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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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werden / nicht darumb / das es der Bapst etwan vergönnet vnd nachgibt / sondern darumb / weil es der Son Gottes in seinem Testament also verordnet / vnd befohlen hat / vnd weil das verbott der andern gestalt eine grewliche Sünde ist wieder das Testament Christi.

Vnd weil der Son Gottes selber inn seinem Testament verordnet vnd außdrucket / wie wir seines Leibs vnd Bluts im Abendtmal brauchen sollen / nemlich den Leib nemen vnd essen / das Blut nemen vnd trincken / zu seinem gedechtniß. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun soll / Gal. 3. so ist darauß klar / das es nicht allein gehöret vnder den spruch / Matth. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacrament zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichtet / So ists auch nicht für die todten eingesetzt / die nicht mehr essen vnd trincken / Derhalben das Abendtmal halten / den todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi.

Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / auß Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die leute vleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendtmal brauchen / nicht auß zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse nutz / selige trost / vnd edle krafft des Abendt-

werden / nicht darumb / das es der Bapst etwan vergönnet vnd nachgibt / sondern darumb / weil es der Son Gottes in seinem Testament also verordnet / vnd befohlen hat / vnd weil das verbott der andern gestalt eine grewliche Sünde ist wieder das Testament Christi.

Vnd weil der Son Gottes selber inn seinem Testament verordnet vnd außdrucket / wie wir seines Leibs vnd Bluts im Abendtmal brauchen sollen / nemlich den Leib nemen vnd essen / das Blut nemen vnd trincken / zu seinem gedechtniß. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun soll / Gal. 3. so ist darauß klar / das es nicht allein gehöret vnder den spruch / Matth. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacrament zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichtet / So ists auch nicht für die todten eingesetzt / die nicht mehr essen vnd trincken / Derhalben das Abendtmal halten / den todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi.

Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / auß Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die leute vleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendtmal brauchen / nicht auß zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse nutz / selige trost / vnd edle krafft des Abendt-

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[0118] werden / nicht darumb / das es der Bapst etwan vergönnet vnd nachgibt / sondern darumb / weil es der Son Gottes in seinem Testament also verordnet / vnd befohlen hat / vnd weil das verbott der andern gestalt eine grewliche Sünde ist wieder das Testament Christi. Vnd weil der Son Gottes selber inn seinem Testament verordnet vnd außdrucket / wie wir seines Leibs vnd Bluts im Abendtmal brauchen sollen / nemlich den Leib nemen vnd essen / das Blut nemen vnd trincken / zu seinem gedechtniß. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun soll / Gal. 3. so ist darauß klar / das es nicht allein gehöret vnder den spruch / Matth. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacrament zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichtet / So ists auch nicht für die todten eingesetzt / die nicht mehr essen vnd trincken / Derhalben das Abendtmal halten / den todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi. Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / auß Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die leute vleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendtmal brauchen / nicht auß zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse nutz / selige trost / vnd edle krafft des Abendt-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/118>, abgerufen am 21.11.2024.