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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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auch nicht allein durchs blosse wort in der Absolution insonderheit / Sondern bestettigt / versigelt / vnnd vergwisset dir solches / mit dem aller höchsten pfand / Nemlich / eben mit dem leibe der für dich gegeben / vnd eben mit dem blute / das für dich vergossen ist / Da im Abendmal mit dir insonderheit handelt / nicht ein schlechter mensch / sonder Christus dein Heiland selber / durch seinen diener vnd spricht / Nim hin vnnd iß / das ist mein leib / der für dich gegeben wird / Nim vnnd drinck / das ist mein blutt / das für dich zu vergebung deiner Sünde vergossen ist etc. Also auch in vnserm fleische wohnet nichts guts / sondern die Sünde / welche viel böser lüste in vns erreget / das gute hindert / vnd offt vns zu falle bringet / Christus aber in seinem Abendmal / macht mit vns den seligen wechssel / das er durch sein heiliges fleisch vnd blutt / sich mit vns vereiniget / das er also durch seine krafft den alten Adam jmmer mehr vnd mehr creützigen vnd tödten möge / Vnd also werden wir alle ein leib inn Christo / do ein gliedmaß das andere lieben / ehren / vnnd fürderen soll / vnd Summa / Wer sich inn seinem Glauben schwach befindet / der hat im Abendtmal des HERrn ein seliges krefftiges Antidotum, den Glauben dardurch zustercken / etc. Wenn dieser grundt mit vleiß getrieben wirdt / so werden fromme Christen sich offt mit grosser andacht / zum gebrauch des Abendtmals des HERrn finden. Vnnd eben auß diesem grunde können sie sich auch selbs berichten / was für nutz / frucht vnd trost arme bekümmerte gewissen / im rechtem gebrauch des Abendtmals des HErrn finden. Wer aber damit / vnd dadurch sich nicht bewegen lassen will / den kan man eben daran kennen / was er für ein Christ sey. Aber hiebey muß auch die erin-

auch nicht allein durchs blosse wort in der Absolution insonderheit / Sondern bestettigt / versigelt / vnnd vergwisset dir solches / mit dem aller höchsten pfand / Nemlich / eben mit dem leibe der für dich gegeben / vnd eben mit dem blute / das für dich vergossen ist / Da im Abendmal mit dir insonderheit handelt / nicht ein schlechter mensch / sonder Christus dein Heiland selber / durch seinen diener vnd spricht / Nim hin vnnd iß / das ist mein leib / der für dich gegeben wird / Nim vnnd drinck / das ist mein blutt / das für dich zu vergebung deiner Sünde vergossen ist etc. Also auch in vnserm fleische wohnet nichts guts / sondern die Sünde / welche viel böser lüste in vns erreget / das gute hindert / vnd offt vns zu falle bringet / Christus aber in seinem Abendmal / macht mit vns den seligen wechssel / das er durch sein heiliges fleisch vnd blutt / sich mit vns vereiniget / das er also durch seine krafft den alten Adam jmmer mehr vnd mehr creützigen vnd tödten möge / Vnd also werden wir alle ein leib inn Christo / do ein gliedmaß das andere lieben / ehren / vnnd fürderen soll / vnd Summa / Wer sich inn seinem Glauben schwach befindet / der hat im Abendtmal des HERrn ein seliges krefftiges Antidotum, den Glauben dardurch zustercken / etc. Wenn dieser grundt mit vleiß getrieben wirdt / so werden fromme Christen sich offt mit grosser andacht / zum gebrauch des Abendtmals des HERrn finden. Vnnd eben auß diesem grunde können sie sich auch selbs berichten / was für nutz / frucht vnd trost arme bekümmerte gewissen / im rechtem gebrauch des Abendtmals des HErrn finden. Wer aber damit / vnd dadurch sich nicht bewegen lassen will / den kan man eben daran kennen / was er für ein Christ sey. Aber hiebey muß auch die erin-

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[0120] auch nicht allein durchs blosse wort in der Absolution insonderheit / Sondern bestettigt / versigelt / vnnd vergwisset dir solches / mit dem aller höchsten pfand / Nemlich / eben mit dem leibe der für dich gegeben / vnd eben mit dem blute / das für dich vergossen ist / Da im Abendmal mit dir insonderheit handelt / nicht ein schlechter mensch / sonder Christus dein Heiland selber / durch seinen diener vnd spricht / Nim hin vnnd iß / das ist mein leib / der für dich gegeben wird / Nim vnnd drinck / das ist mein blutt / das für dich zu vergebung deiner Sünde vergossen ist etc. Also auch in vnserm fleische wohnet nichts guts / sondern die Sünde / welche viel böser lüste in vns erreget / das gute hindert / vnd offt vns zu falle bringet / Christus aber in seinem Abendmal / macht mit vns den seligen wechssel / das er durch sein heiliges fleisch vnd blutt / sich mit vns vereiniget / das er also durch seine krafft den alten Adam jmmer mehr vnd mehr creützigen vnd tödten möge / Vnd also werden wir alle ein leib inn Christo / do ein gliedmaß das andere lieben / ehren / vnnd fürderen soll / vnd Summa / Wer sich inn seinem Glauben schwach befindet / der hat im Abendtmal des HERrn ein seliges krefftiges Antidotum, den Glauben dardurch zustercken / etc. Wenn dieser grundt mit vleiß getrieben wirdt / so werden fromme Christen sich offt mit grosser andacht / zum gebrauch des Abendtmals des HERrn finden. Vnnd eben auß diesem grunde können sie sich auch selbs berichten / was für nutz / frucht vnd trost arme bekümmerte gewissen / im rechtem gebrauch des Abendtmals des HErrn finden. Wer aber damit / vnd dadurch sich nicht bewegen lassen will / den kan man eben daran kennen / was er für ein Christ sey. Aber hiebey muß auch die erin-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/120>, abgerufen am 15.05.2024.