[Bodmer, Johann Jacob]: Sammlung Critischer, Poetischer, und anderer geistvollen Schriften. Bd. 6. Zürich, 1742.Neue Vorrede und Bestärckung derselben, noch manches bey-gefügt u, das in den vorigen Ausgaben nicht ge- standen; auch hin und wieder manchen Scri- benten angeführt, worinn dasjenige mit meh- rerm nachgelesen werden kann, was ich nur kurtz hatte anführen können. Drittens habe ich auch an verschiedenen Orten, denen Einwürffen be- gegnen müssen, die man in öffentlichen critischen Schriften, zumal aus Zürich her v, dagegen gemacht: Ein Poet müsse einen guten Geschmack haben. Diese Regel nun nach meiner Art zu erklären und zu erweisen, das ist meine Absicht in diesem Capitel. Diese Regel kömmt mir eben so spaßhaft vor, als wenn ich sagte: Man hat endlich gar eine Regel gemacht: Ein Tantzmeister muß Beine und Gelencke haben. Weiß denn der deutsche Sprach- richter und Philosophus, der so viel Künste in Regeln will gebracht haben, noch nicht, was eine Regel ist, und wie sie von einer Forderung unterschieden ist? u Noch manches beygefügt, das in den vorigen Aus- gaben nicht gestanden) Diese Zusätze sind meistens histo- risch und von schlechter Erheblichkeit: Sie bestehen entwe- der aus blossen Versetzungen, wie Cap. I. §. 8. III. 24. oder aus historischen Erzehlungen von poetischen Abentheu- ren, wie III. 25. oder aus eingeschalteten Citationen aus lateinischen Scribenten, wie II. 5. und aus den Schriften der deutschen Gesellschaft, wie IV. 5. Dahin gehöret, daß auch die in den Anmerckungen angeführte Stellen aus französischen, englischen etc. Scribenten ins Deutsche über- sezt werden. Zu diesen Veränderungen muß auch die Aus- mertzung verschiedener Stellen aus Boileau, wie II. 10. 16. 17. etc. gerechnet werden. v Denen Einwürffen - - - zumahl aus Zürich her
dagegen gemacht) Freylich hat er allen diesen Einwürf- fen, Neue Vorrede und Beſtaͤrckung derſelben, noch manches bey-gefuͤgt u, das in den vorigen Ausgaben nicht ge- ſtanden; auch hin und wieder manchen Scri- benten angefuͤhrt, worinn dasjenige mit meh- rerm nachgeleſen werden kann, was ich nur kurtz hatte anfuͤhren koͤnnen. Drittens habe ich auch an verſchiedenen Orten, denen Einwuͤrffen be- gegnen muͤſſen, die man in oͤffentlichen critiſchen Schriften, zumal aus Zuͤrich her v, dagegen gemacht: Ein Poet muͤſſe einen guten Geſchmack haben. Dieſe Regel nun nach meiner Art zu erklaͤren und zu erweiſen, das iſt meine Abſicht in dieſem Capitel. Dieſe Regel koͤmmt mir eben ſo ſpaßhaft vor, als wenn ich ſagte: Man hat endlich gar eine Regel gemacht: Ein Tantzmeiſter muß Beine und Gelencke haben. Weiß denn der deutſche Sprach- richter und Philoſophus, der ſo viel Kuͤnſte in Regeln will gebracht haben, noch nicht, was eine Regel iſt, und wie ſie von einer Forderung unterſchieden iſt? u Noch manches beygefuͤgt, das in den vorigen Aus- gaben nicht geſtanden) Dieſe Zuſaͤtze ſind meiſtens hiſto- riſch und von ſchlechter Erheblichkeit: Sie beſtehen entwe- der aus bloſſen Verſetzungen, wie Cap. I. §. 8. III. 24. oder aus hiſtoriſchen Erzehlungen von poetiſchen Abentheu- ren, wie III. 25. oder aus eingeſchalteten Citationen aus lateiniſchen Scribenten, wie II. 5. und aus den Schriften der deutſchen Geſellſchaft, wie IV. 5. Dahin gehoͤret, daß auch die in den Anmerckungen angefuͤhrte Stellen aus franzoͤſiſchen, engliſchen ꝛc. Scribenten ins Deutſche uͤber- ſezt werden. Zu dieſen Veraͤnderungen muß auch die Aus- mertzung verſchiedener Stellen aus Boileau, wie II. 10. 16. 17. ꝛc. gerechnet werden. v Denen Einwuͤrffen ‒ ‒ ‒ zumahl aus Zuͤrich her
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Neue Vorrede
und Beſtaͤrckung derſelben, noch manches bey-
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ſtanden; auch hin und wieder manchen Scri-
benten angefuͤhrt, worinn dasjenige mit meh-
rerm nachgeleſen werden kann, was ich nur kurtz
hatte anfuͤhren koͤnnen. Drittens habe ich auch
an verſchiedenen Orten, denen Einwuͤrffen be-
gegnen muͤſſen, die man in oͤffentlichen critiſchen
Schriften, zumal aus Zuͤrich her v, dagegen
gemacht:
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u Noch manches beygefuͤgt, das in den vorigen Aus-
gaben nicht geſtanden) Dieſe Zuſaͤtze ſind meiſtens hiſto-
riſch und von ſchlechter Erheblichkeit: Sie beſtehen entwe-
der aus bloſſen Verſetzungen, wie Cap. I. §. 8. III. 24.
oder aus hiſtoriſchen Erzehlungen von poetiſchen Abentheu-
ren, wie III. 25. oder aus eingeſchalteten Citationen aus
lateiniſchen Scribenten, wie II. 5. und aus den Schriften
der deutſchen Geſellſchaft, wie IV. 5. Dahin gehoͤret, daß
auch die in den Anmerckungen angefuͤhrte Stellen aus
franzoͤſiſchen, engliſchen ꝛc. Scribenten ins Deutſche uͤber-
ſezt werden. Zu dieſen Veraͤnderungen muß auch die Aus-
mertzung verſchiedener Stellen aus Boileau, wie II. 10.
16. 17. ꝛc. gerechnet werden.
v Denen Einwuͤrffen ‒ ‒ ‒ zumahl aus Zuͤrich her
dagegen gemacht) Freylich hat er allen dieſen Einwuͤrf-
fen,
t Ein Poet muͤſſe einen guten Geſchmack haben. Dieſe
Regel nun nach meiner Art zu erklaͤren und zu erweiſen,
das iſt meine Abſicht in dieſem Capitel. Dieſe Regel
koͤmmt mir eben ſo ſpaßhaft vor, als wenn ich ſagte: Man
hat endlich gar eine Regel gemacht: Ein Tantzmeiſter muß
Beine und Gelencke haben. Weiß denn der deutſche Sprach-
richter und Philoſophus, der ſo viel Kuͤnſte in Regeln will
gebracht haben, noch nicht, was eine Regel iſt, und wie
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