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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Polizei verständigt, wozu die schon immer mehr begriffene Noth
beider Theile zuletzt doch noch zwingen wird. 1)



b) Das Makkenen.
Siebenundvierzigstes Kapitel.
a) Der Verschluß im engern Sinne. Das Makkenen und
seine Terminologien.

Der Verschluß im engern Sinne (d. h. der mechanisch be-
wegliche Theil des bisher dargestellten Verschlusses im weitern
Sinne), durch welchen der Zugang zu der verschlossenen Sache
vermittelt ist, wird vorzugsweise durch das Schloß hergestellt,
dessen Gebrauch man schon bei den alten Griechen und Römern
findet. 2) Seine allmähliche Verbesserung ist ein interessanter Be-
weis von dem rastlosen Fortschreiten des Gaunerthums, das gerade
in seiner unablässigen Operation gegen das Schloß wesentlich die
Kunst hervorgerufen hat, die man am Schlosse bewundert. Den-
noch ist der Sieg der Schlosserkunst, ganz abgesehen von der Ge-
walt,
der jedes Schloß zuletzt doch unterliegen muß, bis auf die

1) Von dieser alten Verständigung hat sich in den Freien Städten noch
manches Treffliche erhalten. So üben z. B. in Lübeck beeidigte, aus der Zahl
der Bürger gewählte, sogenannte Medebürger die Beaufsichtigung der Grenzen,
Gräben, Anpflanzungen u. s. w. in allen Vorstädten. Bis vor wenigen Jah-
ren hatte sich nur noch in fünf Dörfern das alte Jnstitut der Feuergreven er-
halten, welche zur Vermeidung von Feuersgefahr eine polizeiliche Aufsicht über
Feuer und Licht in allen Dorfwohnungen ausübten. Diese Feuergreven sind
jetzt vom Polizeiamte in allen lübeckischen Dörfern wiedereingeführt, ohne
den geringsten Widerstand der Dorfeingesessenen. Ja, das Amt eines Feuer-
greven wird sogar für ein wichtiges Ehrenamt gehalten, und gerne gesucht und
übernommen.
2) Jn Bernard de Montfaucon's "Antiquite expliquee et representee"
(Paris 1722), Bd. 3, Tafel 54 u. 55, S. 105 u. 106, findet man eine An-
zahl alter Schlüssel dargestellt, bei denen man deutlich erkennt, daß den Alten
schon die innere Schloßbesatzung und der Mittelbruch bekannt war.

Polizei verſtändigt, wozu die ſchon immer mehr begriffene Noth
beider Theile zuletzt doch noch zwingen wird. 1)



b) Das Makkenen.
Siebenundvierzigſtes Kapitel.
α) Der Verſchluß im engern Sinne. Das Makkenen und
ſeine Terminologien.

Der Verſchluß im engern Sinne (d. h. der mechaniſch be-
wegliche Theil des bisher dargeſtellten Verſchluſſes im weitern
Sinne), durch welchen der Zugang zu der verſchloſſenen Sache
vermittelt iſt, wird vorzugsweiſe durch das Schloß hergeſtellt,
deſſen Gebrauch man ſchon bei den alten Griechen und Römern
findet. 2) Seine allmähliche Verbeſſerung iſt ein intereſſanter Be-
weis von dem raſtloſen Fortſchreiten des Gaunerthums, das gerade
in ſeiner unabläſſigen Operation gegen das Schloß weſentlich die
Kunſt hervorgerufen hat, die man am Schloſſe bewundert. Den-
noch iſt der Sieg der Schloſſerkunſt, ganz abgeſehen von der Ge-
walt,
der jedes Schloß zuletzt doch unterliegen muß, bis auf die

1) Von dieſer alten Verſtändigung hat ſich in den Freien Städten noch
manches Treffliche erhalten. So üben z. B. in Lübeck beeidigte, aus der Zahl
der Bürger gewählte, ſogenannte Medebürger die Beaufſichtigung der Grenzen,
Gräben, Anpflanzungen u. ſ. w. in allen Vorſtädten. Bis vor wenigen Jah-
ren hatte ſich nur noch in fünf Dörfern das alte Jnſtitut der Feuergreven er-
halten, welche zur Vermeidung von Feuersgefahr eine polizeiliche Aufſicht über
Feuer und Licht in allen Dorfwohnungen ausübten. Dieſe Feuergreven ſind
jetzt vom Polizeiamte in allen lübeckiſchen Dörfern wiedereingeführt, ohne
den geringſten Widerſtand der Dorfeingeſeſſenen. Ja, das Amt eines Feuer-
greven wird ſogar für ein wichtiges Ehrenamt gehalten, und gerne geſucht und
übernommen.
2) Jn Bernard de Montfaucon’s „Antiquité expliquée et représentée
(Paris 1722), Bd. 3, Tafel 54 u. 55, S. 105 u. 106, findet man eine An-
zahl alter Schlüſſel dargeſtellt, bei denen man deutlich erkennt, daß den Alten
ſchon die innere Schloßbeſatzung und der Mittelbruch bekannt war.
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[153/0165] Polizei verſtändigt, wozu die ſchon immer mehr begriffene Noth beider Theile zuletzt doch noch zwingen wird. 1) b) Das Makkenen. Siebenundvierzigſtes Kapitel. α) Der Verſchluß im engern Sinne. Das Makkenen und ſeine Terminologien. Der Verſchluß im engern Sinne (d. h. der mechaniſch be- wegliche Theil des bisher dargeſtellten Verſchluſſes im weitern Sinne), durch welchen der Zugang zu der verſchloſſenen Sache vermittelt iſt, wird vorzugsweiſe durch das Schloß hergeſtellt, deſſen Gebrauch man ſchon bei den alten Griechen und Römern findet. 2) Seine allmähliche Verbeſſerung iſt ein intereſſanter Be- weis von dem raſtloſen Fortſchreiten des Gaunerthums, das gerade in ſeiner unabläſſigen Operation gegen das Schloß weſentlich die Kunſt hervorgerufen hat, die man am Schloſſe bewundert. Den- noch iſt der Sieg der Schloſſerkunſt, ganz abgeſehen von der Ge- walt, der jedes Schloß zuletzt doch unterliegen muß, bis auf die 1) Von dieſer alten Verſtändigung hat ſich in den Freien Städten noch manches Treffliche erhalten. So üben z. B. in Lübeck beeidigte, aus der Zahl der Bürger gewählte, ſogenannte Medebürger die Beaufſichtigung der Grenzen, Gräben, Anpflanzungen u. ſ. w. in allen Vorſtädten. Bis vor wenigen Jah- ren hatte ſich nur noch in fünf Dörfern das alte Jnſtitut der Feuergreven er- halten, welche zur Vermeidung von Feuersgefahr eine polizeiliche Aufſicht über Feuer und Licht in allen Dorfwohnungen ausübten. Dieſe Feuergreven ſind jetzt vom Polizeiamte in allen lübeckiſchen Dörfern wiedereingeführt, ohne den geringſten Widerſtand der Dorfeingeſeſſenen. Ja, das Amt eines Feuer- greven wird ſogar für ein wichtiges Ehrenamt gehalten, und gerne geſucht und übernommen. 2) Jn Bernard de Montfaucon’s „Antiquité expliquée et représentée“ (Paris 1722), Bd. 3, Tafel 54 u. 55, S. 105 u. 106, findet man eine An- zahl alter Schlüſſel dargeſtellt, bei denen man deutlich erkennt, daß den Alten ſchon die innere Schloßbeſatzung und der Mittelbruch bekannt war.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/165>, abgerufen am 21.11.2024.