Nur zehn Metalle (nähmlich Silber, Queck- silber, Kupfer, Eisen, Wismuth, Spießglas, Nickel, Arsenik, Tellurium und Palladium) hat man bis jetzt in beyderley Haupgestalt gefunden; nähmlich so wohl gediegen als vererzt. Von den übrigen hingegen die mehrsten bloß vererzt.
§. 259.
Daß die ehemahlige Eintheilung der Me- talle, in Ganze- und Halb-Metalle, aus bloß relativen, unbestimmten Verhältnissen abstrahirt, und nicht in der Natur gegründet war, bedarf jetzt kaum noch einer Erwähnung.
§. 260.
Bis jetzt kennt man nun folgende Metalle;
I. Platina.
II. Gold.
III. Silber.
IV. Quecksilber.
V. Kupfer.
VI. Eisen.
VII. Bley.
VIII. Zinn.
Diese achte hießen vor Alters ganze Me- talle: von den folgenden hingegen die vormahls schon bekannten, Halb-Metalle:
IX. Zink.
X. Wismuth.
§. 258.
Nur zehn Metalle (nähmlich Silber, Queck- silber, Kupfer, Eisen, Wismuth, Spießglas, Nickel, Arsenik, Tellurium und Palladium) hat man bis jetzt in beyderley Haupgestalt gefunden; nähmlich so wohl gediegen als vererzt. Von den übrigen hingegen die mehrsten bloß vererzt.
§. 259.
Daß die ehemahlige Eintheilung der Me- talle, in Ganze- und Halb-Metalle, aus bloß relativen, unbestimmten Verhältnissen abstrahirt, und nicht in der Natur gegründet war, bedarf jetzt kaum noch einer Erwähnung.
§. 260.
Bis jetzt kennt man nun folgende Metalle;
I. Platina.
II. Gold.
III. Silber.
IV. Quecksilber.
V. Kupfer.
VI. Eisen.
VII. Bley.
VIII. Zinn.
Diese achte hießen vor Alters ganze Me- talle: von den folgenden hingegen die vormahls schon bekannten, Halb-Metalle:
IX. Zink.
X. Wismuth.
<TEI><textxml:id="blume_hbnatur_000040"><textxml:id="blume_hbnatur_000040_2"n="2"><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0643"xml:id="pb639_0001"n="639"/><headrendition="#c">§. 258.</head><lb/><p>Nur zehn Metalle (nähmlich Silber, Queck-<lb/>
silber, Kupfer, Eisen, Wismuth, Spießglas,<lb/>
Nickel, Arsenik, Tellurium und Palladium) hat<lb/>
man bis jetzt in beyderley Haupgestalt gefunden;<lb/>
nähmlich so wohl gediegen als vererzt. Von den<lb/>
übrigen hingegen die mehrsten bloß vererzt.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 259.</head><lb/><p>Daß die ehemahlige Eintheilung der Me-<lb/>
talle, in Ganze- und Halb-Metalle, aus bloß<lb/>
relativen, unbestimmten Verhältnissen abstrahirt,<lb/>
und nicht in der Natur gegründet war, bedarf<lb/>
jetzt kaum noch einer Erwähnung.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 260.</head><lb/><p>Bis jetzt kennt man nun folgende Metalle;</p><p>I. <hirendition="#g">Platina</hi>.</p><p>II. <hirendition="#g">Gold</hi>.</p><p>III. <hirendition="#g">Silber</hi>.</p><p>IV. <hirendition="#g">Quecksilber</hi>.</p><p>V. <hirendition="#g">Kupfer</hi>.</p><p>VI. <hirendition="#g">Eisen</hi>.</p><p>VII. <hirendition="#g">Bley</hi>.</p><p>VIII. <hirendition="#g">Zinn</hi>.</p><p>Diese achte hießen vor Alters ganze Me-<lb/>
talle: von den folgenden hingegen die vormahls<lb/>
schon bekannten, Halb-Metalle:</p><p>IX. <hirendition="#g">Zink</hi>.</p><p>X. <hirendition="#g">Wismuth</hi>.</p></div></div></body></text></text></TEI>
[639/0643]
§. 258.
Nur zehn Metalle (nähmlich Silber, Queck-
silber, Kupfer, Eisen, Wismuth, Spießglas,
Nickel, Arsenik, Tellurium und Palladium) hat
man bis jetzt in beyderley Haupgestalt gefunden;
nähmlich so wohl gediegen als vererzt. Von den
übrigen hingegen die mehrsten bloß vererzt.
§. 259.
Daß die ehemahlige Eintheilung der Me-
talle, in Ganze- und Halb-Metalle, aus bloß
relativen, unbestimmten Verhältnissen abstrahirt,
und nicht in der Natur gegründet war, bedarf
jetzt kaum noch einer Erwähnung.
§. 260.
Bis jetzt kennt man nun folgende Metalle;
I. Platina.
II. Gold.
III. Silber.
IV. Quecksilber.
V. Kupfer.
VI. Eisen.
VII. Bley.
VIII. Zinn.
Diese achte hießen vor Alters ganze Me-
talle: von den folgenden hingegen die vormahls
schon bekannten, Halb-Metalle:
IX. Zink.
X. Wismuth.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 9. Ausg. Göttingen, 1815, S. 639. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1815/643>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.