Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

es ein rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemandt mit Wasser getaufft wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser vnderscheidt gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnnd zwischen Gebetten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnder denselbigen Ceremonien etliche seind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweiheten Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue MARIA, mit dem Oly / Cresam / vnd brennenden Liechte / also / das die krafft vnd wirckung / so eigentlich der Heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnnd zugeschrieben wirdt / dem geweihetem Saltz / dem Oly vnnd Cresam / wie solches jre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnderlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nutzliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dardurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnnd nutzlich erkleret wirdt / sollen gehalten werden / wie in dem Tauff büchlein Lutheri / welches inn den benachbawrten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles soll in bekanter Deudtscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernemen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jrer Tauff sich erinnern mögen/ Derhalbensollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.

es ein rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemandt mit Wasser getaufft wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser vnderscheidt gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnnd zwischen Gebetten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnder denselbigen Ceremonien etliche seind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweiheten Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue MARIA, mit dem Oly / Cresam / vnd brennenden Liechte / also / das die krafft vnd wirckung / so eigentlich der Heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnnd zugeschrieben wirdt / dem geweihetem Saltz / dem Oly vnnd Cresam / wie solches jre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnderlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nutzliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dardurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnnd nutzlich erkleret wirdt / sollen gehalten werden / wie in dem Tauff büchlein Lutheri / welches inn den benachbawrten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles soll in bekanter Deudtscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernemen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jrer Tauff sich erinnern mögen/ Derhalbensollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0105"/>
es ein rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemandt mit       Wasser getaufft wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / wenn gleich       keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser vnderscheidt gehalten       werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnnd zwischen Gebetten       / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnder       denselbigen Ceremonien etliche seind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / als / wie       man im Bapsthumb handelt / mit geweiheten Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue MARIA, mit dem       Oly / Cresam / vnd brennenden Liechte / also / das die krafft vnd wirckung / so eigentlich der       Heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnnd zugeschrieben wirdt / dem geweihetem Saltz / dem Oly       vnnd Cresam / wie solches jre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe       vnderlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nutzliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc.       dardurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der wiedergeburt / vnd       vernewerung / kurtz vnnd nutzlich erkleret wirdt / sollen gehalten werden / wie in dem Tauff       büchlein Lutheri / welches inn den benachbawrten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset       ist / Vnd das alles soll in bekanter Deudtscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden       vernemen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit       beten / auch jrer Tauff sich erinnern mögen/ Derhalbensollen auch die Pastores in der Predigt       die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0105] es ein rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemandt mit Wasser getaufft wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser vnderscheidt gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnnd zwischen Gebetten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnder denselbigen Ceremonien etliche seind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweiheten Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue MARIA, mit dem Oly / Cresam / vnd brennenden Liechte / also / das die krafft vnd wirckung / so eigentlich der Heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnnd zugeschrieben wirdt / dem geweihetem Saltz / dem Oly vnnd Cresam / wie solches jre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnderlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nutzliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dardurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnnd nutzlich erkleret wirdt / sollen gehalten werden / wie in dem Tauff büchlein Lutheri / welches inn den benachbawrten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles soll in bekanter Deudtscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernemen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jrer Tauff sich erinnern mögen/ Derhalbensollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/105
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/105>, abgerufen am 15.05.2024.