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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Siebenzehntes Cap. III. Die Aristokratie. A. Hellenische Form. Sparta.
und vollberechtigten Hausväter waren in 30 Oben getheilt,
welche füglich mit den römischen Curien verglichen werden
können. Aus jeder Obe wurde Einer zum Geron erhoben. Die
beiden Könige gehörten den zwei königlichen Oben an, die
28 übrigen Geronten, welche mit jenen zusammen den Senat
bildeten, waren gewissermaszen ihre Pairs, die Fürsten. 2
Diese Rücksicht wirkte negativ gegen die Uebermacht blosz
einzelner Geschlechter, positiv für die Würde und Stellver-
tretung der verschiedenen Familien.

2) Auf das Alter. Dem hohen Alter widmeten die
Spartiaten die gröszte Ehrfurcht. Sie verehrten in ihm die
Grundbedingung der höchsten Lebensweisheit. Die Geronten
-- auszer den Königen -- muszten wenigstens 60 Jahre zu-
rückgelegt haben. Immerhin scheint diese Rücksicht über-
trieben in der Verfassung; denn auch die Schwäche ist ein
gewöhnlicher Begleiter des Alters, und der Stat bedarf zu
seiner Leitung nicht blosz der Erfahrung der Greise, sondern
vornehmlich auch der vollen productiven Kraft und Geistes-
frische der Männer.

3) Auf die Wahl, welche nach vorheriger Bewerbung
der Candidaten durch die Volksversammlung, durch die Stärke
des Beifallsrufes vorgenommen wurde. In der Bewerbung um
diese hohe Würde sprach sich die Ueberzeugung der Greise
aus, dem State noch gute Dienste leisten zu können, und
der Wille derselben, ihr noch übriges Leben dem State zu
weihen, in dem Beifall der Versammlung aber das Vertrauen
des Volkes.

4) Auf die Dauer des Amtes, welches auf Lebenszeit
verliehen wurde, somit vor den Schwankungen der Volksgunst
gesichert, aber auch der Gefahr einer bis zur Ausschwächung
festgehaltenen Stabilität ausgesetzt war.

Ermäszigt war diese Aristokratie theils durch das König-

2 Homer noch nennt die Räthe des Königs "basilees."

Siebenzehntes Cap. III. Die Aristokratie. A. Hellenische Form. Sparta.
und vollberechtigten Hausväter waren in 30 Oben getheilt,
welche füglich mit den römischen Curien verglichen werden
können. Aus jeder Obe wurde Einer zum Geron erhoben. Die
beiden Könige gehörten den zwei königlichen Oben an, die
28 übrigen Geronten, welche mit jenen zusammen den Senat
bildeten, waren gewissermaszen ihre Pairs, die Fürsten. 2
Diese Rücksicht wirkte negativ gegen die Uebermacht blosz
einzelner Geschlechter, positiv für die Würde und Stellver-
tretung der verschiedenen Familien.

2) Auf das Alter. Dem hohen Alter widmeten die
Spartiaten die gröszte Ehrfurcht. Sie verehrten in ihm die
Grundbedingung der höchsten Lebensweisheit. Die Geronten
— auszer den Königen — muszten wenigstens 60 Jahre zu-
rückgelegt haben. Immerhin scheint diese Rücksicht über-
trieben in der Verfassung; denn auch die Schwäche ist ein
gewöhnlicher Begleiter des Alters, und der Stat bedarf zu
seiner Leitung nicht blosz der Erfahrung der Greise, sondern
vornehmlich auch der vollen productiven Kraft und Geistes-
frische der Männer.

3) Auf die Wahl, welche nach vorheriger Bewerbung
der Candidaten durch die Volksversammlung, durch die Stärke
des Beifallsrufes vorgenommen wurde. In der Bewerbung um
diese hohe Würde sprach sich die Ueberzeugung der Greise
aus, dem State noch gute Dienste leisten zu können, und
der Wille derselben, ihr noch übriges Leben dem State zu
weihen, in dem Beifall der Versammlung aber das Vertrauen
des Volkes.

4) Auf die Dauer des Amtes, welches auf Lebenszeit
verliehen wurde, somit vor den Schwankungen der Volksgunst
gesichert, aber auch der Gefahr einer bis zur Ausschwächung
festgehaltenen Stabilität ausgesetzt war.

Ermäszigt war diese Aristokratie theils durch das König-

2 Homer noch nennt die Räthe des Königs „βασιλέες.“
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[505/0523] Siebenzehntes Cap. III. Die Aristokratie. A. Hellenische Form. Sparta. und vollberechtigten Hausväter waren in 30 Oben getheilt, welche füglich mit den römischen Curien verglichen werden können. Aus jeder Obe wurde Einer zum Geron erhoben. Die beiden Könige gehörten den zwei königlichen Oben an, die 28 übrigen Geronten, welche mit jenen zusammen den Senat bildeten, waren gewissermaszen ihre Pairs, die Fürsten. 2 Diese Rücksicht wirkte negativ gegen die Uebermacht blosz einzelner Geschlechter, positiv für die Würde und Stellver- tretung der verschiedenen Familien. 2) Auf das Alter. Dem hohen Alter widmeten die Spartiaten die gröszte Ehrfurcht. Sie verehrten in ihm die Grundbedingung der höchsten Lebensweisheit. Die Geronten — auszer den Königen — muszten wenigstens 60 Jahre zu- rückgelegt haben. Immerhin scheint diese Rücksicht über- trieben in der Verfassung; denn auch die Schwäche ist ein gewöhnlicher Begleiter des Alters, und der Stat bedarf zu seiner Leitung nicht blosz der Erfahrung der Greise, sondern vornehmlich auch der vollen productiven Kraft und Geistes- frische der Männer. 3) Auf die Wahl, welche nach vorheriger Bewerbung der Candidaten durch die Volksversammlung, durch die Stärke des Beifallsrufes vorgenommen wurde. In der Bewerbung um diese hohe Würde sprach sich die Ueberzeugung der Greise aus, dem State noch gute Dienste leisten zu können, und der Wille derselben, ihr noch übriges Leben dem State zu weihen, in dem Beifall der Versammlung aber das Vertrauen des Volkes. 4) Auf die Dauer des Amtes, welches auf Lebenszeit verliehen wurde, somit vor den Schwankungen der Volksgunst gesichert, aber auch der Gefahr einer bis zur Ausschwächung festgehaltenen Stabilität ausgesetzt war. Ermäszigt war diese Aristokratie theils durch das König- 2 Homer noch nennt die Räthe des Königs „βασιλέες.“

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 505. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/523>, abgerufen am 24.11.2024.