zur Produktion verwendet werden können, wie Hufeland neue Grundlegung I. 126; denn dann ist Alles Capital.
5) Es ist daher unrichtig, Capital für Vermögen zu rechnen, dennoch den Boden vom Capitale auszuschließen, und dann zwischen produktiver und unproduk- tiver Verwendung desselben zu unterscheiden, wie Read a. a. O. Denn es gibt auch ein Drittes.
§. 55. Fortsetzung. Arten des Capitals.
Die Capitalien lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten eintheilen, nämlich:
1) In Betreff ihres Zweckes: a) in Nutzcapitalien(capi- taux productifs d'utilite et d'agrement), d. h. wirthschaftliche Güter zur unmittelbaren Nutzung1). Sie bilden gleichsam den Uebergang zum Verbrauchsvorrathe; und b) in Erwerbscapi- talien (eigentliche Capitalien), d. h. wirthschaftliche Güter zur mittelbaren Nutzung. Sie sind materieller und immaterieller Natur.
2) In Betreff der Nutzungsart durch den Eigenthümer, a) in Leihcapitalien, d. h. solche, deren materielle oder immaterielle mittelbare oder unmittelbare Nutzung an andere gegen eine Ver- gütung abgetreten wird. Sie werden verliehen, vermiethet, ver- pachtet; und b) in Werb- (Produktiv-) Capitalien, d. h. solche, deren Nutzung man durch Selbstanwendung bezieht2).
3) In Betreff ihrer Natur selbst; a)in stehendes (fixes) Capital, d. h. solches, dessen Nutzung blos in das ge- schaffene Produkt übergeht, und das also weder den Eigenthümer noch seine Gestalt zu verändern braucht, um produktiv zu werden, z. B. Werkhäuser, Privilegien, Maschinen; und b)in umlau- fendes (fließendes) Capital, d. h. solches, das selbst in das Produkt übergeht und in dessen Preise beim Verkaufe erstattet wird, gleichgiltig, ob der Uebergang in das Produkt ganz materiell war oder ob es nur bei und zum Behufe der Produktion consumirt wurde, z. B. das Geld, und alle dabei verzehrten und verwandel- ten Gewerbsstoffe3).
4) In Betreff der Gegenstände, die zum Capitale gehören, a) in die Verwandlungsstoffe, an denen die Er- werbsarbeit vorgenommen wird; b) die Hilfsstoffe, welche blos zur Schaffung des neuen Produkts gebraucht, ohne in selbiges überzugehen; c) die Wohn- und Werkgebäude; d) die Werk- zeuge, Maschinen und chemische Vorrichtungen; e) alle Samm- lungen, welche den Erwerb bedingen und Nutzen gewähren; f) Vorräthe an bürgerlichen Gütern, deren Verkauf Gewinn gibt; g) Vorräthe an demjenigen Gute, womit der Tausch erhalten und
zur Produktion verwendet werden können, wie Hufeland neue Grundlegung I. 126; denn dann iſt Alles Capital.
5) Es iſt daher unrichtig, Capital für Vermögen zu rechnen, dennoch den Boden vom Capitale auszuſchließen, und dann zwiſchen produktiver und unproduk- tiver Verwendung deſſelben zu unterſcheiden, wie Read a. a. O. Denn es gibt auch ein Drittes.
§. 55. Fortſetzung. Arten des Capitals.
Die Capitalien laſſen ſich nach verſchiedenen Geſichtspunkten eintheilen, nämlich:
1) In Betreff ihres Zweckes: a) in Nutzcapitalien(capi- taux productifs d'utilité et d'agrément), d. h. wirthſchaftliche Güter zur unmittelbaren Nutzung1). Sie bilden gleichſam den Uebergang zum Verbrauchsvorrathe; und b) in Erwerbscapi- talien (eigentliche Capitalien), d. h. wirthſchaftliche Güter zur mittelbaren Nutzung. Sie ſind materieller und immaterieller Natur.
2) In Betreff der Nutzungsart durch den Eigenthümer, a) in Leihcapitalien, d. h. ſolche, deren materielle oder immaterielle mittelbare oder unmittelbare Nutzung an andere gegen eine Ver- gütung abgetreten wird. Sie werden verliehen, vermiethet, ver- pachtet; und b) in Werb- (Produktiv-) Capitalien, d. h. ſolche, deren Nutzung man durch Selbſtanwendung bezieht2).
3) In Betreff ihrer Natur ſelbſt; a)in ſtehendes (fixes) Capital, d. h. ſolches, deſſen Nutzung blos in das ge- ſchaffene Produkt übergeht, und das alſo weder den Eigenthümer noch ſeine Geſtalt zu verändern braucht, um produktiv zu werden, z. B. Werkhäuſer, Privilegien, Maſchinen; und b)in umlau- fendes (fließendes) Capital, d. h. ſolches, das ſelbſt in das Produkt übergeht und in deſſen Preiſe beim Verkaufe erſtattet wird, gleichgiltig, ob der Uebergang in das Produkt ganz materiell war oder ob es nur bei und zum Behufe der Produktion conſumirt wurde, z. B. das Geld, und alle dabei verzehrten und verwandel- ten Gewerbsſtoffe3).
4) In Betreff der Gegenſtände, die zum Capitale gehören, a) in die Verwandlungsſtoffe, an denen die Er- werbsarbeit vorgenommen wird; b) die Hilfsſtoffe, welche blos zur Schaffung des neuen Produkts gebraucht, ohne in ſelbiges überzugehen; c) die Wohn- und Werkgebäude; d) die Werk- zeuge, Maſchinen und chemiſche Vorrichtungen; e) alle Samm- lungen, welche den Erwerb bedingen und Nutzen gewähren; f) Vorräthe an bürgerlichen Gütern, deren Verkauf Gewinn gibt; g) Vorräthe an demjenigen Gute, womit der Tauſch erhalten und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><noteplace="end"n="4)"><pbfacs="#f0098"n="76"/>
zur Produktion verwendet werden <hirendition="#g">können</hi>, wie <hirendition="#g">Hufeland</hi> neue Grundlegung I.<lb/>
126; denn dann iſt Alles Capital.</note><lb/><noteplace="end"n="5)">Es iſt daher unrichtig, Capital für Vermögen zu rechnen, dennoch den<lb/>
Boden vom Capitale auszuſchließen, und dann zwiſchen produktiver und unproduk-<lb/>
tiver Verwendung deſſelben zu unterſcheiden, wie <hirendition="#g">Read</hi> a. a. O. Denn es gibt<lb/>
auch ein Drittes.</note></div><lb/><divn="4"><head><hirendition="#c">§. 55.<lb/>
Fortſetzung. <hirendition="#g">Arten des Capitals</hi>.</hi></head><lb/><p>Die Capitalien laſſen ſich nach verſchiedenen Geſichtspunkten<lb/>
eintheilen, nämlich:</p><lb/><p>1) In Betreff ihres Zweckes: <hirendition="#aq">a)</hi> in <hirendition="#g">Nutzcapitalien</hi><hirendition="#aq">(capi-<lb/>
taux productifs d'utilité et d'agrément),</hi> d. h. wirthſchaftliche<lb/>
Güter zur unmittelbaren Nutzung<hirendition="#sup">1</hi>). Sie bilden gleichſam den<lb/>
Uebergang zum Verbrauchsvorrathe; und <hirendition="#aq">b)</hi> in <hirendition="#g">Erwerbscapi</hi>-<lb/><hirendition="#g">talien</hi> (eigentliche Capitalien), d. h. wirthſchaftliche Güter zur<lb/>
mittelbaren Nutzung. Sie ſind materieller und immaterieller Natur.</p><lb/><p>2) In Betreff der Nutzungsart durch den Eigenthümer, <hirendition="#aq">a)</hi> in<lb/><hirendition="#g">Leihcapitalien</hi>, d. h. ſolche, deren materielle oder immaterielle<lb/>
mittelbare oder unmittelbare Nutzung an andere gegen eine Ver-<lb/>
gütung abgetreten wird. Sie werden verliehen, vermiethet, ver-<lb/>
pachtet; und <hirendition="#aq">b)</hi> in <hirendition="#g">Werb</hi>- (Produktiv-) <hirendition="#g">Capitalien</hi>, d. h. ſolche,<lb/>
deren Nutzung man durch Selbſtanwendung bezieht<hirendition="#sup">2</hi>).</p><lb/><p>3) <hirendition="#g">In Betreff ihrer Natur ſelbſt</hi>; <hirendition="#aq">a)</hi><hirendition="#g">in ſtehendes</hi><lb/>
(<hirendition="#g">fixes</hi>) <hirendition="#g">Capital</hi>, d. h. ſolches, deſſen Nutzung blos in das ge-<lb/>ſchaffene Produkt übergeht, und das alſo weder den Eigenthümer<lb/>
noch ſeine Geſtalt zu verändern braucht, um produktiv zu werden,<lb/>
z. B. Werkhäuſer, Privilegien, Maſchinen; und <hirendition="#aq">b)</hi><hirendition="#g">in umlau</hi>-<lb/><hirendition="#g">fendes</hi> (<hirendition="#g">fließendes</hi>) <hirendition="#g">Capital</hi>, d. h. ſolches, das ſelbſt in das<lb/>
Produkt übergeht und in deſſen Preiſe beim Verkaufe erſtattet<lb/>
wird, gleichgiltig, ob der Uebergang in das Produkt ganz materiell<lb/>
war oder ob es nur bei und zum Behufe der Produktion conſumirt<lb/>
wurde, z. B. das Geld, und alle dabei verzehrten und verwandel-<lb/>
ten Gewerbsſtoffe<hirendition="#sup">3</hi>).</p><lb/><p>4) <hirendition="#g">In Betreff der Gegenſtände</hi>, <hirendition="#g">die zum Capitale<lb/>
gehören</hi>, <hirendition="#aq">a)</hi> in die <hirendition="#g">Verwandlungsſtoffe</hi>, an denen die Er-<lb/>
werbsarbeit vorgenommen wird; <hirendition="#aq">b)</hi> die <hirendition="#g">Hilfsſtoffe</hi>, welche blos<lb/>
zur Schaffung des neuen Produkts gebraucht, ohne in ſelbiges<lb/>
überzugehen; <hirendition="#aq">c)</hi> die <hirendition="#g">Wohn</hi>- und <hirendition="#g">Werkgebäude</hi>; <hirendition="#aq">d)</hi> die <hirendition="#g">Werk</hi>-<lb/><hirendition="#g">zeuge</hi>, <hirendition="#g">Maſchinen</hi> und chemiſche Vorrichtungen; <hirendition="#aq">e)</hi> alle Samm-<lb/>
lungen, welche den Erwerb bedingen und Nutzen gewähren;<lb/><hirendition="#aq">f)</hi> Vorräthe an bürgerlichen Gütern, deren Verkauf Gewinn gibt;<lb/><hirendition="#aq">g)</hi> Vorräthe an demjenigen Gute, womit der Tauſch erhalten und<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[76/0098]
⁴⁾ zur Produktion verwendet werden können, wie Hufeland neue Grundlegung I.
126; denn dann iſt Alles Capital.
⁵⁾ Es iſt daher unrichtig, Capital für Vermögen zu rechnen, dennoch den
Boden vom Capitale auszuſchließen, und dann zwiſchen produktiver und unproduk-
tiver Verwendung deſſelben zu unterſcheiden, wie Read a. a. O. Denn es gibt
auch ein Drittes.
§. 55.
Fortſetzung. Arten des Capitals.
Die Capitalien laſſen ſich nach verſchiedenen Geſichtspunkten
eintheilen, nämlich:
1) In Betreff ihres Zweckes: a) in Nutzcapitalien (capi-
taux productifs d'utilité et d'agrément), d. h. wirthſchaftliche
Güter zur unmittelbaren Nutzung1). Sie bilden gleichſam den
Uebergang zum Verbrauchsvorrathe; und b) in Erwerbscapi-
talien (eigentliche Capitalien), d. h. wirthſchaftliche Güter zur
mittelbaren Nutzung. Sie ſind materieller und immaterieller Natur.
2) In Betreff der Nutzungsart durch den Eigenthümer, a) in
Leihcapitalien, d. h. ſolche, deren materielle oder immaterielle
mittelbare oder unmittelbare Nutzung an andere gegen eine Ver-
gütung abgetreten wird. Sie werden verliehen, vermiethet, ver-
pachtet; und b) in Werb- (Produktiv-) Capitalien, d. h. ſolche,
deren Nutzung man durch Selbſtanwendung bezieht2).
3) In Betreff ihrer Natur ſelbſt; a) in ſtehendes
(fixes) Capital, d. h. ſolches, deſſen Nutzung blos in das ge-
ſchaffene Produkt übergeht, und das alſo weder den Eigenthümer
noch ſeine Geſtalt zu verändern braucht, um produktiv zu werden,
z. B. Werkhäuſer, Privilegien, Maſchinen; und b) in umlau-
fendes (fließendes) Capital, d. h. ſolches, das ſelbſt in das
Produkt übergeht und in deſſen Preiſe beim Verkaufe erſtattet
wird, gleichgiltig, ob der Uebergang in das Produkt ganz materiell
war oder ob es nur bei und zum Behufe der Produktion conſumirt
wurde, z. B. das Geld, und alle dabei verzehrten und verwandel-
ten Gewerbsſtoffe3).
4) In Betreff der Gegenſtände, die zum Capitale
gehören, a) in die Verwandlungsſtoffe, an denen die Er-
werbsarbeit vorgenommen wird; b) die Hilfsſtoffe, welche blos
zur Schaffung des neuen Produkts gebraucht, ohne in ſelbiges
überzugehen; c) die Wohn- und Werkgebäude; d) die Werk-
zeuge, Maſchinen und chemiſche Vorrichtungen; e) alle Samm-
lungen, welche den Erwerb bedingen und Nutzen gewähren;
f) Vorräthe an bürgerlichen Gütern, deren Verkauf Gewinn gibt;
g) Vorräthe an demjenigen Gute, womit der Tauſch erhalten und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/98>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.