p1b_231.001 noch weit entfernt war, wenn sie auch in dieser Hinsicht noch vollkommener p1b_231.002 war, als das Neuhochdeutsche. Rückert sagt mit Recht (Beyer, ein biogr. p1b_231.003 Denkm. S. 48): "nicht länger werde er in der Bewunderung eines Volks p1b_231.004 hängen bleiben und sich ewig zur Schule Griechenlands bekennen, denn auch p1b_231.005 die Griechen seien keine Autodidakten &c. Wie sich einst die griechische Sprache p1b_231.006 aus dem Orient bereichert und nunmehr eine selbständige Form angenommen, p1b_231.007 so werde auch unsere deutsche Sprache, wenn sie die fremden Stützen wegwerfe, p1b_231.008 auf eigenen Füßen stehen, und gewiß könne sie das. Sie habe die p1b_231.009 reichen Quellen im Orient aufzusuchen, aus denen selbst der göttliche Plato p1b_231.010 seine Anmut schöpfte" &c.
p1b_231.011 § 71. Das ursprüngliche deutsche Betonungsprinzip, p1b_231.012 Entdeckung, Konsequenzen und Beachtung desselben und p1b_231.013 unsere Dichter.
p1b_231.014 1. Der Entdecker des erst in der Gegenwart zu würdigenden echt p1b_231.015 deutschen Betonungsgesetzes ist Opitz (§ 3), den man daher als den p1b_231.016 Vater und Begründer der neuhochdeutschen, accentuierenden Prosodik p1b_231.017 bezeichnen darf.
p1b_231.018 2. Trotz der abirrenden Moderichtung, welche in Wahrung der p1b_231.019 gelehrten Bedeutung für die Zeitmessung Voßens sich begeisterte, haben p1b_231.020 unsere besten und größten Dichter - oft unbewußt - am Betonungsprinzip p1b_231.021 festgehalten.
p1b_231.022 3. Mehrere neuere Dichter gehen in Adoptierung des Betonungsprinzips p1b_231.023 so weit, behufs einer nachdrücklichsten Accentuierung sogar p1b_231.024 das alte Accentuierungsmittel der Allitteration in großem Stil in die p1b_231.025 Poesie wieder einführen zu wollen.
p1b_231.026 4. Studium und Beachtung der Betonungsgesetze führt zu einer p1b_231.027 feineren Tonmessung. Diese zu erstreben, ist Pflicht der neueren p1b_231.028 accentuierenden Prosodik.
p1b_231.029 1. Das von Opitz entdeckte Betonungsgesetz lautet (§ 3 S. 4. d. B.): p1b_231.030 "Wir Deutsche können nicht auf Art der Griechen und Lateiner p1b_231.031 eine gewisse Größe der Silben in Acht nehmen, sondern wir p1b_231.032 sollen aus dem Accente und dem Tone erkennen, welche Silbe p1b_231.033 hoch und welche niedrig gesetzt soll werden." Nach diesem Grundgesetz, p1b_231.034 das lediglich die Abstraktion aus unserem Sprachgeist ist, gründet sich p1b_231.035 der Versbau einzig und allein auf den Accent. Opitz bedient sich noch p1b_231.036 der Namen Jambus, Trochäus, wodurch er eine gewisse Verwirrung schuf, die p1b_231.037 sofort wegfallen wird, wenn wir das jambische oder trochäische Maß lediglich p1b_231.038 als Grundmaß des über das ganze Gedicht dahin wehenden Rhythmus annehmen, p1b_231.039 dabei aber ausdrücklich die Einfügung beliebiger Thesen gestatten, p1b_231.040 wie wir dies in den §§ 116-122 von den Accentversen ausführten und p1b_231.041 im § 80 begründeten.
p1b_231.001 noch weit entfernt war, wenn sie auch in dieser Hinsicht noch vollkommener p1b_231.002 war, als das Neuhochdeutsche. Rückert sagt mit Recht (Beyer, ein biogr. p1b_231.003 Denkm. S. 48): „nicht länger werde er in der Bewunderung eines Volks p1b_231.004 hängen bleiben und sich ewig zur Schule Griechenlands bekennen, denn auch p1b_231.005 die Griechen seien keine Autodidakten &c. Wie sich einst die griechische Sprache p1b_231.006 aus dem Orient bereichert und nunmehr eine selbständige Form angenommen, p1b_231.007 so werde auch unsere deutsche Sprache, wenn sie die fremden Stützen wegwerfe, p1b_231.008 auf eigenen Füßen stehen, und gewiß könne sie das. Sie habe die p1b_231.009 reichen Quellen im Orient aufzusuchen, aus denen selbst der göttliche Plato p1b_231.010 seine Anmut schöpfte“ &c.
p1b_231.011 § 71. Das ursprüngliche deutsche Betonungsprinzip, p1b_231.012 Entdeckung, Konsequenzen und Beachtung desselben und p1b_231.013 unsere Dichter.
p1b_231.014 1. Der Entdecker des erst in der Gegenwart zu würdigenden echt p1b_231.015 deutschen Betonungsgesetzes ist Opitz (§ 3), den man daher als den p1b_231.016 Vater und Begründer der neuhochdeutschen, accentuierenden Prosodik p1b_231.017 bezeichnen darf.
p1b_231.018 2. Trotz der abirrenden Moderichtung, welche in Wahrung der p1b_231.019 gelehrten Bedeutung für die Zeitmessung Voßens sich begeisterte, haben p1b_231.020 unsere besten und größten Dichter ─ oft unbewußt ─ am Betonungsprinzip p1b_231.021 festgehalten.
p1b_231.022 3. Mehrere neuere Dichter gehen in Adoptierung des Betonungsprinzips p1b_231.023 so weit, behufs einer nachdrücklichsten Accentuierung sogar p1b_231.024 das alte Accentuierungsmittel der Allitteration in großem Stil in die p1b_231.025 Poesie wieder einführen zu wollen.
p1b_231.026 4. Studium und Beachtung der Betonungsgesetze führt zu einer p1b_231.027 feineren Tonmessung. Diese zu erstreben, ist Pflicht der neueren p1b_231.028 accentuierenden Prosodik.
p1b_231.029 1. Das von Opitz entdeckte Betonungsgesetz lautet (§ 3 S. 4. d. B.): p1b_231.030 „Wir Deutsche können nicht auf Art der Griechen und Lateiner p1b_231.031 eine gewisse Größe der Silben in Acht nehmen, sondern wir p1b_231.032 sollen aus dem Accente und dem Tone erkennen, welche Silbe p1b_231.033 hoch und welche niedrig gesetzt soll werden.“ Nach diesem Grundgesetz, p1b_231.034 das lediglich die Abstraktion aus unserem Sprachgeist ist, gründet sich p1b_231.035 der Versbau einzig und allein auf den Accent. Opitz bedient sich noch p1b_231.036 der Namen Jambus, Trochäus, wodurch er eine gewisse Verwirrung schuf, die p1b_231.037 sofort wegfallen wird, wenn wir das jambische oder trochäische Maß lediglich p1b_231.038 als Grundmaß des über das ganze Gedicht dahin wehenden Rhythmus annehmen, p1b_231.039 dabei aber ausdrücklich die Einfügung beliebiger Thesen gestatten, p1b_231.040 wie wir dies in den §§ 116─122 von den Accentversen ausführten und p1b_231.041 im § 80 begründeten.
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reichen Quellen im Orient aufzusuchen, aus denen selbst der göttliche Plato p1b_231.010
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Entdeckung, Konsequenzen und Beachtung desselben und p1b_231.013
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1. Der Entdecker des erst in der Gegenwart zu würdigenden echt p1b_231.015
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1. Das von Opitz entdeckte Betonungsgesetz lautet (§ 3 S. 4. d. B.): p1b_231.030
„Wir Deutsche können nicht auf Art der Griechen und Lateiner p1b_231.031
eine gewisse Größe der Silben in Acht nehmen, sondern wir p1b_231.032
sollen aus dem Accente und dem Tone erkennen, welche Silbe p1b_231.033
hoch und welche niedrig gesetzt soll werden.“ Nach diesem Grundgesetz, p1b_231.034
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Beyer, Conrad: Deutsche Poetik. Handbuch der deutschen Dichtkunst nach den Anforderungen der Gegenwart. Erster Band. Stuttgart, 1882, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beyer_poetik01_1882/265>, abgerufen am 22.11.2024.
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