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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Der Taxations-Handel. Der Gepermitteerde Handel.
seit 1642 verboten151) -- brachte so grossen Gewinn, dass der
Handel noch immer sehr vortheilhaft blieb. Gegen das Jahr 1668
hatte der Werth der ausgeführten Gold-Kobangs jährlich zehn
Tonnen Goldes betragen; die ostindische Compagnie gewann am
Golde allein über eine halbe Million Gulden jährlich. Das Kupfer,
welches den Hauptbestandtheil der Rückladung ausmachte, trug
beim Verkauf in Java 70 bis 95 Procent Gewinn. Nach Einführung
des Taxations-Handels waren die Vortheile etwas geringer; die
Holländer gewannen auch damals noch an der Einfuhr allein gegen
55 Procent, mussten aber die Zahl ihrer Schiffe immer mehr be-
schränken, da sie nicht mehr hinreichende Rückfracht an Stabkupfer
von der Regierung erhalten konnten. Statt der früheren neun
kamen seit 1680 nur noch vier Schiffe jährlich. Ein in chinesischen
Schriftzeichen abgefasster Brief vom General-Director des indischen
Handels zu Batavia, welchen der Handelsvorsteher von 1682 in
Yeddo überreichte, wirkte dort vortheilhaft, aber die Zucht unter
den japanischen Beamten war grade um diese Zeit -- unter dem
Regimente des ausschweifenden und leichtfertigen Tsuna-yosi --
sehr gelockert, und die Statthalter von Nangasaki wussten den
Befehl des Siogun, die Holländer in ihren alten Freiheiten wieder
herzustellen, zu umgehen. Der Vortheil, den die Beamten aller
Classen aus dem Taxations-Handel zogen, muss ganz enorm ge-
wesen sein152).

Neben dem Handel der Compagnie, der sich auf gewisse
Artikel der Einfuhr und für die Ausfuhr auf Stabkupfer und Kampher
beschränkte, durften die Factoreibeamten noch einen Handel mit
anderen Waaren im Werthe von 140,000 Gulden jährlich treiben,
an dessen Ertrage sie alle nach dem Maasse ihrer Stellung Antheil
hatten. Der Taxation war dieser "Gepermitteerde Handel" nicht
unterworfen, dagegen erhob die japanische Regierung eine Steuer
von 35 Procent des Kaufpreises der eingeführten Waaren, welche
in die Tasche ihrer Beamten floss. In Folge dieser hohen Abgabe
aber entwickelte sich ein lebhafter Schleichhandel, welcher den
Holländern ungeheueren Gewinn, vielen Japanern aber den Tod
brachte. Im Jahre 1685 wurden des holländischen Handels wegen

151) Nach Lauts "Japan etc." seit 1642; nach Meylan (Geschiedkundig Overzigt
van den Handel der Europezen op Japan) wurde die Silberausfuhr erst 1671 verboten.
152) Der jährliche Gewinn des Ottona (Gassenmeisters) von Desima soll sich auf
12,000 Gulden holländisch belaufen haben.

Der Taxations-Handel. Der Gepermitteerde Handel.
seit 1642 verboten151) — brachte so grossen Gewinn, dass der
Handel noch immer sehr vortheilhaft blieb. Gegen das Jahr 1668
hatte der Werth der ausgeführten Gold-Kobangs jährlich zehn
Tonnen Goldes betragen; die ostindische Compagnie gewann am
Golde allein über eine halbe Million Gulden jährlich. Das Kupfer,
welches den Hauptbestandtheil der Rückladung ausmachte, trug
beim Verkauf in Java 70 bis 95 Procent Gewinn. Nach Einführung
des Taxations-Handels waren die Vortheile etwas geringer; die
Holländer gewannen auch damals noch an der Einfuhr allein gegen
55 Procent, mussten aber die Zahl ihrer Schiffe immer mehr be-
schränken, da sie nicht mehr hinreichende Rückfracht an Stabkupfer
von der Regierung erhalten konnten. Statt der früheren neun
kamen seit 1680 nur noch vier Schiffe jährlich. Ein in chinesischen
Schriftzeichen abgefasster Brief vom General-Director des indischen
Handels zu Batavia, welchen der Handelsvorsteher von 1682 in
Yeddo überreichte, wirkte dort vortheilhaft, aber die Zucht unter
den japanischen Beamten war grade um diese Zeit — unter dem
Regimente des ausschweifenden und leichtfertigen Tsuna-yosi
sehr gelockert, und die Statthalter von Naṅgasaki wussten den
Befehl des Siogun, die Holländer in ihren alten Freiheiten wieder
herzustellen, zu umgehen. Der Vortheil, den die Beamten aller
Classen aus dem Taxations-Handel zogen, muss ganz enorm ge-
wesen sein152).

Neben dem Handel der Compagnie, der sich auf gewisse
Artikel der Einfuhr und für die Ausfuhr auf Stabkupfer und Kampher
beschränkte, durften die Factoreibeamten noch einen Handel mit
anderen Waaren im Werthe von 140,000 Gulden jährlich treiben,
an dessen Ertrage sie alle nach dem Maasse ihrer Stellung Antheil
hatten. Der Taxation war dieser »Gepermitteerde Handel« nicht
unterworfen, dagegen erhob die japanische Regierung eine Steuer
von 35 Procent des Kaufpreises der eingeführten Waaren, welche
in die Tasche ihrer Beamten floss. In Folge dieser hohen Abgabe
aber entwickelte sich ein lebhafter Schleichhandel, welcher den
Holländern ungeheueren Gewinn, vielen Japanern aber den Tod
brachte. Im Jahre 1685 wurden des holländischen Handels wegen

151) Nach Lauts »Japan etc.« seit 1642; nach Meylan (Geschiedkundig Overzigt
van den Handel der Europezen op Japan) wurde die Silberausfuhr erst 1671 verboten.
152) Der jährliche Gewinn des Ottona (Gassenmeisters) von Desima soll sich auf
12,000 Gulden holländisch belaufen haben.
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[146/0176] Der Taxations-Handel. Der Gepermitteerde Handel. seit 1642 verboten 151) — brachte so grossen Gewinn, dass der Handel noch immer sehr vortheilhaft blieb. Gegen das Jahr 1668 hatte der Werth der ausgeführten Gold-Kobangs jährlich zehn Tonnen Goldes betragen; die ostindische Compagnie gewann am Golde allein über eine halbe Million Gulden jährlich. Das Kupfer, welches den Hauptbestandtheil der Rückladung ausmachte, trug beim Verkauf in Java 70 bis 95 Procent Gewinn. Nach Einführung des Taxations-Handels waren die Vortheile etwas geringer; die Holländer gewannen auch damals noch an der Einfuhr allein gegen 55 Procent, mussten aber die Zahl ihrer Schiffe immer mehr be- schränken, da sie nicht mehr hinreichende Rückfracht an Stabkupfer von der Regierung erhalten konnten. Statt der früheren neun kamen seit 1680 nur noch vier Schiffe jährlich. Ein in chinesischen Schriftzeichen abgefasster Brief vom General-Director des indischen Handels zu Batavia, welchen der Handelsvorsteher von 1682 in Yeddo überreichte, wirkte dort vortheilhaft, aber die Zucht unter den japanischen Beamten war grade um diese Zeit — unter dem Regimente des ausschweifenden und leichtfertigen Tsuna-yosi — sehr gelockert, und die Statthalter von Naṅgasaki wussten den Befehl des Siogun, die Holländer in ihren alten Freiheiten wieder herzustellen, zu umgehen. Der Vortheil, den die Beamten aller Classen aus dem Taxations-Handel zogen, muss ganz enorm ge- wesen sein 152). Neben dem Handel der Compagnie, der sich auf gewisse Artikel der Einfuhr und für die Ausfuhr auf Stabkupfer und Kampher beschränkte, durften die Factoreibeamten noch einen Handel mit anderen Waaren im Werthe von 140,000 Gulden jährlich treiben, an dessen Ertrage sie alle nach dem Maasse ihrer Stellung Antheil hatten. Der Taxation war dieser »Gepermitteerde Handel« nicht unterworfen, dagegen erhob die japanische Regierung eine Steuer von 35 Procent des Kaufpreises der eingeführten Waaren, welche in die Tasche ihrer Beamten floss. In Folge dieser hohen Abgabe aber entwickelte sich ein lebhafter Schleichhandel, welcher den Holländern ungeheueren Gewinn, vielen Japanern aber den Tod brachte. Im Jahre 1685 wurden des holländischen Handels wegen 151) Nach Lauts »Japan etc.« seit 1642; nach Meylan (Geschiedkundig Overzigt van den Handel der Europezen op Japan) wurde die Silberausfuhr erst 1671 verboten. 152) Der jährliche Gewinn des Ottona (Gassenmeisters) von Desima soll sich auf 12,000 Gulden holländisch belaufen haben.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/176>, abgerufen am 23.11.2024.