bundes bestanden hatten, nebst "einer Blewlin" waren schon vor 1596 in Mühlen umgewandelt worden. Von den in Niedernhofen be- standenen zwei "Blawlin" war die eine ebenfalls schon vor 1596 eingegangen, während die andere mit einer Säge verbunden wurde.
Zu Kandern wurde schon anfangs des 16. Jahrhunderts eiserne Munition gegossen. Die Kandererhütte, welche in Erbpacht war, ge- langte infolge von Überschuldung in die Hände eines Gläubigers, der sie für 180 fl. 1) an Markgraf Christof von Baden abtrat. Dieser ver- lieh dieselbe am 26. Juli 1512 an die kaiserlichen Zeugwarte Peter Mussler zu Breisach und Peter Münch zu Ensisheim 2). Als Zins sollten diese jährlich an Martini 11 Centner geläutertes Eisen und zwei eiserne Schaufeln geben. Die Unterhaltung des Hammers lag ihnen ob. Holzkohlen erhielten sie aus den fürstlichen Waldungen. Der Markgraf behielt sich vor, dass, wenn er oder seine Erben sich auf diesem Hammer eiserne Kugeln oder anderes Eisenwerk machen lassen wollten, so sei dies jeder Zeit vorab zu giessen. Für den Centner Kugeln zu grossen und Schlangenbüchsen, auch Öfen und anderes gegossenes Werk wurde ein Gulden rheinisch (5,68 Mk. nach heutigem Wert), und für den Centner Schmiedeeisen ein Gulden und drei Baseler Plappart 3) (6,25 Mk.) bezahlt. -- Neun Jahre später -- 1521 -- verlieh der Markgraf das Hammerwerk an Reinehold Mussler von Strassburg mit der Aufgabe, ihm seinen Kriegsbedarf zu giessen. --
Eine städtische Verordnung von Überlingen von 1461 schreibt vor, dass ein Eisenhändler an der Schiene Eisen höchstens fünf bis sechs Pfennige Gewinn nehmen solle.
Im niederen Breisgau hat das Hammerwerk zu Kollnau bei Wald- kirch im Elzthal schon im 16. Jahrhundert bestanden.
Zu Oberried bei Freiburg werden Eisengruben schon im Jahre 1303 erwähnt 4). Ebensolche waren zu Todtnau im Schwarzwalde 1322 im Betriebe 5). Zu Eberdingen an der Wutach bestand seit 1501 eine Eisenschmelze, welche bis 1761 betrieben wurde. Die Todt- nauer Waldordnung wurde 1464 erlassen.
Die zweite wichtige Gruppe der Eisenindustrie in Baden umfasste
1) Nach dem damaligen Werte des Guldens etwa 1055 Mark.
2) Der Verleihungsbrief befindet sich in Karlsruh und ist abgedruckt in dem angeführten Aufsatze von Mone.
3) 1 Plappart = 51/2 Kr. = 16 Pf.
4) Siehe Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. XI, S. 438.
5) Ebend. Bd. XII, S. 370.
Baden.
bundes bestanden hatten, nebst „einer Blewlin“ waren schon vor 1596 in Mühlen umgewandelt worden. Von den in Niedernhofen be- standenen zwei „Blawlin“ war die eine ebenfalls schon vor 1596 eingegangen, während die andere mit einer Säge verbunden wurde.
Zu Kandern wurde schon anfangs des 16. Jahrhunderts eiserne Munition gegossen. Die Kandererhütte, welche in Erbpacht war, ge- langte infolge von Überschuldung in die Hände eines Gläubigers, der sie für 180 fl. 1) an Markgraf Christof von Baden abtrat. Dieser ver- lieh dieselbe am 26. Juli 1512 an die kaiserlichen Zeugwarte Peter Muſsler zu Breisach und Peter Münch zu Ensisheim 2). Als Zins sollten diese jährlich an Martini 11 Centner geläutertes Eisen und zwei eiserne Schaufeln geben. Die Unterhaltung des Hammers lag ihnen ob. Holzkohlen erhielten sie aus den fürstlichen Waldungen. Der Markgraf behielt sich vor, daſs, wenn er oder seine Erben sich auf diesem Hammer eiserne Kugeln oder anderes Eisenwerk machen lassen wollten, so sei dies jeder Zeit vorab zu gieſsen. Für den Centner Kugeln zu groſsen und Schlangenbüchsen, auch Öfen und anderes gegossenes Werk wurde ein Gulden rheinisch (5,68 Mk. nach heutigem Wert), und für den Centner Schmiedeeisen ein Gulden und drei Baseler Plappart 3) (6,25 Mk.) bezahlt. — Neun Jahre später — 1521 — verlieh der Markgraf das Hammerwerk an Reinehold Muſsler von Straſsburg mit der Aufgabe, ihm seinen Kriegsbedarf zu gieſsen. —
Eine städtische Verordnung von Überlingen von 1461 schreibt vor, daſs ein Eisenhändler an der Schiene Eisen höchstens fünf bis sechs Pfennige Gewinn nehmen solle.
Im niederen Breisgau hat das Hammerwerk zu Kollnau bei Wald- kirch im Elzthal schon im 16. Jahrhundert bestanden.
Zu Oberried bei Freiburg werden Eisengruben schon im Jahre 1303 erwähnt 4). Ebensolche waren zu Todtnau im Schwarzwalde 1322 im Betriebe 5). Zu Eberdingen an der Wutach bestand seit 1501 eine Eisenschmelze, welche bis 1761 betrieben wurde. Die Todt- nauer Waldordnung wurde 1464 erlassen.
Die zweite wichtige Gruppe der Eisenindustrie in Baden umfaſste
1) Nach dem damaligen Werte des Guldens etwa 1055 Mark.
2) Der Verleihungsbrief befindet sich in Karlsruh und ist abgedruckt in dem angeführten Aufsatze von Mone.
3) 1 Plappart = 5½ Kr. = 16 Pf.
4) Siehe Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. XI, S. 438.
5) Ebend. Bd. XII, S. 370.
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Baden.
bundes bestanden hatten, nebst „einer Blewlin“ waren schon vor
1596 in Mühlen umgewandelt worden. Von den in Niedernhofen be-
standenen zwei „Blawlin“ war die eine ebenfalls schon vor 1596
eingegangen, während die andere mit einer Säge verbunden wurde.
Zu Kandern wurde schon anfangs des 16. Jahrhunderts eiserne
Munition gegossen. Die Kandererhütte, welche in Erbpacht war, ge-
langte infolge von Überschuldung in die Hände eines Gläubigers, der
sie für 180 fl. 1) an Markgraf Christof von Baden abtrat. Dieser ver-
lieh dieselbe am 26. Juli 1512 an die kaiserlichen Zeugwarte Peter
Muſsler zu Breisach und Peter Münch zu Ensisheim 2). Als Zins
sollten diese jährlich an Martini 11 Centner geläutertes Eisen und
zwei eiserne Schaufeln geben. Die Unterhaltung des Hammers lag
ihnen ob. Holzkohlen erhielten sie aus den fürstlichen Waldungen.
Der Markgraf behielt sich vor, daſs, wenn er oder seine Erben sich
auf diesem Hammer eiserne Kugeln oder anderes Eisenwerk machen
lassen wollten, so sei dies jeder Zeit vorab zu gieſsen. Für den
Centner Kugeln zu groſsen und Schlangenbüchsen, auch Öfen und
anderes gegossenes Werk wurde ein Gulden rheinisch (5,68 Mk. nach
heutigem Wert), und für den Centner Schmiedeeisen ein Gulden und
drei Baseler Plappart 3) (6,25 Mk.) bezahlt. — Neun Jahre später —
1521 — verlieh der Markgraf das Hammerwerk an Reinehold
Muſsler von Straſsburg mit der Aufgabe, ihm seinen Kriegsbedarf
zu gieſsen. —
Eine städtische Verordnung von Überlingen von 1461 schreibt
vor, daſs ein Eisenhändler an der Schiene Eisen höchstens fünf bis
sechs Pfennige Gewinn nehmen solle.
Im niederen Breisgau hat das Hammerwerk zu Kollnau bei Wald-
kirch im Elzthal schon im 16. Jahrhundert bestanden.
Zu Oberried bei Freiburg werden Eisengruben schon im Jahre
1303 erwähnt 4). Ebensolche waren zu Todtnau im Schwarzwalde
1322 im Betriebe 5). Zu Eberdingen an der Wutach bestand seit
1501 eine Eisenschmelze, welche bis 1761 betrieben wurde. Die Todt-
nauer Waldordnung wurde 1464 erlassen.
Die zweite wichtige Gruppe der Eisenindustrie in Baden umfaſste
1) Nach dem damaligen Werte des Guldens etwa 1055 Mark.
2) Der Verleihungsbrief befindet sich in Karlsruh und ist abgedruckt in dem
angeführten Aufsatze von Mone.
3) 1 Plappart = 5½ Kr. = 16 Pf.
4) Siehe Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. XI, S. 438.
5) Ebend. Bd. XII, S. 370.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 700. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/720>, abgerufen am 22.11.2024.
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