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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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VII. Vertrags-Angelegenheiten.
Rückantwort an die Minister auch keine neuen Argumente anführen,
und betonte nur wieder, unter Berufung auf das Schreiben des
niederländischen General-Consuls, in energischer Sprache das durch
die gegebenen Versprechungen begründete Recht Preussens auf
Gleichstellung mit anderen Grossmächten. Herr Harris hatte erst
am 24. November wieder eine Besprechung mit dem japanischen
Minister, der selbst die Rede auf die preussischen Forderungen
brachte: die Sache sei im Gorodzio vielfach berathen, auch dem
Taikun darüber Vortrag gehalten worden, welcher die bestimmte
Weisung ertheilt hätte, vor der Hand auf keine Verhandlungen
einzugehen. Diese Aeusserung bezeichnete wohl nur die Meinung der
herrschenden Parthei, welche den unmündigen Kaiser nach ihrem
Willen leitete. Herr Harris beantwortete sie im Einverständniss
mit dem preussischen Gesandten durch den Vorschlag eines Ver-
trages, welcher den Deutschen den Verkehr in Yokuhama, Nangasaki
und Hakodade gestattete, dagegen die Eröffnung der übrigen
Häfen gar nicht berührte. Solche Fassung würde beweisen, dass
ein europäischer Staat sich schon von der Billigkeit der japanischen
Wünsche in Betreff dieser Häfen überzeugt habe, und die auf hin-
ausgeschobene Erschliessung von Yeddo, Osaka u. s. w. zielenden
Bemühungen der Regierung bei den anderen Mächten unterstützen.
Der Minister warf gleich ein, dass die Clausel der meistbegünstigten
Nation ja doch die Preussen zum Verkehr in jenen Häfen be-
rechtigen würde, wenn die Verhandlungen mit den anderen Mächten
fehlschlügen; könne aber Herr Harris die Einwilligung seiner Re-
gierung in die aufgehobene Eröffnung versprechen, so wolle er die
Angelegenheit nochmals vor das Gorodzio bringen. Das konnte
der amerikanische Minister-Resident natürlich ebensowenig als der
englische Gesandte; er weigerte sich auch, dem Grafen zu Eulen-
burg
eventuel einen Vertrag vorzuschlagen, der erst nach zehn bis
funfzehn Jahren in Kraft träte. Ando Tsus-sima schien bei dieser
Zusammenkunft Herrn Harris persönlich viel gefügiger als sonst,
versprach auch schliesslich die Sache dem Reichsrathe nochmals
vorzulegen und spätestens binnen zehn Tagen eine entscheidende
Antwort zu geben.

Die widerwärtigen Conflicte in Yokuhama gegen Ende des
Monats bestärkten natürlich die japanische Regierung in ihrem
Verlangen, die Freigebung anderer Häfen möglichst weit hinaus-
zuschieben: ein Gespräch des englischen Gesandten mit dem Minister

VII. Vertrags-Angelegenheiten.
Rückantwort an die Minister auch keine neuen Argumente anführen,
und betonte nur wieder, unter Berufung auf das Schreiben des
niederländischen General-Consuls, in energischer Sprache das durch
die gegebenen Versprechungen begründete Recht Preussens auf
Gleichstellung mit anderen Grossmächten. Herr Harris hatte erst
am 24. November wieder eine Besprechung mit dem japanischen
Minister, der selbst die Rede auf die preussischen Forderungen
brachte: die Sache sei im Gorodžio vielfach berathen, auch dem
Taïkūn darüber Vortrag gehalten worden, welcher die bestimmte
Weisung ertheilt hätte, vor der Hand auf keine Verhandlungen
einzugehen. Diese Aeusserung bezeichnete wohl nur die Meinung der
herrschenden Parthei, welche den unmündigen Kaiser nach ihrem
Willen leitete. Herr Harris beantwortete sie im Einverständniss
mit dem preussischen Gesandten durch den Vorschlag eines Ver-
trages, welcher den Deutschen den Verkehr in Yokuhama, Naṅgasaki
und Hakodade gestattete, dagegen die Eröffnung der übrigen
Häfen gar nicht berührte. Solche Fassung würde beweisen, dass
ein europäischer Staat sich schon von der Billigkeit der japanischen
Wünsche in Betreff dieser Häfen überzeugt habe, und die auf hin-
ausgeschobene Erschliessung von Yeddo, Osaka u. s. w. zielenden
Bemühungen der Regierung bei den anderen Mächten unterstützen.
Der Minister warf gleich ein, dass die Clausel der meistbegünstigten
Nation ja doch die Preussen zum Verkehr in jenen Häfen be-
rechtigen würde, wenn die Verhandlungen mit den anderen Mächten
fehlschlügen; könne aber Herr Harris die Einwilligung seiner Re-
gierung in die aufgehobene Eröffnung versprechen, so wolle er die
Angelegenheit nochmals vor das Gorodžio bringen. Das konnte
der amerikanische Minister-Resident natürlich ebensowenig als der
englische Gesandte; er weigerte sich auch, dem Grafen zu Eulen-
burg
eventuel einen Vertrag vorzuschlagen, der erst nach zehn bis
funfzehn Jahren in Kraft träte. Ando Tsus-sima schien bei dieser
Zusammenkunft Herrn Harris persönlich viel gefügiger als sonst,
versprach auch schliesslich die Sache dem Reichsrathe nochmals
vorzulegen und spätestens binnen zehn Tagen eine entscheidende
Antwort zu geben.

Die widerwärtigen Conflicte in Yokuhama gegen Ende des
Monats bestärkten natürlich die japanische Regierung in ihrem
Verlangen, die Freigebung anderer Häfen möglichst weit hinaus-
zuschieben: ein Gespräch des englischen Gesandten mit dem Minister

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[107/0127] VII. Vertrags-Angelegenheiten. Rückantwort an die Minister auch keine neuen Argumente anführen, und betonte nur wieder, unter Berufung auf das Schreiben des niederländischen General-Consuls, in energischer Sprache das durch die gegebenen Versprechungen begründete Recht Preussens auf Gleichstellung mit anderen Grossmächten. Herr Harris hatte erst am 24. November wieder eine Besprechung mit dem japanischen Minister, der selbst die Rede auf die preussischen Forderungen brachte: die Sache sei im Gorodžio vielfach berathen, auch dem Taïkūn darüber Vortrag gehalten worden, welcher die bestimmte Weisung ertheilt hätte, vor der Hand auf keine Verhandlungen einzugehen. Diese Aeusserung bezeichnete wohl nur die Meinung der herrschenden Parthei, welche den unmündigen Kaiser nach ihrem Willen leitete. Herr Harris beantwortete sie im Einverständniss mit dem preussischen Gesandten durch den Vorschlag eines Ver- trages, welcher den Deutschen den Verkehr in Yokuhama, Naṅgasaki und Hakodade gestattete, dagegen die Eröffnung der übrigen Häfen gar nicht berührte. Solche Fassung würde beweisen, dass ein europäischer Staat sich schon von der Billigkeit der japanischen Wünsche in Betreff dieser Häfen überzeugt habe, und die auf hin- ausgeschobene Erschliessung von Yeddo, Osaka u. s. w. zielenden Bemühungen der Regierung bei den anderen Mächten unterstützen. Der Minister warf gleich ein, dass die Clausel der meistbegünstigten Nation ja doch die Preussen zum Verkehr in jenen Häfen be- rechtigen würde, wenn die Verhandlungen mit den anderen Mächten fehlschlügen; könne aber Herr Harris die Einwilligung seiner Re- gierung in die aufgehobene Eröffnung versprechen, so wolle er die Angelegenheit nochmals vor das Gorodžio bringen. Das konnte der amerikanische Minister-Resident natürlich ebensowenig als der englische Gesandte; er weigerte sich auch, dem Grafen zu Eulen- burg eventuel einen Vertrag vorzuschlagen, der erst nach zehn bis funfzehn Jahren in Kraft träte. Ando Tsus-sima schien bei dieser Zusammenkunft Herrn Harris persönlich viel gefügiger als sonst, versprach auch schliesslich die Sache dem Reichsrathe nochmals vorzulegen und spätestens binnen zehn Tagen eine entscheidende Antwort zu geben. Die widerwärtigen Conflicte in Yokuhama gegen Ende des Monats bestärkten natürlich die japanische Regierung in ihrem Verlangen, die Freigebung anderer Häfen möglichst weit hinaus- zuschieben: ein Gespräch des englischen Gesandten mit dem Minister

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/127>, abgerufen am 21.11.2024.