Abstecher -- ein Eisen von der Feder eines Einschlagemessers, welches die Diebe als Tabackspurrer an ihren Tabacksbeuteln haben und womit sie zugleich die Vorhängeschlösser eröffnen.
Päger oder Payger -- ein mit Krähenaugen vergifteter Pfannkuchen, desgleichen die Diebe bei sich führen, um vorher da, wo sie stehlen wollen, die Hunde zu vergiften.
Bequure legen -- verbergen, vergraben.
Bekibbischen -- visitiren, betasten.
Untermakken -- unterschlagen, wenn z. B. der Ballmasse- matten von den gestohlenen Sachen etwas vor den andern Die- ben verheimlicht, es nicht zur Theilung kommen läßt.
Kehscher -- ein Diebsknoten, der so künstlich ist, daß nur ein Dieb ihn aufzulösen im Stande ist.
Tohfle mone tiffle -- die katholische Kirche.
Mare Mokkum -- die Stadt beweisen, d. h. bezeugen, daß die Angabe eines in Arrest befindlichen Diebes (er sei in der Nacht des verübten Diebstahls anderwärts -- bei diesem oder jenem Wirth -- gewesen) wahr sei. Dies Marmokkum (Beweis der exceptionis alibi) verlangen die Diebe von ihren Kessen-Wirthen. Brade hat einst zu einem Kessenwirthe, der ihn gefragt hat: wie es denn nun aber würde, wenn er dieserwegen seine Aussage vor Ge- richt beeidigen müsse? -- gesagt: "Ey, so müßte er seine Seele zum Teufel schwören".
Erläuterungen sind kaum hier und da nöthig. Kohkum- lohschon ist niederdeutsche Verfärbung von Chochom loschon. Ebenso Kohschohg für Choschech, und Hoige für Heiche von Hikko, Nacho. Originell und treffend ist der Ausdruck Eschkoche, sich in Acht nehmen, von chochom, klug, gewitzigt, und esch ([irrelevantes Material - Zeichen fehlt]), Feuer, wol mit Bezug auf die deutsche Parömie: Gebrannte
Tikmelokener — ein Uhrmacher.
Schoh — die Stunde.
Schauter — der Schließer, Pförtner.
Lieche — ein heimlicher Weg.
Einem die Lichte bringen — Jemand beſtehlen.
Schild einlegen — durch eine Wand einbrechen.
Abſtecher — ein Eiſen von der Feder eines Einſchlagemeſſers, welches die Diebe als Tabackspurrer an ihren Tabacksbeuteln haben und womit ſie zugleich die Vorhängeſchlöſſer eröffnen.
Päger oder Payger — ein mit Krähenaugen vergifteter Pfannkuchen, desgleichen die Diebe bei ſich führen, um vorher da, wo ſie ſtehlen wollen, die Hunde zu vergiften.
Bequure legen — verbergen, vergraben.
Bekibbiſchen — viſitiren, betaſten.
Untermakken — unterſchlagen, wenn z. B. der Ballmaſſe- matten von den geſtohlenen Sachen etwas vor den andern Die- ben verheimlicht, es nicht zur Theilung kommen läßt.
Kehſcher — ein Diebsknoten, der ſo künſtlich iſt, daß nur ein Dieb ihn aufzulöſen im Stande iſt.
Tohfle mone tiffle — die katholiſche Kirche.
Mare Mokkum — die Stadt beweiſen, d. h. bezeugen, daß die Angabe eines in Arreſt befindlichen Diebes (er ſei in der Nacht des verübten Diebſtahls anderwärts — bei dieſem oder jenem Wirth — geweſen) wahr ſei. Dies Marmokkum (Beweis der exceptionis alibi) verlangen die Diebe von ihren Keſſen-Wirthen. Brade hat einſt zu einem Keſſenwirthe, der ihn gefragt hat: wie es denn nun aber würde, wenn er dieſerwegen ſeine Ausſage vor Ge- richt beeidigen müſſe? — geſagt: „Ey, ſo müßte er ſeine Seele zum Teufel ſchwören“.
Erläuterungen ſind kaum hier und da nöthig. Kohkum- lohſchon iſt niederdeutſche Verfärbung von Chochom loſchon. Ebenſo Kohſchohg für Choſchech, und Hoige für Heiche von Hikko, Nacho. Originell und treffend iſt der Ausdruck Eſchkoche, ſich in Acht nehmen, von chochom, klug, gewitzigt, und esch ([irrelevantes Material – Zeichen fehlt]), Feuer, wol mit Bezug auf die deutſche Parömie: Gebrannte
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0202"n="190"/><p><hirendition="#g">Tikmelokener</hi>— ein Uhrmacher.</p><lb/><p><hirendition="#g">Schoh</hi>— die Stunde.</p><lb/><p><hirendition="#g">Schauter</hi>— der Schließer, Pförtner.</p><lb/><p><hirendition="#g">Lieche</hi>— ein heimlicher Weg.</p><lb/><p><hirendition="#g">Einem die Lichte bringen</hi>— Jemand beſtehlen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Schild einlegen</hi>— durch eine Wand einbrechen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Abſtecher</hi>— ein Eiſen von der Feder eines Einſchlagemeſſers,<lb/>
welches die Diebe als Tabackspurrer an ihren Tabacksbeuteln<lb/>
haben und womit ſie zugleich die Vorhängeſchlöſſer eröffnen.</p><lb/><p><hirendition="#g">Päger</hi> oder <hirendition="#g">Payger</hi>— ein mit Krähenaugen vergifteter<lb/>
Pfannkuchen, desgleichen die Diebe bei ſich führen, um vorher da,<lb/>
wo ſie ſtehlen wollen, die Hunde zu vergiften.</p><lb/><p><hirendition="#g">Bequure legen</hi>— verbergen, vergraben.</p><lb/><p><hirendition="#g">Bekibbiſchen</hi>— viſitiren, betaſten.</p><lb/><p><hirendition="#g">Untermakken</hi>— unterſchlagen, wenn z. B. der Ballmaſſe-<lb/>
matten von den geſtohlenen Sachen etwas vor den andern Die-<lb/>
ben verheimlicht, es nicht zur Theilung kommen läßt.</p><lb/><p><hirendition="#g">Kehſcher</hi>— ein Diebsknoten, der ſo künſtlich iſt, daß nur<lb/>
ein Dieb ihn aufzulöſen im Stande iſt.</p><lb/><p><hirendition="#g">Tohfle mone tiffle</hi>— die katholiſche Kirche.</p><lb/><p><hirendition="#g">Mare Mokkum</hi>— die Stadt beweiſen, d. h. bezeugen, daß<lb/>
die Angabe eines in Arreſt befindlichen Diebes (er ſei in der Nacht<lb/>
des verübten Diebſtahls anderwärts — bei dieſem oder jenem<lb/>
Wirth — geweſen) wahr ſei. Dies <hirendition="#g">Marmokkum</hi> (Beweis der<lb/><hirendition="#aq">exceptionis alibi</hi>) verlangen die Diebe von ihren Keſſen-Wirthen.<lb/>
Brade hat einſt zu einem Keſſenwirthe, der ihn gefragt hat: wie es<lb/>
denn nun aber würde, wenn er dieſerwegen ſeine Ausſage vor Ge-<lb/>
richt beeidigen müſſe? — geſagt: „Ey, ſo müßte er ſeine Seele<lb/>
zum Teufel ſchwören“.</p><lb/><p>Erläuterungen ſind kaum hier und da nöthig. <hirendition="#g">Kohkum-<lb/>
lohſchon</hi> iſt niederdeutſche Verfärbung von <hirendition="#g">Chochom loſchon</hi>.<lb/>
Ebenſo <hirendition="#g">Kohſchohg</hi> für <hirendition="#g">Choſchech,</hi> und <hirendition="#g">Hoige</hi> für <hirendition="#g">Heiche</hi> von<lb/><hirendition="#aq">Hikko, Nacho.</hi> Originell und treffend iſt der Ausdruck <hirendition="#g">Eſchkoche,</hi><lb/>ſich in Acht nehmen, von <hirendition="#aq">chochom,</hi> klug, gewitzigt, und <hirendition="#aq">esch</hi><lb/>
(<gapreason="insignificant"unit="chars"/>), Feuer, wol mit Bezug auf die deutſche Parömie: Gebrannte<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[190/0202]
Tikmelokener — ein Uhrmacher.
Schoh — die Stunde.
Schauter — der Schließer, Pförtner.
Lieche — ein heimlicher Weg.
Einem die Lichte bringen — Jemand beſtehlen.
Schild einlegen — durch eine Wand einbrechen.
Abſtecher — ein Eiſen von der Feder eines Einſchlagemeſſers,
welches die Diebe als Tabackspurrer an ihren Tabacksbeuteln
haben und womit ſie zugleich die Vorhängeſchlöſſer eröffnen.
Päger oder Payger — ein mit Krähenaugen vergifteter
Pfannkuchen, desgleichen die Diebe bei ſich führen, um vorher da,
wo ſie ſtehlen wollen, die Hunde zu vergiften.
Bequure legen — verbergen, vergraben.
Bekibbiſchen — viſitiren, betaſten.
Untermakken — unterſchlagen, wenn z. B. der Ballmaſſe-
matten von den geſtohlenen Sachen etwas vor den andern Die-
ben verheimlicht, es nicht zur Theilung kommen läßt.
Kehſcher — ein Diebsknoten, der ſo künſtlich iſt, daß nur
ein Dieb ihn aufzulöſen im Stande iſt.
Tohfle mone tiffle — die katholiſche Kirche.
Mare Mokkum — die Stadt beweiſen, d. h. bezeugen, daß
die Angabe eines in Arreſt befindlichen Diebes (er ſei in der Nacht
des verübten Diebſtahls anderwärts — bei dieſem oder jenem
Wirth — geweſen) wahr ſei. Dies Marmokkum (Beweis der
exceptionis alibi) verlangen die Diebe von ihren Keſſen-Wirthen.
Brade hat einſt zu einem Keſſenwirthe, der ihn gefragt hat: wie es
denn nun aber würde, wenn er dieſerwegen ſeine Ausſage vor Ge-
richt beeidigen müſſe? — geſagt: „Ey, ſo müßte er ſeine Seele
zum Teufel ſchwören“.
Erläuterungen ſind kaum hier und da nöthig. Kohkum-
lohſchon iſt niederdeutſche Verfärbung von Chochom loſchon.
Ebenſo Kohſchohg für Choſchech, und Hoige für Heiche von
Hikko, Nacho. Originell und treffend iſt der Ausdruck Eſchkoche,
ſich in Acht nehmen, von chochom, klug, gewitzigt, und esch
(_ ), Feuer, wol mit Bezug auf die deutſche Parömie: Gebrannte
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/202>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.