Produktionskosten und Schutz vor dem Wechsel der Handelsver- hältnisse.
Ein sehr wichtiger Grundsatz, der schon unter der Königin Christine zur Durchführung kam, war der, dass die Krone keine eigenen Eisen- hütten besitzen dürfe. Die ihr von den früheren Königen über- kommenen wurden an de Geer und Andere abgetreten. Das Eisen- hüttenwesen sollte in den Händen des Volkes bleiben. Die alten "Bergslager" bildeten von Alters her die Grundlage der Berg- und Hüttenindustrie. Besondere eisenreiche Gegenden waren von frühester Zeit her für die Gewinnung und Bereitung des Eisens bestimmt. In den Urkunden des Herzogs Karl (späteren Königs Karl IX.) ist von den erneuerten Privilegien des Wermländischen Bergslages die Rede. 1354 war bereits ein besonderes Gesetz für Norbergö Bergslag erlassen worden und Wermlands Bergslag hatte 1413 alle Freiheiten und Privilegien der übrigen Eisenwerksbesitzer in Schweden erhalten. Die Bergslager hatten eigene Gerichtsbarkeit, Befreiung vom Kriegs- dienst ausser zur Landesverteidigung, Befreiung vom Vorspann u. s. w., mussten dagegen den Zehnten (Tionde) bezahlen. Eine scharfe De- finition von Bergslag lässt sich nicht geben. Zunächst ist es ein an Eisenerzen reicher Distrikt, dessen Bewohner zur Verschmelzung der gewonnenen Erze verpflichtet sind, dafür aber auch gewisse Vor- rechte geniessen. Die Bergslager waren gewerbetreibende Bauern, die auf "Bergmannshemman" (Gehöfte) sassen. Das Eisen, was sie erbliesen, war Roheisen zum Verkauf. Frischhütten durften sie nur so viele betreiben, als für ihren eigenen Bedarf erforderlich waren.
Sie lebten also ähnlich, wie die Bauern an den Seeen Süd- schwedens, die das Seeerz gewannen und Osmund erbliesen. Die Bergslager besorgten alle berg- und hüttenmännische Arbeit ganz oder grösstenteils selbst. Dadurch unterschieden sie sich von der andern Klasse der Bergwerks- und Hüttenbesitzer, den adligen Grundbesitzern und "Bruckspatronen" (Hüttenherren), welche bezahlte Arbeiter beschäftigten. Die Bergslager entrichteten ihre Abgaben in Eisen; auch auf ihren Märkten, auf denen sie den Vorkauf hatten, durften sie mit Eisen bezahlen.
Schon unter Königin Christine wurde über die Bergslager ein Grundbuch (jordebok) aufgenommen, in dem die Flüsse, Wälder und alles das von alter Zeit dazu gehörige genau beschrieben und auf- geführt war. Wie der Bergslag die Provinz des Eisenstaates war, so war der Bergmannshemman das Bauerngut des Gewerken. Dieses
Schweden im 17. Jahrhundert.
Produktionskosten und Schutz vor dem Wechsel der Handelsver- hältnisse.
Ein sehr wichtiger Grundsatz, der schon unter der Königin Christine zur Durchführung kam, war der, daſs die Krone keine eigenen Eisen- hütten besitzen dürfe. Die ihr von den früheren Königen über- kommenen wurden an de Geer und Andere abgetreten. Das Eisen- hüttenwesen sollte in den Händen des Volkes bleiben. Die alten „Bergslager“ bildeten von Alters her die Grundlage der Berg- und Hüttenindustrie. Besondere eisenreiche Gegenden waren von frühester Zeit her für die Gewinnung und Bereitung des Eisens bestimmt. In den Urkunden des Herzogs Karl (späteren Königs Karl IX.) ist von den erneuerten Privilegien des Wermländischen Bergslages die Rede. 1354 war bereits ein besonderes Gesetz für Norbergö Bergslag erlassen worden und Wermlands Bergslag hatte 1413 alle Freiheiten und Privilegien der übrigen Eisenwerksbesitzer in Schweden erhalten. Die Bergslager hatten eigene Gerichtsbarkeit, Befreiung vom Kriegs- dienst auſser zur Landesverteidigung, Befreiung vom Vorspann u. s. w., muſsten dagegen den Zehnten (Tionde) bezahlen. Eine scharfe De- finition von Bergslag läſst sich nicht geben. Zunächst ist es ein an Eisenerzen reicher Distrikt, dessen Bewohner zur Verschmelzung der gewonnenen Erze verpflichtet sind, dafür aber auch gewisse Vor- rechte genieſsen. Die Bergslager waren gewerbetreibende Bauern, die auf „Bergmannshemman“ (Gehöfte) saſsen. Das Eisen, was sie erbliesen, war Roheisen zum Verkauf. Frischhütten durften sie nur so viele betreiben, als für ihren eigenen Bedarf erforderlich waren.
Sie lebten also ähnlich, wie die Bauern an den Seeen Süd- schwedens, die das Seeerz gewannen und Osmund erbliesen. Die Bergslager besorgten alle berg- und hüttenmännische Arbeit ganz oder gröſstenteils selbst. Dadurch unterschieden sie sich von der andern Klasse der Bergwerks- und Hüttenbesitzer, den adligen Grundbesitzern und „Bruckspatronen“ (Hüttenherren), welche bezahlte Arbeiter beschäftigten. Die Bergslager entrichteten ihre Abgaben in Eisen; auch auf ihren Märkten, auf denen sie den Vorkauf hatten, durften sie mit Eisen bezahlen.
Schon unter Königin Christine wurde über die Bergslager ein Grundbuch (jordebok) aufgenommen, in dem die Flüsse, Wälder und alles das von alter Zeit dazu gehörige genau beschrieben und auf- geführt war. Wie der Bergslag die Provinz des Eisenstaates war, so war der Bergmannshemman das Bauerngut des Gewerken. Dieses
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f1318"n="1296"/><fwplace="top"type="header">Schweden im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
Produktionskosten und Schutz vor dem Wechsel der Handelsver-<lb/>
hältnisse.</p><lb/><p>Ein sehr wichtiger Grundsatz, der schon unter der Königin Christine<lb/>
zur Durchführung kam, war der, daſs die Krone keine eigenen Eisen-<lb/>
hütten besitzen dürfe. Die ihr von den früheren Königen über-<lb/>
kommenen wurden an de Geer und Andere abgetreten. Das Eisen-<lb/>
hüttenwesen sollte in den Händen des Volkes bleiben. Die alten<lb/>„Bergslager“ bildeten von Alters her die Grundlage der Berg- und<lb/>
Hüttenindustrie. Besondere eisenreiche Gegenden waren von frühester<lb/>
Zeit her für die Gewinnung und Bereitung des Eisens bestimmt. In<lb/>
den Urkunden des Herzogs Karl (späteren Königs Karl IX.) ist von<lb/>
den <hirendition="#g">erneuerten</hi> Privilegien des Wermländischen Bergslages die<lb/>
Rede. 1354 war bereits ein besonderes Gesetz für Norbergö Bergslag<lb/>
erlassen worden und Wermlands Bergslag hatte 1413 alle Freiheiten<lb/>
und Privilegien der übrigen Eisenwerksbesitzer in Schweden erhalten.<lb/>
Die Bergslager hatten eigene Gerichtsbarkeit, Befreiung vom Kriegs-<lb/>
dienst auſser zur Landesverteidigung, Befreiung vom Vorspann u. s. w.,<lb/>
muſsten dagegen den Zehnten (Tionde) bezahlen. Eine scharfe De-<lb/>
finition von Bergslag läſst sich nicht geben. Zunächst ist es ein<lb/>
an Eisenerzen reicher Distrikt, dessen Bewohner zur Verschmelzung<lb/>
der gewonnenen Erze verpflichtet sind, dafür aber auch gewisse Vor-<lb/>
rechte genieſsen. Die Bergslager waren gewerbetreibende Bauern,<lb/>
die auf „Bergmannshemman“ (Gehöfte) saſsen. Das Eisen, was sie<lb/>
erbliesen, war Roheisen zum Verkauf. Frischhütten durften sie<lb/>
nur so viele betreiben, als für ihren eigenen Bedarf erforderlich<lb/>
waren.</p><lb/><p>Sie lebten also ähnlich, wie die Bauern an den Seeen Süd-<lb/>
schwedens, die das Seeerz gewannen und Osmund erbliesen. Die<lb/>
Bergslager besorgten alle berg- und hüttenmännische Arbeit ganz<lb/>
oder gröſstenteils selbst. Dadurch unterschieden sie sich von der<lb/>
andern Klasse der Bergwerks- und Hüttenbesitzer, den adligen<lb/>
Grundbesitzern und „Bruckspatronen“ (Hüttenherren), welche bezahlte<lb/>
Arbeiter beschäftigten. Die Bergslager entrichteten ihre Abgaben in<lb/>
Eisen; auch auf ihren Märkten, auf denen sie den Vorkauf hatten,<lb/>
durften sie mit Eisen bezahlen.</p><lb/><p>Schon unter Königin Christine wurde über die Bergslager ein<lb/>
Grundbuch (jordebok) aufgenommen, in dem die Flüsse, Wälder und<lb/>
alles das von alter Zeit dazu gehörige genau beschrieben und auf-<lb/>
geführt war. Wie der Bergslag die Provinz des Eisenstaates war,<lb/>
so war der Bergmannshemman das Bauerngut des Gewerken. Dieses<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[1296/1318]
Schweden im 17. Jahrhundert.
Produktionskosten und Schutz vor dem Wechsel der Handelsver-
hältnisse.
Ein sehr wichtiger Grundsatz, der schon unter der Königin Christine
zur Durchführung kam, war der, daſs die Krone keine eigenen Eisen-
hütten besitzen dürfe. Die ihr von den früheren Königen über-
kommenen wurden an de Geer und Andere abgetreten. Das Eisen-
hüttenwesen sollte in den Händen des Volkes bleiben. Die alten
„Bergslager“ bildeten von Alters her die Grundlage der Berg- und
Hüttenindustrie. Besondere eisenreiche Gegenden waren von frühester
Zeit her für die Gewinnung und Bereitung des Eisens bestimmt. In
den Urkunden des Herzogs Karl (späteren Königs Karl IX.) ist von
den erneuerten Privilegien des Wermländischen Bergslages die
Rede. 1354 war bereits ein besonderes Gesetz für Norbergö Bergslag
erlassen worden und Wermlands Bergslag hatte 1413 alle Freiheiten
und Privilegien der übrigen Eisenwerksbesitzer in Schweden erhalten.
Die Bergslager hatten eigene Gerichtsbarkeit, Befreiung vom Kriegs-
dienst auſser zur Landesverteidigung, Befreiung vom Vorspann u. s. w.,
muſsten dagegen den Zehnten (Tionde) bezahlen. Eine scharfe De-
finition von Bergslag läſst sich nicht geben. Zunächst ist es ein
an Eisenerzen reicher Distrikt, dessen Bewohner zur Verschmelzung
der gewonnenen Erze verpflichtet sind, dafür aber auch gewisse Vor-
rechte genieſsen. Die Bergslager waren gewerbetreibende Bauern,
die auf „Bergmannshemman“ (Gehöfte) saſsen. Das Eisen, was sie
erbliesen, war Roheisen zum Verkauf. Frischhütten durften sie
nur so viele betreiben, als für ihren eigenen Bedarf erforderlich
waren.
Sie lebten also ähnlich, wie die Bauern an den Seeen Süd-
schwedens, die das Seeerz gewannen und Osmund erbliesen. Die
Bergslager besorgten alle berg- und hüttenmännische Arbeit ganz
oder gröſstenteils selbst. Dadurch unterschieden sie sich von der
andern Klasse der Bergwerks- und Hüttenbesitzer, den adligen
Grundbesitzern und „Bruckspatronen“ (Hüttenherren), welche bezahlte
Arbeiter beschäftigten. Die Bergslager entrichteten ihre Abgaben in
Eisen; auch auf ihren Märkten, auf denen sie den Vorkauf hatten,
durften sie mit Eisen bezahlen.
Schon unter Königin Christine wurde über die Bergslager ein
Grundbuch (jordebok) aufgenommen, in dem die Flüsse, Wälder und
alles das von alter Zeit dazu gehörige genau beschrieben und auf-
geführt war. Wie der Bergslag die Provinz des Eisenstaates war,
so war der Bergmannshemman das Bauerngut des Gewerken. Dieses
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1318>, abgerufen am 01.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.