[Bodmer, Johann Jacob]: Sammlung Critischer, Poetischer, und anderer geistvollen Schriften. Bd. 6. Zürich, 1742.des deutschen Witzes. aus gantz besondern und eben denen Absichtenerwähnet, aus welchen man gläubt, daß der jüdische Geschichtschreiber Josephus dieselbe mit Stillschweigen übergangen habe. Aber damit hat er die grausame und unmenschliche That die- ses Tyrannen weder entschuldigen, noch zu einem Stücke der Religion einweihen wollen. Ob nun gleich Herodes dieses blutige Vorhaben nicht selbst in eigener Person ausgeführt, sondern die Bewerckstelligung dessen seinen Schergen und Bütteln anbefohlen, so wird dennoch von ihm gesagt, er habe alle Kinder zu Betlehem getö- det. Welche Ausdrückung den allgemeinen Grundsatz zum Grund hat; daß einem dasjeni- ge, was er durch andere, als seine Untergebe- ne und Jnstrumente hat ausführen lassen, mit Recht als eigen könne zugeschrieben werden. Da ich nun diesen allgemeinen Grundsatz gegen Hrn. D. Triller angewendet, so habe ich zur Erläute- rung, als ein ähnliches Beyspiel von der Impu- tatione facti alieni, eben dieses Exempel des Herodes angeführt, und mein Absehen in der Vergleichung nicht so fast auf die moralische Be- schaffenhett dieser beyden Handlungen, als viel- mehr auf die Aehnlichkeit der Zurechnung gerich- tet. Was hat aber dieses für einen Zusammen- hang mit der Religion, wenn ich sage: Hero- des hat etwas durch andere bewerckstelligen las- sen; und es wird ihm mit Recht, als ob er es selbst gethan hätte, zugerechnet: Hr. D. Tril- ler hat gleichfalls etwas durch andere thun lassen; so kan es ihm mit demselben Recht als seine ei- gene
des deutſchen Witzes. aus gantz beſondern und eben denen Abſichtenerwaͤhnet, aus welchen man glaͤubt, daß der juͤdiſche Geſchichtſchreiber Joſephus dieſelbe mit Stillſchweigen uͤbergangen habe. Aber damit hat er die grauſame und unmenſchliche That die- ſes Tyrannen weder entſchuldigen, noch zu einem Stuͤcke der Religion einweihen wollen. Ob nun gleich Herodes dieſes blutige Vorhaben nicht ſelbſt in eigener Perſon ausgefuͤhrt, ſondern die Bewerckſtelligung deſſen ſeinen Schergen und Buͤtteln anbefohlen, ſo wird dennoch von ihm geſagt, er habe alle Kinder zu Betlehem getoͤ- det. Welche Ausdruͤckung den allgemeinen Grundſatz zum Grund hat; daß einem dasjeni- ge, was er durch andere, als ſeine Untergebe- ne und Jnſtrumente hat ausfuͤhren laſſen, mit Recht als eigen koͤnne zugeſchrieben werden. Da ich nun dieſen allgemeinen Grundſatz gegen Hrn. D. Triller angewendet, ſo habe ich zur Erlaͤute- rung, als ein aͤhnliches Beyſpiel von der Impu- tatione facti alieni, eben dieſes Exempel des Herodes angefuͤhrt, und mein Abſehen in der Vergleichung nicht ſo faſt auf die moraliſche Be- ſchaffenhett dieſer beyden Handlungen, als viel- mehr auf die Aehnlichkeit der Zurechnung gerich- tet. Was hat aber dieſes fuͤr einen Zuſammen- hang mit der Religion, wenn ich ſage: Hero- des hat etwas durch andere bewerckſtelligen laſ- ſen; und es wird ihm mit Recht, als ob er es ſelbſt gethan haͤtte, zugerechnet: Hr. D. Tril- ler hat gleichfalls etwas durch andere thun laſſen; ſo kan es ihm mit demſelben Recht als ſeine ei- gene
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juͤdiſche Geſchichtſchreiber Joſephus dieſelbe mit
Stillſchweigen uͤbergangen habe. Aber damit
hat er die grauſame und unmenſchliche That die-
ſes Tyrannen weder entſchuldigen, noch zu einem
Stuͤcke der Religion einweihen wollen. Ob nun
gleich Herodes dieſes blutige Vorhaben nicht
ſelbſt in eigener Perſon ausgefuͤhrt, ſondern die
Bewerckſtelligung deſſen ſeinen Schergen und
Buͤtteln anbefohlen, ſo wird dennoch von ihm
geſagt, er habe alle Kinder zu Betlehem getoͤ-
det. Welche Ausdruͤckung den allgemeinen
Grundſatz zum Grund hat; daß einem dasjeni-
ge, was er durch andere, als ſeine Untergebe-
ne und Jnſtrumente hat ausfuͤhren laſſen, mit
Recht als eigen koͤnne zugeſchrieben werden. Da
ich nun dieſen allgemeinen Grundſatz gegen Hrn.
D. Triller angewendet, ſo habe ich zur Erlaͤute-
rung, als ein aͤhnliches Beyſpiel von der Impu-
tatione facti alieni, eben dieſes Exempel des
Herodes angefuͤhrt, und mein Abſehen in der
Vergleichung nicht ſo faſt auf die moraliſche Be-
ſchaffenhett dieſer beyden Handlungen, als viel-
mehr auf die Aehnlichkeit der Zurechnung gerich-
tet. Was hat aber dieſes fuͤr einen Zuſammen-
hang mit der Religion, wenn ich ſage: Hero-
des hat etwas durch andere bewerckſtelligen laſ-
ſen; und es wird ihm mit Recht, als ob er es
ſelbſt gethan haͤtte, zugerechnet: Hr. D. Tril-
ler hat gleichfalls etwas durch andere thun laſſen;
ſo kan es ihm mit demſelben Recht als ſeine ei-
gene
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