Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Hieneben muß auch der bericht geschehen / Ob woll im Bapstumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / Weil aber dennoch die substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapstumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnd berhuet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder mißbrauch / sondern auff dem Worte des HERrn Christi / Eph. 5. Es soll auch die Kirche verwarnet / vnnd die reine lehre von der Kindertauffe mit fleiß verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd soll in diesen kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse / Hieneben aber soll auch fleissig die lehre getrieben werden / das die leute nicht meinen / es geschee also / von wegen alter gewonheit / Sondern das sie lehrnen betrachten / die vrsachen / warumb man mit den kinderchen zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wirdt / was die Tauffe dem Kinderchen nutze. Vnd diß gehet auß dem grunde der schrifft von der Erbsünde / nemlich / das die Kinderlein in Sünden entfangen / vnnd geboren werden / Psalm. 51. vnd derhalben von natur Kinder des zorns sein / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / dann was vom fleisch geboren ist / das ist fleisch / vnnd do es nicht von newen wieder geboren wird / kans in das Reich Gottes nicht kommen / Johan. 3. so wirdts also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Sathans / Col. j. zur verdamnuß / Rom. 5. Nun können aber oder sollen ja fromme Eltern jren Kindern nicht gönnen / das sie in solchem jam- Hieneben muß auch der béricht geschehen / Ob woll im Bapstumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / Weil aber dennoch die substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapstumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnd berhuet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder mißbrauch / sondern auff dem Worte des HERrn Christi / Eph. 5. Es soll auch die Kirche verwarnet / vnnd die reine lehre von der Kindertauffe mit fleiß verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd soll in diesen kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse / Hieneben aber soll auch fleissig die lehre getrieben werden / das die leute nicht meinen / es geschee also / von wegen alter gewonheit / Sondern das sie lehrnen betrachten / die vrsachen / warumb man mit den kinderchẽ zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wirdt / was die Tauffe dem Kinderchen nutze. Vnd diß gehet auß dem grunde der schrifft von der Erbsünde / nemlich / das die Kinderlein in Sünden entfangen / vnnd geboren werden / Psalm. 51. vnd derhalben von natur Kinder des zorns sein / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / dann was vom fleisch geboren ist / das ist fleisch / vnnd do es nicht von newen wieder geboren wird / kans in das Reich Gottes nicht kommen / Johan. 3. so wirdts also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Sathans / Col. j. zur verdamnuß / Rom. 5. Nun können aber oder sollen ja fromme Eltern jren Kindern nicht gönnen / das sie in solchem jam- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0106"/> <p>Hieneben muß auch der béricht geschehen / Ob woll im Bapstumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / Weil aber dennoch die substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapstumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnd berhuet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder mißbrauch / sondern auff dem Worte des HERrn Christi / Eph. 5.</p> <p>Es soll auch die Kirche verwarnet / vnnd die reine lehre von der Kindertauffe mit fleiß verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd soll in diesen kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse / Hieneben aber soll auch fleissig die lehre getrieben werden / das die leute nicht meinen / es geschee also / von wegen alter gewonheit / Sondern das sie lehrnen betrachten / die vrsachen / warumb man mit den kinderchẽ zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wirdt / was die Tauffe dem Kinderchen nutze. Vnd diß gehet auß dem grunde der schrifft von der Erbsünde / nemlich / das die Kinderlein in Sünden entfangen / vnnd geboren werden / Psalm. 51. vnd derhalben von natur Kinder des zorns sein / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / dann was vom fleisch geboren ist / das ist fleisch / vnnd do es nicht von newen wieder geboren wird / kans in das Reich Gottes nicht kommen / Johan. 3. so wirdts also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Sathans / Col. j. zur verdamnuß / Rom. 5. Nun können aber oder sollen ja fromme Eltern jren Kindern nicht gönnen / das sie in solchem jam- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0106]
Hieneben muß auch der béricht geschehen / Ob woll im Bapstumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / Weil aber dennoch die substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapstumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnd berhuet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder mißbrauch / sondern auff dem Worte des HERrn Christi / Eph. 5.
Es soll auch die Kirche verwarnet / vnnd die reine lehre von der Kindertauffe mit fleiß verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd soll in diesen kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse / Hieneben aber soll auch fleissig die lehre getrieben werden / das die leute nicht meinen / es geschee also / von wegen alter gewonheit / Sondern das sie lehrnen betrachten / die vrsachen / warumb man mit den kinderchẽ zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wirdt / was die Tauffe dem Kinderchen nutze. Vnd diß gehet auß dem grunde der schrifft von der Erbsünde / nemlich / das die Kinderlein in Sünden entfangen / vnnd geboren werden / Psalm. 51. vnd derhalben von natur Kinder des zorns sein / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / dann was vom fleisch geboren ist / das ist fleisch / vnnd do es nicht von newen wieder geboren wird / kans in das Reich Gottes nicht kommen / Johan. 3. so wirdts also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Sathans / Col. j. zur verdamnuß / Rom. 5. Nun können aber oder sollen ja fromme Eltern jren Kindern nicht gönnen / das sie in solchem jam-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |