Schon im Dreißigjährigen Kriege findet man die edle Jäger- sprache zu der Plattheit herabgekommen, in welcher sie seitdem nur noch immer weiter herabgesunken ist. Jn dieser Form hat sie dem ganzen Jägerthum auch ihrerseits eine Zuthat zu jener Eigenthüm- lichkeit gegeben, in welcher die aus der vollen Frische des freien Lebens und Streifens in der Natur gekräftigte offene Männlich- keit mit dem traditionellen und durch Belauschung eigenthümlicher Naturereignisse genährten und verstärkten Aberglauben in einem ganz seltsamen Gemisch, fast wie in einem dualistischen Kampfe hervortritt. Diese Erscheinung ist charakteristisch jägerisch und prägt sich in der frischen Kühnheit des sogenannten Jägerlatein aus, in welchem namentlich von alten Forstexemplaren Ungeheuerliches geleistet wird und völlig unglaubliche und unmögliche Dinge mit der vollkommenen Sicherheit abgeschlossener innerer Ueberzeugung und mit dem empfindlichsten Anspruch auf Glaubwürdigkeit darge- stellt werden.
Erst der bedeutsame wissenschaftliche Aufschwung, den das Jagd- und Forstwesen der neuern Zeit genommen, hat auch dem Jägerthum und seiner sich mehr und mehr wieder veredelnden Sprache eine würdige Stellung angewiesen. Seit dem Dreißigjährigen Kriege gibt es jedoch nächst dem Soldatenstand wol kaum irgendeinen, der zum Räuber- und Gaunerthum ein größeres Contingent geliefert hätte als der Jägerstand. Das Reisen als Jäger gab dem Räuber auch den Sicherheitsbehörden gegenüber eine unver- dächtige Gelegenheit, in voller Bewaffnung einherzutreten. Die meisten und schlimmsten Räuber seit dem Dreißigjährigen Kriege fingen mit Wilddieberei an, und diese Wilddiebe waren, wenn nicht förmlich gelernte, doch trefflich geübte Jäger, welche der in Deutsch- land ungeheuer angeschwollenen Gesetzgebung gegen Wilddieberei
tonung der schlechten Takttheile etwas ungemein Ansprechendes und Romantisches, das sogar dem Elegischen sich nähert. Man vgl. z. B. bei aus dem Winckell, I, 286, die Wasserfanfare Nr. 7 und das Hallali Nr. 8. Ein älteres, wenn auch lange nicht vollständiges, doch aber noch immer brauchbares Jagdsprach- wörterbuch findet man im vierten Anhange zu J. Chr. Nehring's "Historisch- politisch-juristischem Lexikon" (Gotha 1717).
Schon im Dreißigjährigen Kriege findet man die edle Jäger- ſprache zu der Plattheit herabgekommen, in welcher ſie ſeitdem nur noch immer weiter herabgeſunken iſt. Jn dieſer Form hat ſie dem ganzen Jägerthum auch ihrerſeits eine Zuthat zu jener Eigenthüm- lichkeit gegeben, in welcher die aus der vollen Friſche des freien Lebens und Streifens in der Natur gekräftigte offene Männlich- keit mit dem traditionellen und durch Belauſchung eigenthümlicher Naturereigniſſe genährten und verſtärkten Aberglauben in einem ganz ſeltſamen Gemiſch, faſt wie in einem dualiſtiſchen Kampfe hervortritt. Dieſe Erſcheinung iſt charakteriſtiſch jägeriſch und prägt ſich in der friſchen Kühnheit des ſogenannten Jägerlatein aus, in welchem namentlich von alten Forſtexemplaren Ungeheuerliches geleiſtet wird und völlig unglaubliche und unmögliche Dinge mit der vollkommenen Sicherheit abgeſchloſſener innerer Ueberzeugung und mit dem empfindlichſten Anſpruch auf Glaubwürdigkeit darge- ſtellt werden.
Erſt der bedeutſame wiſſenſchaftliche Aufſchwung, den das Jagd- und Forſtweſen der neuern Zeit genommen, hat auch dem Jägerthum und ſeiner ſich mehr und mehr wieder veredelnden Sprache eine würdige Stellung angewieſen. Seit dem Dreißigjährigen Kriege gibt es jedoch nächſt dem Soldatenſtand wol kaum irgendeinen, der zum Räuber- und Gaunerthum ein größeres Contingent geliefert hätte als der Jägerſtand. Das Reiſen als Jäger gab dem Räuber auch den Sicherheitsbehörden gegenüber eine unver- dächtige Gelegenheit, in voller Bewaffnung einherzutreten. Die meiſten und ſchlimmſten Räuber ſeit dem Dreißigjährigen Kriege fingen mit Wilddieberei an, und dieſe Wilddiebe waren, wenn nicht förmlich gelernte, doch trefflich geübte Jäger, welche der in Deutſch- land ungeheuer angeſchwollenen Geſetzgebung gegen Wilddieberei
tonung der ſchlechten Takttheile etwas ungemein Anſprechendes und Romantiſches, das ſogar dem Elegiſchen ſich nähert. Man vgl. z. B. bei aus dem Winckell, I, 286, die Waſſerfanfare Nr. 7 und das Hallali Nr. 8. Ein älteres, wenn auch lange nicht vollſtändiges, doch aber noch immer brauchbares Jagdſprach- wörterbuch findet man im vierten Anhange zu J. Chr. Nehring’s „Hiſtoriſch- politiſch-juriſtiſchem Lexikon“ (Gotha 1717).
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Schon im Dreißigjährigen Kriege findet man die edle Jäger-
ſprache zu der Plattheit herabgekommen, in welcher ſie ſeitdem nur
noch immer weiter herabgeſunken iſt. Jn dieſer Form hat ſie dem
ganzen Jägerthum auch ihrerſeits eine Zuthat zu jener Eigenthüm-
lichkeit gegeben, in welcher die aus der vollen Friſche des freien
Lebens und Streifens in der Natur gekräftigte offene Männlich-
keit mit dem traditionellen und durch Belauſchung eigenthümlicher
Naturereigniſſe genährten und verſtärkten Aberglauben in einem
ganz ſeltſamen Gemiſch, faſt wie in einem dualiſtiſchen Kampfe
hervortritt. Dieſe Erſcheinung iſt charakteriſtiſch jägeriſch und prägt
ſich in der friſchen Kühnheit des ſogenannten Jägerlatein aus,
in welchem namentlich von alten Forſtexemplaren Ungeheuerliches
geleiſtet wird und völlig unglaubliche und unmögliche Dinge mit
der vollkommenen Sicherheit abgeſchloſſener innerer Ueberzeugung
und mit dem empfindlichſten Anſpruch auf Glaubwürdigkeit darge-
ſtellt werden.
Erſt der bedeutſame wiſſenſchaftliche Aufſchwung, den das
Jagd- und Forſtweſen der neuern Zeit genommen, hat auch dem
Jägerthum und ſeiner ſich mehr und mehr wieder veredelnden Sprache
eine würdige Stellung angewieſen. Seit dem Dreißigjährigen Kriege
gibt es jedoch nächſt dem Soldatenſtand wol kaum irgendeinen,
der zum Räuber- und Gaunerthum ein größeres Contingent
geliefert hätte als der Jägerſtand. Das Reiſen als Jäger gab
dem Räuber auch den Sicherheitsbehörden gegenüber eine unver-
dächtige Gelegenheit, in voller Bewaffnung einherzutreten. Die
meiſten und ſchlimmſten Räuber ſeit dem Dreißigjährigen Kriege
fingen mit Wilddieberei an, und dieſe Wilddiebe waren, wenn nicht
förmlich gelernte, doch trefflich geübte Jäger, welche der in Deutſch-
land ungeheuer angeſchwollenen Geſetzgebung gegen Wilddieberei
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2) tonung der ſchlechten Takttheile etwas ungemein Anſprechendes und Romantiſches,
das ſogar dem Elegiſchen ſich nähert. Man vgl. z. B. bei aus dem Winckell,
I, 286, die Waſſerfanfare Nr. 7 und das Hallali Nr. 8. Ein älteres, wenn
auch lange nicht vollſtändiges, doch aber noch immer brauchbares Jagdſprach-
wörterbuch findet man im vierten Anhange zu J. Chr. Nehring’s „Hiſtoriſch-
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum03_1862/141>, abgerufen am 21.11.2024.
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