der Replik als "übelbefürgter" Mann und seine Supplikation als Lüge hingestellt. Dennoch wurde der Prozess des Mehl teilweise zu Un- gunsten von Catos Erben entschieden.
Catos Erben suchen zu verkaufen, handeln dabei aber nicht ganz aufrichtig. Am 1. April 1625 verkauft Heinrich Caton die halbe Hütte an Martin Cämmerling, nassauisch-saarbrückischen Oberschult- heissen zu Weilmünster. Am 3. Mai erscheinen Heinrich Cato und Christof Sorge von Kraft-Solms wegen eines Kaufaktes, den sie zur Ostermess 1625 miteinander abgeschlossen. Bereits im Mai sehen wir Heinrich Cato mit Stoffel (Christof) Sorge, der hier Hüttenmeister zu Kraft-Solms genannt wird, im Prozess. Sie scheinen sich verglichen zu haben, denn in den folgenden Jahren lässt sich Heinrich Cato durch seinen "Vetter" Stoffel, der auf der Neuhütte wohnt, vertreten. Dieser Vetter Stoffel ist für uns schon deshalb interessant, weil er ein Nachkomme des Hüttenmeisters Peter Sorge zu Kraft-Solms ist, den wir bereits kennen (siehe Seite 701). 1626 wurde die Neuhütte durch Kriegsvölker ausgeraubt. Heinrich Cato wendet sich deshalb beschwerdeführend an den Erzbischof von Trier. Die Beschwerde lautet:
E. Churfürstl. Gnaden habe ich im verlittenen September dieses zu entlauffenden Jahres vnterthenigst clagend vorbrach, wessmassen alle meine eysene öffen, deren 107 uff die 600 Rthlr. werth, so ich in der neuwen Hütten bey Weilmünster in der schmeltzhütten ver- schlossen gehabt, durch einen Rittmeister seyen entwehndt, vndt ge- waltthätiger Weiss, ohne eynige gegen mich gehabte Ursach, zu endt- lichen meinem grossen schaden vndt verderben weggeführt worden, dem von ihrer excell. Herren Grauen von Tilly dem Hüttenwerk gnedig mitgetheilte salvaguartien gantz zuwider". Die Oefen sollen in chur- fürstlichem Land bei Mülhen im Thal bei deren Unterthanen anzu- treffen sein und bittet der Beschwerdeführer um Restitution. Es heisst dann weiter: "Der Ambt vndt Haubtmann dess Ehrenbreitstein habe dann auch die Weisung erhalten, die Sache zu untersuchen und Ab- hülfe zu schaffen. -- Sindemahl nun ein gevollmechtigter Diener in gewisse Kundschaft gebracht, dass zu Mülhen im Thal trey under- thanen 73 offen vndt 5 ungerathe stück in Händen haben, so sind sie geladen worden, haben erklärt, dass sie 150 Reichsthaler darauf gelehnt haben. Er solle diesen nun dieses Geld erst ersetzen. --
Nassau im 17. Jahrhundert.
der Replik als „übelbefürgter“ Mann und seine Supplikation als Lüge hingestellt. Dennoch wurde der Prozeſs des Mehl teilweise zu Un- gunsten von Catos Erben entschieden.
Catos Erben suchen zu verkaufen, handeln dabei aber nicht ganz aufrichtig. Am 1. April 1625 verkauft Heinrich Caton die halbe Hütte an Martin Cämmerling, nassauisch-saarbrückischen Oberschult- heiſsen zu Weilmünster. Am 3. Mai erscheinen Heinrich Cato und Christof Sorge von Kraft-Solms wegen eines Kaufaktes, den sie zur Ostermeſs 1625 miteinander abgeschlossen. Bereits im Mai sehen wir Heinrich Cato mit Stoffel (Christof) Sorge, der hier Hüttenmeister zu Kraft-Solms genannt wird, im Prozeſs. Sie scheinen sich verglichen zu haben, denn in den folgenden Jahren läſst sich Heinrich Cato durch seinen „Vetter“ Stoffel, der auf der Neuhütte wohnt, vertreten. Dieser Vetter Stoffel ist für uns schon deshalb interessant, weil er ein Nachkomme des Hüttenmeisters Peter Sorge zu Kraft-Solms ist, den wir bereits kennen (siehe Seite 701). 1626 wurde die Neuhütte durch Kriegsvölker ausgeraubt. Heinrich Cato wendet sich deshalb beschwerdeführend an den Erzbischof von Trier. Die Beschwerde lautet:
E. Churfürstl. Gnaden habe ich im verlittenen September dieses zu entlauffenden Jahres vnterthenigst clagend vorbrach, weſsmassen alle meine eysene öffen, deren 107 uff die 600 Rthlr. werth, so ich in der neuwen Hütten bey Weilmünster in der schmeltzhütten ver- schlossen gehabt, durch einen Rittmeister seyen entwehndt, vndt ge- waltthätiger Weiſs, ohne eynige gegen mich gehabte Ursach, zu endt- lichen meinem groſsen schaden vndt verderben weggeführt worden, dem von ihrer excell. Herren Grauen von Tilly dem Hüttenwerk gnedig mitgetheilte salvaguartien gantz zuwider“. Die Oefen sollen in chur- fürstlichem Land bei Mülhen im Thal bei deren Unterthanen anzu- treffen sein und bittet der Beschwerdeführer um Restitution. Es heiſst dann weiter: „Der Ambt vndt Haubtmann dess Ehrenbreitstein habe dann auch die Weisung erhalten, die Sache zu untersuchen und Ab- hülfe zu schaffen. — Sindemahl nun ein gevollmechtigter Diener in gewisse Kundschaft gebracht, daſs zu Mülhen im Thal trey under- thanen 73 offen vndt 5 ungerathe stück in Händen haben, so sind sie geladen worden, haben erklärt, daſs sie 150 Reichsthaler darauf gelehnt haben. Er solle diesen nun dieses Geld erst ersetzen. —
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Nassau im 17. Jahrhundert.
der Replik als „übelbefürgter“ Mann und seine Supplikation als Lüge
hingestellt. Dennoch wurde der Prozeſs des Mehl teilweise zu Un-
gunsten von Catos Erben entschieden.
Catos Erben suchen zu verkaufen, handeln dabei aber nicht ganz
aufrichtig. Am 1. April 1625 verkauft Heinrich Caton die halbe
Hütte an Martin Cämmerling, nassauisch-saarbrückischen Oberschult-
heiſsen zu Weilmünster. Am 3. Mai erscheinen Heinrich Cato und
Christof Sorge von Kraft-Solms wegen eines Kaufaktes, den sie zur
Ostermeſs 1625 miteinander abgeschlossen. Bereits im Mai sehen wir
Heinrich Cato mit Stoffel (Christof) Sorge, der hier Hüttenmeister
zu Kraft-Solms genannt wird, im Prozeſs. Sie scheinen sich verglichen
zu haben, denn in den folgenden Jahren läſst sich Heinrich Cato
durch seinen „Vetter“ Stoffel, der auf der Neuhütte wohnt, vertreten.
Dieser Vetter Stoffel ist für uns schon deshalb interessant, weil er
ein Nachkomme des Hüttenmeisters Peter Sorge zu Kraft-Solms ist,
den wir bereits kennen (siehe Seite 701). 1626 wurde die Neuhütte
durch Kriegsvölker ausgeraubt. Heinrich Cato wendet sich deshalb
beschwerdeführend an den Erzbischof von Trier. Die Beschwerde
lautet:
„Hochwürdigster Churfürst vndt Erzbischoff. Ew. Churfürstl.
Gnaden seyen meine Unterthenigste bereitwilligste Dienste zuvor
gnedigster Churfürst vndt Herr.
E. Churfürstl. Gnaden habe ich im verlittenen September dieses
zu entlauffenden Jahres vnterthenigst clagend vorbrach, weſsmassen
alle meine eysene öffen, deren 107 uff die 600 Rthlr. werth, so ich
in der neuwen Hütten bey Weilmünster in der schmeltzhütten ver-
schlossen gehabt, durch einen Rittmeister seyen entwehndt, vndt ge-
waltthätiger Weiſs, ohne eynige gegen mich gehabte Ursach, zu endt-
lichen meinem groſsen schaden vndt verderben weggeführt worden,
dem von ihrer excell. Herren Grauen von Tilly dem Hüttenwerk gnedig
mitgetheilte salvaguartien gantz zuwider“. Die Oefen sollen in chur-
fürstlichem Land bei Mülhen im Thal bei deren Unterthanen anzu-
treffen sein und bittet der Beschwerdeführer um Restitution. Es heiſst
dann weiter: „Der Ambt vndt Haubtmann dess Ehrenbreitstein habe
dann auch die Weisung erhalten, die Sache zu untersuchen und Ab-
hülfe zu schaffen. — Sindemahl nun ein gevollmechtigter Diener in
gewisse Kundschaft gebracht, daſs zu Mülhen im Thal trey under-
thanen 73 offen vndt 5 ungerathe stück in Händen haben, so sind
sie geladen worden, haben erklärt, daſs sie 150 Reichsthaler darauf
gelehnt haben. Er solle diesen nun dieses Geld erst ersetzen. —
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1082. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1104>, abgerufen am 22.11.2024.
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