Allgemeine Zeitung. Nr. 76. Augsburg, 16. März 1840.Porto, drüben noch einen Schilling 8 Pence bezahlen, während die Sätze zwischen England und Frankreich weit niedriger sind." - Staatsminister v. Zeschau: "Es ist gewiß nicht zu verkennen, daß die Höhe der Portosätze, namentlich für den Gewerbtreibenden, wenn er durch sein Geschäft in die Nothwendigkeit versetzt ist, eine bedeutende Briefcorrespondenz zu führen, zu den nicht unbeträchtlichen Ausgaben gehört. Wenn über die Höhe der Portosätze im Allgemeinen geklagt worden ist, so glaube ich, daß die hiesige Regierung dieß nicht auf sich zu beziehen hat, denn die sächsischen Portosätze stehen, im Vergleich zu denen der andern Staaten, noch zurück. Ich will nur einen Punkt erwähnen, der, so unbedeutend er auch scheint, doch von der größten Wichtigkeit ist, nämlich die Frage: wie soll die Vermehrung des Porto's für Briefe nach Doppelsätzen oder einfach eintreten? In mehreren Tarifen findet sich die Bestimmung, daß ein Brief, wenn er das Gewicht von 3/4 Loth erreicht, schon doppelt genommen wird; wir haben den Satz nur von Einem Loth angenommen, und dieser Gegenstand scheint in der That zu Gunsten des hiesigen Portotarifs zu sprechen. Die gewünschte Vernehmung mit andern Regierungen - ich will zunächst von den deutschen sprechen - würde in Wahrheit zu den sehr schwierigen Aufgaben gehören, namentlich für Sachsen. Man würde nicht ganz geneigt seyn, in andern Staaten die höhern Erträge aufzugeben, und sollte Gleichstellung herbeigeführt werden, so würde man schließlich genöthigt seyn, die Portosätze in dem diesseitigen Lande noch zu erhöhen, was nicht in der Absicht der Regierung liegt. In Bezug auf den Briefverkehr mit England wird sich der geehrte Abgeordnete wohl überzeugen, daß Sachsen nicht der Staat ist, von dem eine solche Verhandlung ausgehen könnte. Wir stehen durchaus nicht in unmittelbarer Beziehung mit England, wir beziehen unsere Briefe von dort durch Dazwischenkunft anderer ausländischen Behörden, denen die Verhandlungen wegen einer Uebereinkunft mit England in dieser Beziehung zu überlassen seyn möchten. Ob überhaupt England eine große Geneigtheit dazu habe, ist noch zweifelhaft, denn die Veränderungen, welche dort getroffen worden sind, haben bloß auf den inländischen Postverkehr Bezug, und zwar, wie es jetzt scheint, zum großen Nachtheile der Finanzen." - Abg. Clauß (aus Chemnitz): "Wenn der Hr. Staatsminister geäußert hat, daß die diesseitige Regierung wenig Gelegenheit habe, sich bei auswärtigen Regierungen in der Weise zu verwenden, wie es der Abg. Georgi als dringenden Wunsch bezeichnet hat, so erinnere ich daran, daß die betreffende sächsische Behörde durch Postconventionen schon manches erfreuliche Resultat bezielte, und so will ich in dieser Beziehung auch die Hoffnung aussprechen, daß weiteren Verhandlungen der Art alle Aufmerksamkeit gewidmet werden möge." - Der Antrag der Deputation: "Es möge die zweite Kammer beschließen, im Verein mit der ersten, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, eine Revision des Binnenporto's vornehmen, und dadurch zur Gleichstellung für die kleinen, von den Poststraßen abgelegenen Ortschaften hinwirken zu lassen," wird einstimmig angenommen. (Mittheilungen etc.) Von der hannover'schen Gränze, 3 März. Auf die von Seite des Dr. jur. Freudentheil bei der Justizkanzlei in Stade eingereichte Beschwerde wegen Remotion von der staatsrechtlichen Praxis, Verletzung der Bürger-, Doctoral- und Advocatenrechte ist demselben zu Bescheid ertheilt worden, daß, nach vorgängiger Communication mit k. Landdrostei, diese Behörde mittelst Schreiben vom 22 Febr. um Zurücknahme der von dem Beschwerdeführer angefochtenen Verfügung von der Justizkanzlei ersucht worden ist. (Westph. Merk.) Hannover, 9 März. Man hört wieder von mehreren Wahlverweigerungen, namentlich von Lüneburg und Hameln. In Hameln wurde sogar die Wahl von neuen Wahlmännern durch die Bürgerschaft mit eminenter Majorität abgelehnt; überhaupt hat diese Stadt vom Anfang her, wenn auch ohne alles Geräusch, die consequenteste und standhafteste Vertheidigung des Staatsgrundgesetzes gezeigt, und bei dieser Wahlangelegenheit neuerdings einen Beweis davon gegeben. Nachdem nämlich, wie gesagt, die Bürgerschaft die Wahl von Wahlmännern verweigert hatte, richtete das Bürgervorstehercollegium eine Erklärung an den Magistrat, des Inhalts, daß die Bürgerrepräsentanten auch unter keinen Umständen einen Deputirten zu dieser jetzt berufenen Versammlung gewählt haben würden, weil sie das Staatsgrundgesetz von 1833 für die allein gültige Landesverfassung halten müßten, und weil sie vollends, nachdem ihre Bitten um Auflösung der nach dieser Verfassung nicht berufenen Stände unerfüllt geblieben, nicht zur Vervollständigung einer Kammer beitragen wollten, aus der alle gleichgesinnten Deputirten theils durch Cabinetsordre ausgeschlossen, theils durch von den Umständen gebotene Resignation entfernt seyen. (Nürnb. C.) Preußen. In Berlin entdeckte am 6 März, Morgens, Hr. Galle, Gehülfe der königlichen Sternwarte, im Sternbilde des Schwans einen dritten teleskopischen Kometen. Derselbe befindet sich in der Nähe des Sterns Mi und ist durch einen Schweif kenntlich. Er wurde am 6 und 7 am großen Refractor beobachtet, und seine Position durch Vergleichung mit zwei Sternen aus Bessels Zonen für Mg. 6 zu 323° ger. Aufst. 29 1/4° n. Abw.; für Mg. 7 zu 324 1/2° g. Aufst. 29 1/4° n. Abw. bestimmt. Seine gerade Aufsteigung ist zunehmend um 1° 41' täglich, seine Abweichung abnehmend um 12'. Berlin, 10 März. Die "amtliche Erklärung", die der Justizminister, Hr. Mühler, in das "Frankfurter Journal" und demnächst auch in das hier unter seinen Auspicien erscheinende "Justizministerialblatt" einrücken ließ, hat hier einiges Aufsehen gemacht, und wird von der einen Seite, wegen der Entschiedenheit, mit der darin die Selbstständigkeit der preußischen Gerichtshöfe vindicirt wird, eben so an epriesen, als von der andern Seite, wegen der ungewohnten Erscheinung einer so hochstehenden Persönlichkeit auf dem Felde der Zeitungspolemik, der Kritik unterworfen. Es ist zwar selbst nach dem Erscheinen dieser Erklärung von Seite des "Fränkischen Courier" der Zweifel aufgestellt worden, ob nicht dessen ungeachtet Zwistigkeiten zwischen dem Justizminister und dem ersten Gerichtshofe des Landes, dem Kammergericht, bestehen; wenn jedoch damit nichts weiter als die Verschiedenheit der Ansichten gemeint ist, die nothwendig zwischen dem Gerichtshof und dem Minister, als Recurs-Instanz in Sachen der Form und des Geschäftsbetriebs, zuweilen eintreten muß, und die allerdings auch immer eine Appellation an den König zur Folge hat, so ist das ja eben auch nur ein Beweis, daß selbst in formellen Dingen die Gerichte, dem Minister gegenüber, ihre Selbstständigkeit zu bewahren wissen. - Aus einer im "Justizministerialblatt" enthaltenen Bekanntmachung des Hrn. Ministers v. Kamptz (Chef der Gesetzesrevisions-Commission) geht hervor, daß die für die Geschichte und den Rechtszustand der Mark Brandenburg so wichtigen Statuten und Rechtssammlungen der märkischen Städte und Ortsobrigkeiten sämmtlich verloren gegangen sind, und zwar in zwei verschiedenen Epochen, als ein Theil jener Documente im Jahr 1728 und ein anderer im J. 1749 auf höhere Anordnung nach Berlin eingesandt wurde, Da nun vermuthet wird, daß alle diese wichtigen Actenstücke Porto, drüben noch einen Schilling 8 Pence bezahlen, während die Sätze zwischen England und Frankreich weit niedriger sind.“ – Staatsminister v. Zeschau: „Es ist gewiß nicht zu verkennen, daß die Höhe der Portosätze, namentlich für den Gewerbtreibenden, wenn er durch sein Geschäft in die Nothwendigkeit versetzt ist, eine bedeutende Briefcorrespondenz zu führen, zu den nicht unbeträchtlichen Ausgaben gehört. 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Man würde nicht ganz geneigt seyn, in andern Staaten die höhern Erträge aufzugeben, und sollte Gleichstellung herbeigeführt werden, so würde man schließlich genöthigt seyn, die Portosätze in dem diesseitigen Lande noch zu erhöhen, was nicht in der Absicht der Regierung liegt. In Bezug auf den Briefverkehr mit England wird sich der geehrte Abgeordnete wohl überzeugen, daß Sachsen nicht der Staat ist, von dem eine solche Verhandlung ausgehen könnte. Wir stehen durchaus nicht in unmittelbarer Beziehung mit England, wir beziehen unsere Briefe von dort durch Dazwischenkunft anderer ausländischen Behörden, denen die Verhandlungen wegen einer Uebereinkunft mit England in dieser Beziehung zu überlassen seyn möchten. Ob überhaupt England eine große Geneigtheit dazu habe, ist noch zweifelhaft, denn die Veränderungen, welche dort getroffen worden sind, haben bloß auf den inländischen Postverkehr Bezug, und zwar, wie es jetzt scheint, zum großen Nachtheile der Finanzen.“ – Abg. Clauß (aus Chemnitz): „Wenn der Hr. Staatsminister geäußert hat, daß die diesseitige Regierung wenig Gelegenheit habe, sich bei auswärtigen Regierungen in der Weise zu verwenden, wie es der Abg. Georgi als dringenden Wunsch bezeichnet hat, so erinnere ich daran, daß die betreffende sächsische Behörde durch Postconventionen schon manches erfreuliche Resultat bezielte, und so will ich in dieser Beziehung auch die Hoffnung aussprechen, daß weiteren Verhandlungen der Art alle Aufmerksamkeit gewidmet werden möge.“ – Der Antrag der Deputation: „Es möge die zweite Kammer beschließen, im Verein mit der ersten, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, eine Revision des Binnenporto's vornehmen, und dadurch zur Gleichstellung für die kleinen, von den Poststraßen abgelegenen Ortschaften hinwirken zu lassen,“ wird einstimmig angenommen. (Mittheilungen etc.) Von der hannover'schen Gränze, 3 März. Auf die von Seite des Dr. jur. Freudentheil bei der Justizkanzlei in Stade eingereichte Beschwerde wegen Remotion von der staatsrechtlichen Praxis, Verletzung der Bürger-, Doctoral- und Advocatenrechte ist demselben zu Bescheid ertheilt worden, daß, nach vorgängiger Communication mit k. Landdrostei, diese Behörde mittelst Schreiben vom 22 Febr. um Zurücknahme der von dem Beschwerdeführer angefochtenen Verfügung von der Justizkanzlei ersucht worden ist. (Westph. Merk.) Hannover, 9 März. Man hört wieder von mehreren Wahlverweigerungen, namentlich von Lüneburg und Hameln. In Hameln wurde sogar die Wahl von neuen Wahlmännern durch die Bürgerschaft mit eminenter Majorität abgelehnt; überhaupt hat diese Stadt vom Anfang her, wenn auch ohne alles Geräusch, die consequenteste und standhafteste Vertheidigung des Staatsgrundgesetzes gezeigt, und bei dieser Wahlangelegenheit neuerdings einen Beweis davon gegeben. Nachdem nämlich, wie gesagt, die Bürgerschaft die Wahl von Wahlmännern verweigert hatte, richtete das Bürgervorstehercollegium eine Erklärung an den Magistrat, des Inhalts, daß die Bürgerrepräsentanten auch unter keinen Umständen einen Deputirten zu dieser jetzt berufenen Versammlung gewählt haben würden, weil sie das Staatsgrundgesetz von 1833 für die allein gültige Landesverfassung halten müßten, und weil sie vollends, nachdem ihre Bitten um Auflösung der nach dieser Verfassung nicht berufenen Stände unerfüllt geblieben, nicht zur Vervollständigung einer Kammer beitragen wollten, aus der alle gleichgesinnten Deputirten theils durch Cabinetsordre ausgeschlossen, theils durch von den Umständen gebotene Resignation entfernt seyen. (Nürnb. C.) Preußen. In Berlin entdeckte am 6 März, Morgens, Hr. Galle, Gehülfe der königlichen Sternwarte, im Sternbilde des Schwans einen dritten teleskopischen Kometen. Derselbe befindet sich in der Nähe des Sterns Mi und ist durch einen Schweif kenntlich. Er wurde am 6 und 7 am großen Refractor beobachtet, und seine Position durch Vergleichung mit zwei Sternen aus Bessels Zonen für Mg. 6 zu 323° ger. Aufst. 29 1/4° n. Abw.; für Mg. 7 zu 324 1/2° g. Aufst. 29 1/4° n. Abw. bestimmt. Seine gerade Aufsteigung ist zunehmend um 1° 41' täglich, seine Abweichung abnehmend um 12'. Berlin, 10 März. Die „amtliche Erklärung“, die der Justizminister, Hr. Mühler, in das „Frankfurter Journal“ und demnächst auch in das hier unter seinen Auspicien erscheinende „Justizministerialblatt“ einrücken ließ, hat hier einiges Aufsehen gemacht, und wird von der einen Seite, wegen der Entschiedenheit, mit der darin die Selbstständigkeit der preußischen Gerichtshöfe vindicirt wird, eben so an epriesen, als von der andern Seite, wegen der ungewohnten Erscheinung einer so hochstehenden Persönlichkeit auf dem Felde der Zeitungspolemik, der Kritik unterworfen. Es ist zwar selbst nach dem Erscheinen dieser Erklärung von Seite des „Fränkischen Courier“ der Zweifel aufgestellt worden, ob nicht dessen ungeachtet Zwistigkeiten zwischen dem Justizminister und dem ersten Gerichtshofe des Landes, dem Kammergericht, bestehen; wenn jedoch damit nichts weiter als die Verschiedenheit der Ansichten gemeint ist, die nothwendig zwischen dem Gerichtshof und dem Minister, als Recurs-Instanz in Sachen der Form und des Geschäftsbetriebs, zuweilen eintreten muß, und die allerdings auch immer eine Appellation an den König zur Folge hat, so ist das ja eben auch nur ein Beweis, daß selbst in formellen Dingen die Gerichte, dem Minister gegenüber, ihre Selbstständigkeit zu bewahren wissen. – Aus einer im „Justizministerialblatt“ enthaltenen Bekanntmachung des Hrn. Ministers v. Kamptz (Chef der Gesetzesrevisions-Commission) geht hervor, daß die für die Geschichte und den Rechtszustand der Mark Brandenburg so wichtigen Statuten und Rechtssammlungen der märkischen Städte und Ortsobrigkeiten sämmtlich verloren gegangen sind, und zwar in zwei verschiedenen Epochen, als ein Theil jener Documente im Jahr 1728 und ein anderer im J. 1749 auf höhere Anordnung nach Berlin eingesandt wurde, Da nun vermuthet wird, daß alle diese wichtigen Actenstücke <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0007" n="0607"/> Porto, drüben noch einen Schilling 8 Pence bezahlen, während die Sätze zwischen England und Frankreich weit niedriger sind.“ – Staatsminister v. <hi rendition="#g">Zeschau</hi>: „Es ist gewiß nicht zu verkennen, daß die Höhe der Portosätze, namentlich für den Gewerbtreibenden, wenn er durch sein Geschäft in die Nothwendigkeit versetzt ist, eine bedeutende Briefcorrespondenz zu führen, zu den nicht unbeträchtlichen Ausgaben gehört. 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Man würde nicht ganz geneigt seyn, in andern Staaten die höhern Erträge aufzugeben, und sollte Gleichstellung herbeigeführt werden, so würde man schließlich genöthigt seyn, die Portosätze in dem diesseitigen Lande noch zu erhöhen, was nicht in der Absicht der Regierung liegt. In Bezug auf den Briefverkehr mit England wird sich der geehrte Abgeordnete wohl überzeugen, daß Sachsen nicht der Staat ist, von dem eine solche Verhandlung ausgehen könnte. Wir stehen durchaus nicht in unmittelbarer Beziehung mit England, wir beziehen unsere Briefe von dort durch Dazwischenkunft anderer ausländischen Behörden, denen die Verhandlungen wegen einer Uebereinkunft mit England in dieser Beziehung zu überlassen seyn möchten. 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Es ist zwar selbst nach dem Erscheinen dieser Erklärung von Seite des „Fränkischen Courier“ der Zweifel aufgestellt worden, ob nicht dessen ungeachtet Zwistigkeiten zwischen dem Justizminister und dem ersten Gerichtshofe des Landes, dem Kammergericht, bestehen; wenn jedoch damit nichts weiter als die Verschiedenheit der Ansichten gemeint ist, die nothwendig zwischen dem Gerichtshof und dem Minister, als Recurs-Instanz in Sachen der Form und des Geschäftsbetriebs, zuweilen eintreten muß, und die allerdings auch immer eine Appellation an den König zur Folge hat, so ist das ja eben auch nur ein Beweis, daß selbst in formellen Dingen die Gerichte, dem Minister gegenüber, ihre Selbstständigkeit zu bewahren wissen. – Aus einer im „Justizministerialblatt“ enthaltenen Bekanntmachung des Hrn. Ministers v. Kamptz (Chef der Gesetzesrevisions-Commission) geht hervor, daß die für die Geschichte und den Rechtszustand der Mark Brandenburg so wichtigen Statuten und Rechtssammlungen der märkischen Städte und Ortsobrigkeiten sämmtlich verloren gegangen sind, und zwar in zwei verschiedenen Epochen, als ein Theil jener Documente im Jahr 1728 und ein anderer im J. 1749 auf höhere Anordnung nach Berlin eingesandt wurde, Da nun vermuthet wird, daß alle diese wichtigen Actenstücke<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0607/0007]
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_ Von der hannover'schen Gränze, 3 März. Auf die von Seite des Dr. jur. Freudentheil bei der Justizkanzlei in Stade eingereichte Beschwerde wegen Remotion von der staatsrechtlichen Praxis, Verletzung der Bürger-, Doctoral- und Advocatenrechte ist demselben zu Bescheid ertheilt worden, daß, nach vorgängiger Communication mit k. Landdrostei, diese Behörde mittelst Schreiben vom 22 Febr. um Zurücknahme der von dem Beschwerdeführer angefochtenen Verfügung von der Justizkanzlei ersucht worden ist. (Westph. Merk.)
_ Hannover, 9 März. Man hört wieder von mehreren Wahlverweigerungen, namentlich von Lüneburg und Hameln. In Hameln wurde sogar die Wahl von neuen Wahlmännern durch die Bürgerschaft mit eminenter Majorität abgelehnt; überhaupt hat diese Stadt vom Anfang her, wenn auch ohne alles Geräusch, die consequenteste und standhafteste Vertheidigung des Staatsgrundgesetzes gezeigt, und bei dieser Wahlangelegenheit neuerdings einen Beweis davon gegeben. Nachdem nämlich, wie gesagt, die Bürgerschaft die Wahl von Wahlmännern verweigert hatte, richtete das Bürgervorstehercollegium eine Erklärung an den Magistrat, des Inhalts, daß die Bürgerrepräsentanten auch unter keinen Umständen einen Deputirten zu dieser jetzt berufenen Versammlung gewählt haben würden, weil sie das Staatsgrundgesetz von 1833 für die allein gültige Landesverfassung halten müßten, und weil sie vollends, nachdem ihre Bitten um Auflösung der nach dieser Verfassung nicht berufenen Stände unerfüllt geblieben, nicht zur Vervollständigung einer Kammer beitragen wollten, aus der alle gleichgesinnten Deputirten theils durch Cabinetsordre ausgeschlossen, theils durch von den Umständen gebotene Resignation entfernt seyen. (Nürnb. C.)
Preußen.
In Berlin entdeckte am 6 März, Morgens, Hr. Galle, Gehülfe der königlichen Sternwarte, im Sternbilde des Schwans einen dritten teleskopischen Kometen. Derselbe befindet sich in der Nähe des Sterns Mi und ist durch einen Schweif kenntlich. Er wurde am 6 und 7 am großen Refractor beobachtet, und seine Position durch Vergleichung mit zwei Sternen aus Bessels Zonen für Mg. 6 zu 323° ger. Aufst. 29 1/4° n. Abw.; für Mg. 7 zu 324 1/2° g. Aufst. 29 1/4° n. Abw. bestimmt. Seine gerade Aufsteigung ist zunehmend um 1° 41' täglich, seine Abweichung abnehmend um 12'.
_ Berlin, 10 März. Die „amtliche Erklärung“, die der Justizminister, Hr. Mühler, in das „Frankfurter Journal“ und demnächst auch in das hier unter seinen Auspicien erscheinende „Justizministerialblatt“ einrücken ließ, hat hier einiges Aufsehen gemacht, und wird von der einen Seite, wegen der Entschiedenheit, mit der darin die Selbstständigkeit der preußischen Gerichtshöfe vindicirt wird, eben so an epriesen, als von der andern Seite, wegen der ungewohnten Erscheinung einer so hochstehenden Persönlichkeit auf dem Felde der Zeitungspolemik, der Kritik unterworfen. Es ist zwar selbst nach dem Erscheinen dieser Erklärung von Seite des „Fränkischen Courier“ der Zweifel aufgestellt worden, ob nicht dessen ungeachtet Zwistigkeiten zwischen dem Justizminister und dem ersten Gerichtshofe des Landes, dem Kammergericht, bestehen; wenn jedoch damit nichts weiter als die Verschiedenheit der Ansichten gemeint ist, die nothwendig zwischen dem Gerichtshof und dem Minister, als Recurs-Instanz in Sachen der Form und des Geschäftsbetriebs, zuweilen eintreten muß, und die allerdings auch immer eine Appellation an den König zur Folge hat, so ist das ja eben auch nur ein Beweis, daß selbst in formellen Dingen die Gerichte, dem Minister gegenüber, ihre Selbstständigkeit zu bewahren wissen. – Aus einer im „Justizministerialblatt“ enthaltenen Bekanntmachung des Hrn. Ministers v. Kamptz (Chef der Gesetzesrevisions-Commission) geht hervor, daß die für die Geschichte und den Rechtszustand der Mark Brandenburg so wichtigen Statuten und Rechtssammlungen der märkischen Städte und Ortsobrigkeiten sämmtlich verloren gegangen sind, und zwar in zwei verschiedenen Epochen, als ein Theil jener Documente im Jahr 1728 und ein anderer im J. 1749 auf höhere Anordnung nach Berlin eingesandt wurde, Da nun vermuthet wird, daß alle diese wichtigen Actenstücke
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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