sie in Formen gegossen werden können. Dass auch Nasmyths Patent nicht der Ausgangspunkt von Bessemers Versuchen war, geht nicht nur aus dessen eigenen Angaben, sondern auch aus seinen ersten Patenten, die in das Jahr 1855 fallen, hervor; diese zeigen uns deutlich den Weg, auf dem Bessemer allmählich zu seiner Erfindung kam. Das erste derselben datiert vom 10. Januar 1855. Der darin vor- geschlagene Prozess ist eine Cementation von sehr reinem Eisen mit Holzkohlen, welche in einer langen Retorte, deren mittlerer Teil allein stark geheizt wird, kontinuierlich vorgenommen werden sollte und zwar sollte dies dadurch geschehen, dass die Füllungen zwischen Platten, die sich fortbewegen, eingesetzt werden. Das so erhaltene Produkt wird gut vorgewärmt in einem Flammofen oder auch in einem Kupolofen für sich allein oder auch mit Roheisen zu Gussstahl ge- schmolzen. Bemerkenswert ist aber bei diesem Patent, dass das Eisen, welches er der Cementation unterwirft, mehr gefeint sein soll, als dies sonst üblich ist und dabei doch noch flüssig bleiben soll. Hier sehen wir den Anfang des Weges, der Bessemer zu seiner grossen Erfindung führte. In der Patentbeschreibung heisst es wörtlich, "folgende Substanzen sollen durch Cementation in Stahl verwandelt werden: 1. Kleine Stücke von gefrischtem oder gefeintem Eisen, welche man dadurch erhält, dass man den Feinprozess (refining process) in einem Feineisenfeuer (finery furnace) weiter als ge- wöhnlich treibt (am besten mit Holzkohle) und das so erzeugte flüssige Metall in Formen mit Abteilungen giesst, welche das nachherige Zerbrechen erleichtern; 2. Puddeleisen, welches man in einem Puddelofen erhält, wenn man das Metall so lange darin behandelt, bis es in eine unzusammenhängende Masse, ähnlich wie Sand, verwandelt ist" u. s. w.
Ganz denselben Weg verfolgte Bessemer noch in seinem zweiten Patent vom 18. Juni 1855 (Nr. 1384), in dem ein verbesserter Stahl- schmelzofen beschrieben ist.
Ein ganz anderes Verfahren enthalten dagegen die folgenden wichtigen Patente vom 17. Oktober 1855, Nr. 2319, 2321 und 2323. Das erste derselben bezieht sich auf die Herstellung von Eisenbahn- schienen aus Guss- oder Flussstahl oder Flusseisen. Dieses wird in Formen gegossen, die den herzustellenden Schienen ähnlich sind, so dass sie nur noch des Fertigwalzens bedürfen.
Der Patentanspruch bezieht sich "auf das Giessen von entkohltem oder teilweise entkohltem Eisen in Formen, um Ingots zu erhalten, die zu Eisenbahnschienen ausgewalzt werden". Das dritte Patent
Henry Bessemer und seine Erfindung.
sie in Formen gegossen werden können. Daſs auch Nasmyths Patent nicht der Ausgangspunkt von Bessemers Versuchen war, geht nicht nur aus dessen eigenen Angaben, sondern auch aus seinen ersten Patenten, die in das Jahr 1855 fallen, hervor; diese zeigen uns deutlich den Weg, auf dem Bessemer allmählich zu seiner Erfindung kam. Das erste derselben datiert vom 10. Januar 1855. Der darin vor- geschlagene Prozeſs ist eine Cementation von sehr reinem Eisen mit Holzkohlen, welche in einer langen Retorte, deren mittlerer Teil allein stark geheizt wird, kontinuierlich vorgenommen werden sollte und zwar sollte dies dadurch geschehen, daſs die Füllungen zwischen Platten, die sich fortbewegen, eingesetzt werden. Das so erhaltene Produkt wird gut vorgewärmt in einem Flammofen oder auch in einem Kupolofen für sich allein oder auch mit Roheisen zu Guſsstahl ge- schmolzen. Bemerkenswert ist aber bei diesem Patent, daſs das Eisen, welches er der Cementation unterwirft, mehr gefeint sein soll, als dies sonst üblich ist und dabei doch noch flüssig bleiben soll. Hier sehen wir den Anfang des Weges, der Bessemer zu seiner groſsen Erfindung führte. In der Patentbeschreibung heiſst es wörtlich, „folgende Substanzen sollen durch Cementation in Stahl verwandelt werden: 1. Kleine Stücke von gefrischtem oder gefeintem Eisen, welche man dadurch erhält, daſs man den Feinprozeſs (refining process) in einem Feineisenfeuer (finery furnace) weiter als ge- wöhnlich treibt (am besten mit Holzkohle) und das so erzeugte flüssige Metall in Formen mit Abteilungen gieſst, welche das nachherige Zerbrechen erleichtern; 2. Puddeleisen, welches man in einem Puddelofen erhält, wenn man das Metall so lange darin behandelt, bis es in eine unzusammenhängende Masse, ähnlich wie Sand, verwandelt ist“ u. s. w.
Ganz denselben Weg verfolgte Bessemer noch in seinem zweiten Patent vom 18. Juni 1855 (Nr. 1384), in dem ein verbesserter Stahl- schmelzofen beschrieben ist.
Ein ganz anderes Verfahren enthalten dagegen die folgenden wichtigen Patente vom 17. Oktober 1855, Nr. 2319, 2321 und 2323. Das erste derselben bezieht sich auf die Herstellung von Eisenbahn- schienen aus Guſs- oder Fluſsstahl oder Fluſseisen. Dieses wird in Formen gegossen, die den herzustellenden Schienen ähnlich sind, so daſs sie nur noch des Fertigwalzens bedürfen.
Der Patentanspruch bezieht sich „auf das Gieſsen von entkohltem oder teilweise entkohltem Eisen in Formen, um Ingots zu erhalten, die zu Eisenbahnschienen ausgewalzt werden“. Das dritte Patent
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Henry Bessemer und seine Erfindung.
sie in Formen gegossen werden können. Daſs auch Nasmyths
Patent nicht der Ausgangspunkt von Bessemers Versuchen war, geht
nicht nur aus dessen eigenen Angaben, sondern auch aus seinen ersten
Patenten, die in das Jahr 1855 fallen, hervor; diese zeigen uns deutlich
den Weg, auf dem Bessemer allmählich zu seiner Erfindung kam.
Das erste derselben datiert vom 10. Januar 1855. Der darin vor-
geschlagene Prozeſs ist eine Cementation von sehr reinem Eisen mit
Holzkohlen, welche in einer langen Retorte, deren mittlerer Teil allein
stark geheizt wird, kontinuierlich vorgenommen werden sollte und
zwar sollte dies dadurch geschehen, daſs die Füllungen zwischen
Platten, die sich fortbewegen, eingesetzt werden. Das so erhaltene
Produkt wird gut vorgewärmt in einem Flammofen oder auch in einem
Kupolofen für sich allein oder auch mit Roheisen zu Guſsstahl ge-
schmolzen. Bemerkenswert ist aber bei diesem Patent, daſs das
Eisen, welches er der Cementation unterwirft, mehr gefeint sein
soll, als dies sonst üblich ist und dabei doch noch flüssig
bleiben soll. Hier sehen wir den Anfang des Weges, der Bessemer
zu seiner groſsen Erfindung führte. In der Patentbeschreibung heiſst
es wörtlich, „folgende Substanzen sollen durch Cementation in Stahl
verwandelt werden: 1. Kleine Stücke von gefrischtem oder gefeintem
Eisen, welche man dadurch erhält, daſs man den Feinprozeſs (refining
process) in einem Feineisenfeuer (finery furnace) weiter als ge-
wöhnlich treibt (am besten mit Holzkohle) und das so erzeugte
flüssige Metall in Formen mit Abteilungen gieſst, welche das
nachherige Zerbrechen erleichtern; 2. Puddeleisen, welches man
in einem Puddelofen erhält, wenn man das Metall so lange darin
behandelt, bis es in eine unzusammenhängende Masse, ähnlich wie
Sand, verwandelt ist“ u. s. w.
Ganz denselben Weg verfolgte Bessemer noch in seinem zweiten
Patent vom 18. Juni 1855 (Nr. 1384), in dem ein verbesserter Stahl-
schmelzofen beschrieben ist.
Ein ganz anderes Verfahren enthalten dagegen die folgenden
wichtigen Patente vom 17. Oktober 1855, Nr. 2319, 2321 und 2323.
Das erste derselben bezieht sich auf die Herstellung von Eisenbahn-
schienen aus Guſs- oder Fluſsstahl oder Fluſseisen. Dieses wird in
Formen gegossen, die den herzustellenden Schienen ähnlich sind, so
daſs sie nur noch des Fertigwalzens bedürfen.
Der Patentanspruch bezieht sich „auf das Gieſsen von entkohltem
oder teilweise entkohltem Eisen in Formen, um Ingots zu erhalten,
die zu Eisenbahnschienen ausgewalzt werden“. Das dritte Patent
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 911. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/927>, abgerufen am 22.11.2024.
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