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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Ich will mit gegenwärtigem Buche keine hohle Form liefern, denn
ich bin ihr in der Wissenschaft und im Leben herzlich feind. Wer
es weiß, wie sehr die Jurisprudenz mit der Kameralwissenschaft
in Verbindung und Conflict geräth, wie nützlich dem angehenden
Kameralisten eine Einleitung in seine Studien ist, und wie schwer
es dem anhaltend beschäftigten Verwaltungsbeamten fällt, sich im-
mer auf gleicher Ebene mit der Wissenschaft zu halten, der wird
dies Unternehmen nicht zwecklos oder unzeitig finden, welches dazu
bestimmt ist, dem Juristen auf der Universität eine materielle
Uebersicht der Kameralwissenschaft nach ihrem dermaligen Stand-
punkte zu geben, den kameralistischen Neuling mit der Literatur-
geschichte und mit den Systemen der Kameralwissenschaft vorberei-
tend bekannt zu machen, und den Juristen in der Praxis und den
Verwaltungsbeamten so in die Materie und Literatur dieser Wis-
senschaft einzuführen, daß jener die für sein Fach nothwendigen
kameralistischen Kenntnisse erhalte und beide im Stande seien, ihr
kameralistisches Studium fortan allein für sich, in dem oder gegen
den dermaligen Geist der Kameralwissenschaft selbstständig fortzu-
setzen. Dazu wird aber gefordert, nicht blos, daß man die Haupt-
grundsätze und Streitpunkte auf eine erregende, zum Nachdenken
Stoff gebende Weise darstellt, sondern auch, anstatt blos alpha-
betisch oder chronologisch geordnete Büchertitel der allgemeinsten
Fächer anzugeben, die allgemeine und spezielle Literatur so viel als
möglich selbst benutzt und die Leser eben durch Benutzung, Er-
läuterung und Bekämpfung in dieselbe einführt. Diese Aufgabe
ist allerdings, besonders in unserer Wissenschaft, sehr groß. Wenn
ich nicht meinte, daß ihre Lösung mir einigermaßen gelungen sei,
so würde ich diese Schrift nicht bekannt machen. Wenn ich aber
ferner nicht ein solches Buch für ein Bedürfniß hielte, so würde
ich es auch keineswegs geschrieben haben. Ich zögerte darum, als
die Propädeutik von Kaufmann angekündigt ward, mit seiner Fort-
setzung, weil ich erwartete, daß diese schon dem Bedürfnisse abhelfen
werde. Allein die Durchlesung jener Schrift hat mich von nichts weni-
ger überzeugt, als von der Unentbehrlichkeit einer Encyclopädie nach
meinen Ansichten. Nach diesen aber wird man es wohl auch na-
türlich finden, daß sie in Form und Gehalt von den bisherigen
gänzlich abweicht. Wer sich um das Nähere, um die Controversen,
nicht kümmert, der lese blos den Inhalt der Paragraphen, und
ich glaube mein Möglichstes gethan zu haben, um auch diesen zu
befriedigen, So viel wenigstens ist gewiß, daß ich aus eigener
Erfahrung an meinen Schülern aus der Zahl der Juristen, welche
meine Vorlesungen, die ich seit einiger Zeit jährlich in dieser Aus-
dehnung über die Kameralwissenschaften zu halten pflegte, besucht

Ich will mit gegenwärtigem Buche keine hohle Form liefern, denn
ich bin ihr in der Wiſſenſchaft und im Leben herzlich feind. Wer
es weiß, wie ſehr die Jurisprudenz mit der Kameralwiſſenſchaft
in Verbindung und Conflict geräth, wie nützlich dem angehenden
Kameraliſten eine Einleitung in ſeine Studien iſt, und wie ſchwer
es dem anhaltend beſchäftigten Verwaltungsbeamten fällt, ſich im-
mer auf gleicher Ebene mit der Wiſſenſchaft zu halten, der wird
dies Unternehmen nicht zwecklos oder unzeitig finden, welches dazu
beſtimmt iſt, dem Juriſten auf der Univerſität eine materielle
Ueberſicht der Kameralwiſſenſchaft nach ihrem dermaligen Stand-
punkte zu geben, den kameraliſtiſchen Neuling mit der Literatur-
geſchichte und mit den Syſtemen der Kameralwiſſenſchaft vorberei-
tend bekannt zu machen, und den Juriſten in der Praxis und den
Verwaltungsbeamten ſo in die Materie und Literatur dieſer Wiſ-
ſenſchaft einzuführen, daß jener die für ſein Fach nothwendigen
kameraliſtiſchen Kenntniſſe erhalte und beide im Stande ſeien, ihr
kameraliſtiſches Studium fortan allein für ſich, in dem oder gegen
den dermaligen Geiſt der Kameralwiſſenſchaft ſelbſtſtändig fortzu-
ſetzen. Dazu wird aber gefordert, nicht blos, daß man die Haupt-
grundſätze und Streitpunkte auf eine erregende, zum Nachdenken
Stoff gebende Weiſe darſtellt, ſondern auch, anſtatt blos alpha-
betiſch oder chronologiſch geordnete Büchertitel der allgemeinſten
Fächer anzugeben, die allgemeine und ſpezielle Literatur ſo viel als
möglich ſelbſt benutzt und die Leſer eben durch Benutzung, Er-
läuterung und Bekämpfung in dieſelbe einführt. Dieſe Aufgabe
iſt allerdings, beſonders in unſerer Wiſſenſchaft, ſehr groß. Wenn
ich nicht meinte, daß ihre Löſung mir einigermaßen gelungen ſei,
ſo würde ich dieſe Schrift nicht bekannt machen. Wenn ich aber
ferner nicht ein ſolches Buch für ein Bedürfniß hielte, ſo würde
ich es auch keineswegs geſchrieben haben. Ich zögerte darum, als
die Propädeutik von Kaufmann angekündigt ward, mit ſeiner Fort-
ſetzung, weil ich erwartete, daß dieſe ſchon dem Bedürfniſſe abhelfen
werde. Allein die Durchleſung jener Schrift hat mich von nichts weni-
ger überzeugt, als von der Unentbehrlichkeit einer Encyclopädie nach
meinen Anſichten. Nach dieſen aber wird man es wohl auch na-
türlich finden, daß ſie in Form und Gehalt von den bisherigen
gänzlich abweicht. Wer ſich um das Nähere, um die Controverſen,
nicht kümmert, der leſe blos den Inhalt der Paragraphen, und
ich glaube mein Möglichſtes gethan zu haben, um auch dieſen zu
befriedigen, So viel wenigſtens iſt gewiß, daß ich aus eigener
Erfahrung an meinen Schülern aus der Zahl der Juriſten, welche
meine Vorleſungen, die ich ſeit einiger Zeit jährlich in dieſer Aus-
dehnung über die Kameralwiſſenſchaften zu halten pflegte, beſucht

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[VII/0013] Ich will mit gegenwärtigem Buche keine hohle Form liefern, denn ich bin ihr in der Wiſſenſchaft und im Leben herzlich feind. Wer es weiß, wie ſehr die Jurisprudenz mit der Kameralwiſſenſchaft in Verbindung und Conflict geräth, wie nützlich dem angehenden Kameraliſten eine Einleitung in ſeine Studien iſt, und wie ſchwer es dem anhaltend beſchäftigten Verwaltungsbeamten fällt, ſich im- mer auf gleicher Ebene mit der Wiſſenſchaft zu halten, der wird dies Unternehmen nicht zwecklos oder unzeitig finden, welches dazu beſtimmt iſt, dem Juriſten auf der Univerſität eine materielle Ueberſicht der Kameralwiſſenſchaft nach ihrem dermaligen Stand- punkte zu geben, den kameraliſtiſchen Neuling mit der Literatur- geſchichte und mit den Syſtemen der Kameralwiſſenſchaft vorberei- tend bekannt zu machen, und den Juriſten in der Praxis und den Verwaltungsbeamten ſo in die Materie und Literatur dieſer Wiſ- ſenſchaft einzuführen, daß jener die für ſein Fach nothwendigen kameraliſtiſchen Kenntniſſe erhalte und beide im Stande ſeien, ihr kameraliſtiſches Studium fortan allein für ſich, in dem oder gegen den dermaligen Geiſt der Kameralwiſſenſchaft ſelbſtſtändig fortzu- ſetzen. Dazu wird aber gefordert, nicht blos, daß man die Haupt- grundſätze und Streitpunkte auf eine erregende, zum Nachdenken Stoff gebende Weiſe darſtellt, ſondern auch, anſtatt blos alpha- betiſch oder chronologiſch geordnete Büchertitel der allgemeinſten Fächer anzugeben, die allgemeine und ſpezielle Literatur ſo viel als möglich ſelbſt benutzt und die Leſer eben durch Benutzung, Er- läuterung und Bekämpfung in dieſelbe einführt. Dieſe Aufgabe iſt allerdings, beſonders in unſerer Wiſſenſchaft, ſehr groß. Wenn ich nicht meinte, daß ihre Löſung mir einigermaßen gelungen ſei, ſo würde ich dieſe Schrift nicht bekannt machen. Wenn ich aber ferner nicht ein ſolches Buch für ein Bedürfniß hielte, ſo würde ich es auch keineswegs geſchrieben haben. Ich zögerte darum, als die Propädeutik von Kaufmann angekündigt ward, mit ſeiner Fort- ſetzung, weil ich erwartete, daß dieſe ſchon dem Bedürfniſſe abhelfen werde. Allein die Durchleſung jener Schrift hat mich von nichts weni- ger überzeugt, als von der Unentbehrlichkeit einer Encyclopädie nach meinen Anſichten. Nach dieſen aber wird man es wohl auch na- türlich finden, daß ſie in Form und Gehalt von den bisherigen gänzlich abweicht. Wer ſich um das Nähere, um die Controverſen, nicht kümmert, der leſe blos den Inhalt der Paragraphen, und ich glaube mein Möglichſtes gethan zu haben, um auch dieſen zu befriedigen, So viel wenigſtens iſt gewiß, daß ich aus eigener Erfahrung an meinen Schülern aus der Zahl der Juriſten, welche meine Vorleſungen, die ich ſeit einiger Zeit jährlich in dieſer Aus- dehnung über die Kameralwiſſenſchaften zu halten pflegte, beſucht

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/13>, abgerufen am 02.05.2024.