Unter Karl X. wurden durch einen Deutschen, Rademacher, die nach dem König benannte Karl-Gustavstadt bei Eskilstuna gegründet und viele Schwarz- und Feinschmieden angelegt.
1680 war die Eisenausfuhr schon auf 395000 Ctr. gestiegen. Es gab eine viel grössere Anzahl Hochöfen als heute, aber mit viel kleinerer Produktion. So zählte man 1687 in Nora Bergslag 44 Hoch- öfen, die aber nur 37000 Ctr. Roheisen im Jahre erzeugten.
Der grosse Reichshaushalter Karl XI. vermehrte in 16 Jahren die Ausfuhr von 395000 Ctr. bis auf 600000 Ctr.
Von hervorragendster Bedeutung für die Entwickelung der Eisen- industrie waren die weisen gesetzgeberischen Massregeln der schwedi- schen Könige. 1630 errichtete Gustav Adolf eine besondere Behörde für das Berg- und Hüttenwesen, das General-Bergamt, welches unter Königin Christine den Namen Bergs-Kollegium erhielt, den es noch heute führt. Diese Behörde hatte nur die eine Aufgabe, für die Wohlfahrt des Berg- und Hüttenwesens Sorge zu tragen. Sie hatte einerseits die Aufsicht über die Bergwerke der Krone, andererseits sollte sie die Bauern, welche den grössten Teil der Bergwerke und Schmelzhütten besassen, belehren und sie auf den besten Betrieb aufmerksam machen. Zu diesem Zwecke schickte sie junge unter- richtete Leute in die einzelnen Provinzen, ferner entsendete sie Reisende nach Deutschland und den Niederlanden, die noch immer die Vorbilder für das Berg- und Hüttenwesen waren, um die dortigen Betriebe zu studieren. Das Kollegium bestand aus einem Präsidenten und vier Assessoren, die alle Edelleute und ohne Anteil an irgend einem Bergwerksbetriebe sein mussten. Dieses Bergs-Kollegium arbeitete bald nach seiner Gründung vortreffliche Instruktionen für die Berg- meister, die Hochöfner- und Frischmeistergilde aus, welche die Grund- lage der technischen Einrichtungen bis in die neuere Zeit wurden. 1638 erliess Königin Christine eine Hüttenordnung.
Die Bevormundung der Regierung war eine sehr weitgehende, allein sie hat sich bewährt und sehr segensreich für Schweden gewirkt.
Die zunftmässige Organisation bildete die Voraussetzung, welche durch die Gesetzgebung unterstützt wurde. Dadurch erhielt die ganze schwedische Eisenindustrie eine einheitliche Gestaltung, sie bildete ein geschlossenes Ganzes. Dies beförderte bei der intelligenten Ober- leitung durch die Regierung den Fortschritt und das Gedeihen der- selben, ebenso die Güte und Gleichmässigkeit der Ware und den Handel.
Schweden im 17. Jahrhundert.
Unter Karl X. wurden durch einen Deutschen, Rademacher, die nach dem König benannte Karl-Gustavstadt bei Eskilstuna gegründet und viele Schwarz- und Feinschmieden angelegt.
1680 war die Eisenausfuhr schon auf 395000 Ctr. gestiegen. Es gab eine viel gröſsere Anzahl Hochöfen als heute, aber mit viel kleinerer Produktion. So zählte man 1687 in Nora Bergslag 44 Hoch- öfen, die aber nur 37000 Ctr. Roheisen im Jahre erzeugten.
Der groſse Reichshaushalter Karl XI. vermehrte in 16 Jahren die Ausfuhr von 395000 Ctr. bis auf 600000 Ctr.
Von hervorragendster Bedeutung für die Entwickelung der Eisen- industrie waren die weisen gesetzgeberischen Maſsregeln der schwedi- schen Könige. 1630 errichtete Gustav Adolf eine besondere Behörde für das Berg- und Hüttenwesen, das General-Bergamt, welches unter Königin Christine den Namen Bergs-Kollegium erhielt, den es noch heute führt. Diese Behörde hatte nur die eine Aufgabe, für die Wohlfahrt des Berg- und Hüttenwesens Sorge zu tragen. Sie hatte einerseits die Aufsicht über die Bergwerke der Krone, andererseits sollte sie die Bauern, welche den gröſsten Teil der Bergwerke und Schmelzhütten besaſsen, belehren und sie auf den besten Betrieb aufmerksam machen. Zu diesem Zwecke schickte sie junge unter- richtete Leute in die einzelnen Provinzen, ferner entsendete sie Reisende nach Deutschland und den Niederlanden, die noch immer die Vorbilder für das Berg- und Hüttenwesen waren, um die dortigen Betriebe zu studieren. Das Kollegium bestand aus einem Präsidenten und vier Assessoren, die alle Edelleute und ohne Anteil an irgend einem Bergwerksbetriebe sein muſsten. Dieses Bergs-Kollegium arbeitete bald nach seiner Gründung vortreffliche Instruktionen für die Berg- meister, die Hochöfner- und Frischmeistergilde aus, welche die Grund- lage der technischen Einrichtungen bis in die neuere Zeit wurden. 1638 erlieſs Königin Christine eine Hüttenordnung.
Die Bevormundung der Regierung war eine sehr weitgehende, allein sie hat sich bewährt und sehr segensreich für Schweden gewirkt.
Die zunftmäſsige Organisation bildete die Voraussetzung, welche durch die Gesetzgebung unterstützt wurde. Dadurch erhielt die ganze schwedische Eisenindustrie eine einheitliche Gestaltung, sie bildete ein geschlossenes Ganzes. Dies beförderte bei der intelligenten Ober- leitung durch die Regierung den Fortschritt und das Gedeihen der- selben, ebenso die Güte und Gleichmäſsigkeit der Ware und den Handel.
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[1294/1316]
Schweden im 17. Jahrhundert.
Unter Karl X. wurden durch einen Deutschen, Rademacher, die
nach dem König benannte Karl-Gustavstadt bei Eskilstuna gegründet
und viele Schwarz- und Feinschmieden angelegt.
1680 war die Eisenausfuhr schon auf 395000 Ctr. gestiegen. Es
gab eine viel gröſsere Anzahl Hochöfen als heute, aber mit viel
kleinerer Produktion. So zählte man 1687 in Nora Bergslag 44 Hoch-
öfen, die aber nur 37000 Ctr. Roheisen im Jahre erzeugten.
Der groſse Reichshaushalter Karl XI. vermehrte in 16 Jahren
die Ausfuhr von 395000 Ctr. bis auf 600000 Ctr.
Von hervorragendster Bedeutung für die Entwickelung der Eisen-
industrie waren die weisen gesetzgeberischen Maſsregeln der schwedi-
schen Könige. 1630 errichtete Gustav Adolf eine besondere Behörde
für das Berg- und Hüttenwesen, das General-Bergamt, welches unter
Königin Christine den Namen Bergs-Kollegium erhielt, den es noch
heute führt. Diese Behörde hatte nur die eine Aufgabe, für die
Wohlfahrt des Berg- und Hüttenwesens Sorge zu tragen. Sie hatte
einerseits die Aufsicht über die Bergwerke der Krone, andererseits
sollte sie die Bauern, welche den gröſsten Teil der Bergwerke und
Schmelzhütten besaſsen, belehren und sie auf den besten Betrieb
aufmerksam machen. Zu diesem Zwecke schickte sie junge unter-
richtete Leute in die einzelnen Provinzen, ferner entsendete sie
Reisende nach Deutschland und den Niederlanden, die noch immer
die Vorbilder für das Berg- und Hüttenwesen waren, um die dortigen
Betriebe zu studieren. Das Kollegium bestand aus einem Präsidenten
und vier Assessoren, die alle Edelleute und ohne Anteil an irgend
einem Bergwerksbetriebe sein muſsten. Dieses Bergs-Kollegium arbeitete
bald nach seiner Gründung vortreffliche Instruktionen für die Berg-
meister, die Hochöfner- und Frischmeistergilde aus, welche die Grund-
lage der technischen Einrichtungen bis in die neuere Zeit wurden.
1638 erlieſs Königin Christine eine Hüttenordnung.
Die Bevormundung der Regierung war eine sehr weitgehende,
allein sie hat sich bewährt und sehr segensreich für Schweden
gewirkt.
Die zunftmäſsige Organisation bildete die Voraussetzung, welche
durch die Gesetzgebung unterstützt wurde. Dadurch erhielt die ganze
schwedische Eisenindustrie eine einheitliche Gestaltung, sie bildete
ein geschlossenes Ganzes. Dies beförderte bei der intelligenten Ober-
leitung durch die Regierung den Fortschritt und das Gedeihen der-
selben, ebenso die Güte und Gleichmäſsigkeit der Ware und den
Handel.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1316>, abgerufen am 22.11.2024.
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