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Allgemeine Zeitung. Nr. 118. Augsburg, 27. April 1840.

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welche das Land von ihm erwarte. - Die Kammer beschloß nach diesem Vortrage des Conseilpräsidenten den Schluß der allgemeinen Debatten und erklärte sich fast einstimmig, zur Erörterung der Artikel übergehen zu wollen. Der 1ste Artikel, lautend: "Der Finanzminister ist ermächtigt, die Heimzahlung der fünfprocentigen, in das große Buch der Staatsschuld eingeschriebenen Renten, 100 Fr. für je 5 Fr. Rente gerechnet, zu bewerkstelligen," ward mit sehr großer Majorität angenommen. Zu dem 2ten Artikel, lautend: "Gleichwohl können die Inhaber von fünfprocentigen Inscriptionen die Conversion in neuen 4 1/2proc. oder in 3 1/2proc. Inscriptionen ansprechen. In diesem Falle werden sie für je 5 Fr. 5proc. Rente 4 Fr. 50 Cent. in 4 1/2proc. Rente, oder 4 Fr. 05 Cent. in 3 1/2proc. Rente zu 86 Fr. 42 Cent. erhalten," wurden mehrere Amendements vorgeschlagen, worunter zuerst eines von Hrn. Gaugier, das aber keine Unterstützung fand, und worüber auch nicht abgestimmt wurde. Die Sitzung ward alsdann geschlossen.

[irrelevantes Material]Die Deputirtenkammer fuhr am 22 April in Erörterung des Rentengesetzes fort. Hr. Berigny schlug als Amendement vor, die Art. 2, 3, 4, 5 und 6 des Entwurfs zu unterdrücken, und sie durch folgenden, dem ersten Artikel beizufügenden §. zu ersetzen: "Die Operation wird mittelst des jährlichen Fonds der Tilgungsdotation in Serien geschehen." Der Finanzminister sprach gegen dieses Amendement, und widerlegte einige von Hrn. Fould den Tag zuvor vorgelegte Berechnungen über die Dotation der Tilgung und die unter Pari zurückgekauften Renten. Auch habe Hr. Fould sich geirrt, wenn er von einem Deficit des Schatzes gesprochen. Das Budget von 1839 stehe mit Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht, das von 1840biete allerdings eine Unzulänglichkeit von 33 Mill. dar, darin liege aber nichts Besorgliches; der Finanzzustand des Staates sey ein günstiger. Hr. Fould beharrt auf der Richtigkeit seiner Berechnungen. Das Amendement des Hrn. Berigny ward verworfen. Hr. v. Laborde sprach gegen Erschaffung von zweierlei Fonds im Art. 2. Er wünscht, daß man sich auf die 4 1/2 Proc. beschränke, und verwirft jeden Fonds mit wachsendem Capital. An dieser Erörterung nahmen auch der Finanzminister und Hr. Liadieres Theil. Hr. Garnier Pages erkennt an, daß die Creirung von Fonds mit Vermehrung des Capitals im Auslande, besonders in England, für eine schlechte Maaßregel gelte. Diese Fonds seyen in Frankreich zur Zeit des Hrn. v. Villele bei der Emission der Renten von 1824 geschaffen worden. Der Redner tadelt jede Operation, die darin bestehe, anzuleihen, um später mehr, als man empfangen, zurückzuzahlen. Die Vermehrung des Capitals ermuntere nur zu Speculation und zum Spiel; man habe das Spiel und die Spielhäuser unterdrückt, und man solle sich wohl hüten, alle ihre Nachtheile auf die Börse überzutragen. Der Berichterstatter, Hr. Rivet, bemerkt, die Capitalszunahme sey für den Staat nur dann lästig, wenn sie außer Verhältniß mit der durch sie verschafften Zinsverminderung stehe. Es gebe ein gehöriges Gleichgewicht, das man nicht aus den Augen verlieren dürfe, und das zum Vortheil der Gegenwart gereiche, ohne die Zukunft mit allzu lästigen Opfern zu beschweren. Man sage, die Capitalsvermehrung sey eine Verführung zur Agiotage, so wie man aber einen Markt für Transactionen eröffnet habe, wo man negocire, speculire, alle Voraussehungen, alle Chancen ausbeute, sey der Tarif des Fonds gleichgültig, und man könne unmöglich diesen reguliren, oder das Spiel verhindern. Hr. Lacave-Laplagne tadelt Emissionen von Fonds mit zunehmendem Capital, und erklärt sich überhaupt gegen den Entwurf. Hr. Larabit erklärt sich für die Ansicht des Hrn. Rivet. Hr. Laffitte wünscht den 2ten §. des Art. 2 unterdrückt, und einige Modificationen im Art. 3 (Tumult). Er trägt mit Hrn. Ceviale auf Rückweisung an die Commission an. Die Rückweisung an die Commission wird von der Kammer verworfen. (Großer Lärm und Unterbrechung der Debatten.) Die Kammer spricht sich hierauf für die Annahme der 4 1/2proc. aus, verwirft aber in einer Gegenprobe die 3 1/2proc. Nur der Berichterstatter und drei oder vier Mitglieder waren dafür aufgestanden. Hr. Rivet bemerkt, daß dieses Votum die Harmonie des Entwurfs völlig störe, und daß man ihn nothwendig an die Commission zu einer neuen Abfassung zurückweisen müsse. Hr. Laplagne meint, daß die Abfassung weit klarer seyn würde, wenn man das Wort zu Pari dem 1sten §. beifüge. Der amendirte Art. 2 ward sodann mit großer Mehrheit angenommen. (Sensation.) Die Kammer ging dann zur Erörterung des Art. 3 über. (Abgang der Post.)

[irrelevantes Material]Die Pairskammer nahm am 22 April den Entwurf zu Eröffnung eines Zuschußcredits für Inscription von Militärpensionen für 1840mit 118 weißen gegen 2 schwarze, und den Entwurf, den Tabak betreffend, mit 104 weißen gegen 1 schwarze Kugel an

(Courrier francais.) Das englische Cabinet hat einige Monate lang mit Wiederaufnahme der Handelsunterhandlungen mit Frankreich gezaudert. Endlich haben die Rathschläge freisinniger und competenter Männer über diesen unerwarteten Widerstand gesiegt. Die Grundlagen des Tractats scheinen von den Mitgliedern des Cabinets angenommen zu seyn, und die mit den Unterhandlungen beauftragten Commissarien die gehörigen Vollmachten zu einem Abschluß erhalten zu haben. Der mit diesen Instructionen beauftragte Hr. Porter ist heute (21) in Paris angekommen. Man darf hoffen, daß nun die Hindernisse nicht von dem französischen Cabinet kommen werden. Das Zollgesetz soll in einigen Tagen der Deputirtenkammer vorgelegt werden. Es hängt von dem Ministerium ab, die Unterhandlung mit hinreichender Thätigkeit zu betreiben, daß man in das Gesetz die durch den Tractat zu stipulirenden Reformen aufnehmen kann.

Mit dem heute angekommenen Dampfboot Acheron erhalten wir Nachrichten aus Oran vom 14 April. Die dortige Umgegend ist jetzt von Feinden wieder frei. Buchamedi hat sich seit dem Gefecht bei Tem-Salmet nach Tlemsan zurückgezogen, und dort 41 Franzosenköpfe als Siegstrophäen aufgesteckt. Diese Art von Charlatanismus bringt auf die Araber immer einige Wirkung hervor, und das ehemalige Oberhaupt der Kabylen an der Tafna wird zweifelsohne mit bedeutenden Streitkräften wieder bei Oran erscheinen. Indessen ist es dem Khalifa doch nicht gelungen, die an der Gränze stehenden 4 bis 5000 Marokkaner zu einer Vereinigung mit ihm zu vermögen. Bis jetzt hat sich der marokkanische General vollkommen neutral verhalten. Hadschi-Mustapha, Khalifa von Mascara, lagert mit seinen Truppen an den Ufern des Habrah. Sein Corps hat sich bedeutend vermindert; viele Araber des Südens haben ihn verlassen und sind in ihre Heimath zurückgekehrt. Unsere arabischen Verbündeten sind hocherfreut über die Verstärkung unserer Division; sie hoffen jetzt für die vielen Räubereien und Mordthaten, die in der letzten Zeit an ihren Stämmen verübt worden, Rache nehmen zu können. Nach der Ankunft des 13ten leichten Infanterieregiments, das wir von Frankreich erwarten, wird eine bewegliche Colonne von 7500 Mann gebildet werden, welche hinreichend stark ist, den Feind aus dem Feld zu schlagen und einige Stämme zu züchtigen.

Es hatte sich vor einiger Zeit das Gerücht verbreitet, daß der Minister des öffentlichen Unterrichts, Cousin, beabsichtige, einen Lehrstuhl für slavische Sprache und

welche das Land von ihm erwarte. – Die Kammer beschloß nach diesem Vortrage des Conseilpräsidenten den Schluß der allgemeinen Debatten und erklärte sich fast einstimmig, zur Erörterung der Artikel übergehen zu wollen. Der 1ste Artikel, lautend: „Der Finanzminister ist ermächtigt, die Heimzahlung der fünfprocentigen, in das große Buch der Staatsschuld eingeschriebenen Renten, 100 Fr. für je 5 Fr. Rente gerechnet, zu bewerkstelligen,“ ward mit sehr großer Majorität angenommen. Zu dem 2ten Artikel, lautend: „Gleichwohl können die Inhaber von fünfprocentigen Inscriptionen die Conversion in neuen 4 1/2proc. oder in 3 1/2proc. Inscriptionen ansprechen. In diesem Falle werden sie für je 5 Fr. 5proc. Rente 4 Fr. 50 Cent. in 4 1/2proc. Rente, oder 4 Fr. 05 Cent. in 3 1/2proc. Rente zu 86 Fr. 42 Cent. erhalten,“ wurden mehrere Amendements vorgeschlagen, worunter zuerst eines von Hrn. Gaugier, das aber keine Unterstützung fand, und worüber auch nicht abgestimmt wurde. Die Sitzung ward alsdann geschlossen.

[irrelevantes Material]Die Deputirtenkammer fuhr am 22 April in Erörterung des Rentengesetzes fort. Hr. Bérigny schlug als Amendement vor, die Art. 2, 3, 4, 5 und 6 des Entwurfs zu unterdrücken, und sie durch folgenden, dem ersten Artikel beizufügenden §. zu ersetzen: „Die Operation wird mittelst des jährlichen Fonds der Tilgungsdotation in Serien geschehen.“ Der Finanzminister sprach gegen dieses Amendement, und widerlegte einige von Hrn. Fould den Tag zuvor vorgelegte Berechnungen über die Dotation der Tilgung und die unter Pari zurückgekauften Renten. Auch habe Hr. Fould sich geirrt, wenn er von einem Deficit des Schatzes gesprochen. Das Budget von 1839 stehe mit Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht, das von 1840biete allerdings eine Unzulänglichkeit von 33 Mill. dar, darin liege aber nichts Besorgliches; der Finanzzustand des Staates sey ein günstiger. Hr. Fould beharrt auf der Richtigkeit seiner Berechnungen. Das Amendement des Hrn. Bérigny ward verworfen. Hr. v. Laborde sprach gegen Erschaffung von zweierlei Fonds im Art. 2. Er wünscht, daß man sich auf die 4 1/2 Proc. beschränke, und verwirft jeden Fonds mit wachsendem Capital. An dieser Erörterung nahmen auch der Finanzminister und Hr. Liadières Theil. Hr. Garnier Pagès erkennt an, daß die Creirung von Fonds mit Vermehrung des Capitals im Auslande, besonders in England, für eine schlechte Maaßregel gelte. Diese Fonds seyen in Frankreich zur Zeit des Hrn. v. Villéle bei der Emission der Renten von 1824 geschaffen worden. Der Redner tadelt jede Operation, die darin bestehe, anzuleihen, um später mehr, als man empfangen, zurückzuzahlen. Die Vermehrung des Capitals ermuntere nur zu Speculation und zum Spiel; man habe das Spiel und die Spielhäuser unterdrückt, und man solle sich wohl hüten, alle ihre Nachtheile auf die Börse überzutragen. Der Berichterstatter, Hr. Rivet, bemerkt, die Capitalszunahme sey für den Staat nur dann lästig, wenn sie außer Verhältniß mit der durch sie verschafften Zinsverminderung stehe. Es gebe ein gehöriges Gleichgewicht, das man nicht aus den Augen verlieren dürfe, und das zum Vortheil der Gegenwart gereiche, ohne die Zukunft mit allzu lästigen Opfern zu beschweren. Man sage, die Capitalsvermehrung sey eine Verführung zur Agiotage, so wie man aber einen Markt für Transactionen eröffnet habe, wo man negocire, speculire, alle Voraussehungen, alle Chancen ausbeute, sey der Tarif des Fonds gleichgültig, und man könne unmöglich diesen reguliren, oder das Spiel verhindern. Hr. Lacave-Laplagne tadelt Emissionen von Fonds mit zunehmendem Capital, und erklärt sich überhaupt gegen den Entwurf. Hr. Larabit erklärt sich für die Ansicht des Hrn. Rivet. Hr. Laffitte wünscht den 2ten §. des Art. 2 unterdrückt, und einige Modificationen im Art. 3 (Tumult). Er trägt mit Hrn. Ceviale auf Rückweisung an die Commission an. Die Rückweisung an die Commission wird von der Kammer verworfen. (Großer Lärm und Unterbrechung der Debatten.) Die Kammer spricht sich hierauf für die Annahme der 4 1/2proc. aus, verwirft aber in einer Gegenprobe die 3 1/2proc. Nur der Berichterstatter und drei oder vier Mitglieder waren dafür aufgestanden. Hr. Rivet bemerkt, daß dieses Votum die Harmonie des Entwurfs völlig störe, und daß man ihn nothwendig an die Commission zu einer neuen Abfassung zurückweisen müsse. Hr. Laplagne meint, daß die Abfassung weit klarer seyn würde, wenn man das Wort zu Pari dem 1sten §. beifüge. Der amendirte Art. 2 ward sodann mit großer Mehrheit angenommen. (Sensation.) Die Kammer ging dann zur Erörterung des Art. 3 über. (Abgang der Post.)

[irrelevantes Material]Die Pairskammer nahm am 22 April den Entwurf zu Eröffnung eines Zuschußcredits für Inscription von Militärpensionen für 1840mit 118 weißen gegen 2 schwarze, und den Entwurf, den Tabak betreffend, mit 104 weißen gegen 1 schwarze Kugel an

(Courrier français.) Das englische Cabinet hat einige Monate lang mit Wiederaufnahme der Handelsunterhandlungen mit Frankreich gezaudert. Endlich haben die Rathschläge freisinniger und competenter Männer über diesen unerwarteten Widerstand gesiegt. Die Grundlagen des Tractats scheinen von den Mitgliedern des Cabinets angenommen zu seyn, und die mit den Unterhandlungen beauftragten Commissarien die gehörigen Vollmachten zu einem Abschluß erhalten zu haben. Der mit diesen Instructionen beauftragte Hr. Porter ist heute (21) in Paris angekommen. Man darf hoffen, daß nun die Hindernisse nicht von dem französischen Cabinet kommen werden. Das Zollgesetz soll in einigen Tagen der Deputirtenkammer vorgelegt werden. Es hängt von dem Ministerium ab, die Unterhandlung mit hinreichender Thätigkeit zu betreiben, daß man in das Gesetz die durch den Tractat zu stipulirenden Reformen aufnehmen kann.

Mit dem heute angekommenen Dampfboot Acheron erhalten wir Nachrichten aus Oran vom 14 April. Die dortige Umgegend ist jetzt von Feinden wieder frei. Buchamedi hat sich seit dem Gefecht bei Tem-Salmet nach Tlemsan zurückgezogen, und dort 41 Franzosenköpfe als Siegstrophäen aufgesteckt. Diese Art von Charlatanismus bringt auf die Araber immer einige Wirkung hervor, und das ehemalige Oberhaupt der Kabylen an der Tafna wird zweifelsohne mit bedeutenden Streitkräften wieder bei Oran erscheinen. Indessen ist es dem Khalifa doch nicht gelungen, die an der Gränze stehenden 4 bis 5000 Marokkaner zu einer Vereinigung mit ihm zu vermögen. Bis jetzt hat sich der marokkanische General vollkommen neutral verhalten. Hadschi-Mustapha, Khalifa von Mascara, lagert mit seinen Truppen an den Ufern des Habrah. Sein Corps hat sich bedeutend vermindert; viele Araber des Südens haben ihn verlassen und sind in ihre Heimath zurückgekehrt. Unsere arabischen Verbündeten sind hocherfreut über die Verstärkung unserer Division; sie hoffen jetzt für die vielen Räubereien und Mordthaten, die in der letzten Zeit an ihren Stämmen verübt worden, Rache nehmen zu können. Nach der Ankunft des 13ten leichten Infanterieregiments, das wir von Frankreich erwarten, wird eine bewegliche Colonne von 7500 Mann gebildet werden, welche hinreichend stark ist, den Feind aus dem Feld zu schlagen und einige Stämme zu züchtigen.

Es hatte sich vor einiger Zeit das Gerücht verbreitet, daß der Minister des öffentlichen Unterrichts, Cousin, beabsichtige, einen Lehrstuhl für slavische Sprache und

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[0939/0003] welche das Land von ihm erwarte. – Die Kammer beschloß nach diesem Vortrage des Conseilpräsidenten den Schluß der allgemeinen Debatten und erklärte sich fast einstimmig, zur Erörterung der Artikel übergehen zu wollen. Der 1ste Artikel, lautend: „Der Finanzminister ist ermächtigt, die Heimzahlung der fünfprocentigen, in das große Buch der Staatsschuld eingeschriebenen Renten, 100 Fr. für je 5 Fr. Rente gerechnet, zu bewerkstelligen,“ ward mit sehr großer Majorität angenommen. Zu dem 2ten Artikel, lautend: „Gleichwohl können die Inhaber von fünfprocentigen Inscriptionen die Conversion in neuen 4 1/2proc. oder in 3 1/2proc. Inscriptionen ansprechen. In diesem Falle werden sie für je 5 Fr. 5proc. Rente 4 Fr. 50 Cent. in 4 1/2proc. Rente, oder 4 Fr. 05 Cent. in 3 1/2proc. Rente zu 86 Fr. 42 Cent. erhalten,“ wurden mehrere Amendements vorgeschlagen, worunter zuerst eines von Hrn. Gaugier, das aber keine Unterstützung fand, und worüber auch nicht abgestimmt wurde. Die Sitzung ward alsdann geschlossen. _ Die Deputirtenkammer fuhr am 22 April in Erörterung des Rentengesetzes fort. Hr. Bérigny schlug als Amendement vor, die Art. 2, 3, 4, 5 und 6 des Entwurfs zu unterdrücken, und sie durch folgenden, dem ersten Artikel beizufügenden §. zu ersetzen: „Die Operation wird mittelst des jährlichen Fonds der Tilgungsdotation in Serien geschehen.“ Der Finanzminister sprach gegen dieses Amendement, und widerlegte einige von Hrn. Fould den Tag zuvor vorgelegte Berechnungen über die Dotation der Tilgung und die unter Pari zurückgekauften Renten. Auch habe Hr. Fould sich geirrt, wenn er von einem Deficit des Schatzes gesprochen. Das Budget von 1839 stehe mit Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht, das von 1840biete allerdings eine Unzulänglichkeit von 33 Mill. dar, darin liege aber nichts Besorgliches; der Finanzzustand des Staates sey ein günstiger. Hr. Fould beharrt auf der Richtigkeit seiner Berechnungen. Das Amendement des Hrn. Bérigny ward verworfen. Hr. v. Laborde sprach gegen Erschaffung von zweierlei Fonds im Art. 2. Er wünscht, daß man sich auf die 4 1/2 Proc. beschränke, und verwirft jeden Fonds mit wachsendem Capital. An dieser Erörterung nahmen auch der Finanzminister und Hr. Liadières Theil. Hr. Garnier Pagès erkennt an, daß die Creirung von Fonds mit Vermehrung des Capitals im Auslande, besonders in England, für eine schlechte Maaßregel gelte. Diese Fonds seyen in Frankreich zur Zeit des Hrn. v. Villéle bei der Emission der Renten von 1824 geschaffen worden. Der Redner tadelt jede Operation, die darin bestehe, anzuleihen, um später mehr, als man empfangen, zurückzuzahlen. Die Vermehrung des Capitals ermuntere nur zu Speculation und zum Spiel; man habe das Spiel und die Spielhäuser unterdrückt, und man solle sich wohl hüten, alle ihre Nachtheile auf die Börse überzutragen. Der Berichterstatter, Hr. Rivet, bemerkt, die Capitalszunahme sey für den Staat nur dann lästig, wenn sie außer Verhältniß mit der durch sie verschafften Zinsverminderung stehe. Es gebe ein gehöriges Gleichgewicht, das man nicht aus den Augen verlieren dürfe, und das zum Vortheil der Gegenwart gereiche, ohne die Zukunft mit allzu lästigen Opfern zu beschweren. Man sage, die Capitalsvermehrung sey eine Verführung zur Agiotage, so wie man aber einen Markt für Transactionen eröffnet habe, wo man negocire, speculire, alle Voraussehungen, alle Chancen ausbeute, sey der Tarif des Fonds gleichgültig, und man könne unmöglich diesen reguliren, oder das Spiel verhindern. Hr. Lacave-Laplagne tadelt Emissionen von Fonds mit zunehmendem Capital, und erklärt sich überhaupt gegen den Entwurf. Hr. Larabit erklärt sich für die Ansicht des Hrn. Rivet. Hr. Laffitte wünscht den 2ten §. des Art. 2 unterdrückt, und einige Modificationen im Art. 3 (Tumult). Er trägt mit Hrn. Ceviale auf Rückweisung an die Commission an. Die Rückweisung an die Commission wird von der Kammer verworfen. (Großer Lärm und Unterbrechung der Debatten.) Die Kammer spricht sich hierauf für die Annahme der 4 1/2proc. aus, verwirft aber in einer Gegenprobe die 3 1/2proc. Nur der Berichterstatter und drei oder vier Mitglieder waren dafür aufgestanden. Hr. Rivet bemerkt, daß dieses Votum die Harmonie des Entwurfs völlig störe, und daß man ihn nothwendig an die Commission zu einer neuen Abfassung zurückweisen müsse. Hr. Laplagne meint, daß die Abfassung weit klarer seyn würde, wenn man das Wort zu Pari dem 1sten §. beifüge. Der amendirte Art. 2 ward sodann mit großer Mehrheit angenommen. (Sensation.) Die Kammer ging dann zur Erörterung des Art. 3 über. (Abgang der Post.) _ Die Pairskammer nahm am 22 April den Entwurf zu Eröffnung eines Zuschußcredits für Inscription von Militärpensionen für 1840mit 118 weißen gegen 2 schwarze, und den Entwurf, den Tabak betreffend, mit 104 weißen gegen 1 schwarze Kugel an (Courrier français.) Das englische Cabinet hat einige Monate lang mit Wiederaufnahme der Handelsunterhandlungen mit Frankreich gezaudert. Endlich haben die Rathschläge freisinniger und competenter Männer über diesen unerwarteten Widerstand gesiegt. Die Grundlagen des Tractats scheinen von den Mitgliedern des Cabinets angenommen zu seyn, und die mit den Unterhandlungen beauftragten Commissarien die gehörigen Vollmachten zu einem Abschluß erhalten zu haben. Der mit diesen Instructionen beauftragte Hr. Porter ist heute (21) in Paris angekommen. Man darf hoffen, daß nun die Hindernisse nicht von dem französischen Cabinet kommen werden. Das Zollgesetz soll in einigen Tagen der Deputirtenkammer vorgelegt werden. Es hängt von dem Ministerium ab, die Unterhandlung mit hinreichender Thätigkeit zu betreiben, daß man in das Gesetz die durch den Tractat zu stipulirenden Reformen aufnehmen kann. _ Toulon, 19 April. Mit dem heute angekommenen Dampfboot Acheron erhalten wir Nachrichten aus Oran vom 14 April. Die dortige Umgegend ist jetzt von Feinden wieder frei. Buchamedi hat sich seit dem Gefecht bei Tem-Salmet nach Tlemsan zurückgezogen, und dort 41 Franzosenköpfe als Siegstrophäen aufgesteckt. Diese Art von Charlatanismus bringt auf die Araber immer einige Wirkung hervor, und das ehemalige Oberhaupt der Kabylen an der Tafna wird zweifelsohne mit bedeutenden Streitkräften wieder bei Oran erscheinen. Indessen ist es dem Khalifa doch nicht gelungen, die an der Gränze stehenden 4 bis 5000 Marokkaner zu einer Vereinigung mit ihm zu vermögen. Bis jetzt hat sich der marokkanische General vollkommen neutral verhalten. Hadschi-Mustapha, Khalifa von Mascara, lagert mit seinen Truppen an den Ufern des Habrah. Sein Corps hat sich bedeutend vermindert; viele Araber des Südens haben ihn verlassen und sind in ihre Heimath zurückgekehrt. Unsere arabischen Verbündeten sind hocherfreut über die Verstärkung unserer Division; sie hoffen jetzt für die vielen Räubereien und Mordthaten, die in der letzten Zeit an ihren Stämmen verübt worden, Rache nehmen zu können. Nach der Ankunft des 13ten leichten Infanterieregiments, das wir von Frankreich erwarten, wird eine bewegliche Colonne von 7500 Mann gebildet werden, welche hinreichend stark ist, den Feind aus dem Feld zu schlagen und einige Stämme zu züchtigen. _ Paris, 22 April. Es hatte sich vor einiger Zeit das Gerücht verbreitet, daß der Minister des öffentlichen Unterrichts, Cousin, beabsichtige, einen Lehrstuhl für slavische Sprache und

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 118. Augsburg, 27. April 1840, S. 0939. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_118_18400427/3>, abgerufen am 21.11.2024.