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Bölsche, Wilhelm: Das Liebesleben in der Natur. Bd. 3. Leipzig, 1903.

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die Ehe, die vom Sozialen stets leise angegriffen worden ist
und das sicher in Urtagen schon ebenso, immer wieder hat
festigen helfen. Er machte das Weib "seltener", "kostbarer",
indem es aus fremdem Stamm durch Arbeit des Mannes er¬
worben werden mußte, anstatt sich ihm im eigenen bequem
darzubieten.

Ganz einseitig aber wäre es, scheint mir, das "Besitzrecht"
des Mannes an der Frau im bösen Sinne, das Sklavinnen¬
recht, um das schärfste Wort zu gebrauchen, einfach schon aus
diesem Raubverhältnis oder Kaufverhältnis abzuleiten. Es
brauchte keineswegs daraus zu resultieren. Brunhild ist nicht
Siegfrieds Sklavin, weil er sie erobert hat. Sie ist es nur,
wenn eben noch eine besondere wirtschaftliche und sonstige Dauer¬
lage in der Ehe dazukommt.

Die menschlichen Verhältnisse haben massenhaft auf solche
Lage geführt und dann ist die Frau innerhalb der Ehe aller¬
dings dem Manne gegenüber versklavt. Diese Linien gehen
bis auf den heutigen Tag.

Daß das Weib im Stadium des Weiberraubes an Wert
stieg, kann aber nicht in diese Linie gehören. Je kostbarer ein
Besitz, desto geringer das Mitfüßentreten, desto höher die Ach¬
tung. Das kannst du schon an einem Besitzer feiner Renn¬
pferde sehen, wie der mit seinen Tieren umgeht. Man könnte
sich fast streiten, wer da der Sklave ist. Erst innerhalb der
ziemlich überschaubaren Menschheitsgeschichte ist das Besitzrecht
des Ehemanns am Eheweibe im gefährlichen Sinne periodisch
stärker geworden, ja es ist vielfach bis heute zu einer Bedrohung
der weiblichen Individualität ausgeartet.

Dahin wirkte, wie ich schon beim Tier erwähnt habe, in
erster Linie das ungeheure Übergewicht, das der Mann als
sozialer Führer erlangte. Die Ehe hatte Mann und Frau.
Die Herde hatte aber beim Tier schon in der Mehrzahl der
Fälle über diesen Ehen noch einmal einen Gesamtanführer
und der war -- ein Mann. Mit diesem Schema hast du

die Ehe, die vom Sozialen ſtets leiſe angegriffen worden iſt
und das ſicher in Urtagen ſchon ebenſo, immer wieder hat
feſtigen helfen. Er machte das Weib „ſeltener“, „koſtbarer“,
indem es aus fremdem Stamm durch Arbeit des Mannes er¬
worben werden mußte, anſtatt ſich ihm im eigenen bequem
darzubieten.

Ganz einſeitig aber wäre es, ſcheint mir, das „Beſitzrecht“
des Mannes an der Frau im böſen Sinne, das Sklavinnen¬
recht, um das ſchärfſte Wort zu gebrauchen, einfach ſchon aus
dieſem Raubverhältnis oder Kaufverhältnis abzuleiten. Es
brauchte keineswegs daraus zu reſultieren. Brunhild iſt nicht
Siegfrieds Sklavin, weil er ſie erobert hat. Sie iſt es nur,
wenn eben noch eine beſondere wirtſchaftliche und ſonſtige Dauer¬
lage in der Ehe dazukommt.

Die menſchlichen Verhältniſſe haben maſſenhaft auf ſolche
Lage geführt und dann iſt die Frau innerhalb der Ehe aller¬
dings dem Manne gegenüber verſklavt. Dieſe Linien gehen
bis auf den heutigen Tag.

Daß das Weib im Stadium des Weiberraubes an Wert
ſtieg, kann aber nicht in dieſe Linie gehören. Je koſtbarer ein
Beſitz, deſto geringer das Mitfüßentreten, deſto höher die Ach¬
tung. Das kannſt du ſchon an einem Beſitzer feiner Renn¬
pferde ſehen, wie der mit ſeinen Tieren umgeht. Man könnte
ſich faſt ſtreiten, wer da der Sklave iſt. Erſt innerhalb der
ziemlich überſchaubaren Menſchheitsgeſchichte iſt das Beſitzrecht
des Ehemanns am Eheweibe im gefährlichen Sinne periodiſch
ſtärker geworden, ja es iſt vielfach bis heute zu einer Bedrohung
der weiblichen Individualität ausgeartet.

Dahin wirkte, wie ich ſchon beim Tier erwähnt habe, in
erſter Linie das ungeheure Übergewicht, das der Mann als
ſozialer Führer erlangte. Die Ehe hatte Mann und Frau.
Die Herde hatte aber beim Tier ſchon in der Mehrzahl der
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[282/0296] die Ehe, die vom Sozialen ſtets leiſe angegriffen worden iſt und das ſicher in Urtagen ſchon ebenſo, immer wieder hat feſtigen helfen. Er machte das Weib „ſeltener“, „koſtbarer“, indem es aus fremdem Stamm durch Arbeit des Mannes er¬ worben werden mußte, anſtatt ſich ihm im eigenen bequem darzubieten. Ganz einſeitig aber wäre es, ſcheint mir, das „Beſitzrecht“ des Mannes an der Frau im böſen Sinne, das Sklavinnen¬ recht, um das ſchärfſte Wort zu gebrauchen, einfach ſchon aus dieſem Raubverhältnis oder Kaufverhältnis abzuleiten. Es brauchte keineswegs daraus zu reſultieren. Brunhild iſt nicht Siegfrieds Sklavin, weil er ſie erobert hat. Sie iſt es nur, wenn eben noch eine beſondere wirtſchaftliche und ſonſtige Dauer¬ lage in der Ehe dazukommt. Die menſchlichen Verhältniſſe haben maſſenhaft auf ſolche Lage geführt und dann iſt die Frau innerhalb der Ehe aller¬ dings dem Manne gegenüber verſklavt. Dieſe Linien gehen bis auf den heutigen Tag. Daß das Weib im Stadium des Weiberraubes an Wert ſtieg, kann aber nicht in dieſe Linie gehören. Je koſtbarer ein Beſitz, deſto geringer das Mitfüßentreten, deſto höher die Ach¬ tung. Das kannſt du ſchon an einem Beſitzer feiner Renn¬ pferde ſehen, wie der mit ſeinen Tieren umgeht. Man könnte ſich faſt ſtreiten, wer da der Sklave iſt. Erſt innerhalb der ziemlich überſchaubaren Menſchheitsgeſchichte iſt das Beſitzrecht des Ehemanns am Eheweibe im gefährlichen Sinne periodiſch ſtärker geworden, ja es iſt vielfach bis heute zu einer Bedrohung der weiblichen Individualität ausgeartet. Dahin wirkte, wie ich ſchon beim Tier erwähnt habe, in erſter Linie das ungeheure Übergewicht, das der Mann als ſozialer Führer erlangte. Die Ehe hatte Mann und Frau. Die Herde hatte aber beim Tier ſchon in der Mehrzahl der Fälle über dieſen Ehen noch einmal einen Geſamtanführer und der war — ein Mann. Mit dieſem Schema haſt du

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Zitationshilfe: Bölsche, Wilhelm: Das Liebesleben in der Natur. Bd. 3. Leipzig, 1903, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boelsche_liebesleben03_1903/296>, abgerufen am 21.11.2024.