Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.(vgl. Makkener, Kap. 47). Dorfkuffer ist der Einbrecher auf Fünfundvierzigstes Kapitel. k) Das Pleitehandeln und das Challehandeln. Endlich gehört noch hierher das Pleitehandeln 2), wel- 1) Davon sarfenen, wofür auch brandstiften, flakkern. 2) Von [fremdsprachliches Material - fehlt] (polat), flüchten, davongehen. Plete oder Pleite, die Flucht. Vgl. Kap. 42. 3) Challe, von [fremdsprachliches Material - fehlt], der Opferkuchenteig. Von dem Kuchen wird be-
kanntlich ein Stück abgebrochen und ins Feuer gelegt zum Opfer, während das Uebrige zum Genusse verbleibt. Jm gleichbedeutenden Sinne ist die Re- densart: eine Challe backen, gebräuchlich, d. h. heimlich, unvermerkt soviel stehlen, daß es der Bestohlene nicht gleich merkt, also auch: nicht alles steh- (vgl. Makkener, Kap. 47). Dorfkuffer iſt der Einbrecher auf Fünfundvierzigſtes Kapitel. κ) Das Pleitehandeln und das Challehandeln. Endlich gehört noch hierher das Pleitehandeln 2), wel- 1) Davon ſarfenen, wofür auch brandſtiften, flakkern. 2) Von [fremdsprachliches Material – fehlt] (polat), flüchten, davongehen. Plete oder Pleite, die Flucht. Vgl. Kap. 42. 3) Challe, von [fremdsprachliches Material – fehlt], der Opferkuchenteig. Von dem Kuchen wird be-
kanntlich ein Stück abgebrochen und ins Feuer gelegt zum Opfer, während das Uebrige zum Genuſſe verbleibt. Jm gleichbedeutenden Sinne iſt die Re- densart: eine Challe backen, gebräuchlich, d. h. heimlich, unvermerkt ſoviel ſtehlen, daß es der Beſtohlene nicht gleich merkt, alſo auch: nicht alles ſteh- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0161" n="149"/> (vgl. <hi rendition="#g">Makkener,</hi> Kap. 47). <hi rendition="#g">Dorfkuffer</hi> iſt der Einbrecher auf<lb/> dem Lande. <hi rendition="#g">Rozeach, Rezeich,</hi> von <gap reason="fm" unit="words"/>, todtſchlagen, der Raub-<lb/> mörder; <hi rendition="#g">Rezach</hi> oder <hi rendition="#g">Roziche,</hi> der Raubmord; <hi rendition="#g">Serfer</hi> oder <hi rendition="#g">Sar-<lb/> fener,</hi> von <gap reason="fm" unit="words"/> (<hi rendition="#aq">saraf</hi>), brennen <note place="foot" n="1)">Davon <hi rendition="#g">ſarfenen,</hi> wofür auch brandſtiften, <hi rendition="#g">flakkern.</hi></note>, der Räuber welcher Feuer legt,<lb/> um im Feuertumult zu ſtehlen; <hi rendition="#g">Rezicheſarfener,</hi> der Mordbren-<lb/> ner; <hi rendition="#g">Stradekehrer,</hi> vom niederdeutſchen <hi rendition="#g">Straat,</hi> die Straße,<lb/> Landſtraße, der Straßenräuber; <hi rendition="#g">Stradekehren,</hi> Straßenraub<lb/> treiben, wohl zu unterſcheiden von <hi rendition="#g">Stradehandeln, auf der<lb/> Strade handeln</hi> und <hi rendition="#g">Strade halten</hi> (vgl. Kap. 68) und<lb/> dgl. mehr.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#fr">Fünfundvierzigſtes Kapitel.</hi><lb/> κ) <hi rendition="#fr">Das Pleitehandeln und das Challehandeln.</hi></head><lb/> <p>Endlich gehört noch hierher das <hi rendition="#g">Pleitehandeln</hi> <note place="foot" n="2)">Von <gap reason="fm" unit="words"/> (<hi rendition="#aq">polat</hi>), flüchten, davongehen. <hi rendition="#g">Plete</hi> oder <hi rendition="#g">Pleite,</hi> die<lb/> Flucht. Vgl. Kap. 42.</note>, wel-<lb/> ches vorzüglich auf dem Lande und in Wirthshäuſern geſchieht.<lb/> Finden die Schränker keine Gelegenheit zum Einbruch, ſo ſucht ein<lb/> Chawer ein Nachtquartier in dem zu beſtehlenden Hauſe zu bekom-<lb/> men. Dieſer iſt ihnen dann des Nachts behülflich, durch Oeffnen<lb/> der Verſchlüſſe in das Haus zu gelangen, und geht nach vollzogenem<lb/> Diebſtahl mit ihnen davon. Jſt die Diebſtahlsgelegenheit der-<lb/> art, daß der Quartiernehmer den Hausbeſitzer heimlich und allein<lb/> beſtehlen kann, ſo geht er erſt andern Morgens, mit Wiſſen des<lb/> Beſitzers und mit Zahlung der Zeche fort. Dieſe Art des Steh-<lb/> lens und Verabſchiedens wird eine <hi rendition="#g">Challe handeln</hi> <note xml:id="seg2pn_18_1" next="#seg2pn_18_2" place="foot" n="3)">Challe, von <gap reason="fm" unit="words"/>, der Opferkuchenteig. Von dem Kuchen wird be-<lb/> kanntlich ein Stück abgebrochen und ins Feuer gelegt zum Opfer, während<lb/> das Uebrige zum Genuſſe verbleibt. Jm gleichbedeutenden Sinne iſt die Re-<lb/> densart: eine Challe <hi rendition="#g">backen,</hi> gebräuchlich, d. h. heimlich, unvermerkt ſoviel<lb/> ſtehlen, daß es der Beſtohlene nicht gleich merkt, alſo auch: nicht alles ſteh-</note> ge-<lb/> nannt.</p> </div><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [149/0161]
(vgl. Makkener, Kap. 47). Dorfkuffer iſt der Einbrecher auf
dem Lande. Rozeach, Rezeich, von _ , todtſchlagen, der Raub-
mörder; Rezach oder Roziche, der Raubmord; Serfer oder Sar-
fener, von _ (saraf), brennen 1), der Räuber welcher Feuer legt,
um im Feuertumult zu ſtehlen; Rezicheſarfener, der Mordbren-
ner; Stradekehrer, vom niederdeutſchen Straat, die Straße,
Landſtraße, der Straßenräuber; Stradekehren, Straßenraub
treiben, wohl zu unterſcheiden von Stradehandeln, auf der
Strade handeln und Strade halten (vgl. Kap. 68) und
dgl. mehr.
Fünfundvierzigſtes Kapitel.
κ) Das Pleitehandeln und das Challehandeln.
Endlich gehört noch hierher das Pleitehandeln 2), wel-
ches vorzüglich auf dem Lande und in Wirthshäuſern geſchieht.
Finden die Schränker keine Gelegenheit zum Einbruch, ſo ſucht ein
Chawer ein Nachtquartier in dem zu beſtehlenden Hauſe zu bekom-
men. Dieſer iſt ihnen dann des Nachts behülflich, durch Oeffnen
der Verſchlüſſe in das Haus zu gelangen, und geht nach vollzogenem
Diebſtahl mit ihnen davon. Jſt die Diebſtahlsgelegenheit der-
art, daß der Quartiernehmer den Hausbeſitzer heimlich und allein
beſtehlen kann, ſo geht er erſt andern Morgens, mit Wiſſen des
Beſitzers und mit Zahlung der Zeche fort. Dieſe Art des Steh-
lens und Verabſchiedens wird eine Challe handeln 3) ge-
nannt.
1) Davon ſarfenen, wofür auch brandſtiften, flakkern.
2) Von _ (polat), flüchten, davongehen. Plete oder Pleite, die
Flucht. Vgl. Kap. 42.
3) Challe, von _ , der Opferkuchenteig. Von dem Kuchen wird be-
kanntlich ein Stück abgebrochen und ins Feuer gelegt zum Opfer, während
das Uebrige zum Genuſſe verbleibt. Jm gleichbedeutenden Sinne iſt die Re-
densart: eine Challe backen, gebräuchlich, d. h. heimlich, unvermerkt ſoviel
ſtehlen, daß es der Beſtohlene nicht gleich merkt, alſo auch: nicht alles ſteh-
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