fasste, um durch neue Versuche die seinem Verfahren noch anhaftenden Mängel zu beseitigen und das fachmännische Publikum von der Wahrheit und Bedeutung seiner Erfindung zu überzeugen. Den Weg hierzu musste er freilich noch suchen, und seine Arbeiten un- mittelbar nach seinem Vortrage zu Cheltenham, die wir allerdings nur aus seinen Patenten beurteilen können, da andere Veröffent- lichungen darüber fehlen, machen den Eindruck des Tappens im Dunkeln. Aus den vier oben angeführten Patenten vom Schlusse des Jahres 1856 könnte man fast schliessen, dass Bessemer an der grossen Bedeutung seines Entkohlungsverfahrens selbst irre geworden sei, und dass er, indem er es mit dem Puddelprozess zu kombinieren suchte, ihm selbst nur noch die Bedeutung eines Vorbereitungsprozesses für den Puddelprozess, also eines blossen Vorfrischens oder Feinens beigelegt hätte. Vielleicht wollte er aber auch durch dieses Ein- lenken die mächtige Gegnerschaft der Stabeisenfabrikanten versöhnen und sich durch die Erwerbung der Patente jedenfalls für alle Even- tualitäten sicher stellen. Besondere Verbesserungen des Prozesses selbst sind in diesen vier Patenten nicht enthalten.
Angeregt durch Martien und Bessemer warf sich auch Robert Mushet, der Sohn des um die englische Eisenindustrie hochverdienten David Mushet, auf diesen Gegenstand und erwarb im September 1856 vier Patente für die Verbesserung des durch das pneumatische Ver- fahren entkohlten Produkts 1). Diese Verbesserungen wollte er zunächst durch dasselbe Mittel erreichen, welches Heath zur Verbesserung des Tiegelgussstahles anwendete, nämlich durch Zusatz eines Gemenges von Kohle und Mangan. Das pulverförmige Gemisch sollte beim Beginn oder Schluss oder während des Verlaufes des Prozesses in Mengen von 2 bis 10 Proz. zugesetzt werden. (Patent vom 16. Sep- tember 1856, Nr. 2168.)
Ein zweites Patent (Nr. 2170) von demselben Tage bezieht sich auf den nachträglichen Zusatz von Kohle zu dem bei dem pneuma- tischen Prozess meistens entstandenen übergaren, d. h. teilweise oxydierten Eisen. Diese kohlende Substanz könne entweder eingeblasen oder vor dem Eingiessen des Roheisens in den Konverter gebracht werden. -- Im weiteren Verfolg seiner Untersuchungen fand Mushet dann im Spiegeleisen die kohlen- und manganreiche Eisenverbindung, die am besten seinem Zweck entsprach, und er erwarb am 22. September 1856 dafür das wichtige Patent (Nr. 2219). Das geschmolzene Spiegel-
1) Vergl. Jeans, Steel, S. 79.
Henry Bessemer und seine Erfindung.
faſste, um durch neue Versuche die seinem Verfahren noch anhaftenden Mängel zu beseitigen und das fachmännische Publikum von der Wahrheit und Bedeutung seiner Erfindung zu überzeugen. Den Weg hierzu muſste er freilich noch suchen, und seine Arbeiten un- mittelbar nach seinem Vortrage zu Cheltenham, die wir allerdings nur aus seinen Patenten beurteilen können, da andere Veröffent- lichungen darüber fehlen, machen den Eindruck des Tappens im Dunkeln. Aus den vier oben angeführten Patenten vom Schlusse des Jahres 1856 könnte man fast schlieſsen, daſs Bessemer an der groſsen Bedeutung seines Entkohlungsverfahrens selbst irre geworden sei, und daſs er, indem er es mit dem Puddelprozeſs zu kombinieren suchte, ihm selbst nur noch die Bedeutung eines Vorbereitungsprozesses für den Puddelprozeſs, also eines bloſsen Vorfrischens oder Feinens beigelegt hätte. Vielleicht wollte er aber auch durch dieses Ein- lenken die mächtige Gegnerschaft der Stabeisenfabrikanten versöhnen und sich durch die Erwerbung der Patente jedenfalls für alle Even- tualitäten sicher stellen. Besondere Verbesserungen des Prozesses selbst sind in diesen vier Patenten nicht enthalten.
Angeregt durch Martien und Bessemer warf sich auch Robert Mushet, der Sohn des um die englische Eisenindustrie hochverdienten David Mushet, auf diesen Gegenstand und erwarb im September 1856 vier Patente für die Verbesserung des durch das pneumatische Ver- fahren entkohlten Produkts 1). Diese Verbesserungen wollte er zunächst durch dasselbe Mittel erreichen, welches Heath zur Verbesserung des Tiegelguſsstahles anwendete, nämlich durch Zusatz eines Gemenges von Kohle und Mangan. Das pulverförmige Gemisch sollte beim Beginn oder Schluſs oder während des Verlaufes des Prozesses in Mengen von 2 bis 10 Proz. zugesetzt werden. (Patent vom 16. Sep- tember 1856, Nr. 2168.)
Ein zweites Patent (Nr. 2170) von demselben Tage bezieht sich auf den nachträglichen Zusatz von Kohle zu dem bei dem pneuma- tischen Prozeſs meistens entstandenen übergaren, d. h. teilweise oxydierten Eisen. Diese kohlende Substanz könne entweder eingeblasen oder vor dem Eingieſsen des Roheisens in den Konverter gebracht werden. — Im weiteren Verfolg seiner Untersuchungen fand Mushet dann im Spiegeleisen die kohlen- und manganreiche Eisenverbindung, die am besten seinem Zweck entsprach, und er erwarb am 22. September 1856 dafür das wichtige Patent (Nr. 2219). Das geschmolzene Spiegel-
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Henry Bessemer und seine Erfindung.
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Mängel zu beseitigen und das fachmännische Publikum von der
Wahrheit und Bedeutung seiner Erfindung zu überzeugen. Den
Weg hierzu muſste er freilich noch suchen, und seine Arbeiten un-
mittelbar nach seinem Vortrage zu Cheltenham, die wir allerdings
nur aus seinen Patenten beurteilen können, da andere Veröffent-
lichungen darüber fehlen, machen den Eindruck des Tappens im
Dunkeln. Aus den vier oben angeführten Patenten vom Schlusse des
Jahres 1856 könnte man fast schlieſsen, daſs Bessemer an der
groſsen Bedeutung seines Entkohlungsverfahrens selbst irre geworden
sei, und daſs er, indem er es mit dem Puddelprozeſs zu kombinieren
suchte, ihm selbst nur noch die Bedeutung eines Vorbereitungsprozesses
für den Puddelprozeſs, also eines bloſsen Vorfrischens oder Feinens
beigelegt hätte. Vielleicht wollte er aber auch durch dieses Ein-
lenken die mächtige Gegnerschaft der Stabeisenfabrikanten versöhnen
und sich durch die Erwerbung der Patente jedenfalls für alle Even-
tualitäten sicher stellen. Besondere Verbesserungen des Prozesses selbst
sind in diesen vier Patenten nicht enthalten.
Angeregt durch Martien und Bessemer warf sich auch Robert
Mushet, der Sohn des um die englische Eisenindustrie hochverdienten
David Mushet, auf diesen Gegenstand und erwarb im September
1856 vier Patente für die Verbesserung des durch das pneumatische Ver-
fahren entkohlten Produkts 1). Diese Verbesserungen wollte er zunächst
durch dasselbe Mittel erreichen, welches Heath zur Verbesserung des
Tiegelguſsstahles anwendete, nämlich durch Zusatz eines Gemenges
von Kohle und Mangan. Das pulverförmige Gemisch sollte beim
Beginn oder Schluſs oder während des Verlaufes des Prozesses in
Mengen von 2 bis 10 Proz. zugesetzt werden. (Patent vom 16. Sep-
tember 1856, Nr. 2168.)
Ein zweites Patent (Nr. 2170) von demselben Tage bezieht sich
auf den nachträglichen Zusatz von Kohle zu dem bei dem pneuma-
tischen Prozeſs meistens entstandenen übergaren, d. h. teilweise
oxydierten Eisen. Diese kohlende Substanz könne entweder eingeblasen
oder vor dem Eingieſsen des Roheisens in den Konverter gebracht
werden. — Im weiteren Verfolg seiner Untersuchungen fand Mushet
dann im Spiegeleisen die kohlen- und manganreiche Eisenverbindung,
die am besten seinem Zweck entsprach, und er erwarb am 22. September
1856 dafür das wichtige Patent (Nr. 2219). Das geschmolzene Spiegel-
1) Vergl. Jeans, Steel, S. 79.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 930. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/946>, abgerufen am 22.11.2024.
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