[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.Schliessung der Häfen. Verbot ohne Pass ausser Landes zu reisen. die Tortur und die Hinrichtung nur gegen Japaner in Anwendunggebracht und sich begnügt hatte, die europäischen Geistlichen aus- zuweisen, wurde nun auch über diese die Todesstrafe verhängt, wo sie sich im Lande finden liessen 84); auch jeder Japaner, der einen Priester beherbergte, hatte das Leben verwirkt. Um strengere Auf- 1617.sicht zu üben, liess Fide-tada schon 1617 alle Häfen, ausser Firando und Nangasaki, dem fremden Handel schliessen. Aber selbst diese Maassregeln blieben fruchtlos und konnten nicht ver- hindern, dass sich nicht jährlich einige Geistliche ins Land schlichen. Sie wussten sich unter allerlei Verkleidungen auf japanischen Dschunken Aufnahme zu verschaffen und brachten, wo ihr Stand entdeckt wurde, oft Tod und Verderben über deren unschuldige 1621.Bemannung. Deshalb verbot die japanische Regierung 1621 85) ihren Unterthanen, die bisher ganz frei ausser Landes verkehrt und nach Korea, China, Formosa, Siam und Manila Handel getrieben hatten, sich von nun an ohne kaiserlichen Pass aus dem Lande zu entfernen. Zugleich wurden die Strafen gegen die Hehler der Geistlichen verschärft: nicht nur die Bewohner des Hauses, wo ein solcher sich finden liess, sondern auch die Einsassen der Nachbarhäuser zu beiden Seiten sollten sterben. Gegen die Europäer schritt die Obrigkeit jetzt mit der äussersten Strenge ein: im Jahre 1622 wurden unter anderen die ganze Bemannung und alle Passa- giere eines von den Holländern an der japanischen Küste aufge- brachten spanischen Schiffes hingerichtet, weil verkappte Priester 1624.an Bord waren. -- 1624 endlich erschien ein Edict, das alle Fremden, ausser den Holländern und Engländern, aus Japan ver- bannte. In Nangasaki hielt die Obrigkeit strenge Haussuchung, alle, auch die Koreaner und Chinesen, wurden eingeschifft; die mit Japanerinnen verheirathet waren, mussten ihre Familien zurücklassen, auf den Kirchhöfen stürzte man alle Kreuze um. Nur einige 84) Sie wurde zunächst an einem Jesuiten, einem Franciscaner, einem Dominicaner und einem Augustiner vollstreckt. Bisher, sagen die Jesuiten, hatten die Japaner es für barbarisch erachtet, Fremde, die sie einmal bei sich aufgenommen hätten, umzubringen, zumal wenn sie auf den Befehl ihrer Vorgesetzten in das Land kämen. Die beharrliche Pflichttreue der Geistlichen liess dem Siogun kaum einen anderen Weg offen. 85) Bis zu diesem Jahre bestand noch eine japanische Niederlassung bei Manila
auf Luzon. Japanische Matrosen kamen 1614 mit Capitän Saris nach England, japanische Kaufleute trieben Handel nach Mexico. -- Im Jahre 1603 zählten die Japaner sechszehn Völker, mit denen sie in Freundschafts- und Handelsbeziehungen standen. S. Siebold Nippon Bd. I. Schliessung der Häfen. Verbot ohne Pass ausser Landes zu reisen. die Tortur und die Hinrichtung nur gegen Japaner in Anwendunggebracht und sich begnügt hatte, die europäischen Geistlichen aus- zuweisen, wurde nun auch über diese die Todesstrafe verhängt, wo sie sich im Lande finden liessen 84); auch jeder Japaner, der einen Priester beherbergte, hatte das Leben verwirkt. Um strengere Auf- 1617.sicht zu üben, liess Fide-tada schon 1617 alle Häfen, ausser Firando und Naṅgasaki, dem fremden Handel schliessen. Aber selbst diese Maassregeln blieben fruchtlos und konnten nicht ver- hindern, dass sich nicht jährlich einige Geistliche ins Land schlichen. Sie wussten sich unter allerlei Verkleidungen auf japanischen Dschunken Aufnahme zu verschaffen und brachten, wo ihr Stand entdeckt wurde, oft Tod und Verderben über deren unschuldige 1621.Bemannung. Deshalb verbot die japanische Regierung 1621 85) ihren Unterthanen, die bisher ganz frei ausser Landes verkehrt und nach Korea, China, Formosa, Siam und Manila Handel getrieben hatten, sich von nun an ohne kaiserlichen Pass aus dem Lande zu entfernen. Zugleich wurden die Strafen gegen die Hehler der Geistlichen verschärft: nicht nur die Bewohner des Hauses, wo ein solcher sich finden liess, sondern auch die Einsassen der Nachbarhäuser zu beiden Seiten sollten sterben. Gegen die Europäer schritt die Obrigkeit jetzt mit der äussersten Strenge ein: im Jahre 1622 wurden unter anderen die ganze Bemannung und alle Passa- giere eines von den Holländern an der japanischen Küste aufge- brachten spanischen Schiffes hingerichtet, weil verkappte Priester 1624.an Bord waren. — 1624 endlich erschien ein Edict, das alle Fremden, ausser den Holländern und Engländern, aus Japan ver- bannte. In Naṅgasaki hielt die Obrigkeit strenge Haussuchung, alle, auch die Koreaner und Chinesen, wurden eingeschifft; die mit Japanerinnen verheirathet waren, mussten ihre Familien zurücklassen, auf den Kirchhöfen stürzte man alle Kreuze um. Nur einige 84) Sie wurde zunächst an einem Jesuiten, einem Franciscaner, einem Dominicaner und einem Augustiner vollstreckt. Bisher, sagen die Jesuiten, hatten die Japaner es für barbarisch erachtet, Fremde, die sie einmal bei sich aufgenommen hätten, umzubringen, zumal wenn sie auf den Befehl ihrer Vorgesetzten in das Land kämen. Die beharrliche Pflichttreue der Geistlichen liess dem Siogun kaum einen anderen Weg offen. 85) Bis zu diesem Jahre bestand noch eine japanische Niederlassung bei Manila
auf Luzon. Japanische Matrosen kamen 1614 mit Capitän Saris nach England, japanische Kaufleute trieben Handel nach Mexico. — Im Jahre 1603 zählten die Japaner sechszehn Völker, mit denen sie in Freundschafts- und Handelsbeziehungen standen. S. Siebold Nippon Bd. I. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0112" n="82"/><fw place="top" type="header">Schliessung der Häfen. Verbot ohne Pass ausser Landes zu reisen.</fw><lb/> die Tortur und die Hinrichtung nur gegen Japaner in Anwendung<lb/> gebracht und sich begnügt hatte, die europäischen Geistlichen aus-<lb/> zuweisen, wurde nun auch über diese die Todesstrafe verhängt, wo<lb/> sie sich im Lande finden liessen <note place="foot" n="84)">Sie wurde zunächst an einem Jesuiten, einem Franciscaner, einem Dominicaner<lb/> und einem Augustiner vollstreckt. Bisher, sagen die Jesuiten, hatten die Japaner es für<lb/> barbarisch erachtet, Fremde, die sie einmal bei sich aufgenommen hätten, umzubringen,<lb/> zumal wenn sie auf den Befehl ihrer Vorgesetzten in das Land kämen. Die beharrliche<lb/> Pflichttreue der Geistlichen liess dem <hi rendition="#k">Siogun</hi> kaum einen anderen Weg offen.</note>; auch jeder Japaner, der einen<lb/> Priester beherbergte, hatte das Leben verwirkt. Um strengere Auf-<lb/><note place="left">1617.</note>sicht zu üben, liess <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n82007061">Fide-tada</persName></hi> schon 1617 alle Häfen, ausser<lb/><hi rendition="#k"><placeName>Firando</placeName></hi> und <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgasaki</placeName></hi>, dem fremden Handel schliessen. Aber<lb/> selbst diese Maassregeln blieben fruchtlos und konnten nicht ver-<lb/> hindern, dass sich nicht jährlich einige Geistliche ins Land schlichen.<lb/> Sie wussten sich unter allerlei Verkleidungen auf japanischen<lb/> Dschunken Aufnahme zu verschaffen und brachten, wo ihr Stand<lb/> entdeckt wurde, oft Tod und Verderben über deren unschuldige<lb/><note place="left">1621.</note>Bemannung. Deshalb verbot die japanische Regierung 1621 <note place="foot" n="85)">Bis zu diesem Jahre bestand noch eine japanische Niederlassung bei <placeName>Manila</placeName><lb/> auf <placeName>Luzon</placeName>. Japanische Matrosen kamen 1614 mit Capitän <persName ref="http://d-nb.info/gnd/1028282222">Saris</persName> nach <placeName>England</placeName>,<lb/> japanische Kaufleute trieben Handel nach <placeName>Mexico</placeName>. — Im Jahre 1603 zählten die<lb/> Japaner sechszehn Völker, mit denen sie in Freundschafts- und Handelsbeziehungen<lb/> standen. S. <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118613960">Siebold</persName> <placeName>Nippon</placeName> Bd. I.</note> ihren<lb/> Unterthanen, die bisher ganz frei ausser Landes verkehrt und nach<lb/><placeName>Korea</placeName>, <placeName>China</placeName>, <placeName>Formosa</placeName>, <placeName>Siam</placeName> und <placeName>Manila</placeName> Handel getrieben hatten,<lb/> sich von nun an ohne kaiserlichen Pass aus dem Lande zu entfernen.<lb/> Zugleich wurden die Strafen gegen die Hehler der Geistlichen<lb/> verschärft: nicht nur die Bewohner des Hauses, wo ein solcher<lb/> sich finden liess, sondern auch die Einsassen der Nachbarhäuser<lb/> zu beiden Seiten sollten sterben. Gegen die Europäer schritt<lb/> die Obrigkeit jetzt mit der äussersten Strenge ein: im Jahre<lb/> 1622 wurden unter anderen die ganze Bemannung und alle Passa-<lb/> giere eines von den Holländern an der japanischen Küste aufge-<lb/> brachten spanischen Schiffes hingerichtet, weil verkappte Priester<lb/><note place="left">1624.</note>an Bord waren. — 1624 endlich erschien ein Edict, das alle<lb/> Fremden, ausser den Holländern und Engländern, aus <placeName>Japan</placeName> ver-<lb/> bannte. In <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgasaki</placeName></hi> hielt die Obrigkeit strenge Haussuchung,<lb/> alle, auch die Koreaner und Chinesen, wurden eingeschifft; die mit<lb/> Japanerinnen verheirathet waren, mussten ihre Familien zurücklassen,<lb/> auf den Kirchhöfen stürzte man alle Kreuze um. Nur einige<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [82/0112]
Schliessung der Häfen. Verbot ohne Pass ausser Landes zu reisen.
die Tortur und die Hinrichtung nur gegen Japaner in Anwendung
gebracht und sich begnügt hatte, die europäischen Geistlichen aus-
zuweisen, wurde nun auch über diese die Todesstrafe verhängt, wo
sie sich im Lande finden liessen 84); auch jeder Japaner, der einen
Priester beherbergte, hatte das Leben verwirkt. Um strengere Auf-
sicht zu üben, liess Fide-tada schon 1617 alle Häfen, ausser
Firando und Naṅgasaki, dem fremden Handel schliessen. Aber
selbst diese Maassregeln blieben fruchtlos und konnten nicht ver-
hindern, dass sich nicht jährlich einige Geistliche ins Land schlichen.
Sie wussten sich unter allerlei Verkleidungen auf japanischen
Dschunken Aufnahme zu verschaffen und brachten, wo ihr Stand
entdeckt wurde, oft Tod und Verderben über deren unschuldige
Bemannung. Deshalb verbot die japanische Regierung 1621 85) ihren
Unterthanen, die bisher ganz frei ausser Landes verkehrt und nach
Korea, China, Formosa, Siam und Manila Handel getrieben hatten,
sich von nun an ohne kaiserlichen Pass aus dem Lande zu entfernen.
Zugleich wurden die Strafen gegen die Hehler der Geistlichen
verschärft: nicht nur die Bewohner des Hauses, wo ein solcher
sich finden liess, sondern auch die Einsassen der Nachbarhäuser
zu beiden Seiten sollten sterben. Gegen die Europäer schritt
die Obrigkeit jetzt mit der äussersten Strenge ein: im Jahre
1622 wurden unter anderen die ganze Bemannung und alle Passa-
giere eines von den Holländern an der japanischen Küste aufge-
brachten spanischen Schiffes hingerichtet, weil verkappte Priester
an Bord waren. — 1624 endlich erschien ein Edict, das alle
Fremden, ausser den Holländern und Engländern, aus Japan ver-
bannte. In Naṅgasaki hielt die Obrigkeit strenge Haussuchung,
alle, auch die Koreaner und Chinesen, wurden eingeschifft; die mit
Japanerinnen verheirathet waren, mussten ihre Familien zurücklassen,
auf den Kirchhöfen stürzte man alle Kreuze um. Nur einige
1617.
1621.
1624.
84) Sie wurde zunächst an einem Jesuiten, einem Franciscaner, einem Dominicaner
und einem Augustiner vollstreckt. Bisher, sagen die Jesuiten, hatten die Japaner es für
barbarisch erachtet, Fremde, die sie einmal bei sich aufgenommen hätten, umzubringen,
zumal wenn sie auf den Befehl ihrer Vorgesetzten in das Land kämen. Die beharrliche
Pflichttreue der Geistlichen liess dem Siogun kaum einen anderen Weg offen.
85) Bis zu diesem Jahre bestand noch eine japanische Niederlassung bei Manila
auf Luzon. Japanische Matrosen kamen 1614 mit Capitän Saris nach England,
japanische Kaufleute trieben Handel nach Mexico. — Im Jahre 1603 zählten die
Japaner sechszehn Völker, mit denen sie in Freundschafts- und Handelsbeziehungen
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