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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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vnd jeden vnsern Vnderthanen / Angehörigen vnd Verwandten / vnd wer sonsten vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sol / das die sambt vnnd sonders vber diesem vnserm Fürstlichen Edict vnnd Mandat steiff vnd fest halten / vnd demselben zuwieder in jhren Graffschafften / Gerichten vnnd Gebieten / Stedten vnd Dörffern noch sonsten / Sie haben sich auch mit jhnen den Juden auff was wege oder mittel sie jmmer wollen eingelassen / nach beuorstehendem Michaelis keinen Juden lenger dulden / noch jhnen einigen auffenthalt vnd vnterschleiff geben / gonnen / noch solches durch andere zubeschehen verhengen / Sondern vielmehr auß vnd hinweg weisen oder sonsten vermüge dieses mit jhnen verfahren / Do auch jemandts mit Juden in Contracten vnnd andern handlungen stehen / werden dieselbe solches bey zeiten in acht zunehmen / vnnd jhre Notturfft an gebürenden endt vnnd ortern anzustellen wissen / Das / wie obstehet / meinen wir allenthalben ernstlich / vnd haben sich alle vnd jede vnsere Vnderthanen / Angehörige vnnd Verwanten / so woll alß auch die Juden in gemein darnach entlich zurichten / zur vrkundt haben wir dieses vnser Edict mit vnserm Fürstlichem Cantzley Secret wissentlich besiegeln lassen / Geschehen vnd geben auff vnser Veste Wolffenbüttel im jahr nach Christi vnsers HErrn einigen Erlösers vnd Heilandts geburt / Tausent Fünffhundert Ein vnd Neuntzig / den 28. Junij.

Hochgedachts S. F. G. Declaratio vorgesetzter Anordnunge.

VOn Gottes gnaden Wir Heinrich Juli-

vnd jeden vnsern Vnderthanen / Angehörigen vnd Verwandten / vnd wer sonsten vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sol / das die sambt vnnd sonders vber diesem vnserm Fürstlichen Edict vnnd Mandat steiff vnd fest halten / vnd demselben zuwieder in jhren Graffschafften / Gerichten vnnd Gebieten / Stedten vnd Dörffern noch sonsten / Sie haben sich auch mit jhnen den Juden auff was wege oder mittel sie jmmer wollen eingelassen / nach beuorstehendem Michaelis keinen Juden lenger dulden / noch jhnen einigen auffenthalt vnd vnterschleiff geben / gonnen / noch solches durch andere zubeschehen verhengen / Sondern vielmehr auß vnd hinweg weisen oder sonsten vermüge dieses mit jhnen verfahren / Do auch jemandts mit Juden in Contracten vnnd andern handlungen stehen / werden dieselbe solches bey zeiten in acht zunehmen / vnnd jhre Notturfft an gebürenden endt vnnd ortern anzustellen wissen / Das / wie obstehet / meinen wir allenthalben ernstlich / vnd haben sich alle vnd jede vnsere Vnderthanen / Angehörige vnnd Verwanten / so woll alß auch die Juden in gemein darnach entlich zurichten / zur vrkundt haben wir dieses vnser Edict mit vnserm Fürstlichem Cantzley Secret wissentlich besiegeln lassen / Geschehen vnd geben auff vnser Veste Wolffenbüttel im jahr nach Christi vnsers HErrn einigen Erlösers vnd Heilandts geburt / Tausent Fünffhundert Ein vnd Neuntzig / den 28. Junij.

Hochgedachts S. F. G. Declaratio vorgesetzter Anordnunge.

VOn Gottes gnaden Wir Heinrich Juli-

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/85>, abgerufen am 21.11.2024.