Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 1. Stuttgart, 1898.Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen. sondern zu seiner eignen Information und Vorbereitung auf seinenkünftigen Beruf von des Königs Majestät veranlaßt, den Sitzungen beizuwohnen. Seite 7. Der Versuch, die Maßregeln der Regirung zu Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und Seite 7. Nach dem bisherigen verfassungsmäßigen Rechte Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen. ſondern zu ſeiner eignen Information und Vorbereitung auf ſeinenkünftigen Beruf von des Königs Majeſtät veranlaßt, den Sitzungen beizuwohnen. Seite 7. Der Verſuch, die Maßregeln der Regirung zu Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und Seite 7. Nach dem bisherigen verfaſſungsmäßigen Rechte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0354" n="327"/><fw place="top" type="header">Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen.<lb/></fw>ſondern zu ſeiner eignen Information und Vorbereitung auf ſeinen<lb/> künftigen Beruf von des Königs Majeſtät veranlaßt, den Sitzungen<lb/> beizuwohnen.</p><lb/> <p>Seite 7. Der Verſuch, die Maßregeln der Regirung zu<lb/> „neutraliſiren“, wäre Kampf und Auflehnung gegen die Krone.</p><lb/> <p>Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und<lb/> alles „Nagen“ an den Wurzeln der Monarchie iſt die Lockerung<lb/> der Bande, welche das Volk noch mit der Dynaſtie verbinden, durch<lb/> das Beiſpiel offen verkündeter Oppoſition des Thronerben, durch<lb/> die abſichtliche Kundmachung der Uneinigkeit im Schoße der Dynaſtie.<lb/> Wenn der Sohn und der Thronerbe die Autorität des Vaters und<lb/> des Königs anficht, wem ſoll ſie dann noch heilig ſein? Wenn<lb/> dem Ehrgeize für die <hi rendition="#g">Zukunft</hi> eine Prämie dafür in Ausſicht ge¬<lb/> ſtellt iſt, daß er in der <hi rendition="#g">Gegenwart</hi> vom Könige abfällt, ſo werden<lb/> jene Bande zum eignen Nachtheil des <hi rendition="#g">künftigen</hi> Königs gelockert,<lb/> und die Lähmung der Autorität der jetzigen Regirung wird eine<lb/> böſe Saat für die zukünftige ſein. Jede Regirung iſt beſſer, als<lb/> eine in ſich zwieſpältige und gelähmte, und die Erſchütterungen,<lb/> welche der jetzige Kronprinz hervorrufen <hi rendition="#g">kann</hi>, treffen die Fun¬<lb/> damente des Gebäudes, in welchem er ſelbſt künftig als König zu<lb/> wohnen hat.</p><lb/> <p>Seite 7. Nach dem bisherigen <hi rendition="#g">verfaſſungsmäßigen</hi> Rechte<lb/> in Preußen <hi rendition="#g">regirt</hi> der König, und nicht die Miniſter. Nur die<lb/> Geſetzgebung, nicht die Regirung, iſt mit den Kammern getheilt,<lb/> vor denen die Miniſter den König vertreten. Es iſt alſo ganz<lb/> geſetzlich, wie <hi rendition="#g">vor</hi> der Verfaſſung, daß die Miniſter <hi rendition="#g">Diener</hi> des<lb/> Königs, und zwar die berufenen <hi rendition="#g">Rathgeber</hi> Sr. Majeſtät, aber<lb/> nicht die Regirer des Preußiſchen Staates ſind. Das Preußiſche<lb/> Königthum ſteht auch <hi rendition="#g">nach</hi> der Verfaſſung noch nicht auf dem<lb/> Niveau des belgiſchen oder engliſchen, ſondern bei uns regirt noch<lb/> der König perſönlich, und <hi rendition="#g">befiehlt</hi> nach ſeinem Ermeſſen, ſo weit<lb/> nicht die Verfaſſung ein Andres beſtimmt, und dies iſt <hi rendition="#g">nur</hi> in<lb/> Betreff der Geſetzgebung der Fall.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [327/0354]
Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen.
ſondern zu ſeiner eignen Information und Vorbereitung auf ſeinen
künftigen Beruf von des Königs Majeſtät veranlaßt, den Sitzungen
beizuwohnen.
Seite 7. Der Verſuch, die Maßregeln der Regirung zu
„neutraliſiren“, wäre Kampf und Auflehnung gegen die Krone.
Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und
alles „Nagen“ an den Wurzeln der Monarchie iſt die Lockerung
der Bande, welche das Volk noch mit der Dynaſtie verbinden, durch
das Beiſpiel offen verkündeter Oppoſition des Thronerben, durch
die abſichtliche Kundmachung der Uneinigkeit im Schoße der Dynaſtie.
Wenn der Sohn und der Thronerbe die Autorität des Vaters und
des Königs anficht, wem ſoll ſie dann noch heilig ſein? Wenn
dem Ehrgeize für die Zukunft eine Prämie dafür in Ausſicht ge¬
ſtellt iſt, daß er in der Gegenwart vom Könige abfällt, ſo werden
jene Bande zum eignen Nachtheil des künftigen Königs gelockert,
und die Lähmung der Autorität der jetzigen Regirung wird eine
böſe Saat für die zukünftige ſein. Jede Regirung iſt beſſer, als
eine in ſich zwieſpältige und gelähmte, und die Erſchütterungen,
welche der jetzige Kronprinz hervorrufen kann, treffen die Fun¬
damente des Gebäudes, in welchem er ſelbſt künftig als König zu
wohnen hat.
Seite 7. Nach dem bisherigen verfaſſungsmäßigen Rechte
in Preußen regirt der König, und nicht die Miniſter. Nur die
Geſetzgebung, nicht die Regirung, iſt mit den Kammern getheilt,
vor denen die Miniſter den König vertreten. Es iſt alſo ganz
geſetzlich, wie vor der Verfaſſung, daß die Miniſter Diener des
Königs, und zwar die berufenen Rathgeber Sr. Majeſtät, aber
nicht die Regirer des Preußiſchen Staates ſind. Das Preußiſche
Königthum ſteht auch nach der Verfaſſung noch nicht auf dem
Niveau des belgiſchen oder engliſchen, ſondern bei uns regirt noch
der König perſönlich, und befiehlt nach ſeinem Ermeſſen, ſo weit
nicht die Verfaſſung ein Andres beſtimmt, und dies iſt nur in
Betreff der Geſetzgebung der Fall.
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