Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vnd zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinen ort vber eine oder znn lengsten zwo nacht verhalten / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanen oder andern / ausserhalb den darein zugelasse us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0086"/> us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse 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us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse
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