Unrichtigkeiten des Liber Vagatorum, welche die ohnehin schwie- rige etymologische Erläuterung arg verdunkeln, ist zur Commen- tirung der Gaunerausdrücke im Liber Vagatorum die stete Ver- gleichung mit dem Mandat durchaus nothwendig und die Schrei- bung des letztern im ganzen als die kritisch richtigere anzusehen, obschon das Mandat ebenso gut Schreibfehler enthält, wie der Liber Vagatorum, und z. B. die Schreibung Dutzbetterin des letztern, vom ahd. duz, dem Gutzbetterin des Mandats als die correctere vorzuziehen ist. Hinsichtlich der am Schlusse gedrängt zusammengezogenen Vocabeln des Mandats, welche ohnehin dort selbst erläutert sind, gewährt das bisher über den deutschen und jüdischdeutschen Sprachstoff in grammatischer und lexikalischer Hin- sicht Gesagte wol schon ausreichenden Nachweis zur Analyse und Beurtheilung der Vocabeln, bei deren Vergleichung mit dem Vo- cabular des Liber Vagatorum man immer im Auge behalten muß, daß letzterer unabhängig vom Liber Vagatorum selbst ent- standen und an einem ganz andern Orte, zu Pforzheim, redigirt worden ist.
Elftes Kapitel. d)Gerold Edlibach.
Ein in hohem Grade interessantes, bislang gänzlich unbe- kannt gebliebenes Wörterverzeichniß befindet sich auf der fürstlichen Bibliothek zu Donaueschingen 1) in der Originalhandschrift des Gerold Edlibach, Rathsherrn zu Zürich, vom Jahre 1488, welche den Titel hat: "Gerold Edlibach ist dis buoch", und des Kon- rad von Ammenhausen Gedicht vom Schachzabelspiel und den Melibeus enthält. Leider ist von diesem ohne alphabetische Ord-
1) Jch verdanke die Mittheilung dieses höchst werthvollen Verzeichnisses der unermüdlichen Güte meines um die deutsche Polizei hochverdienten Freun- des von Preen, Oberamtmanns in Lörrach, welchem der als geistvoller Schrift- steller weithin bekannte Dr. Scheffel, Bibliothekar zu Donaueschingen (jetzt auf der Wartburg), eine eigenhändige sorgfältige Abschrift für mich zusandte.
Unrichtigkeiten des Liber Vagatorum, welche die ohnehin ſchwie- rige etymologiſche Erläuterung arg verdunkeln, iſt zur Commen- tirung der Gaunerausdrücke im Liber Vagatorum die ſtete Ver- gleichung mit dem Mandat durchaus nothwendig und die Schrei- bung des letztern im ganzen als die kritiſch richtigere anzuſehen, obſchon das Mandat ebenſo gut Schreibfehler enthält, wie der Liber Vagatorum, und z. B. die Schreibung Dutzbetterin des letztern, vom ahd. duz, dem Gutzbetterin des Mandats als die correctere vorzuziehen iſt. Hinſichtlich der am Schluſſe gedrängt zuſammengezogenen Vocabeln des Mandats, welche ohnehin dort ſelbſt erläutert ſind, gewährt das bisher über den deutſchen und jüdiſchdeutſchen Sprachſtoff in grammatiſcher und lexikaliſcher Hin- ſicht Geſagte wol ſchon ausreichenden Nachweis zur Analyſe und Beurtheilung der Vocabeln, bei deren Vergleichung mit dem Vo- cabular des Liber Vagatorum man immer im Auge behalten muß, daß letzterer unabhängig vom Liber Vagatorum ſelbſt ent- ſtanden und an einem ganz andern Orte, zu Pforzheim, redigirt worden iſt.
Elftes Kapitel. d)Gerold Edlibach.
Ein in hohem Grade intereſſantes, bislang gänzlich unbe- kannt gebliebenes Wörterverzeichniß befindet ſich auf der fürſtlichen Bibliothek zu Donaueſchingen 1) in der Originalhandſchrift des Gerold Edlibach, Rathsherrn zu Zürich, vom Jahre 1488, welche den Titel hat: „Gerold Edlibach ist dis buoch“, und des Kon- rad von Ammenhauſen Gedicht vom Schachzabelſpiel und den Melibeus enthält. Leider iſt von dieſem ohne alphabetiſche Ord-
1) Jch verdanke die Mittheilung dieſes höchſt werthvollen Verzeichniſſes der unermüdlichen Güte meines um die deutſche Polizei hochverdienten Freun- des von Preen, Oberamtmanns in Lörrach, welchem der als geiſtvoller Schrift- ſteller weithin bekannte Dr. Scheffel, Bibliothekar zu Donaueſchingen (jetzt auf der Wartburg), eine eigenhändige ſorgfältige Abſchrift für mich zuſandte.
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Unrichtigkeiten des Liber Vagatorum, welche die ohnehin ſchwie-
rige etymologiſche Erläuterung arg verdunkeln, iſt zur Commen-
tirung der Gaunerausdrücke im Liber Vagatorum die ſtete Ver-
gleichung mit dem Mandat durchaus nothwendig und die Schrei-
bung des letztern im ganzen als die kritiſch richtigere anzuſehen,
obſchon das Mandat ebenſo gut Schreibfehler enthält, wie der
Liber Vagatorum, und z. B. die Schreibung Dutzbetterin des
letztern, vom ahd. duz, dem Gutzbetterin des Mandats als die
correctere vorzuziehen iſt. Hinſichtlich der am Schluſſe gedrängt
zuſammengezogenen Vocabeln des Mandats, welche ohnehin dort
ſelbſt erläutert ſind, gewährt das bisher über den deutſchen und
jüdiſchdeutſchen Sprachſtoff in grammatiſcher und lexikaliſcher Hin-
ſicht Geſagte wol ſchon ausreichenden Nachweis zur Analyſe und
Beurtheilung der Vocabeln, bei deren Vergleichung mit dem Vo-
cabular des Liber Vagatorum man immer im Auge behalten
muß, daß letzterer unabhängig vom Liber Vagatorum ſelbſt ent-
ſtanden und an einem ganz andern Orte, zu Pforzheim, redigirt
worden iſt.
Elftes Kapitel.
d) Gerold Edlibach.
Ein in hohem Grade intereſſantes, bislang gänzlich unbe-
kannt gebliebenes Wörterverzeichniß befindet ſich auf der fürſtlichen
Bibliothek zu Donaueſchingen 1) in der Originalhandſchrift des
Gerold Edlibach, Rathsherrn zu Zürich, vom Jahre 1488, welche
den Titel hat: „Gerold Edlibach ist dis buoch“, und des Kon-
rad von Ammenhauſen Gedicht vom Schachzabelſpiel und den
Melibeus enthält. Leider iſt von dieſem ohne alphabetiſche Ord-
1) Jch verdanke die Mittheilung dieſes höchſt werthvollen Verzeichniſſes
der unermüdlichen Güte meines um die deutſche Polizei hochverdienten Freun-
des von Preen, Oberamtmanns in Lörrach, welchem der als geiſtvoller Schrift-
ſteller weithin bekannte Dr. Scheffel, Bibliothekar zu Donaueſchingen (jetzt auf
der Wartburg), eine eigenhändige ſorgfältige Abſchrift für mich zuſandte.
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/70>, abgerufen am 24.11.2024.
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