Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.specifisch-gaunerliterarische Werke berücksichtigt werden, sodaß die Durch die vorläufige Ausscheidung des linguistischen Theils ſpecifiſch-gaunerliterariſche Werke berückſichtigt werden, ſodaß die Durch die vorläufige Ausſcheidung des linguiſtiſchen Theils <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0011" n="XIII"/> ſpecifiſch-gaunerliterariſche Werke berückſichtigt werden, ſodaß die<lb/> neuern, doch allen Fachmännern bekannten, polizeilichen Zeit-<lb/> ſchriften, welche weitere Zwecke verfolgen, als die bloße Paralyſe<lb/> des Gaunerthums, unberückſichtigt und daher unter anderm ſogar<lb/> auch die 1823 begonnenen trefflichen Merker’ſchen „Beiträge zur<lb/> Erleichterung des Gelingens der praktiſchen Polizei“ und ähnliche<lb/> andere unerwähnt bleiben mußten. Die <hi rendition="#g">linguiſtiſche Lite-<lb/> ratur</hi> mußte <hi rendition="#g">vorerſt gänzlich ausgeſchieden</hi> und ihre<lb/> kritiſche Aufzählung einem <hi rendition="#g">beſondern letzten Abſchnitt</hi> vor-<lb/> behalten bleiben, da ſie in lexikaliſcher Hinſicht, jedoch auch nur<lb/> in dieſer, ſehr ſtark vertreten iſt, ohne durchgängig brauchbar zu<lb/> ſein. Der Vocabular des <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> und ſeines merk-<lb/> würdigen Plagiats, der „Rotwelſchen Grammatik“, iſt, trotzdem<lb/> das waldheimer „Rothwelſche Lexicon“ von 1722 als völlig<lb/> ſelbſtändige Sammlung erſcheint, wie ſpäter die „Coburger Deſig-<lb/> nation“ von 1734 und das hildburghauſener „Verzeichniß der<lb/> vorgekommenen Wörter von der Spitzbubenſprache“ von 1753,<lb/> weſentlich die Grundlage geblieben, auf welcher eine Unzahl Gauner-<lb/> wörterbücher ohne alle Kritik, und ohne eigene Forſchung und<lb/> Erfahrung der Herausgeber, welche ſogar die alten Druckfehler<lb/> beharrlich wiedergaben, zum Vorſchein gekommen iſt. Freilich<lb/> iſt eine tiefere Auffaſſung und Kritik der Gaunerſprache ohne<lb/> Kenntniß beſonders des Niederdeutſchen, des Hebräiſchen und<lb/> des Jüdiſch-deutſchen nicht möglich, und die Nichtkenntniß dieſer<lb/> vorzüglichen Grundlagen des wunderlichen und verwegenen Sprach-<lb/> gemenges entſchuldigt einigermaßen, daß die Behandlung der<lb/> Gaunerſprache nicht über die dürre und unkritiſche Anhäu-<lb/> fung bloßer Vocabeln in allen möglichen Misgeſtalten hinaus-<lb/> gegangen iſt.</p><lb/> <p>Durch die vorläufige Ausſcheidung des linguiſtiſchen Theils<lb/> fand ſich der Verfaſſer bewogen, beſonders im dritten Abſchnitte,<lb/> welcher das <hi rendition="#g">moderne Gaunerthum</hi> abhandelt, bei der Dar-<lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [XIII/0011]
ſpecifiſch-gaunerliterariſche Werke berückſichtigt werden, ſodaß die
neuern, doch allen Fachmännern bekannten, polizeilichen Zeit-
ſchriften, welche weitere Zwecke verfolgen, als die bloße Paralyſe
des Gaunerthums, unberückſichtigt und daher unter anderm ſogar
auch die 1823 begonnenen trefflichen Merker’ſchen „Beiträge zur
Erleichterung des Gelingens der praktiſchen Polizei“ und ähnliche
andere unerwähnt bleiben mußten. Die linguiſtiſche Lite-
ratur mußte vorerſt gänzlich ausgeſchieden und ihre
kritiſche Aufzählung einem beſondern letzten Abſchnitt vor-
behalten bleiben, da ſie in lexikaliſcher Hinſicht, jedoch auch nur
in dieſer, ſehr ſtark vertreten iſt, ohne durchgängig brauchbar zu
ſein. Der Vocabular des Liber Vagatorum und ſeines merk-
würdigen Plagiats, der „Rotwelſchen Grammatik“, iſt, trotzdem
das waldheimer „Rothwelſche Lexicon“ von 1722 als völlig
ſelbſtändige Sammlung erſcheint, wie ſpäter die „Coburger Deſig-
nation“ von 1734 und das hildburghauſener „Verzeichniß der
vorgekommenen Wörter von der Spitzbubenſprache“ von 1753,
weſentlich die Grundlage geblieben, auf welcher eine Unzahl Gauner-
wörterbücher ohne alle Kritik, und ohne eigene Forſchung und
Erfahrung der Herausgeber, welche ſogar die alten Druckfehler
beharrlich wiedergaben, zum Vorſchein gekommen iſt. Freilich
iſt eine tiefere Auffaſſung und Kritik der Gaunerſprache ohne
Kenntniß beſonders des Niederdeutſchen, des Hebräiſchen und
des Jüdiſch-deutſchen nicht möglich, und die Nichtkenntniß dieſer
vorzüglichen Grundlagen des wunderlichen und verwegenen Sprach-
gemenges entſchuldigt einigermaßen, daß die Behandlung der
Gaunerſprache nicht über die dürre und unkritiſche Anhäu-
fung bloßer Vocabeln in allen möglichen Misgeſtalten hinaus-
gegangen iſt.
Durch die vorläufige Ausſcheidung des linguiſtiſchen Theils
fand ſich der Verfaſſer bewogen, beſonders im dritten Abſchnitte,
welcher das moderne Gaunerthum abhandelt, bei der Dar-
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