen mit Bewilligung einer angemessenen Frist zur Abnahme öffentlich versteigert, nämlich: Die Weine sind in Forst gelagert; auch ist das Weinlager des Verstorbenen bekannt und bedarf keiner Empfehlung. Die Proben können zwei Tage vor der Versteigerung, auch vor derselben genommen werden. Deidesheim, den 27 Januar 1840 Für die Erben Schuler, k. Notar. [610-11] Stuttgart. Verpachtung einer Wirthschaft. Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Museums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet. Stuttgart, den 7 Februar 1840 Der Verwaltungs-Ausschuß.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 61. Augsburg, 1. März 1840, S. 0487. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_061_18400301/15>, abgerufen am 03.12.2024.