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Allgemeine Zeitung. Nr. 64. Augsburg, 4. März 1840.

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Hospitalbrand. - Vorgestern hieß es wieder, Schönlein sey hier eingetroffen, doch das Gerücht war falsch, Niemand weiß etwas über den Zeitpunkt seiner Ankunft. Ohne Zweifel wird dieselbe jetzt erst so erfolgen, daß er zum nächsten Semester seinen Lehrcursus beginnen kann. - Die Muthmaßung, daß ein geheimes Verbrechen das Verschwinden des wohlhabenden Particuliers, der seit dem 13 Febr. vermißt wurde, veranlaßt habe, zeigt sich als unbegründet; es sind die entschiedensten Ursachen vorhanden anzunehmen, daß er aus Lebensüberdruß, den er übrigens bis zum letzten Tage mit einer seltenen Selbstbeherrschung gegen Niemand hatte durchblicken lassen, seinem Daseyn selbst ein Ende gemacht hat.

Wie sehr die jetzige Generation überall nur dem Einflusse des Augenblicks unterworfen ist, erhellt recht deutlich aus der Geschichte unserer kirchlichen Streitigkeiten, die sich dergestalt überlebt zu haben scheinen, daß weder von gemischten Ehen, noch von Hrn. v. Dunin irgendwo mehr die Rede ist. Letzterer scheint im Andenken des Publicums völlig verschollen zu seyn. Selbst einzelne Eclats, die noch mitunter vorkommen, wie das Zerschneiden der Glockenstränge in einer kleinen Stadt, um das Läuten zu verhüten, oder die Verhängung einer Criminaluntersuchung über einen exaltirten Geistlichen, können nicht einmal ein vorübergehendes Interesse mehr erwecken. Seit längerer Zeit weigern sich unsere katholischen Geistlichen gänzlich, gemischte Ehen einzusegnen, was aber nur die Folge gehabt hat, daß bei weitem die Mehrzahl der katholischen Bräute darein willigte, sich von evangelischen Predigern copuliren zu lassen. Die Zahl solcher Ehen, die sonst nach katholischem Ritus eingesegnet seyn würden, nunmehr aber nach evangelischem Ritus vollzogen worden sind, beläuft sich in unserer Provinz für das verflossene Jahr auf nahe an 400. Daß die polnischen Einwohner unserer Provinz, die zu Anfang des Kirchenstreits so lebhaft Partei ergriffen, der Sache sobald müde geworden sind, darf Niemanden Wunder nehmen, der den Polen kennt. Ihn reizen nur rasche, eclatante Erfolge und Aussicht auf Gewinn für seine Nationalität. Nachdem ihm über Charakter und Bedeutung der Kirchenwirren die Augen aufgegangen, ist ihm der Streit, für den er niemals innere Sympathien empfand, gleichgültig geworden. Ueberhaupt kommt das Volk mehr und mehr zu dem Bewußtseyn, daß der Staat durchaus nichts gegen den Katholicismus als solchen habe und haben könne, sondern daß er nur gegen die mit den Staatsprincipien unverträglichen Uebergriffe der klerokratischen Fraction seine Rechte wahre. In unsere Polen dagegen ist jetzt ein ungewöhnlich reger, wissenschaftlicher Geist gefahren, so daß sie der bis dahin kümmerlich gepflegten Litteratur reichliche Unterstützung widerfahren lassen. Es wird daher viel Polnisches gedruckt, und mehrere polnische Journale sind rasch hinter einander entstanden, und erfreuen sich einer lebendigen Theilnahme. - Die hiesige Zeitung berichtet den Tod eines Mannes im Dorfe Naumannshof im Posener Regierungsbezirk, der das seltene Alter von 105 Jahren erreicht hat. Dieselbe Zeitung bezichtigte vor einigen Tagen die Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung eines hohen Grades von Selbstverläugnung, indem sie rücksichtlich eines spaßhaften Artikels, den die hiesige Zeitung aus ihr entlehnt hatte (worin der Thore unserer Stadt, die gar keine Thore hat, als Meisterstücke der Baukunst Erwähnung geschehen war), kurzweg erklärte: "die Posener Zeitung irrt sich gar sehr, indem sich der fragliche Correspondenzartikel gar nicht in den Spalten der Ober-Postamts-Zeitung vorfindet." Dagegen replicirt nun die Posener Zeitung: "Die Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung scheint jetzt jesuitische Studien zu machen, da sie dem bekannten Grundsatz huldigt: Si fecisti, nega! Der von ihr verläugnete Artikel ist in der Frankfurter O. P. A. Z. Nr. 7 vom 7 Januar d. J. in der Beilage S. 2, Sp. 2, sub Berlin, den 30 Dec. Wort für Wort zu lesen!" - Nach einem Berichte in derselben Zeitung sind im Laufe des verflossenen Monats wiederum sieben Personen im hiesigen Departement erfroren gefunden worden; und ein Individuum hat sich in Folge übermäßigen Branntweingenusses einen sofortigen Tod zugezogen. Dasselbe Blatt hebt es besonders hervor, daß das Interesse für Schulen und deren Gedeihen im Bauernstande immer allgemeiner werde, und daß namentlich jetzt schon - sonst unerhörte - Fälle vorkommen, wo Gemeinden aus freiem Antriebe die Einrichtung einer Schule und den Bau eines Schulhauses beschließen. Leider aber fehle es noch immer an qualificirten Subjecten zur Besetzung der vacanten Lehrerstellen. Letzteres gilt jedoch wohl nur von solchen Candidaten, die zugleich der polnischen Sprache mächtig sind. Unsere Wintersaaten stehen durchgehends gut, und versprechen eine reiche Ernte.

Schweden.

Die Regierung sucht, ziemlich wider ihre Gewohnheit an vorigen Reichstagen, die Vorlegung und mithin die Discussion von Anträgen in Beziehung auf die von früher herrührenden Vorschläge zu Aenderungen am Grundgesetze sehr zu beschleunigen, mithin zu bewirken, daß, was an der jetzigen Regierungs- und Verwaltungsform unvermeidlich geändert werden muß, bald geordnet werde, so daß ein neues Personale der königl. Rathgeber nicht zu lange auf sich warten lassen dürfte. Der königliche Vorschlag einer geänderten Organisation des Staatsraths schließt die theilweise Einführung einer Departementalverwaltung allerdings schon in sich. Ueber die fünf ersten Artikel waren schon sämmtliche Reichsstände am vorigen Reichstage einig; sie enthalten: 1) Die Staatssecretäre sollen zu vortragenden Staatsräthen erhöht werden, mit Sitz im Conseil und Berathungsrecht in allen Regierungsangelegenheiten. 2) Der Justizstaatsminister soll aufhören, Mitglied des höchsten Gerichts zu seyn. 3) Das Hofkanzleramt wird eingezogen. 4) Die ausführende Gewalt wird durch besonderes Reglement die nähere Vertheilung der Geschäfte unter die Departemente bestimmen. 5) Die Departementschefs werden alles, was Beförderungen, Verabschiedungen u. s. w. in den unter ihren resp. Departementen stehenden Stellen betrifft, vortragen und expediren; sie können auch unmittelbar an die betreffenden Vorschriften und Erinnerungen wegen Ausrichtung ausgefertigter Beschlüsse ergehen lassen; und der Regierung mit den Reichsständen wird es offen gelassen, ohne daß es einer Aenderung am Grundgesetze bedarf, anstatt der jetzt so benannten Collegien andere Behörden einzurichten. In den übrigen Artikeln wird vorgeschlagen: 6) anstatt des Staatsministers des Auswärtigen und der gegenwärtigen vier Staatssecretäre soll die Anzahl der vortragenden Staatsräthe sieben seyn, nämlich: für das Justizdepartement; das des Auswärtigen; die Landvertheidigung; die Seevertheidigung; das Civilwesen; die Finanzen; das Kirchenwesen. 7) Die Generaladjutanten für Armee und Flotte fallen weg, und die Chefs oder Vortragenden für das Land- und Seedepartement sollen zugleich die königlichen Rathgeber in Commandosachen seyn. 8) Drei consultative Staatsräthe ohne Departement. 9) Die bisherige "Bereitung der allgemeinen Reichsgeschäfte" fällt weg. 10) Der Justizkanzler wird von der Zahl der königl. Rathgeber ausgeschlossen (das will sagen, vom Sitz im Conseil). 11) Das Absetzlichkeitsprincip nach §. 35 der Regierungsform wird auch ausgedehnt auf die Chefs des Zoll- und Postwesens, so wie auf die Expeditionschefs in den Staatsdepartementen. 12) Der König kann einen Prinzen seines Hauses zum Vorsitz in der Regierung, wenn Se. Majestät auf Reisen ist, verordnen.

(Nord. Bl.)

Hospitalbrand. – Vorgestern hieß es wieder, Schönlein sey hier eingetroffen, doch das Gerücht war falsch, Niemand weiß etwas über den Zeitpunkt seiner Ankunft. Ohne Zweifel wird dieselbe jetzt erst so erfolgen, daß er zum nächsten Semester seinen Lehrcursus beginnen kann. – Die Muthmaßung, daß ein geheimes Verbrechen das Verschwinden des wohlhabenden Particuliers, der seit dem 13 Febr. vermißt wurde, veranlaßt habe, zeigt sich als unbegründet; es sind die entschiedensten Ursachen vorhanden anzunehmen, daß er aus Lebensüberdruß, den er übrigens bis zum letzten Tage mit einer seltenen Selbstbeherrschung gegen Niemand hatte durchblicken lassen, seinem Daseyn selbst ein Ende gemacht hat.

Wie sehr die jetzige Generation überall nur dem Einflusse des Augenblicks unterworfen ist, erhellt recht deutlich aus der Geschichte unserer kirchlichen Streitigkeiten, die sich dergestalt überlebt zu haben scheinen, daß weder von gemischten Ehen, noch von Hrn. v. Dunin irgendwo mehr die Rede ist. Letzterer scheint im Andenken des Publicums völlig verschollen zu seyn. Selbst einzelne Eclats, die noch mitunter vorkommen, wie das Zerschneiden der Glockenstränge in einer kleinen Stadt, um das Läuten zu verhüten, oder die Verhängung einer Criminaluntersuchung über einen exaltirten Geistlichen, können nicht einmal ein vorübergehendes Interesse mehr erwecken. Seit längerer Zeit weigern sich unsere katholischen Geistlichen gänzlich, gemischte Ehen einzusegnen, was aber nur die Folge gehabt hat, daß bei weitem die Mehrzahl der katholischen Bräute darein willigte, sich von evangelischen Predigern copuliren zu lassen. Die Zahl solcher Ehen, die sonst nach katholischem Ritus eingesegnet seyn würden, nunmehr aber nach evangelischem Ritus vollzogen worden sind, beläuft sich in unserer Provinz für das verflossene Jahr auf nahe an 400. Daß die polnischen Einwohner unserer Provinz, die zu Anfang des Kirchenstreits so lebhaft Partei ergriffen, der Sache sobald müde geworden sind, darf Niemanden Wunder nehmen, der den Polen kennt. Ihn reizen nur rasche, eclatante Erfolge und Aussicht auf Gewinn für seine Nationalität. Nachdem ihm über Charakter und Bedeutung der Kirchenwirren die Augen aufgegangen, ist ihm der Streit, für den er niemals innere Sympathien empfand, gleichgültig geworden. Ueberhaupt kommt das Volk mehr und mehr zu dem Bewußtseyn, daß der Staat durchaus nichts gegen den Katholicismus als solchen habe und haben könne, sondern daß er nur gegen die mit den Staatsprincipien unverträglichen Uebergriffe der klerokratischen Fraction seine Rechte wahre. In unsere Polen dagegen ist jetzt ein ungewöhnlich reger, wissenschaftlicher Geist gefahren, so daß sie der bis dahin kümmerlich gepflegten Litteratur reichliche Unterstützung widerfahren lassen. Es wird daher viel Polnisches gedruckt, und mehrere polnische Journale sind rasch hinter einander entstanden, und erfreuen sich einer lebendigen Theilnahme. – Die hiesige Zeitung berichtet den Tod eines Mannes im Dorfe Naumannshof im Posener Regierungsbezirk, der das seltene Alter von 105 Jahren erreicht hat. Dieselbe Zeitung bezichtigte vor einigen Tagen die Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung eines hohen Grades von Selbstverläugnung, indem sie rücksichtlich eines spaßhaften Artikels, den die hiesige Zeitung aus ihr entlehnt hatte (worin der Thore unserer Stadt, die gar keine Thore hat, als Meisterstücke der Baukunst Erwähnung geschehen war), kurzweg erklärte: „die Posener Zeitung irrt sich gar sehr, indem sich der fragliche Correspondenzartikel gar nicht in den Spalten der Ober-Postamts-Zeitung vorfindet.“ Dagegen replicirt nun die Posener Zeitung: „Die Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung scheint jetzt jesuitische Studien zu machen, da sie dem bekannten Grundsatz huldigt: Si fecisti, nega! Der von ihr verläugnete Artikel ist in der Frankfurter O. P. A. Z. Nr. 7 vom 7 Januar d. J. in der Beilage S. 2, Sp. 2, sub Berlin, den 30 Dec. Wort für Wort zu lesen!“ – Nach einem Berichte in derselben Zeitung sind im Laufe des verflossenen Monats wiederum sieben Personen im hiesigen Departement erfroren gefunden worden; und ein Individuum hat sich in Folge übermäßigen Branntweingenusses einen sofortigen Tod zugezogen. Dasselbe Blatt hebt es besonders hervor, daß das Interesse für Schulen und deren Gedeihen im Bauernstande immer allgemeiner werde, und daß namentlich jetzt schon – sonst unerhörte – Fälle vorkommen, wo Gemeinden aus freiem Antriebe die Einrichtung einer Schule und den Bau eines Schulhauses beschließen. Leider aber fehle es noch immer an qualificirten Subjecten zur Besetzung der vacanten Lehrerstellen. Letzteres gilt jedoch wohl nur von solchen Candidaten, die zugleich der polnischen Sprache mächtig sind. Unsere Wintersaaten stehen durchgehends gut, und versprechen eine reiche Ernte.

Schweden.

Die Regierung sucht, ziemlich wider ihre Gewohnheit an vorigen Reichstagen, die Vorlegung und mithin die Discussion von Anträgen in Beziehung auf die von früher herrührenden Vorschläge zu Aenderungen am Grundgesetze sehr zu beschleunigen, mithin zu bewirken, daß, was an der jetzigen Regierungs- und Verwaltungsform unvermeidlich geändert werden muß, bald geordnet werde, so daß ein neues Personale der königl. Rathgeber nicht zu lange auf sich warten lassen dürfte. Der königliche Vorschlag einer geänderten Organisation des Staatsraths schließt die theilweise Einführung einer Departementalverwaltung allerdings schon in sich. Ueber die fünf ersten Artikel waren schon sämmtliche Reichsstände am vorigen Reichstage einig; sie enthalten: 1) Die Staatssecretäre sollen zu vortragenden Staatsräthen erhöht werden, mit Sitz im Conseil und Berathungsrecht in allen Regierungsangelegenheiten. 2) Der Justizstaatsminister soll aufhören, Mitglied des höchsten Gerichts zu seyn. 3) Das Hofkanzleramt wird eingezogen. 4) Die ausführende Gewalt wird durch besonderes Reglement die nähere Vertheilung der Geschäfte unter die Departemente bestimmen. 5) Die Departementschefs werden alles, was Beförderungen, Verabschiedungen u. s. w. in den unter ihren resp. Departementen stehenden Stellen betrifft, vortragen und expediren; sie können auch unmittelbar an die betreffenden Vorschriften und Erinnerungen wegen Ausrichtung ausgefertigter Beschlüsse ergehen lassen; und der Regierung mit den Reichsständen wird es offen gelassen, ohne daß es einer Aenderung am Grundgesetze bedarf, anstatt der jetzt so benannten Collegien andere Behörden einzurichten. In den übrigen Artikeln wird vorgeschlagen: 6) anstatt des Staatsministers des Auswärtigen und der gegenwärtigen vier Staatssecretäre soll die Anzahl der vortragenden Staatsräthe sieben seyn, nämlich: für das Justizdepartement; das des Auswärtigen; die Landvertheidigung; die Seevertheidigung; das Civilwesen; die Finanzen; das Kirchenwesen. 7) Die Generaladjutanten für Armee und Flotte fallen weg, und die Chefs oder Vortragenden für das Land- und Seedepartement sollen zugleich die königlichen Rathgeber in Commandosachen seyn. 8) Drei consultative Staatsräthe ohne Departement. 9) Die bisherige „Bereitung der allgemeinen Reichsgeschäfte“ fällt weg. 10) Der Justizkanzler wird von der Zahl der königl. Rathgeber ausgeschlossen (das will sagen, vom Sitz im Conseil). 11) Das Absetzlichkeitsprincip nach §. 35 der Regierungsform wird auch ausgedehnt auf die Chefs des Zoll- und Postwesens, so wie auf die Expeditionschefs in den Staatsdepartementen. 12) Der König kann einen Prinzen seines Hauses zum Vorsitz in der Regierung, wenn Se. Majestät auf Reisen ist, verordnen.

(Nord. Bl.)

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Dunin irgendwo mehr die Rede ist. Letzterer scheint im Andenken des Publicums völlig verschollen zu seyn. Selbst einzelne Eclats, die noch mitunter vorkommen, wie das Zerschneiden der Glockenstränge in einer kleinen Stadt, um das Läuten zu verhüten, oder die Verhängung einer Criminaluntersuchung über einen exaltirten Geistlichen, können nicht einmal ein vorübergehendes Interesse mehr erwecken. Seit längerer Zeit weigern sich unsere katholischen Geistlichen gänzlich, gemischte Ehen einzusegnen, was aber nur die Folge gehabt hat, daß bei weitem die Mehrzahl der katholischen Bräute darein willigte, sich von evangelischen Predigern copuliren zu lassen. Die Zahl solcher Ehen, die sonst nach katholischem Ritus eingesegnet seyn würden, nunmehr aber nach evangelischem Ritus vollzogen worden sind, beläuft sich in unserer Provinz für das verflossene Jahr auf nahe an 400. Daß die polnischen Einwohner unserer Provinz, die zu Anfang des Kirchenstreits so lebhaft Partei ergriffen, der Sache sobald müde geworden sind, darf Niemanden Wunder nehmen, der den Polen kennt. Ihn reizen nur rasche, eclatante Erfolge und Aussicht auf Gewinn für seine Nationalität. Nachdem ihm über Charakter und Bedeutung der Kirchenwirren die Augen aufgegangen, ist ihm der Streit, für den er niemals innere Sympathien empfand, gleichgültig geworden. Ueberhaupt kommt das Volk mehr und mehr zu dem Bewußtseyn, daß der Staat durchaus nichts gegen den Katholicismus als solchen habe und haben könne, sondern daß er nur gegen die mit den Staatsprincipien unverträglichen Uebergriffe der klerokratischen Fraction seine Rechte wahre. In unsere Polen dagegen ist jetzt ein ungewöhnlich reger, wissenschaftlicher Geist gefahren, so daß sie der bis dahin kümmerlich gepflegten Litteratur reichliche Unterstützung widerfahren lassen. Es wird daher viel Polnisches gedruckt, und mehrere polnische Journale sind rasch hinter einander entstanden, und erfreuen sich einer lebendigen Theilnahme. – Die hiesige Zeitung berichtet den Tod eines Mannes im Dorfe Naumannshof im Posener Regierungsbezirk, der das seltene Alter von 105 Jahren erreicht hat. Dieselbe Zeitung bezichtigte vor einigen Tagen die Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung eines hohen Grades von Selbstverläugnung, indem sie rücksichtlich eines spaßhaften Artikels, den die hiesige Zeitung aus ihr entlehnt hatte (worin der Thore unserer Stadt, die gar keine Thore hat, als Meisterstücke der Baukunst Erwähnung geschehen war), kurzweg erklärte: „die Posener Zeitung irrt sich gar sehr, indem sich der fragliche Correspondenzartikel gar nicht in den Spalten der Ober-Postamts-Zeitung vorfindet.“ Dagegen replicirt nun die Posener Zeitung: „Die Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung scheint jetzt jesuitische Studien zu machen, da sie dem bekannten Grundsatz huldigt: Si fecisti, nega! Der von ihr verläugnete Artikel ist in der Frankfurter O. P. A. Z. Nr. 7 vom 7 Januar d. J. in der Beilage S. 2, Sp. 2, sub Berlin, den 30 Dec. Wort für Wort zu lesen!“ – Nach einem Berichte in derselben Zeitung sind im Laufe des verflossenen Monats wiederum sieben Personen im hiesigen Departement erfroren gefunden worden; und ein Individuum hat sich in Folge übermäßigen Branntweingenusses einen sofortigen Tod zugezogen. Dasselbe Blatt hebt es besonders hervor, daß das Interesse für Schulen und deren Gedeihen im Bauernstande immer allgemeiner werde, und daß namentlich jetzt schon – sonst unerhörte – Fälle vorkommen, wo Gemeinden aus freiem Antriebe die Einrichtung einer Schule und den Bau eines Schulhauses beschließen. Leider aber fehle es noch immer an qualificirten Subjecten zur Besetzung der vacanten Lehrerstellen. Letzteres gilt jedoch wohl nur von solchen Candidaten, die zugleich der polnischen Sprache mächtig sind. Unsere Wintersaaten stehen durchgehends gut, und versprechen eine reiche Ernte. Schweden. _ Stockholm, 18 Febr. Die Regierung sucht, ziemlich wider ihre Gewohnheit an vorigen Reichstagen, die Vorlegung und mithin die Discussion von Anträgen in Beziehung auf die von früher herrührenden Vorschläge zu Aenderungen am Grundgesetze sehr zu beschleunigen, mithin zu bewirken, daß, was an der jetzigen Regierungs- und Verwaltungsform unvermeidlich geändert werden muß, bald geordnet werde, so daß ein neues Personale der königl. Rathgeber nicht zu lange auf sich warten lassen dürfte. Der königliche Vorschlag einer geänderten Organisation des Staatsraths schließt die theilweise Einführung einer Departementalverwaltung allerdings schon in sich. Ueber die fünf ersten Artikel waren schon sämmtliche Reichsstände am vorigen Reichstage einig; sie enthalten: 1) Die Staatssecretäre sollen zu vortragenden Staatsräthen erhöht werden, mit Sitz im Conseil und Berathungsrecht in allen Regierungsangelegenheiten. 2) Der Justizstaatsminister soll aufhören, Mitglied des höchsten Gerichts zu seyn. 3) Das Hofkanzleramt wird eingezogen. 4) Die ausführende Gewalt wird durch besonderes Reglement die nähere Vertheilung der Geschäfte unter die Departemente bestimmen. 5) Die Departementschefs werden alles, was Beförderungen, Verabschiedungen u. s. w. in den unter ihren resp. Departementen stehenden Stellen betrifft, vortragen und expediren; sie können auch unmittelbar an die betreffenden Vorschriften und Erinnerungen wegen Ausrichtung ausgefertigter Beschlüsse ergehen lassen; und der Regierung mit den Reichsständen wird es offen gelassen, ohne daß es einer Aenderung am Grundgesetze bedarf, anstatt der jetzt so benannten Collegien andere Behörden einzurichten. In den übrigen Artikeln wird vorgeschlagen: 6) anstatt des Staatsministers des Auswärtigen und der gegenwärtigen vier Staatssecretäre soll die Anzahl der vortragenden Staatsräthe sieben seyn, nämlich: für das Justizdepartement; das des Auswärtigen; die Landvertheidigung; die Seevertheidigung; das Civilwesen; die Finanzen; das Kirchenwesen. 7) Die Generaladjutanten für Armee und Flotte fallen weg, und die Chefs oder Vortragenden für das Land- und Seedepartement sollen zugleich die königlichen Rathgeber in Commandosachen seyn. 8) Drei consultative Staatsräthe ohne Departement. 9) Die bisherige „Bereitung der allgemeinen Reichsgeschäfte“ fällt weg. 10) Der Justizkanzler wird von der Zahl der königl. Rathgeber ausgeschlossen (das will sagen, vom Sitz im Conseil). 11) Das Absetzlichkeitsprincip nach §. 35 der Regierungsform wird auch ausgedehnt auf die Chefs des Zoll- und Postwesens, so wie auf die Expeditionschefs in den Staatsdepartementen. 12) Der König kann einen Prinzen seines Hauses zum Vorsitz in der Regierung, wenn Se. Majestät auf Reisen ist, verordnen. (Nord. Bl.)

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 64. Augsburg, 4. März 1840, S. 0511. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_064_18400304/7>, abgerufen am 21.11.2024.