Es wird ferner bestimmt, dass sie entweder in Münster wohnen und die Freiheiten der Eingesessenen geniessen sollen, oder auf der Waldschmiede mit der Verpflichtung Gespanndienst zu leisten. Der Graf behält sich ferner das Vorkaufsrecht vor, wenn er darauf ver- zichtet, darf es nur an einen verkauft werden, der in gleicher Weise "zinset".
Eine weitere Eigentümlichkeit des alten Hüttenwesens ist das Ver- hältnis der Eisensteinbergwerke zu den Hütten, welches ich oben schon kurz berührte. Nicht selten nämlich nahmen die Eisensteinbergwerke die Eigenschaft von Zubehörungen der Eisenhütten, nicht aber um- gekehrt, wie man erwarten könnte, die Eisenhütten die Eigenschaft von Zubehörungen der Bergwerke an. Für die Rennwerke in dem alten Amte Weilmünster ist diese Eigentümlichkeit aus den übereinstimmen- den Satzungen der beiden Verleihungsurkunden von 1421 und 1434 und einer später zu besprechenden dritten vom Jahre 1543 zu folgern, dass nämlich der Beliehene dem Landesherrn während der 6 Wochen, welche dieser zur eigenen Benutzung der Waldschmiede in jedem Jahre sich vorbehält, nach Bedürfnis das fehlende Erz aus der zum Rennwerke gehörigen Eisensteingrube zu liefern habe, während der Verleihung einer solchen Grube gar keine Erwähnung geschieht.
Es werden also zwei Waldschmieden im Gebiete von Weilmünster genannt, eine ältere, in der Verleihung von 1421, und eine neu erbaute. Letztere ist die noch bestehende Audenschmiede (Udenschmiede), die ihren Namen von der Familie des Erbauers und ersten Besitzers Udo erhalten hat 1).
Als man dazu überging, die Wasserkraft auch zur Bewegung der Blasebälge der Schmelzöfen zu benutzen, mussten eigentümliche Erscheinungen eintreten. Da man kein Mass und keine Erfah- rung über die Leistungen der Wasserräder zu diesem Zwecke hatte, so konnte es geschehen und geschah gewiss recht oft, dass man zu viel und zu stark gepressten Wind in die alten Öfen einblies. Die Folge davon war eine so gesteigerte Temperatur, dass Roheisenbildung eintrat und man statt der Luppe flüssiges Eisen erhielt, welches
abern Bessingen gelegen oben an dem Steiniss, darof sie ein waltsmytten buwen und machen sollen und uns und unsern Erben davon jerlichs of. s. Martinstag jn unser Kelnery gein Liche zu Erbezinss geben VI gulden geldes frankenfurter weronge, zwo wagen Isens unde zweye par Artysen.
1) Dieses Werk ist jetzt im Besitz der Herren Gebrüder Buderus.
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Roheisengewinnung.
Es wird ferner bestimmt, daſs sie entweder in Münster wohnen und die Freiheiten der Eingesessenen genieſsen sollen, oder auf der Waldschmiede mit der Verpflichtung Gespanndienst zu leisten. Der Graf behält sich ferner das Vorkaufsrecht vor, wenn er darauf ver- zichtet, darf es nur an einen verkauft werden, der in gleicher Weise „zinset“.
Eine weitere Eigentümlichkeit des alten Hüttenwesens ist das Ver- hältnis der Eisensteinbergwerke zu den Hütten, welches ich oben schon kurz berührte. Nicht selten nämlich nahmen die Eisensteinbergwerke die Eigenschaft von Zubehörungen der Eisenhütten, nicht aber um- gekehrt, wie man erwarten könnte, die Eisenhütten die Eigenschaft von Zubehörungen der Bergwerke an. Für die Rennwerke in dem alten Amte Weilmünster ist diese Eigentümlichkeit aus den übereinstimmen- den Satzungen der beiden Verleihungsurkunden von 1421 und 1434 und einer später zu besprechenden dritten vom Jahre 1543 zu folgern, daſs nämlich der Beliehene dem Landesherrn während der 6 Wochen, welche dieser zur eigenen Benutzung der Waldschmiede in jedem Jahre sich vorbehält, nach Bedürfnis das fehlende Erz aus der zum Rennwerke gehörigen Eisensteingrube zu liefern habe, während der Verleihung einer solchen Grube gar keine Erwähnung geschieht.
Es werden also zwei Waldschmieden im Gebiete von Weilmünster genannt, eine ältere, in der Verleihung von 1421, und eine neu erbaute. Letztere ist die noch bestehende Audenschmiede (Udenschmiede), die ihren Namen von der Familie des Erbauers und ersten Besitzers Udo erhalten hat 1).
Als man dazu überging, die Wasserkraft auch zur Bewegung der Blasebälge der Schmelzöfen zu benutzen, muſsten eigentümliche Erscheinungen eintreten. Da man kein Maſs und keine Erfah- rung über die Leistungen der Wasserräder zu diesem Zwecke hatte, so konnte es geschehen und geschah gewiſs recht oft, daſs man zu viel und zu stark gepreſsten Wind in die alten Öfen einblies. Die Folge davon war eine so gesteigerte Temperatur, daſs Roheisenbildung eintrat und man statt der Luppe flüssiges Eisen erhielt, welches
abern Bessingen gelegen oben an dem Steiniss, darof sie ein waltsmytten buwen und machen sollen und uns und unsern Erben davon jerlichs of. s. Martinstag jn unser Kelnery gein Liche zu Erbezinss geben VI gulden geldes frankenfurter weronge, zwo wagen Isens unde zweye par Artysen.
1) Dieses Werk ist jetzt im Besitz der Herren Gebrüder Buderus.
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Roheisengewinnung.
Es wird ferner bestimmt, daſs sie entweder in Münster wohnen
und die Freiheiten der Eingesessenen genieſsen sollen, oder auf der
Waldschmiede mit der Verpflichtung Gespanndienst zu leisten. Der
Graf behält sich ferner das Vorkaufsrecht vor, wenn er darauf ver-
zichtet, darf es nur an einen verkauft werden, der in gleicher Weise
„zinset“.
Eine weitere Eigentümlichkeit des alten Hüttenwesens ist das Ver-
hältnis der Eisensteinbergwerke zu den Hütten, welches ich oben schon
kurz berührte. Nicht selten nämlich nahmen die Eisensteinbergwerke
die Eigenschaft von Zubehörungen der Eisenhütten, nicht aber um-
gekehrt, wie man erwarten könnte, die Eisenhütten die Eigenschaft von
Zubehörungen der Bergwerke an. Für die Rennwerke in dem alten
Amte Weilmünster ist diese Eigentümlichkeit aus den übereinstimmen-
den Satzungen der beiden Verleihungsurkunden von 1421 und 1434
und einer später zu besprechenden dritten vom Jahre 1543 zu folgern,
daſs nämlich der Beliehene dem Landesherrn während der 6 Wochen,
welche dieser zur eigenen Benutzung der Waldschmiede in jedem Jahre
sich vorbehält, nach Bedürfnis das fehlende Erz aus der zum Rennwerke
gehörigen Eisensteingrube zu liefern habe, während der Verleihung einer
solchen Grube gar keine Erwähnung geschieht.
Es werden also zwei Waldschmieden im Gebiete von Weilmünster
genannt, eine ältere, in der Verleihung von 1421, und eine neu erbaute.
Letztere ist die noch bestehende Audenschmiede (Udenschmiede), die
ihren Namen von der Familie des Erbauers und ersten Besitzers Udo
erhalten hat 1).
Als man dazu überging, die Wasserkraft auch zur Bewegung
der Blasebälge der Schmelzöfen zu benutzen, muſsten eigentümliche
Erscheinungen eintreten. Da man kein Maſs und keine Erfah-
rung über die Leistungen der Wasserräder zu diesem
Zwecke hatte, so konnte es geschehen und geschah gewiſs
recht oft, daſs man zu viel und zu stark gepreſsten Wind
in die alten Öfen einblies. Die Folge davon war eine so
gesteigerte Temperatur, daſs Roheisenbildung eintrat
und man statt der Luppe flüssiges Eisen erhielt, welches
1)
1) Dieses Werk ist jetzt im Besitz der Herren Gebrüder Buderus.
1) abern Bessingen gelegen oben an dem Steiniss, darof sie ein waltsmytten buwen
und machen sollen und uns und unsern Erben davon jerlichs of. s. Martinstag jn
unser Kelnery gein Liche zu Erbezinss geben VI gulden geldes frankenfurter weronge,
zwo wagen Isens unde zweye par Artysen.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 963. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/985>, abgerufen am 22.11.2024.
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