Walzwerke zu Fagerwyk in Nyland, bei Stieskateberg in Westman- land und bei Johannisforss in Upland gingen ein.
Die Stahlfabrikation Schwedens war nicht bedeutend. Es wurde mehr Roh- als Cementstahl gemacht. Der erstere ging als steierischer Stahl mit Eichenblättern als Marke. Den besten lieferte Forssmark, von wo jährlich 700 Bund zu 169 schwed. Pfund nach Rouen ver- schickt wurden. Der Cementstahl von Österby wurde als venetianischer Stahl nach Spanien, Portugal und Livorno verschifft. Die gesamte Cementstahlfabrikation betrug etwa 30000 Ctr., wovon 3000 Ctr. nach Russland gingen.
Die Zahl der in den Eisenhütten und -Gruben beschäftigten Ar- beiter belief sich auf 25000. Die Krone bezog von der Ausfuhr der Metalle 1769968 Frs. an Zoll im Jahre. 1785 betrug die Produktion 372077 Schiffspfund (a 160 kg) Stabeisen und 31657 Schiffspfund Knip-, Band- und Bolteneisen. Ausgeführt wurden 1788: Stabeisen 236929 Schiffspfund, Materialeisen 15666 Schiffspfund, Öfen 1069 Schiffs- pfund, Stahl 3580 Schiffspfund.
Die Staatsregierung Schwedens suchte fortgesetzt auch auf dem Wege der Gesetzgebung die Eisenindustrie zu heben. Schon 1671 war eine Eisenarbeiterordnung (Järnwräkare-Förordning) erlassen worden; dieser folgte am 27. Dezember 1703 die Hammerschmiede- und Hüttenordnung (Förordning om Hammar smedar och Bruks- volk). Am 19. April 1740 wurde eine Verordnung für neuangelegte Stabhämmer erlassen (Förordning angaende Stang-Järns-Smidet, och deras Hushallning mal vid Järnwerken); am wichtigsten war aber die erneuerte Hüttenordnung vom 11. Dezember 1766 (Kön. Maj. förnyade Järnwräkare Ordning), welche für lange Zeit die Grundlage des Hütten- haushaltes bildete1). In dieser erneuten Ordnung wurden namentlich die alten Bestimmungen über die Hochöfner- und Frischerzunft neu umgearbeitet. Diese waren nach altem Herkommen zuerst von der Königin Christine (1638 und 1649) gesetzlich geregelt worden.
Zur Hochöfnerzunft (Masmästare Embetet) gehörten2): der Hochofenmeister (Masmästare), Schachtaufsetzer (Stegresare), die Hüttenknechte, Gichtsetzer oder Aufgeber, Erzpocher und Rostbrenner. Alle diese Arbeitsklassen waren in jedem Bergrevier zu einer Zunft vereinigt. An der Spitze derselben stand der aus der Zahl der Meister gewählte Altmeister (Aldermann). Alljährlich wurde, wenn die Blase-
1) Alle diese Verordnungen finden sich abgedruckt in Utdrag uteer publ. Handl. I bis XI.
2) Siehe Meyer, a. a. O., S. 83.
Schweden.
Walzwerke zu Fagerwyk in Nyland, bei Stieskateberg in Westman- land und bei Johannisforss in Upland gingen ein.
Die Stahlfabrikation Schwedens war nicht bedeutend. Es wurde mehr Roh- als Cementstahl gemacht. Der erstere ging als steierischer Stahl mit Eichenblättern als Marke. Den besten lieferte Forssmark, von wo jährlich 700 Bund zu 169 schwed. Pfund nach Rouen ver- schickt wurden. Der Cementstahl von Österby wurde als venetianischer Stahl nach Spanien, Portugal und Livorno verschifft. Die gesamte Cementstahlfabrikation betrug etwa 30000 Ctr., wovon 3000 Ctr. nach Ruſsland gingen.
Die Zahl der in den Eisenhütten und -Gruben beschäftigten Ar- beiter belief sich auf 25000. Die Krone bezog von der Ausfuhr der Metalle 1769968 Frs. an Zoll im Jahre. 1785 betrug die Produktion 372077 Schiffspfund (à 160 kg) Stabeisen und 31657 Schiffspfund Knip-, Band- und Bolteneisen. Ausgeführt wurden 1788: Stabeisen 236929 Schiffspfund, Materialeisen 15666 Schiffspfund, Öfen 1069 Schiffs- pfund, Stahl 3580 Schiffspfund.
Die Staatsregierung Schwedens suchte fortgesetzt auch auf dem Wege der Gesetzgebung die Eisenindustrie zu heben. Schon 1671 war eine Eisenarbeiterordnung (Järnwräkare-Förordning) erlassen worden; dieser folgte am 27. Dezember 1703 die Hammerschmiede- und Hüttenordnung (Förordning om Hammar smedar och Bruks- volk). Am 19. April 1740 wurde eine Verordnung für neuangelegte Stabhämmer erlassen (Förordning angaende Stang-Järns-Smidet, och deras Hushallning mal vid Järnwerken); am wichtigsten war aber die erneuerte Hüttenordnung vom 11. Dezember 1766 (Kön. Maj. förnyade Järnwräkare Ordning), welche für lange Zeit die Grundlage des Hütten- haushaltes bildete1). In dieser erneuten Ordnung wurden namentlich die alten Bestimmungen über die Hochöfner- und Frischerzunft neu umgearbeitet. Diese waren nach altem Herkommen zuerst von der Königin Christine (1638 und 1649) gesetzlich geregelt worden.
Zur Hochöfnerzunft (Masmästare Embetet) gehörten2): der Hochofenmeister (Masmästare), Schachtaufsetzer (Stegresare), die Hüttenknechte, Gichtsetzer oder Aufgeber, Erzpocher und Rostbrenner. Alle diese Arbeitsklassen waren in jedem Bergrevier zu einer Zunft vereinigt. An der Spitze derselben stand der aus der Zahl der Meister gewählte Altmeister (Åldermann). Alljährlich wurde, wenn die Blase-
1) Alle diese Verordnungen finden sich abgedruckt in Utdrag uteer publ. Handl. I bis XI.
2) Siehe Meyer, a. a. O., S. 83.
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Schweden.
Walzwerke zu Fagerwyk in Nyland, bei Stieskateberg in Westman-
land und bei Johannisforss in Upland gingen ein.
Die Stahlfabrikation Schwedens war nicht bedeutend. Es wurde
mehr Roh- als Cementstahl gemacht. Der erstere ging als steierischer
Stahl mit Eichenblättern als Marke. Den besten lieferte Forssmark,
von wo jährlich 700 Bund zu 169 schwed. Pfund nach Rouen ver-
schickt wurden. Der Cementstahl von Österby wurde als venetianischer
Stahl nach Spanien, Portugal und Livorno verschifft. Die gesamte
Cementstahlfabrikation betrug etwa 30000 Ctr., wovon 3000 Ctr. nach
Ruſsland gingen.
Die Zahl der in den Eisenhütten und -Gruben beschäftigten Ar-
beiter belief sich auf 25000. Die Krone bezog von der Ausfuhr der
Metalle 1769968 Frs. an Zoll im Jahre. 1785 betrug die Produktion
372077 Schiffspfund (à 160 kg) Stabeisen und 31657 Schiffspfund
Knip-, Band- und Bolteneisen. Ausgeführt wurden 1788: Stabeisen
236929 Schiffspfund, Materialeisen 15666 Schiffspfund, Öfen 1069 Schiffs-
pfund, Stahl 3580 Schiffspfund.
Die Staatsregierung Schwedens suchte fortgesetzt auch auf dem
Wege der Gesetzgebung die Eisenindustrie zu heben. Schon 1671
war eine Eisenarbeiterordnung (Järnwräkare-Förordning) erlassen
worden; dieser folgte am 27. Dezember 1703 die Hammerschmiede-
und Hüttenordnung (Förordning om Hammar smedar och Bruks-
volk). Am 19. April 1740 wurde eine Verordnung für neuangelegte
Stabhämmer erlassen (Förordning angaende Stang-Järns-Smidet, och
deras Hushallning mal vid Järnwerken); am wichtigsten war aber die
erneuerte Hüttenordnung vom 11. Dezember 1766 (Kön. Maj. förnyade
Järnwräkare Ordning), welche für lange Zeit die Grundlage des Hütten-
haushaltes bildete 1). In dieser erneuten Ordnung wurden namentlich
die alten Bestimmungen über die Hochöfner- und Frischerzunft neu
umgearbeitet. Diese waren nach altem Herkommen zuerst von der
Königin Christine (1638 und 1649) gesetzlich geregelt worden.
Zur Hochöfnerzunft (Masmästare Embetet) gehörten 2): der
Hochofenmeister (Masmästare), Schachtaufsetzer (Stegresare), die
Hüttenknechte, Gichtsetzer oder Aufgeber, Erzpocher und Rostbrenner.
Alle diese Arbeitsklassen waren in jedem Bergrevier zu einer Zunft
vereinigt. An der Spitze derselben stand der aus der Zahl der Meister
gewählte Altmeister (Åldermann). Alljährlich wurde, wenn die Blase-
1) Alle diese Verordnungen finden sich abgedruckt in Utdrag uteer publ.
Handl. I bis XI.
2) Siehe Meyer, a. a. O., S. 83.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 1114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/1128>, abgerufen am 21.11.2024.
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