sen, daß man in demselben überall anfängt, das nützlichere hervor zu ziehen, und einzu- sehn, wie anständig, und zum Theil noth- wendig die Kentniß der Landwirthschaft, der Handwerke und Handlung denen sey, wel- che, ohne solche zu treiben, dem Staate zu dienen, verpflichtet oder geneigt sind. Das heißt mit andern Worten, man zweifelt end- lich nicht mehr daran, daß die Wissenschaft, von der ich rede, gelehrt und gelernt zu wer- den verdiene. Jch hätte also nur gleich das- jenige sagen dürfen, was ich wegen gegen- wärtiger Anleitung zu sagen habe.
Sie soll keine Tuchweber, keine Brau- er, überhaupt keine Handwerker bilden, als welche insgesamt, zu Ausübung ihrer Kün- ste, viele Fertigkeiten und Handgriffe nöthig haben, die alle einzeln, durch langweilige Uebung, erworben werden müssen, welche aber denen, welchen ich zu dienen suche, un- nöthig sind. Kennen muß der Feldherr die Arbeiten der Artilleristen, aber es ist ihm keine Schande, wenn diese das Geschütz ge- nauer und schneller zu richten verstehn. Ken- nen muß der Landwirth den Dreschflegel, aber die Fertigkeit zu Dreschen braucht er nicht; auch könten ihm dazu Knochen und Muskeln fehlen. Die Handwerker verhal- ten sich zu dem Cameralisten, wie die Acker-
knech-
Vorrede.
ſen, daß man in demſelben uͤberall anfaͤngt, das nuͤtzlichere hervor zu ziehen, und einzu- ſehn, wie anſtaͤndig, und zum Theil noth- wendig die Kentniß der Landwirthſchaft, der Handwerke und Handlung denen ſey, wel- che, ohne ſolche zu treiben, dem Staate zu dienen, verpflichtet oder geneigt ſind. Das heißt mit andern Worten, man zweifelt end- lich nicht mehr daran, daß die Wiſſenſchaft, von der ich rede, gelehrt und gelernt zu wer- den verdiene. Jch haͤtte alſo nur gleich das- jenige ſagen duͤrfen, was ich wegen gegen- waͤrtiger Anleitung zu ſagen habe.
Sie ſoll keine Tuchweber, keine Brau- er, uͤberhaupt keine Handwerker bilden, als welche insgeſamt, zu Ausuͤbung ihrer Kuͤn- ſte, viele Fertigkeiten und Handgriffe noͤthig haben, die alle einzeln, durch langweilige Uebung, erworben werden muͤſſen, welche aber denen, welchen ich zu dienen ſuche, un- noͤthig ſind. Kennen muß der Feldherr die Arbeiten der Artilleriſten, aber es iſt ihm keine Schande, wenn dieſe das Geſchuͤtz ge- nauer und ſchneller zu richten verſtehn. Ken- nen muß der Landwirth den Dreſchflegel, aber die Fertigkeit zu Dreſchen braucht er nicht; auch koͤnten ihm dazu Knochen und Muskeln fehlen. Die Handwerker verhal- ten ſich zu dem Cameraliſten, wie die Acker-
knech-
<TEI><text><front><divtype="preface"n="1"><p><pbfacs="#f0014"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#g">Vorrede.</hi></hi></fw><lb/>ſen, daß man in demſelben uͤberall anfaͤngt,<lb/>
das nuͤtzlichere hervor zu ziehen, und einzu-<lb/>ſehn, wie anſtaͤndig, und zum Theil noth-<lb/>
wendig die Kentniß der Landwirthſchaft, der<lb/>
Handwerke und Handlung denen ſey, wel-<lb/>
che, ohne ſolche zu treiben, dem Staate zu<lb/>
dienen, verpflichtet oder geneigt ſind. Das<lb/>
heißt mit andern Worten, man zweifelt end-<lb/>
lich nicht mehr daran, daß die Wiſſenſchaft,<lb/>
von der ich rede, gelehrt und gelernt zu wer-<lb/>
den verdiene. Jch haͤtte alſo nur gleich das-<lb/>
jenige ſagen duͤrfen, was ich wegen gegen-<lb/>
waͤrtiger Anleitung zu ſagen habe.</p><lb/><p>Sie ſoll keine Tuchweber, keine Brau-<lb/>
er, uͤberhaupt keine Handwerker bilden, als<lb/>
welche insgeſamt, zu Ausuͤbung ihrer Kuͤn-<lb/>ſte, viele Fertigkeiten und Handgriffe noͤthig<lb/>
haben, die alle einzeln, durch langweilige<lb/>
Uebung, erworben werden muͤſſen, welche<lb/>
aber denen, welchen ich zu dienen ſuche, un-<lb/>
noͤthig ſind. Kennen muß der Feldherr die<lb/>
Arbeiten der Artilleriſten, aber es iſt ihm<lb/>
keine Schande, wenn dieſe das Geſchuͤtz ge-<lb/>
nauer und ſchneller zu richten verſtehn. Ken-<lb/>
nen muß der Landwirth den Dreſchflegel,<lb/>
aber die Fertigkeit zu Dreſchen braucht er<lb/>
nicht; auch koͤnten ihm dazu Knochen und<lb/>
Muskeln fehlen. Die Handwerker verhal-<lb/>
ten ſich zu dem Cameraliſten, wie die Acker-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">knech-</fw><lb/></p></div></front></text></TEI>
[0014]
Vorrede.
ſen, daß man in demſelben uͤberall anfaͤngt,
das nuͤtzlichere hervor zu ziehen, und einzu-
ſehn, wie anſtaͤndig, und zum Theil noth-
wendig die Kentniß der Landwirthſchaft, der
Handwerke und Handlung denen ſey, wel-
che, ohne ſolche zu treiben, dem Staate zu
dienen, verpflichtet oder geneigt ſind. Das
heißt mit andern Worten, man zweifelt end-
lich nicht mehr daran, daß die Wiſſenſchaft,
von der ich rede, gelehrt und gelernt zu wer-
den verdiene. Jch haͤtte alſo nur gleich das-
jenige ſagen duͤrfen, was ich wegen gegen-
waͤrtiger Anleitung zu ſagen habe.
Sie ſoll keine Tuchweber, keine Brau-
er, uͤberhaupt keine Handwerker bilden, als
welche insgeſamt, zu Ausuͤbung ihrer Kuͤn-
ſte, viele Fertigkeiten und Handgriffe noͤthig
haben, die alle einzeln, durch langweilige
Uebung, erworben werden muͤſſen, welche
aber denen, welchen ich zu dienen ſuche, un-
noͤthig ſind. Kennen muß der Feldherr die
Arbeiten der Artilleriſten, aber es iſt ihm
keine Schande, wenn dieſe das Geſchuͤtz ge-
nauer und ſchneller zu richten verſtehn. Ken-
nen muß der Landwirth den Dreſchflegel,
aber die Fertigkeit zu Dreſchen braucht er
nicht; auch koͤnten ihm dazu Knochen und
Muskeln fehlen. Die Handwerker verhal-
ten ſich zu dem Cameraliſten, wie die Acker-
knech-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/14>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.