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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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1828). S. 350 (ein ausgezeichnetes Buch). Gioja Nuovo Prospetto. I. 66. 87. 98.
Lotz Handb. I. §. 41-49. S. 202 folg. Rau polit. Oeconom. I. §. 92-126
Ferguson, Essay on the History etc. p. 273. Auch Kraus, Krause u. A.
§. 410.
Fortsetzung. c) Des Capitals.

Was unter Capital zu verstehen ist, wurde oben §. 54. schon
gezeigt. Die verschiedenen Arten desselben sind bereits im §. 55.
unterschieden1). Die Bestandtheile des Capitales, wie es in den
bürgerlichen Gewerben vorkommt, sind aus den §§. 121. 208. 260.
312. 364. ersichtlich und den Hauptrubriken nach im §. 55. 4. zu-
sammengestellt. Allein diesem bürgerlichen oder Privatcapi-
tale steht das Nationalcapital gegenüber. Die wesentliche
Eigenschaft des Capitales einer physischen oder moralischen Person
im Vergleiche mit dem Verbrauchsvorrathe ist die wirthschaftlich
productive Anlage, d. h. jene, welche eine Vergrößerung des Ver-
mögens der Person erzielt. So wie nun das Capital der Einzel-
nen, Stiftungen, Gesellschaften und Gemeinden nicht ohne genaue
Bestimmung des Vermögens einer jeden dieser Personen bestimmt
werden kann, so ist dies auch vom Nationalcapitale nicht möglich
ohne die Bestimmung des Nationalvermögens. Da nun jene Be-
standtheile des Begriffes einer Nation erwerben, d. h. ihr Ver-
mögen durch vorherige nutzbare Aufopferungen vergrößern können,
ohne das Nationalvermögen zu vergrößern, z. B. im Verkehre, im
Handel unter einander, so folgt auch daraus, daß nicht Alles,
was als Privat-, Stiftungs-, Gesellschafts- und Gemeindecapital
erscheint, sondern nur dasjenige davon auch Bestandtheil des
Nationalcapitals ist, was als Capital das Nationalvermögen zu
vermehren bestimmt ist2). Allein es folgt daraus noch weiter,
daß zum Nationalcapitale noch mehr als der so eben bezeichnete
Theil der genannten Capitalien, nämlich auch noch dasjenige
Capital gehört, was die Nation, nicht als Inbegriff der Einzelnen
und Corporationen, sondern als moralische Person besitzt3). Sind
die Unterscheidungsmerkmale und Bestandtheile des Privat- und
Nationalcapitals auf diese Art aufgefunden und erklärt, so muß
natürlicher Weise auch die Entstehung dieser Capitalien verschieden
befunden werden. Es liegt schon im Begriffe vom Capital, daß
es aus Erwerb ursprünglich vermittelst der Natur und Arbeit und
aus Uebersparen hervorgeht. Der materielle Theil des National-
capitals entsteht also durch Production, Sparsamkeit und An-
wendung zu productiven Geschäften4), jener des Privatcapitals
aus Erwerb, Sparsamkeit und gewinnbringender Anlage5); der

1828). S. 350 (ein ausgezeichnetes Buch). Gioja Nuovo Prospetto. I. 66. 87. 98.
Lotz Handb. I. §. 41–49. S. 202 folg. Rau polit. Oeconom. I. §. 92–126
Ferguson, Essay on the History etc. p. 273. Auch Kraus, Krauſe u. A.
§. 410.
Fortſetzung. c) Des Capitals.

Was unter Capital zu verſtehen iſt, wurde oben §. 54. ſchon
gezeigt. Die verſchiedenen Arten deſſelben ſind bereits im §. 55.
unterſchieden1). Die Beſtandtheile des Capitales, wie es in den
bürgerlichen Gewerben vorkommt, ſind aus den §§. 121. 208. 260.
312. 364. erſichtlich und den Hauptrubriken nach im §. 55. 4. zu-
ſammengeſtellt. Allein dieſem bürgerlichen oder Privatcapi-
tale ſteht das Nationalcapital gegenüber. Die weſentliche
Eigenſchaft des Capitales einer phyſiſchen oder moraliſchen Perſon
im Vergleiche mit dem Verbrauchsvorrathe iſt die wirthſchaftlich
productive Anlage, d. h. jene, welche eine Vergrößerung des Ver-
mögens der Perſon erzielt. So wie nun das Capital der Einzel-
nen, Stiftungen, Geſellſchaften und Gemeinden nicht ohne genaue
Beſtimmung des Vermögens einer jeden dieſer Perſonen beſtimmt
werden kann, ſo iſt dies auch vom Nationalcapitale nicht möglich
ohne die Beſtimmung des Nationalvermögens. Da nun jene Be-
ſtandtheile des Begriffes einer Nation erwerben, d. h. ihr Ver-
mögen durch vorherige nutzbare Aufopferungen vergrößern können,
ohne das Nationalvermögen zu vergrößern, z. B. im Verkehre, im
Handel unter einander, ſo folgt auch daraus, daß nicht Alles,
was als Privat-, Stiftungs-, Geſellſchafts- und Gemeindecapital
erſcheint, ſondern nur dasjenige davon auch Beſtandtheil des
Nationalcapitals iſt, was als Capital das Nationalvermögen zu
vermehren beſtimmt iſt2). Allein es folgt daraus noch weiter,
daß zum Nationalcapitale noch mehr als der ſo eben bezeichnete
Theil der genannten Capitalien, nämlich auch noch dasjenige
Capital gehört, was die Nation, nicht als Inbegriff der Einzelnen
und Corporationen, ſondern als moraliſche Perſon beſitzt3). Sind
die Unterſcheidungsmerkmale und Beſtandtheile des Privat- und
Nationalcapitals auf dieſe Art aufgefunden und erklärt, ſo muß
natürlicher Weiſe auch die Entſtehung dieſer Capitalien verſchieden
befunden werden. Es liegt ſchon im Begriffe vom Capital, daß
es aus Erwerb urſprünglich vermittelſt der Natur und Arbeit und
aus Ueberſparen hervorgeht. Der materielle Theil des National-
capitals entſteht alſo durch Production, Sparſamkeit und An-
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[562/0584] ⁹⁾ 1828). S. 350 (ein ausgezeichnetes Buch). Gioja Nuovo Prospetto. I. 66. 87. 98. Lotz Handb. I. §. 41–49. S. 202 folg. Rau polit. Oeconom. I. §. 92–126 Ferguson, Essay on the History etc. p. 273. Auch Kraus, Krauſe u. A. §. 410. Fortſetzung. c) Des Capitals. Was unter Capital zu verſtehen iſt, wurde oben §. 54. ſchon gezeigt. Die verſchiedenen Arten deſſelben ſind bereits im §. 55. unterſchieden1). Die Beſtandtheile des Capitales, wie es in den bürgerlichen Gewerben vorkommt, ſind aus den §§. 121. 208. 260. 312. 364. erſichtlich und den Hauptrubriken nach im §. 55. 4. zu- ſammengeſtellt. Allein dieſem bürgerlichen oder Privatcapi- tale ſteht das Nationalcapital gegenüber. Die weſentliche Eigenſchaft des Capitales einer phyſiſchen oder moraliſchen Perſon im Vergleiche mit dem Verbrauchsvorrathe iſt die wirthſchaftlich productive Anlage, d. h. jene, welche eine Vergrößerung des Ver- mögens der Perſon erzielt. So wie nun das Capital der Einzel- nen, Stiftungen, Geſellſchaften und Gemeinden nicht ohne genaue Beſtimmung des Vermögens einer jeden dieſer Perſonen beſtimmt werden kann, ſo iſt dies auch vom Nationalcapitale nicht möglich ohne die Beſtimmung des Nationalvermögens. Da nun jene Be- ſtandtheile des Begriffes einer Nation erwerben, d. h. ihr Ver- mögen durch vorherige nutzbare Aufopferungen vergrößern können, ohne das Nationalvermögen zu vergrößern, z. B. im Verkehre, im Handel unter einander, ſo folgt auch daraus, daß nicht Alles, was als Privat-, Stiftungs-, Geſellſchafts- und Gemeindecapital erſcheint, ſondern nur dasjenige davon auch Beſtandtheil des Nationalcapitals iſt, was als Capital das Nationalvermögen zu vermehren beſtimmt iſt2). Allein es folgt daraus noch weiter, daß zum Nationalcapitale noch mehr als der ſo eben bezeichnete Theil der genannten Capitalien, nämlich auch noch dasjenige Capital gehört, was die Nation, nicht als Inbegriff der Einzelnen und Corporationen, ſondern als moraliſche Perſon beſitzt3). Sind die Unterſcheidungsmerkmale und Beſtandtheile des Privat- und Nationalcapitals auf dieſe Art aufgefunden und erklärt, ſo muß natürlicher Weiſe auch die Entſtehung dieſer Capitalien verſchieden befunden werden. Es liegt ſchon im Begriffe vom Capital, daß es aus Erwerb urſprünglich vermittelſt der Natur und Arbeit und aus Ueberſparen hervorgeht. Der materielle Theil des National- capitals entſteht alſo durch Production, Sparſamkeit und An- wendung zu productiven Geſchäften4), jener des Privatcapitals aus Erwerb, Sparſamkeit und gewinnbringender Anlage5); der

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 562. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/584>, abgerufen am 22.11.2024.