Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.delt / vnd deßwegen vff der Fürstlichen Cantzley geklagt werden solte / das alßdann der gegentheil darauff gehöret / vnnd von denen darzu vff jtzigem Landtage deputirten Hoff: vnnd Landt Räthen / als nemblich vff S. F. G. seiten: Frantz von Rehden Marschalck / Augustus von der Asseburgk / D. Johan Jageman Cantzler / oder do derselbe anderer angelegener Sache halber nicht allemal diesem Werck außwarten könte / D. Johan von Vßler / oder D. Johan Conradt Vahrenbüler / Arendt von Knistedt Großvoigt / Adam Crause / Albrecht Eberding Camerer / Johan Bodemeier / Martinus Probst vnd Hermannus Volckmar Cammer: Greintz vnnd Ambt Secretarien / Vff seiten der Landtschafft: Ehr Petrus Abt zu Riddagshausen / Ehr Georg Abt zur Cluß / das Capittel S. Blasij zu Braunschweig / Christoff von Wrißberg oder an dessen stadt Heinrich Albrecht von Gadenstedt / Henning von Quitzaw / Anthon von der Streithorst / der Raht zu Bokenem vnd Schöningen / was sich gebühren will / deßfals verschafft werden / vnnd sollen dieselben derobehueff jehrlichs zweymal eines Montags nach Vrbani / das andermal Montags nach Galli zu Wulffenbüttel zusamen kommen / auch darumb die Armen Leuthe / das sie solcher gestaldt wieder die Beambten klagen / von jhnen nicht angefeindet / vielweiniger gestrafft / wie dann imgleichen die jennigen / welche auß lautrem muthwillen / vngehorsamb vnd boßheit jhre vorgesetzte Beambten zur vngebühr diffamiren, vnd sich denselben in erbarn billigen dingen wiedersetzig machen / andern zum abschew nach gelegenheit des verbrechens mit vnnachlessiger Straff belegt werden. delt / vnd deßwegen vff der Fürstlichen Cantzley geklagt werden solte / das alßdann der gegentheil darauff gehöret / vnnd von denen darzu vff jtzigem Landtage deputirten Hoff: vnnd Landt Räthen / als nemblich vff S. F. G. seiten: Frantz von Rehden Marschalck / Augustus von der Asseburgk / D. Johan Jageman Cantzler / oder do derselbe anderer angelegener Sache halber nicht allemal diesem Werck außwarten könte / D. Johan von Vßler / oder D. Johan Conradt Vahrenbüler / Arendt von Knistedt Großvoigt / Adam Crause / Albrecht Eberding Camerer / Johan Bodemeier / Martinus Probst vnd Hermannus Volckmar Cammer: Greintz vnnd Ambt Secretarien / Vff seiten der Landtschafft: Ehr Petrus Abt zu Riddagshausen / Ehr Georg Abt zur Cluß / das Capittel S. Blasij zu Braunschweig / Christoff von Wrißberg oder an dessen stadt Heinrich Albrecht von Gadenstedt / Henning von Quitzaw / Anthon von der Streithorst / der Raht zu Bokenem vnd Schöningen / was sich gebühren will / deßfals verschafft werden / vnnd sollen dieselben derobehueff jehrlichs zweymal eines Montags nach Vrbani / das andermal Montags nach Galli zu Wulffenbüttel zusamen kommen / auch darumb die Armen Leuthe / das sie solcher gestaldt wieder die Beambten klagen / von jhnen nicht angefeindet / vielweiniger gestrafft / wie dann imgleichen die jennigen / welche auß lautrem muthwillen / vngehorsamb vnd boßheit jhre vorgesetzte Beambten zur vngebühr diffamiren, vnd sich denselben in erbarn billigen dingen wiedersetzig machen / andern zum abschew nach gelegenheit des verbrechens mit vnnachlessiger Straff belegt werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0048"/> delt / vnd deßwegen vff der Fürstlichen Cantzley geklagt werden solte / das alßdann der gegentheil darauff gehöret / vnnd von denen darzu vff jtzigem Landtage deputirten Hoff: vnnd Landt Räthen / als nemblich vff S. F. G. seiten: Frantz von Rehden Marschalck / Augustus von der Asseburgk / D. Johan Jageman Cantzler / oder do derselbe anderer angelegener Sache halber nicht allemal diesem Werck außwarten könte / D. Johan von Vßler / oder D. Johan Conradt Vahrenbüler / Arendt von Knistedt Großvoigt / Adam Crause / Albrecht Eberding Camerer / Johan Bodemeier / Martinus Probst vnd Hermannus Volckmar Cammer: Greintz vnnd Ambt Secretarien / Vff seiten der Landtschafft: Ehr Petrus Abt zu Riddagshausen / Ehr Georg Abt zur Cluß / das Capittel S. Blasij zu Braunschweig / Christoff von Wrißberg oder an dessen stadt Heinrich Albrecht von Gadenstedt / Henning von Quitzaw / Anthon von der Streithorst / der Raht zu Bokenem vnd Schöningen / was sich gebühren will / deßfals verschafft werden / vnnd sollen dieselben derobehueff jehrlichs zweymal eines Montags nach Vrbani / das andermal Montags nach Galli zu Wulffenbüttel zusamen kommen / auch darumb die Armen Leuthe / das sie solcher gestaldt wieder die Beambten klagen / von jhnen nicht angefeindet / vielweiniger gestrafft / wie dann imgleichen die jennigen / welche auß lautrem muthwillen / vngehorsamb vnd boßheit jhre vorgesetzte Beambten zur vngebühr diffamiren, vnd sich denselben in erbarn billigen dingen wiedersetzig machen / andern zum abschew nach gelegenheit des verbrechens mit vnnachlessiger Straff belegt werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0048]
delt / vnd deßwegen vff der Fürstlichen Cantzley geklagt werden solte / das alßdann der gegentheil darauff gehöret / vnnd von denen darzu vff jtzigem Landtage deputirten Hoff: vnnd Landt Räthen / als nemblich vff S. F. G. seiten: Frantz von Rehden Marschalck / Augustus von der Asseburgk / D. Johan Jageman Cantzler / oder do derselbe anderer angelegener Sache halber nicht allemal diesem Werck außwarten könte / D. Johan von Vßler / oder D. Johan Conradt Vahrenbüler / Arendt von Knistedt Großvoigt / Adam Crause / Albrecht Eberding Camerer / Johan Bodemeier / Martinus Probst vnd Hermannus Volckmar Cammer: Greintz vnnd Ambt Secretarien / Vff seiten der Landtschafft: Ehr Petrus Abt zu Riddagshausen / Ehr Georg Abt zur Cluß / das Capittel S. Blasij zu Braunschweig / Christoff von Wrißberg oder an dessen stadt Heinrich Albrecht von Gadenstedt / Henning von Quitzaw / Anthon von der Streithorst / der Raht zu Bokenem vnd Schöningen / was sich gebühren will / deßfals verschafft werden / vnnd sollen dieselben derobehueff jehrlichs zweymal eines Montags nach Vrbani / das andermal Montags nach Galli zu Wulffenbüttel zusamen kommen / auch darumb die Armen Leuthe / das sie solcher gestaldt wieder die Beambten klagen / von jhnen nicht angefeindet / vielweiniger gestrafft / wie dann imgleichen die jennigen / welche auß lautrem muthwillen / vngehorsamb vnd boßheit jhre vorgesetzte Beambten zur vngebühr diffamiren, vnd sich denselben in erbarn billigen dingen wiedersetzig machen / andern zum abschew nach gelegenheit des verbrechens mit vnnachlessiger Straff belegt werden.
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