Kants Kritik der ästhetischen Arteilskraft pba_701.002 in ihrem pba_701.003 Verhältnis zur aristotelischen Philosophie.
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pba_701.005 Als Ergänzung der "Kritik der reinen Vernunft" und der "Kritik pba_701.006 der praktischen Vernunft" und gewissermaßen als ein verbindendes pba_701.007 Mittelglied fügte Kant im Jahre 1790 jenen beiden die dritte hinzu: pba_701.008 "Die Kritik der Urteilskraft." Bestimmt er in der ersten die pba_701.009 Natur und die Grenzen des Erkenntnisvermögens, stellt er in der zweiten pba_701.010 das durch das Vernunftvermögen bestimmte sittliche Gesetz fest, so ist pba_701.011 in der dritten der Gegenstand der Untersuchung: das Wesen und die pba_701.012 Wirksamkeit des "Gefühls", als eines zwischen jenen beiden stehenden pba_701.013 Vermögens, zu erkennen. Der Verstand erkennt die Dinge nach den pba_701.014 ihm eingeborenen a priori gültigen Gesetzen; auf diesem allein beruht pba_701.015 die Gewißheit und die Allgemeingültigkeit unserer Erkenntnis; über die pba_701.016 reale Existenz der Dinge erhalten wir durch ihn keineswegs Gewißheit. pba_701.017 Wie den so erkannten Dingen gegenüber sich unser Begehrungsvermögenpba_701.018 zu verhalten hat, dafür gibt uns die Vernunft das unbedingt pba_701.019 verbindliche Gesetz. Wir bemerken nun, daß es eine dritte Art gibt, pba_701.020 wie wir uns zu den Dingen verhalten, wobei wir sie weder mit pba_701.021 unserem Verstande zu begreifen suchen, noch sie zu dem Vernunftsgesetz pba_701.022 oder zu unserem sittlich bestimmten Willen in irgend eine Beziehung pba_701.023 setzen, wobei wir aber nichtsdestoweniger ein ähnliches Bewußtsein haben pba_701.024 mit sicheren und allgemein geltenden Gesetzen uns in Übereinstimmung pba_701.025 zu befinden wie in jenen beiden andern Fällen. Ohne zu erkennen
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Kants Kritik der ästhetischen Arteilskraft pba_701.002 in ihrem pba_701.003 Verhältnis zur aristotelischen Philosophie.
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pba_701.005 Als Ergänzung der „Kritik der reinen Vernunft“ und der „Kritik pba_701.006 der praktischen Vernunft“ und gewissermaßen als ein verbindendes pba_701.007 Mittelglied fügte Kant im Jahre 1790 jenen beiden die dritte hinzu: pba_701.008 „Die Kritik der Urteilskraft.“ Bestimmt er in der ersten die pba_701.009 Natur und die Grenzen des Erkenntnisvermögens, stellt er in der zweiten pba_701.010 das durch das Vernunftvermögen bestimmte sittliche Gesetz fest, so ist pba_701.011 in der dritten der Gegenstand der Untersuchung: das Wesen und die pba_701.012 Wirksamkeit des „Gefühls“, als eines zwischen jenen beiden stehenden pba_701.013 Vermögens, zu erkennen. Der Verstand erkennt die Dinge nach den pba_701.014 ihm eingeborenen a priori gültigen Gesetzen; auf diesem allein beruht pba_701.015 die Gewißheit und die Allgemeingültigkeit unserer Erkenntnis; über die pba_701.016 reale Existenz der Dinge erhalten wir durch ihn keineswegs Gewißheit. pba_701.017 Wie den so erkannten Dingen gegenüber sich unser Begehrungsvermögenpba_701.018 zu verhalten hat, dafür gibt uns die Vernunft das unbedingt pba_701.019 verbindliche Gesetz. Wir bemerken nun, daß es eine dritte Art gibt, pba_701.020 wie wir uns zu den Dingen verhalten, wobei wir sie weder mit pba_701.021 unserem Verstande zu begreifen suchen, noch sie zu dem Vernunftsgesetz pba_701.022 oder zu unserem sittlich bestimmten Willen in irgend eine Beziehung pba_701.023 setzen, wobei wir aber nichtsdestoweniger ein ähnliches Bewußtsein haben pba_701.024 mit sicheren und allgemein geltenden Gesetzen uns in Übereinstimmung pba_701.025 zu befinden wie in jenen beiden andern Fällen. Ohne zu erkennen
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wie wir uns zu den Dingen verhalten, wobei wir sie weder mit pba_701.021
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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. E701. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/719>, abgerufen am 22.11.2024.
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