4) Die Luft, welche der Schmied, die Messingfabrik, der Schmelzofen u. dgl. zur Erhaltung des Feuers bedarf, wirkt blos chemisch und kann in der dazu erfor- derlichen Menge allenthalben benutzt werden. Die Feuerdarre des Malzes hat die Luftdarre entbehrlich gemacht, und die Chlorbleiche bedarf weder des Platzes noch der Luft, welche die Rasenbleiche verlangt.
5) Nicht jedes Wasser ist zum Waschen zu gebrauchen, weil sich die Seife nicht in jedem gut auflöst. Wasser von vielem Eisengehalte ist auch nicht in jedem Gewerke zu gebrauchen.
2) Verkehrsmittel. Da die Gewerke mehr als jedes andere der bisher betrachteten Gewerbe auf die Nachfrage hin produciren, welche nach dem Erzeugnisse von den Gebrauchern geschieht und Statt finden kann, so gilt von ihnen, was die Verkehrsmittel anbelangt, in noch höherem Grade, was schon oben (§. 120. 208.) darüber gesagt ist1).
3) Tüchtige und sachverständige Arbeiter, in hinreichen- der Anzahl (§. 67 u. 68.) Da zu den Gewerksarbeiten weit mehr Geschicklichkeit als zu den andern gehört, so sind die geschickten Arbeiter auch seltener. In den sämmtlichen Gewerken erfordern aber einige Arbeiten wieder mehr Kenntnisse und Fertigkeit als andere; deßhalb wird man auch eine Rangordnung unter den Arbeitern finden, welche auf den zu bezahlenden Lohn und auf die Behandlung derselben wirkt. Es wird also hierdurch eine Theilung der Arbeiten schon von selbst nöthig, aber sie muß auch darum in Gewerken, worin mit einem Gegenstande viele Operationen vor- genommen werden, eingeführt werden, weil die Arbeit dadurch rascher vor sich geht, und die Producte nicht blos leichter nach ihrer Güte controlirt werden können, sondern auch wirklich besser ausfallen müssen, wenn Einer durch anhaltende Beschäftigung mit einer Verarbeitung darin eine größere Geschicklichkeit bekommt, als wenn er in derselben Zeit verschiedene Verrichtungen zu vol- lenden hat2).
4) Zureichendes Capital. Zu dem werkmännischen Capi- tale sind zu rechnen: a) die Rohstoffe (das rohe Material), worunter man die Verwandlungsstoffe (§. 269.) versteht, selbst wenn sie schon vorher zu einem gewissen Grade verarbeitet sind3). Von ihrer Güte, Wohlfeilheit und ihrem Vorrathe hängt der vor- theilhafte Betrieb des Gewerkes auch ab, wenn in dem zu ver- langenden Preise die Fabricationskosten jene des rohen Materials weit übersteigen. b) Die Hilfsstoffe, von welchen dasselbe gilt;
4) Die Luft, welche der Schmied, die Meſſingfabrik, der Schmelzofen u. dgl. zur Erhaltung des Feuers bedarf, wirkt blos chemiſch und kann in der dazu erfor- derlichen Menge allenthalben benutzt werden. Die Feuerdarre des Malzes hat die Luftdarre entbehrlich gemacht, und die Chlorbleiche bedarf weder des Platzes noch der Luft, welche die Raſenbleiche verlangt.
5) Nicht jedes Waſſer iſt zum Waſchen zu gebrauchen, weil ſich die Seife nicht in jedem gut auflöst. Waſſer von vielem Eiſengehalte iſt auch nicht in jedem Gewerke zu gebrauchen.
2) Verkehrsmittel. Da die Gewerke mehr als jedes andere der bisher betrachteten Gewerbe auf die Nachfrage hin produciren, welche nach dem Erzeugniſſe von den Gebrauchern geſchieht und Statt finden kann, ſo gilt von ihnen, was die Verkehrsmittel anbelangt, in noch höherem Grade, was ſchon oben (§. 120. 208.) darüber geſagt iſt1).
3) Tüchtige und ſachverſtändige Arbeiter, in hinreichen- der Anzahl (§. 67 u. 68.) Da zu den Gewerksarbeiten weit mehr Geſchicklichkeit als zu den andern gehört, ſo ſind die geſchickten Arbeiter auch ſeltener. In den ſämmtlichen Gewerken erfordern aber einige Arbeiten wieder mehr Kenntniſſe und Fertigkeit als andere; deßhalb wird man auch eine Rangordnung unter den Arbeitern finden, welche auf den zu bezahlenden Lohn und auf die Behandlung derſelben wirkt. Es wird alſo hierdurch eine Theilung der Arbeiten ſchon von ſelbſt nöthig, aber ſie muß auch darum in Gewerken, worin mit einem Gegenſtande viele Operationen vor- genommen werden, eingeführt werden, weil die Arbeit dadurch raſcher vor ſich geht, und die Producte nicht blos leichter nach ihrer Güte controlirt werden können, ſondern auch wirklich beſſer ausfallen müſſen, wenn Einer durch anhaltende Beſchäftigung mit einer Verarbeitung darin eine größere Geſchicklichkeit bekommt, als wenn er in derſelben Zeit verſchiedene Verrichtungen zu vol- lenden hat2).
4) Zureichendes Capital. Zu dem werkmänniſchen Capi- tale ſind zu rechnen: a) die Rohſtoffe (das rohe Material), worunter man die Verwandlungsſtoffe (§. 269.) verſteht, ſelbſt wenn ſie ſchon vorher zu einem gewiſſen Grade verarbeitet ſind3). Von ihrer Güte, Wohlfeilheit und ihrem Vorrathe hängt der vor- theilhafte Betrieb des Gewerkes auch ab, wenn in dem zu ver- langenden Preiſe die Fabricationskoſten jene des rohen Materials weit überſteigen. b) Die Hilfsſtoffe, von welchen daſſelbe gilt;
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⁴⁾ Die Luft, welche der Schmied, die Meſſingfabrik, der Schmelzofen u. dgl.
zur Erhaltung des Feuers bedarf, wirkt blos chemiſch und kann in der dazu erfor-
derlichen Menge allenthalben benutzt werden. Die Feuerdarre des Malzes hat die
Luftdarre entbehrlich gemacht, und die Chlorbleiche bedarf weder des Platzes noch
der Luft, welche die Raſenbleiche verlangt.
⁵⁾ Nicht jedes Waſſer iſt zum Waſchen zu gebrauchen, weil ſich die Seife nicht
in jedem gut auflöst. Waſſer von vielem Eiſengehalte iſt auch nicht in jedem Gewerke
zu gebrauchen.
§. 312.
Fortſetzung. 2) Verkehrsmittel; 3) Arbeiter; 4) Capital;
5) Gewerbsfreiheit.
2) Verkehrsmittel. Da die Gewerke mehr als jedes andere
der bisher betrachteten Gewerbe auf die Nachfrage hin produciren,
welche nach dem Erzeugniſſe von den Gebrauchern geſchieht und
Statt finden kann, ſo gilt von ihnen, was die Verkehrsmittel
anbelangt, in noch höherem Grade, was ſchon oben (§. 120. 208.)
darüber geſagt iſt1).
3) Tüchtige und ſachverſtändige Arbeiter, in hinreichen-
der Anzahl (§. 67 u. 68.) Da zu den Gewerksarbeiten weit mehr
Geſchicklichkeit als zu den andern gehört, ſo ſind die geſchickten
Arbeiter auch ſeltener. In den ſämmtlichen Gewerken erfordern
aber einige Arbeiten wieder mehr Kenntniſſe und Fertigkeit als
andere; deßhalb wird man auch eine Rangordnung unter den
Arbeitern finden, welche auf den zu bezahlenden Lohn und auf die
Behandlung derſelben wirkt. Es wird alſo hierdurch eine Theilung
der Arbeiten ſchon von ſelbſt nöthig, aber ſie muß auch darum in
Gewerken, worin mit einem Gegenſtande viele Operationen vor-
genommen werden, eingeführt werden, weil die Arbeit dadurch
raſcher vor ſich geht, und die Producte nicht blos leichter nach
ihrer Güte controlirt werden können, ſondern auch wirklich beſſer
ausfallen müſſen, wenn Einer durch anhaltende Beſchäftigung mit
einer Verarbeitung darin eine größere Geſchicklichkeit bekommt,
als wenn er in derſelben Zeit verſchiedene Verrichtungen zu vol-
lenden hat2).
4) Zureichendes Capital. Zu dem werkmänniſchen Capi-
tale ſind zu rechnen: a) die Rohſtoffe (das rohe Material),
worunter man die Verwandlungsſtoffe (§. 269.) verſteht, ſelbſt
wenn ſie ſchon vorher zu einem gewiſſen Grade verarbeitet ſind3).
Von ihrer Güte, Wohlfeilheit und ihrem Vorrathe hängt der vor-
theilhafte Betrieb des Gewerkes auch ab, wenn in dem zu ver-
langenden Preiſe die Fabricationskoſten jene des rohen Materials
weit überſteigen. b) Die Hilfsſtoffe, von welchen daſſelbe gilt;
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 436. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/458>, abgerufen am 22.11.2024.
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