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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862.

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Kriege vorzüglich durch die unmittelbare Berührung Deutscher, Fran-
zosen, Jtaliener, Spanier, Niederländer, Ungarn, Böhmen u. s. w.

folglich diese wichtigen Streitigkeiten sehr getrieben wurden. Jn den nörd-
lichen Provinzen, wo man sie gleichfalls einführte, nahmen die Sitzungen im
Mai ihren Anfang und zwar auf freiem Felde unter einer Ulme, weshalb
sie auch Gieux (jeux) sous l'ormel genannt wurden. Die Gerichtsbarkeit
der Liebeshöfe erweiterte sich sehr schnell. Sie erkannten über alle Zänkereien
der Liebenden, über alles was die Galanterie betraf. Sie beraumten dem
Angeklagten den Tag seiner Erscheinung vor Gericht, und diese wilden Krieger,
welche fast alle ihre Streitigkeiten nur im Felde mit dem Degen in der Faust
auszumachen gewohnt waren, fanden sich daselbst ein und unterwarfen sich
ohne Murren dem Urtheil der Richter, von denen sie nichts zu fürchten hatten.
Diese erwogen das Vergehen, erkannten eine angemessene Strafe, entschieden
den Bruch oder schrieben die Form der Vergleichung vor; und ihre Aussprüche,
Arrets d'amour, welche geraume Zeit in Frankreich ein Gesetzbuch ausmachten,
wurden so hoch gehalten, daß niemand gewagt hätte, davon zu appelliren.
Man erhält endlich ein vollständiges Bild von der Ehrfurcht, welche die Hoch-
achtung für Frauen gegen diese lächerlichen Tribunale einflößte, wenn man
sieht, daß Prinzen und Souveräne, z. B. Alfons, König von Aragonien,
Richard Löwenherz, sich es zur Ehre anrechneten, den Vorsitz dabei zu führen,
und daß selbst Kaiser Friedrich Barbarossa einen Liebeshof nach dem franzö-
sischen Muster in deutschen Landen anordnete. Unter der Regierung des un-
glücklichen Königs Karl VI. von Frankreich ward ein Cour d'amour bei Hofe
angestellt, dem man alle Officien beilegte, welche bei souveränen Gerichtshöfen
stattfanden, als Präsidenten, Räthe, Supplikenmeister, Beisitzer, Ehrenritter,
Geheimschreiber, Generaladvocaten u. s. w. Diese Officien wurden mit Prin-
zen von Geblüt, mit den vornehmsten Reichsherren, den höchsten Magistrats-
personen, selbst mit Domherren und den respectabelsten Kirchendienern besetzt,
eins von den Erzeugnissen des durch die ärgerliche Königin Jsabella verbreiteten
Geistes der Frivolität. Eine andere, am wenigsten zu vermuthende Ursache,
der Aufenthalt der Päpste in Avignon, brachte die Liebeshöfe besonders in dem
mittäglichen Frankreich in Flor, durch den schnellen Glanz, welchen diese
Provinzen dadurch erhielten, daß sie der Vereinigungspunkt aller Annehmlich-
keiten des Lebens und die Schatzkammer der Steuern der Christenheit wurden.
Die Nachfolger St.-Peter's waren selbst Beschützer der Liebeshöfe. Jnnocenz VI.
soll den Grafen von Ventimille und von Tende bei ihrem Besuche eine dieser
Sitzungen zum besten gegeben haben, worüber sie, heißt es, höchlich verwun-
dert waren ("Discours sur les ares triomphaux dresses en la ville d'Aix",
S. 26). Aber bald verschwand das glänzende Meteor. Die Rückkehr der Päpste
nach Rom und das endlose Ungemach des Staates brachten die Cours d'amour
erst in Verfall und endlich für immer vom Schauplatze. Da indessen die
Franzosen einmal diesen subtilen Untersuchungen der galanten Jurisprudenz

Kriege vorzüglich durch die unmittelbare Berührung Deutſcher, Fran-
zoſen, Jtaliener, Spanier, Niederländer, Ungarn, Böhmen u. ſ. w.

folglich dieſe wichtigen Streitigkeiten ſehr getrieben wurden. Jn den nörd-
lichen Provinzen, wo man ſie gleichfalls einführte, nahmen die Sitzungen im
Mai ihren Anfang und zwar auf freiem Felde unter einer Ulme, weshalb
ſie auch Gieux (jeux) sous l’ormel genannt wurden. Die Gerichtsbarkeit
der Liebeshöfe erweiterte ſich ſehr ſchnell. Sie erkannten über alle Zänkereien
der Liebenden, über alles was die Galanterie betraf. Sie beraumten dem
Angeklagten den Tag ſeiner Erſcheinung vor Gericht, und dieſe wilden Krieger,
welche faſt alle ihre Streitigkeiten nur im Felde mit dem Degen in der Fauſt
auszumachen gewohnt waren, fanden ſich daſelbſt ein und unterwarfen ſich
ohne Murren dem Urtheil der Richter, von denen ſie nichts zu fürchten hatten.
Dieſe erwogen das Vergehen, erkannten eine angemeſſene Strafe, entſchieden
den Bruch oder ſchrieben die Form der Vergleichung vor; und ihre Ausſprüche,
Arrêts d’amour, welche geraume Zeit in Frankreich ein Geſetzbuch ausmachten,
wurden ſo hoch gehalten, daß niemand gewagt hätte, davon zu appelliren.
Man erhält endlich ein vollſtändiges Bild von der Ehrfurcht, welche die Hoch-
achtung für Frauen gegen dieſe lächerlichen Tribunale einflößte, wenn man
ſieht, daß Prinzen und Souveräne, z. B. Alfons, König von Aragonien,
Richard Löwenherz, ſich es zur Ehre anrechneten, den Vorſitz dabei zu führen,
und daß ſelbſt Kaiſer Friedrich Barbaroſſa einen Liebeshof nach dem franzö-
ſiſchen Muſter in deutſchen Landen anordnete. Unter der Regierung des un-
glücklichen Königs Karl VI. von Frankreich ward ein Cour d’amour bei Hofe
angeſtellt, dem man alle Officien beilegte, welche bei ſouveränen Gerichtshöfen
ſtattfanden, als Präſidenten, Räthe, Supplikenmeiſter, Beiſitzer, Ehrenritter,
Geheimſchreiber, Generaladvocaten u. ſ. w. Dieſe Officien wurden mit Prin-
zen von Geblüt, mit den vornehmſten Reichsherren, den höchſten Magiſtrats-
perſonen, ſelbſt mit Domherren und den reſpectabelſten Kirchendienern beſetzt,
eins von den Erzeugniſſen des durch die ärgerliche Königin Jſabella verbreiteten
Geiſtes der Frivolität. Eine andere, am wenigſten zu vermuthende Urſache,
der Aufenthalt der Päpſte in Avignon, brachte die Liebeshöfe beſonders in dem
mittäglichen Frankreich in Flor, durch den ſchnellen Glanz, welchen dieſe
Provinzen dadurch erhielten, daß ſie der Vereinigungspunkt aller Annehmlich-
keiten des Lebens und die Schatzkammer der Steuern der Chriſtenheit wurden.
Die Nachfolger St.-Peter’s waren ſelbſt Beſchützer der Liebeshöfe. Jnnocenz VI.
ſoll den Grafen von Ventimille und von Tende bei ihrem Beſuche eine dieſer
Sitzungen zum beſten gegeben haben, worüber ſie, heißt es, höchlich verwun-
dert waren („Discours sur les ares triomphaux dressés en la ville d’Aix“,
S. 26). Aber bald verſchwand das glänzende Meteor. Die Rückkehr der Päpſte
nach Rom und das endloſe Ungemach des Staates brachten die Cours d’amour
erſt in Verfall und endlich für immer vom Schauplatze. Da indeſſen die
Franzoſen einmal dieſen ſubtilen Unterſuchungen der galanten Jurisprudenz
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[71/0105] Kriege vorzüglich durch die unmittelbare Berührung Deutſcher, Fran- zoſen, Jtaliener, Spanier, Niederländer, Ungarn, Böhmen u. ſ. w. 1) 1) folglich dieſe wichtigen Streitigkeiten ſehr getrieben wurden. Jn den nörd- lichen Provinzen, wo man ſie gleichfalls einführte, nahmen die Sitzungen im Mai ihren Anfang und zwar auf freiem Felde unter einer Ulme, weshalb ſie auch Gieux (jeux) sous l’ormel genannt wurden. Die Gerichtsbarkeit der Liebeshöfe erweiterte ſich ſehr ſchnell. Sie erkannten über alle Zänkereien der Liebenden, über alles was die Galanterie betraf. Sie beraumten dem Angeklagten den Tag ſeiner Erſcheinung vor Gericht, und dieſe wilden Krieger, welche faſt alle ihre Streitigkeiten nur im Felde mit dem Degen in der Fauſt auszumachen gewohnt waren, fanden ſich daſelbſt ein und unterwarfen ſich ohne Murren dem Urtheil der Richter, von denen ſie nichts zu fürchten hatten. Dieſe erwogen das Vergehen, erkannten eine angemeſſene Strafe, entſchieden den Bruch oder ſchrieben die Form der Vergleichung vor; und ihre Ausſprüche, Arrêts d’amour, welche geraume Zeit in Frankreich ein Geſetzbuch ausmachten, wurden ſo hoch gehalten, daß niemand gewagt hätte, davon zu appelliren. Man erhält endlich ein vollſtändiges Bild von der Ehrfurcht, welche die Hoch- achtung für Frauen gegen dieſe lächerlichen Tribunale einflößte, wenn man ſieht, daß Prinzen und Souveräne, z. B. Alfons, König von Aragonien, Richard Löwenherz, ſich es zur Ehre anrechneten, den Vorſitz dabei zu führen, und daß ſelbſt Kaiſer Friedrich Barbaroſſa einen Liebeshof nach dem franzö- ſiſchen Muſter in deutſchen Landen anordnete. Unter der Regierung des un- glücklichen Königs Karl VI. von Frankreich ward ein Cour d’amour bei Hofe angeſtellt, dem man alle Officien beilegte, welche bei ſouveränen Gerichtshöfen ſtattfanden, als Präſidenten, Räthe, Supplikenmeiſter, Beiſitzer, Ehrenritter, Geheimſchreiber, Generaladvocaten u. ſ. w. Dieſe Officien wurden mit Prin- zen von Geblüt, mit den vornehmſten Reichsherren, den höchſten Magiſtrats- perſonen, ſelbſt mit Domherren und den reſpectabelſten Kirchendienern beſetzt, eins von den Erzeugniſſen des durch die ärgerliche Königin Jſabella verbreiteten Geiſtes der Frivolität. Eine andere, am wenigſten zu vermuthende Urſache, der Aufenthalt der Päpſte in Avignon, brachte die Liebeshöfe beſonders in dem mittäglichen Frankreich in Flor, durch den ſchnellen Glanz, welchen dieſe Provinzen dadurch erhielten, daß ſie der Vereinigungspunkt aller Annehmlich- keiten des Lebens und die Schatzkammer der Steuern der Chriſtenheit wurden. Die Nachfolger St.-Peter’s waren ſelbſt Beſchützer der Liebeshöfe. Jnnocenz VI. ſoll den Grafen von Ventimille und von Tende bei ihrem Beſuche eine dieſer Sitzungen zum beſten gegeben haben, worüber ſie, heißt es, höchlich verwun- dert waren („Discours sur les ares triomphaux dressés en la ville d’Aix“, S. 26). Aber bald verſchwand das glänzende Meteor. Die Rückkehr der Päpſte nach Rom und das endloſe Ungemach des Staates brachten die Cours d’amour erſt in Verfall und endlich für immer vom Schauplatze. Da indeſſen die Franzoſen einmal dieſen ſubtilen Unterſuchungen der galanten Jurisprudenz

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum03_1862/105>, abgerufen am 17.05.2024.