Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.doch unbegriffen, vernichtend und unvernichtet, mitten in das so- 1) Vgl. "Rheinische Räuberbanden", II, 448, wo noch ein anderer Fall der Art erzählt wird vom schelen Jickjack, gleichfalls von der Mersener Bande, der vorher ein Grab grub und dann den Verräther zu einem Raube einlud, abholte, bei dem Grabe niederknien, beten, sich zum Tode vorbereiten ließ, den Unglücklichen, alles Flehens um Gnade ungeachtet, niederschoß und den Körper in das Grab verscharrte. 2) Vgl. Grolman, a. a. O., S. 245. 3) Vgl. "Rheinische Räuberbanden", II, 326.
doch unbegriffen, vernichtend und unvernichtet, mitten in das ſo- 1) Vgl. „Rheiniſche Räuberbanden“, II, 448, wo noch ein anderer Fall der Art erzählt wird vom ſchelen Jickjack, gleichfalls von der Merſener Bande, der vorher ein Grab grub und dann den Verräther zu einem Raube einlud, abholte, bei dem Grabe niederknien, beten, ſich zum Tode vorbereiten ließ, den Unglücklichen, alles Flehens um Gnade ungeachtet, niederſchoß und den Körper in das Grab verſcharrte. 2) Vgl. Grolman, a. a. O., S. 245. 3) Vgl. „Rheiniſche Räuberbanden“, II, 326.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0025" n="13"/> doch unbegriffen, vernichtend und unvernichtet, mitten in das ſo-<lb/> cial-politiſche Leben hineingeſchritten iſt, das geſunde Leben in-<lb/> ficirt hat und deſſen beſten Kräfte fortwährend zur Erhaltung<lb/> ſeiner verderblichen Exiſtenz abſorbirt. Jn der <hi rendition="#g">Verbindung,</hi> weit<lb/> weniger in der Kunſt, beruht die ganze furchtbare Gewalt des<lb/> Gaunerthums. Darum wird auch die Verbindung durch das <hi rendition="#g">Ge-<lb/> heimniß</hi> geſchützt, und das Geheimniß den Geweihten durch alles,<lb/> was Kunſt und Sprache dazu hergeben kann, offen und deutlich<lb/> erhalten. Kein Opfer iſt zu groß, um das Geheimniß zu bewahren<lb/> und den Verrath zu verhüten und zu beſtrafen. Sogar Gefäng-<lb/> niſſe wurden geſtürmt, um gefangene Kameraden zu befreien und<lb/> mit ihnen das Geheimniß zu retten. So befreite Picard einen<lb/> Kameraden, der Geſtändniſſe zu machen angefangen hatte (einen<lb/><hi rendition="#g">Wittſchen Maſſer</hi>), aus dem Kerker, ging gleich darauf mit<lb/> ihm auf einen Raub aus und ſchoß ihn unterwegs nieder. <note place="foot" n="1)">Vgl. „Rheiniſche Räuberbanden“, <hi rendition="#aq">II,</hi> 448, wo noch ein anderer<lb/> Fall der Art erzählt wird vom <hi rendition="#g">ſchelen Jickjack,</hi> gleichfalls von der Merſener<lb/> Bande, der vorher ein Grab grub und dann den Verräther zu einem Raube<lb/> einlud, abholte, bei dem Grabe niederknien, beten, ſich zum Tode vorbereiten<lb/> ließ, den Unglücklichen, alles Flehens um Gnade ungeachtet, niederſchoß und<lb/> den Körper in das Grab verſcharrte.</note><lb/> Entſetzlich war die Rache, welche <hi rendition="#g">Hann-Baſt Hartmann</hi> von<lb/> der Wetterauer Bande mit ſeinen Genoſſen an ſeinem Kameraden<lb/><hi rendition="#g">Bröſchlers</hi> nahm, welcher bei einem Diebſtahl im März 1807<lb/> nur zwei Thaler untermackelt hatte. Der Unglückliche wurde mit<lb/> einem Piſtolenhieb zu Boden geſtreckt, mit Meſſern in die Dick-<lb/> beine und Waden geſtochen, aus dem Wirthshaus in den Hof<lb/> geſchleift, dort auf einen Trog gelegt und ihm eine Sehne nach<lb/> der andern ausgelöſt, bis der ſo ſchrecklich Gemishandelte nach<lb/> zweiſtündiger entſetzlicher Qual ſtarb. <note place="foot" n="2)">Vgl. Grolman, a. a. O., S. 245.</note> Ein ähnlicher Unterſchleif<lb/> war der Anlaß zur Todfeindſchaft zwiſchen <hi rendition="#g">Picard</hi> und <hi rendition="#g">Schin-<lb/> derhannes,</hi> welcher letzterer daher die kaum geſchloſſene Ver-<lb/> bindung mit jenem wiederaufhob und ſich mit ſeinen Genoſſen<lb/> zurückzog. <note place="foot" n="3)">Vgl. „Rheiniſche Räuberbanden“, <hi rendition="#aq">II,</hi> 326.</note> Vorgänge der Art ſind nicht antiquirt. Bei der<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0025]
doch unbegriffen, vernichtend und unvernichtet, mitten in das ſo-
cial-politiſche Leben hineingeſchritten iſt, das geſunde Leben in-
ficirt hat und deſſen beſten Kräfte fortwährend zur Erhaltung
ſeiner verderblichen Exiſtenz abſorbirt. Jn der Verbindung, weit
weniger in der Kunſt, beruht die ganze furchtbare Gewalt des
Gaunerthums. Darum wird auch die Verbindung durch das Ge-
heimniß geſchützt, und das Geheimniß den Geweihten durch alles,
was Kunſt und Sprache dazu hergeben kann, offen und deutlich
erhalten. Kein Opfer iſt zu groß, um das Geheimniß zu bewahren
und den Verrath zu verhüten und zu beſtrafen. Sogar Gefäng-
niſſe wurden geſtürmt, um gefangene Kameraden zu befreien und
mit ihnen das Geheimniß zu retten. So befreite Picard einen
Kameraden, der Geſtändniſſe zu machen angefangen hatte (einen
Wittſchen Maſſer), aus dem Kerker, ging gleich darauf mit
ihm auf einen Raub aus und ſchoß ihn unterwegs nieder. 1)
Entſetzlich war die Rache, welche Hann-Baſt Hartmann von
der Wetterauer Bande mit ſeinen Genoſſen an ſeinem Kameraden
Bröſchlers nahm, welcher bei einem Diebſtahl im März 1807
nur zwei Thaler untermackelt hatte. Der Unglückliche wurde mit
einem Piſtolenhieb zu Boden geſtreckt, mit Meſſern in die Dick-
beine und Waden geſtochen, aus dem Wirthshaus in den Hof
geſchleift, dort auf einen Trog gelegt und ihm eine Sehne nach
der andern ausgelöſt, bis der ſo ſchrecklich Gemishandelte nach
zweiſtündiger entſetzlicher Qual ſtarb. 2) Ein ähnlicher Unterſchleif
war der Anlaß zur Todfeindſchaft zwiſchen Picard und Schin-
derhannes, welcher letzterer daher die kaum geſchloſſene Ver-
bindung mit jenem wiederaufhob und ſich mit ſeinen Genoſſen
zurückzog. 3) Vorgänge der Art ſind nicht antiquirt. Bei der
1) Vgl. „Rheiniſche Räuberbanden“, II, 448, wo noch ein anderer
Fall der Art erzählt wird vom ſchelen Jickjack, gleichfalls von der Merſener
Bande, der vorher ein Grab grub und dann den Verräther zu einem Raube
einlud, abholte, bei dem Grabe niederknien, beten, ſich zum Tode vorbereiten
ließ, den Unglücklichen, alles Flehens um Gnade ungeachtet, niederſchoß und
den Körper in das Grab verſcharrte.
2) Vgl. Grolman, a. a. O., S. 245.
3) Vgl. „Rheiniſche Räuberbanden“, II, 326.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |